Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 290 bietet Spielraum für kosmetische und urologische Eingriffe. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Ausschlüssen und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 290
Infiltration gewebehärtender Mittel - Gebühr: 120 Punkte (Einfachsatz 6,99 €, Regelsatz 16,08 €, Höchstsatz 24,46 €).
Die Ziffer 290 beschreibt das therapeutische Einbringen von Substanzen, die eine Gewebeverhärtung oder Gewebsplastik induzieren. Ursprünglich wurde diese Leistung für urologische Fragestellungen konzipiert, um Gewebestrukturen gezielt zu festigen. Die medizinische Maßnahme umfasst sowohl die Vorbereitung als auch die präzise Injektion bzw. Infiltration des entsprechenden Wirkstoffes.
Die Leistung ist im Abschnitt C II der GOÄ verortet und zählt zu den nichtgebietsbezogenen Sonderleistungen. Dies ermöglicht eine fachübergreifende Anwendung durch verschiedene Arztgruppen, sofern die Leistungsinhalte vollständig erfüllt sind.
GOÄ 290 in der Praxis: Kosmetische und urologische Indikationen
In der modernen Praxis findet die GOÄ 290 eine breite Anwendung über die Urologie hinaus. Insbesondere im Bereich der ästhetischen Medizin und der plastischen Chirurgie wird die Ziffer für kosmetische Gewebsplastiken an der Körperoberfläche genutzt. Hierbei steht die gezielte Gewebestraffung oder -formung durch infiltrierende Substanzen im Vordergrund.
Wichtig ist die strikte Abgrenzung zu reinen Unterspritzungen mit Fillern wie Hyaluronsäure, die oft über andere Analogbewertungen abgerechnet werden. Die GOÄ 290 setzt zwingend die Verwendung eines gewebehärtenden Mittels voraus, welches eine fibrosierende oder sklerosierende Wirkung im Zielgewebe entfaltet.
Tipp: Bei rein kosmetischen Indikationen ohne medizinische Notwendigkeit ist vorab eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOÄ mit dem Patienten zu treffen, um Erstattungskonflikte zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 290
Fallbeispiel 1: Urologische Gewebestabilisierung
Ein Patient stellt sich mit einer urologischen Indikation vor, die eine lokale Gewebeverfestigung erfordert. Der Arzt führt eine gezielte Infiltration eines gewebehärtenden Präparats durch. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 290 zum Regelsatz (16,08 €), da keine Erschwerungsgründe vorliegen.
Fallbeispiel 2: Kosmetische Gewebsplastik an der Körperoberfläche
Im Rahmen einer ästhetischen Behandlung wünscht eine Patientin eine lokale Gewebeverhärtung zur Konturierung im Gesichtsbereich. Nach ausführlicher Aufklärung infiltriert der Arzt ein entsprechendes Präparat. Abgerechnet wird die GOÄ 290, wobei aufgrund des erhöhten Zeitaufwands bei der filigranen Injektion der 3,5-fache Satz mit entsprechender Begründung gewählt wird.
Fallbeispiel 3: Kombinierte Narbenbehandlung
Zur Stabilisierung und Härtung einer atrophen Narbe wird eine gewebehärtende Substanz direkt in das Narbenareal infiltriert. Neben der klinischen Untersuchung wird die Infiltrationstherapie nach GOÄ 290 erfolgreich liquidiert. Andere operative Ziffern zur Narbenkorrektur sind an diesem Tag nicht indiziert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 290: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Anwendung der GOÄ 290 bei der Verödung von Krampfadern oder Hämorrhoiden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau. Für die Sklerosierung von Varizen ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 764 heranzuziehen.
Zudem existieren strikte Ausschlusskriterien, die ein Nebeneinanderabrechnen am selben Behandlungstag verhindern. Die Ziffer 290 darf nicht zusammen mit den Ziffern 200 (Verband), 252 (Injektion), 264, 266, 390, 391, 435 sowie der bereits erwähnten 764 abgerechnet werden.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung einer einfachen subkutanen Injektion nach GOÄ 252 und der GOÄ 290 führt unweigerlich zur Streichung der Ziffer 252 durch die Prüfstellen, da die Injektion als Bestandteil der Infiltration gewertet wird.
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Dokumentation der GOÄ 290: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue anatomische Lokalisation, die Indikation sowie das verwendete Präparat inklusive Chargennummer und injizierter Menge lückenlos dokumentiert werden. Auch der Therapieverlauf und eventuelle lokale Reaktionen sind festzuhalten.
Besonders bei kosmetischen Anwendungen sollte der dokumentierte Befund die Notwendigkeit der Gewebsplastik klar widerspiegeln. Dies erleichtert die Argumentation bei Nachfragen von Kostenträgern erheblich.
Dokumentationsbeispiel: Lokale Infiltration von 1,5 ml des gewebehärtenden Mittels [Präparatname, Charge] in das subkutane Gewebe der Glutealregion rechts zur Gewebsplastik. Keine sofortigen Unverträglichkeitsreaktionen, steriler Wundverschluss.
GOÄ 290: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 290 möglich, erfordert jedoch eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Begründungen sind ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch schwierige anatomische Verhältnisse, eine ausgeprägte Narbenbildung im Zielgebiet oder eine besonders aufwendige Positionierung des Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit beratenden und untersuchenden Leistungen wie den Ziffern 1, 3 oder 5, sofern diese die Kriterien der eigenständigen Erbringung erfüllen. Auch bildgebende Verfahren wie die Sonographie nach GOÄ-Ziffer 410 zur präzisen Platzierung der Nadel können in derselben Sitzung abgerechnet werden, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Ziffer 290 in der neuen GOÄ
Ziffer 290 wird als neue Nummer 784 fortgeführt — „Infiltration gewebehärtender Mittel, je Sitzung". Der feste Satz beträgt 18,35 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 16,08 €). Abrechenbar: je Sitzung.
Direkte Nachfolgeziffer. Der neue Abrechnungshinweis 'je Sitzung' stellt klar, dass die Leistung pro Behandlungssitzung einmal berechnungsfähig ist; die Altkommentierung enthielt keine explizite Sitzungsbeschränkung, in der Praxis aber ebenfalls keine Mehrfachabrechnung pro Sitzung vorgesehen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 290
Was hat nicht gestimmt?