GOÄ 390: Intrakutantest korrekt abrechnen – Tipps & Regeln

5 Min. Lesezeit
GOÄ 390
Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,05 € 2,3x
Höchstsatz 12,25 € 3,5x
Ausschlüsse
56

Der Intrakutantest nach GOÄ 390 ist ein wichtiges Werkzeug der Allergiediagnostik. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher und vollständig abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 390

Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall) - Punktzahl: 60, Einfachsatz: 3,50 €, Regelhöchstsatz: 8,05 €, Höchstsatz: 12,25 €

Die GOÄ-Ziffer 390 beschreibt die Durchführung eines Intrakutantests je Einzeltest. Diese diagnostische Methode dient dem Nachweis von Soforttyp-Allergien oder der Überprüfung der zellulären Immunitätslage bei bestimmten Infektionskrankheiten. Dabei werden geringe Mengen einer gelösten Testsubstanz mittels einer feinen Kanüle direkt in die Lederhaut injiziert.

Die Leistung umfasst die Vorbereitung, die Injektion der Testsubstanz sowie die anschließende Überwachung des Patienten. Auch die Beurteilung der lokalen Hautreaktion gehört zum Leistungsumfang. Die Ziffer ist je Testansatz berechnungsfähig, jedoch auf maximal 20 Tests pro Behandlungsfall begrenzt.

GOÄ 390 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf

In der allergologischen Praxis kommt der Intrakutantest häufig dann zum Einsatz, wenn vorausgegangene Pricktests keine eindeutigen Ergebnisse geliefert haben. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine Insektengiftallergie oder spezifische Nahrungsmittelallergien. Auch bei der Abklärung von respiratorischen Allergien wie Heuschnupfen oder Asthma bronchiale liefert das Verfahren hochsensible Ergebnisse.

Der klinische Ablauf erfordert eine präzise Durchführung, da die Substanzen exakt intrakutan und nicht subkutan appliziert werden müssen. Nach der Quaddelung muss der Patient engmaschig überwacht werden, um anaphylaktische Reaktionen frühzeitig zu erkennen. Die Ablesung der Hautreaktion erfolgt bei Allergietests meist nach 10 bis 15 Minuten, bei der Prüfung der zellulären Immunität hingegen erst nach 24 bis 48 Stunden.

Tipp: Vergessen Sie nicht, auch die notwendigen Kontrolluntersuchungen wie Positivkontrollen mit Histamin und Negativkontrollen mit Kochsalzlösung als eigenständige Tests nach GOÄ 390 abzurechnen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 390

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Baumpollenallergie

Ein Patient stellt sich mit saisonaler allergischer Rhinitis vor. Nach einem uneindeutigen Pricktest führt der Arzt eine weiterführende Intrakutantestung mit acht verschiedenen Baumpollenallergenen durch. Zusätzlich werden eine Positivkontrolle und eine Negativkontrolle appliziert. Insgesamt werden somit zehn Tests durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt über die zehnfache Anwendung der GOÄ-Ziffer 390. Die Dokumentation weist die spezifischen Allergene sowie die exakten Quaddeldurchmesser der Ablesung nach 15 Minuten aus.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Wespengiftallergie

Nach einer systemischen Reaktion auf einen Wespenstich erfolgt die stationäre oder ambulante Abklärung. Der Arzt führt eine intrakutane Testung mit Wespengift in vier ansteigenden Konzentrationen durch. Hinzu kommen die beiden obligaten Kontrollen.

In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 390 sechsmal in Rechnung gestellt. Aufgrund des erhöhten Risikos einer Allgemeinreaktion erfolgt eine kontinuierliche Überwachung des Kreislaufs während der Wartezeit.

Fallbeispiel 3: Tuberkulin-Test zur Immunitätsprüfung

Zur Überprüfung der zellulären Immunitätslage bei Verdacht auf eine Tuberkulose-Infektion wird ein intrakutaner Tuberkulin-Test durchgeführt. Hierbei wird eine definierte menge Tuberkulin injiziert.

