Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 291 (Implantation von Hormonpresslingen): Erfahren Sie alles über korrekte Indikationen, Ausschlüsse und Abrechnungsbeispiele.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 291
Implantation von Hormonpresslingen
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 291 ist kurz, aber präzise gefasst. Sie umfasst die subkutane Einbringung von hormonellen Wirkstoffträgern, die über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Hormone an den Körper abgeben. Diese minimal-invasive Maßnahme wird in der Regel im Bereich des Gesäßes oder der Bauchwand durchgeführt.
Im Leistungsumfang sind die Vorbereitung des Operationsfeldes, der kleine Hautschnitt, das Einbringen des Presslings mittels eines Trokars sowie der anschließende Wundverschluss enthalten. Die Abrechnung setzt voraus, dass es sich tatsächlich um einen festen Hormonpressling handelt und nicht um flüssige Depotpräparate.
GOÄ 291 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
Die Implantation von Hormonpresslingen kommt vor allem in der Endokrinologie, Gynäkologie und Urologie zum Einsatz. Typische Indikationen sind die langfristige Hormonsubstitutionstherapie bei ausgeprägtem Hormonmangel oder im Rahmen bestimmter Onkotherapien. Durch die kontinuierliche Freisetzung wird ein konstanter Wirkstoffspiegel im Blut erreicht.
Wichtig für die Abgrenzung ist, dass die Ziffer 291 ausschließlich für Hormonpresslinge reserviert ist. Andere Implantate, wie beispielsweise Verhütungsstäbchen (z. B. Implanon), fallen nicht unter diese Ziffer, sondern werden über allgemeinere chirurgische Ziffern abgerechnet. Eine fehlerhafte Zuordnung führt hier regelmäßig zu Erstattungskonflikten mit den privaten Krankenversicherungen.
Tipp: Für das Einlegen von Verhütungsstäbchen (z. B. Etonogestrel-Implantat) sollte anstelle der GOÄ 291 die GOÄ-Ziffer 3407 (Implantation eines subkutanen Wirkstoffdepots) herangezogen werden, da es sich hierbei nicht um einen klassischen Pressling handelt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 291
Fallbeispiel 1: Hormonsubstitution bei postmenopausalen Beschwerden
Eine Patientin stellt sich mit schweren klimakterischen Beschwerden vor. Nach ausführlicher Beratung erfolgt die Implantation eines Östradiol-Presslings in das subkutane Fettgewebe des Gesäßes unter sterilen Bedingungen.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 291 zum Regelsatz (2,3-fach). Da die Lokalanästhesie (z. B. nach Nr. 490) nicht explizit ausgeschlossen ist, kann diese zusätzlich berechnet werden. Der Ausschluss der Nr. 435 bezieht sich nur auf die Infiltrationsanästhesie kleinerer Hautgebiete.
Fallbeispiel 2: Testosteronsubstitution bei Hypogonadismus
Bei einem männlichen Patienten mit nachgewiesenem Hypogonadismus wird ein Testosteron-Pressling subkutan implantiert. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen, die Wunde wird mit einem Klammerpflaster verschlossen.
Neben der GOÄ-Ziffer 291 wird das verwendete Sprechstundenmaterial (z. B. Einweg-Trokar, Nahtmaterial oder Klammerpflaster) als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt. Der Verband (Nr. 200) ist wegen des expliziten Ausschlusses nicht neben der Nr. 291 berechenbar.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Implantation bei ausgeprägter Narbenbildung
Bei einer Patientin soll ein Hormonpressling implantiert werden. Aufgrund von Voroperationen im Zielgebiet liegt eine ausgeprägte Gewebeverhärtung vor, was das Vorschieben des Trokars erheblich erschwert und einen erhöhten Zeitaufwand erfordert.
In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 291 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5-fach abgerechnet. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die schwierigen anatomischen Verhältnisse durch die ausgeprägte Vernarbung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 291: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die gleichzeitige Abrechnung von Leistungen, die durch die Ausschlussliste der GOÄ blockiert sind. So darf die Ziffer 200 (Anlegen eines Verbandes) am selben Tag nicht neben der Ziffer 291 für dieselbe Körperregion berechnet werden. Der Wundverschluss und der sterile Erstverband sind bereits mit der Gebühr für die Implantation abgegolten.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Ziffer 252 (Injektion unter die Haut). Dies bedeutet, dass eine eventuelle zusätzliche Injektion eines anderen Medikaments in derselben Sitzung nicht über diese Ziffer abgerechnet werden darf, wenn sie im direkten räumlichen Zusammenhang steht. Private Krankenversicherungen kürzen hier konsequent die Erstattung.
Achtung: Die Ziffer 435 (Infiltrationsanästhesie) ist neben der Nr. 291 ausgeschlossen. Wer eine Lokalanästhesie durchführen möchte, muss auf die Ziffer 490 (Infiltrationsanästhesie kleinerer Bezirke) ausweichen, um Honorarverluste zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 291: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Im Krankenblatt müssen der genaue Ort der Implantation, das verwendete Präparat mit Chargennummer sowie der sterile Ablauf des Eingriffs dokumentiert werden. Auch die Art des Wundverschlusses gehört in den Operationsbericht.
Besonders wichtig ist die Dokumentation von Besonderheiten, die eine Erhöhung des Steigerungsfaktors rechtfertigen. Erschwerte Bedingungen wie starkes Unterhautfettgewebe oder Blutungsneigung müssen detailliert beschrieben werden, um Rückfragen der Beihilfestellen im Vorfeld zu vermeiden.
Dokumentation: Lokale Desinfektion der rechten Glutealregion. Lokalanästhesie mit 2 ml Lidocain 1% (analog Nr. 490). Inzision der Haut, Einbringen des Testosteron-Presslings (Charge: 12345) mittels Trokar in das subkutane Fettgewebe. Blutstillung, Wundverschluss mittels Steri-Strip. Steriler Verband.
GOÄ 291: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ 291 sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand durch anatomische Besonderheiten, ausgeprägte Adipositas oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten, die eine zeitaufwendige Hämostase erfordert.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Implantation im Rahmen einer umfassenden Betreuung durchgeführt. Erlaubt ist die Kombination mit Beratungsleistungen (z. B. Nr. 1 oder Nr. 3) sowie symptombezogenen Untersuchungen (Nr. 5), sofern diese die Kriterien der eigenständigen Leistungserbringung erfüllen. Die Lokalanästhesie nach Nr. 490 ist ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung, da sie nicht unter die expliziten Ausschlüsse fällt.
Ziffer 291 in der neuen GOÄ
Ziffer 291 wird als neue Nummer 785 fortgeführt — „Einbringen von Medikamententrägern oder Implantation eines kontinuierlichen Blutzuckermesssystems in das Subkutangewebe beziehungsweise eines subkutanen Medikamentenreservoirs, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie -Lagekontrolle - (Kompressions-)Verband, je Sitzung". Der feste Satz beträgt 23,70 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 9,38 €). Abrechenbar: je Sitzung. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 785 ist neben der Leistung nach Nummer 726 nicht berechnungsfähig.
Der neue Code 784 ist inhaltlich breiter ('Medikamententräger' statt nur 'Hormonpresslinge'), deckt die Altleistung aber vollständig ab. Die bisherige parallele Ziffer 2421 (Implantation eines Medikamentenreservoirs) ist ebenfalls in 784 aufgegangen; das führt nicht zu einer Wertkürzung für die Altleistung 291.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 291
Was hat nicht gestimmt?