GOÄ 2430: Tiefliegender Abszess – Abrechnung & Fallstricke

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2430
Eröffnung eines tiefliegendes Abszesses
Punktzahl 303  
Einfachsatz 17,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,62 € 2,3x
Höchstsatz 61,81 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2430 für tiefliegende Abszesse birgt Hürden. Dieser Leitfaden zeigt die korrekte Abgrenzung, Dokumentation und Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2430

Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses - 303 Punkte - Einfachsatz: 17,66 € - Regelhöchstsatz (2,3-fach): 40,62 € - Höchstsatz (3,5-fach): 61,81 €

Die GOÄ-Ziffer 2430 beschreibt die chirurgische Eröffnung eines Abszesses, der sich in tieferen Gewebeschichten befindet. Im Gegensatz zu oberflächlichen Prozessen erfordert dieser Eingriff ein schichtweise präparierendes Vorgehen des Operateurs. Die Leistung umfasst das Eröffnen, das Entleeren des Eiters sowie das Spülen der Abszesshöhle.

Die Einbringung einer einfachen Drainage ist integraler Bestandteil der Leistung und darf nicht separat liquidiert werden. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Chirurgie der Körperoberfläche angesiedelt. Sie stellt hohe Anforderungen an die anatomische Präzision und die chirurgische Sorgfalt.

GOÄ 2430 in der Praxis: Abgrenzung und Indikationsstellung

Ein Abszess gilt dann als tiefliegend, wenn er durch bloße Inspektion und Palpation nicht eindeutig abgrenzbar ist. Der Zugangsweg erfordert das Durchtrennen mehrerer Gewebeschichten wie der Subkutis oder von Faszien. Typische Indikationen sind der tiefe Mammaabszess bei Mastitis oder subfasziale Eiterungen an den Extremitäten.

Ein weiteres Kriterium für die Anwendung der GOÄ 2430 ist die anatomische Nähe zu risikoreichen Strukturen. Liegt der Abszess in unmittelbarer Nachbarschaft zu großen Gefäßen, Nervenbahnen oder Sehnen, ist ein besonders vorsichtiges Vorgehen zwingend erforderlich. Dies rechtfertigt die Einstufung als tiefliegender Prozess, selbst wenn die absolute Gewebetiefe geringer erscheint.

Tipp: Liegt der Abszess in speziellen anatomischen Regionen wie der Mundhöhle oder dem Bauchraum, existieren vorrangige Spezialziffern. Die GOÄ 2430 dient in diesen Fällen nicht als Abrechnungsgrundlage.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2430

Fallbeispiel 1: Tiefer Mammaabszess bei Mastitis puerperalis

Eine Patientin stellt sich mit einer schmerzhaften, fluktuierenden Schwellung der rechten Brust vor. Die Ultraschalluntersuchung zeigt eine tiefe, subglanduläre Abszedierung. Unter Lokalanästhesie erfolgt die schichtweise Inzision, die stumpfe Spreizung des Gewebes und die Entlastung des Eiters mit anschließender Spülung und Drainageeinlage.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2430 für die Abszesseröffnung. Die Ultraschalldiagnostik wird separat nach GOÄ-Ziffer 412 berechnet. Die eingebrachte Drainage ist mit der Ziffer 2430 abgegolten.

Fallbeispiel 2: Subfaszialer Abszess am Oberschenkel

Ein Patient stellt sich mit einer tiefen, druckschmerzhaften Schwellung am lateralen Oberschenkel nach einer Bagatellverletzung vor. Der Befund liegt unterhalb der Oberschenkelfaszie. Die Eröffnung erfordert das Spalten der Haut, der Subkutis und das präparierende Eröffnen der Faszie zur Eiterentleerung.

Da der Abszess unter der Faszie liegt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2430 medizinisch und formal vollkommen korrekt. Zusätzlich kann bei ambulanter Durchführung der Zuschlag nach GOÄ 442 angesetzt werden.

Fallbeispiel 3: Abszess in unmittelbarer Nähe der Arteria femoralis

Es zeigt sich eine Abszedierung in der Leistenregion, die direkt an die großen Oberschenkelgefäße grenzt. Aufgrund der anatomischen Nähe zu den Gefäßen muss die Präparation extrem vorsichtig und unter Sicht erfolgen, um Gefäßverletzungen zu vermeiden.

Obwohl der Abszess relativ oberflächlich im Unterhautfettgewebe liegt, fordert die Lage nahe der Arteria femoralis eine besondere Umsicht. Dies rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2430 anstelle der einfacheren Ziffer 2428.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2430: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Oberflächenanästhesien oder einfachen Infiltrationen, die oft als abgegolten betrachtet werden. Zudem versuchen Praxen fälschlicherweise, die GOÄ-Ziffer 2428 (oberflächlicher Abszess) und die GOÄ-Ziffer 2430 für dasselbe OP-Gebiet in einer Sitzung zu kombinieren. Dies führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung von Drainagen. Da die Drainage zum Wesen der Abszesseröffnung gehört, darf sie nicht separat berechnet werden. Werden jedoch Antibiotikaketten eingebracht, kann dies analog über die GOÄ-Ziffer 291 zusätzlich liquidiert werden.