Da es sich um einen Einzeltest handelt, wird die GOÄ-Ziffer 390 einmal berechnet. Die Ablesung der Induration erfolgt vereinbarungsgemäß nach 48 Stunden und wird detailliert dokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 390: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Überschreiten der Höchstgrenze von 20 Tests pro Behandlungsfall unter dieser Ziffer. Werden im Rahmen einer umfassenden Diagnostik mehr als 20 Intrakutantests durchgeführt, müssen alle weiteren Tests ab dem 21. Test zwingend mit der GOÄ-Ziffer 391 abgerechnet werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Sachkosten. Die Kosten für die verwendeten Testlösungen und Einmalmaterialien sind mit der Gebühr abgegolten und dürfen nicht als gesonderte Auslagen in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 56 für das Verweilen beim Patienten während der Wartezeit ist neben der GOÄ 390 explizit ausgeschlossen. Die Überwachung der Hautreaktion ist bereits Bestandteil der Testleistung.

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Dokumentation der GOÄ 390: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Für jeden einzelnen Testansatz müssen das verwendete Allergen, die Konzentration und die genaue Lokalisation der Injektion festgehalten werden. Auch das exakte Ergebnis der Ablesung in Millimetern ist für die Rechtssicherheit unerlässlich.

Zusätzlich sollte die Überwachungszeit und das Ausbleiben von systemischen Nebenwirkungen kurz vermerkt werden. Dies belegt die fachgerechte Durchführung der Allergiediagnostik im Sinne der Leitlinien.

Dokumentation: Intrakutantestung am 15.05.2024. Getestete Allergene: Birke, Erle, Hasel (je 1:1000), Histamin (Positivkontrolle), NaCl (Negativkontrolle). Applikation volarer Unterarm links. Ablesung nach 15 Min.: Birke 8 mm Quaddel, Erle 5 mm, Hasel 6 mm, Histamin 10 mm, NaCl 0 mm. Keine systemischen Reaktionen während der 20-minütigen Überwachung.

GOÄ 390: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 390 liegt beim 2,3-fachen Faktor. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Berechtigte Gründe sind beispielsweise eine extrem schwierige Hautbeschaffenheit bei schwerer Neurodermitis oder eine erschwerte Testdurchführung bei unruhigen Kleinkindern.

Auch ein außergewöhnlich hoher Überwachungsaufwand bei Patienten mit bekannter Neigung zu schweren anaphylaktischen Reaktionen rechtfertigt das Überschreiten des Schwellenwerts.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 390 wird häufig mit Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3 sowie symptombezogenen Untersuchungen nach Ziffer 5 kombiniert. Wichtig ist, dass diese Leistungen in einem zeitlich und inhaltlich nachvollziehbaren Zusammenhang stehen. Eine Kombination mit anderen Testverfahren wie dem Epikutantest ist ebenfalls möglich, sofern unterschiedliche Fragestellungen vorliegen.

Ziffer 390 in der neuen GOÄ

Der Intrakutantest wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 1014 — „Intrakutantest (1. bis 20. Test je Behandlungsfall), je Test" — zu einem Festpreis von 7,37 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,05 €). Das Maximum von 20 Tests je Behandlungsfall ist jetzt direkt in der Leistungslegende verankert. Ab dem 21. Test greifen die Zuschläge 1015 (Erwachsene) bzw. 1016 (Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 390

Die GOÄ-Ziffer 390 darf innerhalb eines Behandlungsfalls maximal 20-mal berechnet werden. Ab dem 21. Test muss stattdessen die GOÄ-Ziffer 391 herangezogen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tests an einem oder an verschiedenen Tagen durchgeführt werden.
Ja, die Testungen von Kontrollen oder Leerwerten wie Histamin (Positivkontrolle) und physiologischer Kochsalzlösung (Negativkontrolle) sind voll berechnungsfähig. Sie werden wie reguläre Testsubstanzen als eigenständige Leistungen nach GOÄ 390 gezählt.
Nein, die Kosten für die verwendeten Testlösungen und das Verbrauchsmaterial sind mit der Gebühr für die GOÄ 390 abgegolten. Eine gesonderte Berechnung dieser Sachkosten gegenüber dem Patienten ist laut den Bestimmungen der GOÄ nicht zulässig.
Nein, das Verweilen beim Patienten während der Wartezeit bis zur Ablesung ist in der GOÄ 390 bereits enthalten. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 56 ist neben der Ziffer 390 explizit ausgeschlossen.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine stark veränderte Hautbeschaffenheit (z. B. bei schwerem Ekzem), eine erschwerte Testung bei Kleinkindern oder ein erhöhter Überwachungsaufwand bei hochgradig sensibilisierten Patienten.
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