Achtung: Speziallokalisationen besitzen eigene GOÄ-Ziffern. So ist beispielsweise die Eröffnung eines Zungenabszesses nach GOÄ-Ziffer 1511 oder eines Peritonsillarabszesses nach GOÄ-Ziffer 1505 abzurechnen und schließt die GOÄ 2430 aus.

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Dokumentation der GOÄ 2430: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss das schichtweise präparierende Vorgehen detailliert beschreiben. Die Erwähnung der durchtrennten Gewebeschichten belegt die Tiefe des Prozesses zweifelsfrei.

Falls die Indikation über die Nähe zu gefährdeten Strukturen gestellt wird, müssen diese Strukturen namentlich im Bericht auftauchen. Auch die Größe und Ausdehnung des Abszesses sowie die Beschaffenheit des Sekrets sollten dokumentiert werden.

Dokumentationsbeispiel: Lokalanästhesie. Hautschnitt über der Fluktuation am Unterarm. Schichtweise Präparation durch das Unterhautfettgewebe unter Schonung der radialen Gefäß-Nerven-Straße. Stumpfe Eröffnung der Abszesshöhle in der Tiefe, Entleerung von ca. 15 ml putridem Sekret. Ausgiebige Spülung, Einlegen einer Laschendrainage.

GOÄ 2430: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ-Ziffer 2430 liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine starke Adhäsion des Gewebes, eine extrem tiefe Lage unter dicken Muskelschichten oder ein erhöhtes Blutungsrisiko bei hämorrhagischer Diathese.

Auch eine besonders schwierige Präparation bei anatomischen Varianten oder bei unruhigen Patienten kann als Begründung dienen. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ-Ziffer 2430 mit Lokalanästhesien kombiniert. Bei ambulanter Durchführung in der Praxis ist der Zuschlag nach GOÄ 442 (ambulantes Operieren) mit 150 Punkten anzusetzen. Verbandswechsel und Nachsorgen an den Folgetagen werden mit der GOÄ-Ziffer 2007 oder der GOÄ-Ziffer 2006 berechnet.

Ziffer 2430 in der neuen GOÄ

An die Stelle der Ziffer 2430 (Eröffnung eines tiefliegendes Abszesses) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:

  • bei: perianal — 10932 „Exzision eines perianalen Abzesses" (151,34 €)
  • bei: ischioanal — 10933 „Exzision eines ischioanalen Abzesses" (211,87 €)
  • bei: pelvirectal — 10934 „Exzision eines pelvirektalen Abzesses" (263,45 €)
  • 5606 Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines tiefer als subkutan gelegenen Prozesses (z.B. Hämatom, Abszess, Zyste) (58,56 €)

Von 58,56 € bis 263,45 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2430 bisher 40,62 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2430

Ein Abszess gilt als tiefliegend, wenn er im Unterhautzellgewebe, Muskel-, Sehnen- oder Fasziengebiet liegt und nur durch schichtweise präparierendes Vorgehen erreichbar ist. Zudem rechtfertigt eine Lage nahe wichtiger Gefäße, Nerven oder Sehnen, die besondere Umsicht erfordert, die Abrechnung dieser Ziffer. Typische Beispiele sind tiefe Mammaabszesse oder subfasziale Eiterungen.
Nein, die Einbringung einer Drainage ist mit der GOÄ-Ziffer 2430 bereits abgegolten. Sie gehört laut den Abrechnungsbestimmungen zum Wesen der operativen Abszesseröffnung. Lediglich das Einbringen von Antibiotikaketten kann analog nach der GOÄ-Ziffer 291 zusätzlich berechnet werden.
Neben der GOÄ 2430 dürfen die Ziffern 303, 1509, 1511, 2032, 2427 bis 2429 sowie 2509 nicht abgerechnet werden. Auch die Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses nach GOÄ 2428 ist am selben Operationsgebiet ausgeschlossen. Bei mehreren Abszessen in unterschiedlichen Regionen ist eine getrennte Abrechnung unter Angabe der Lokalisation möglich.
Die GOÄ 2430 kann für die Ausräumung eines Hämatoms nicht direkt verwendet werden. Liegt ein tiefes Hämatom vor, erfolgt die Abrechnung stattdessen über die GOÄ-Ziffer 2397. Für oberflächliche Hämatome kann die GOÄ-Ziffer 2428 analog herangezogen werden.
Bei der ambulanten Durchführung der operativen Eröffnung nach GOÄ 2430 kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 442 berechnet werden. Dieser Zuschlag für ambulantes Operieren ist mit 150 Punkten bewertet und sichert zusätzliches Honorar. Er ist nur einmal je Sitzung und nur zum einfachen Gebührensatz berechenbar.
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