Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 391 für Intrakutantests rechtssicher abrechnen, Fallstricke vermeiden und Ihre Honorierung optimieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 391
GOÄ 391: Intrakutantest, jeder weitere Test – 40 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 391 beschreibt die Durchführung jedes weiteren Intrakutantests im Rahmen einer allergologischen Untersuchung. Diese Leistung schließt sich an die Ersttestung (Ziffer 390) an, wenn mehrere Allergene parallel oder nacheinander getestet werden. Die medizinische Maßnahme umfasst das Einbringen einer geringen Menge der Testsubstanz in die Epidermis sowie die anschließende Überwachung.
Die Ziffer deckt die gesamte Überwachungsphase ab, die für die Beurteilung der Hautreaktion notwendig ist. Die Einordnung im Abschnitt C.V der GOÄ verdeutlicht, dass es sich um eine nichtgebietsbezogene Sonderleistung handelt. Diese kann von Ärzten verschiedener Fachrichtungen erbracht werden, sofern die entsprechende Fachkunde vorliegt.
GOÄ 391 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
Der Intrakutantest stellt ein hochsensibles Verfahren zur Identifikation von Typ-I-Allergien und Typ-IV-Allergien dar. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf Insektengiftallergien, Medikamentenallergien oder spezifische inhalative Allergene, wenn vorausgegangene Prick-Tests unklare Ergebnisse lieferten. Auch die Überprüfung der zellulären Immunitätslage bei Infektionskrankheiten kann eine Indikation darstellen.
In der klinischen Praxis werden meist standardisierte Testreihen verwendet, die etwa 15 bis 20 Testsubstanzen umfassen. Die Abrechnung der GOÄ 391 erfolgt für jedes weitere Allergen, das über die erste Testsubstanz hinaus injiziert wird. Auch die notwendigen Kontrolluntersuchungen mit Positiv- und Negativkontrollen (z. B. Histamin und Kochsalzlösung) sind als eigenständige Tests über diese Ziffer berechnungsfähig.
Tipp: Da Kontrollen wie Histamin und NaCl medizinisch notwendig sind, um die Validität des Tests zu prüfen, können diese regulär als eigenständige Tests nach GOÄ 391 abgerechnet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 391
Fallbeispiel 1: Abklärung einer vermuteten Insektengiftallergie
Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine Wespen- und Bienengiftallergie in der Praxis vor. Nach negativem Prick-Test erfolgt die Durchführung eines Intrakutantests mit ansteigenden Konzentrationen von Wespen- und Bienengift sowie einer Positiv- und Negativkontrolle (insgesamt 6 Testungen). Abgerechnet wird die Ersttestung nach GOÄ 390 und fünfmal die GOÄ 391 für die weiteren Testungen.
Fallbeispiel 2: Erweiterte inhalative Allergiediagnostik
Zur genauen Differenzierung einer perennialen Rhinokonjunktivitis werden bei einem Patienten 18 verschiedene Aeroallergene intrakutan getestet. Zusätzlich werden Histamin und NaCl als Kontrollen appliziert, was eine Gesamtzahl von 20 Testungen ergibt. Die Abrechnung erfolgt mit einmal GOÄ 390 und 19-mal der GOÄ 391.
Fallbeispiel 3: Testung der zellulären Immunitätslage
Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine Immundefizienz wird ein intrakutaner Recall-Antigentest mit drei verschiedenen Antigenen und einer Leerkontrolle durchgeführt. Die Abrechnung umfasst einmal die Ziffer 390 für den ersten Test sowie dreimal die Ziffer 391 für die weiteren Testungen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 391: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Überschreiten der Höchstgrenze. Innerhalb eines Behandlungsfalls darf die GOÄ 391 maximal 80-mal berechnet werden. Wird diese Grenze ohne triftigen, dokumentierten Grund überschritten, drohen Honorarkürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Sachkosten. Die Kosten für die verwendeten Testlösungen und Einmalmaterialien sind gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ nicht gesondert berechnungsfähig, da sie mit der Gebühr abgegolten sind. Auch das Verweilen beim Patienten während der Einwirkzeit darf nicht über die Ziffer 56 liquidiert werden.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 391 und der Verweilgebühr nach GOÄ 56 ist explizit ausgeschlossen. Die Beobachtung des Patienten ist integraler Bestandteil der Testleistung.
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Dokumentation der GOÄ 391: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen alle getesteten Substanzen namentlich und mit der genauen Konzentration aufgeführt werden. Auch die Ergebnisse der Positiv- und Negativkontrollen müssen dokumentiert sein.
Zusätzlich sollte die genaue Uhrzeit der Applikation und der Ablesung (in der Regel nach 15 bis 20 Minuten) festgehalten werden. Eventuelle Lokalreaktionen wie Quaddeldurchmesser oder Erytheme sind präzise in Millimetern zu protokollieren, um die medizinische Notwendigkeit der Allergiediagnostik zu belegen.
Dokumentationsbeispiel: Intrakutantest durchgeführt um 10:15 Uhr. Getestete Substanzen: Wespengift (10^-6 bis 10^-4), Bienengift (10^-6 bis 10^-4), Histamin (Positivkontrolle), NaCl (Negativkontrolle). Ablesung um 10:35 Uhr: Histamin 8mm Quaddel, NaCl 0mm, Wespengift 10^-4 6mm Quaddel mit Erythem.
GOÄ 391: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 391 liegt beim 2,3-fachen Satz (5,36 €). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (8,16 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind eine erschwerte Venen- oder Hautbeschaffenheit, extreme Unruhe bei pädiatrischen Patienten oder eine unerwartet heftige Allgemeinreaktion, die ein sofortiges ärztliches Eingreifen erforderte.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 391 wird regelhaft in Kombination mit der Ersttestung nach GOÄ 390 abgerechnet. Daneben sind beratende Leistungen wie die GOÄ 1 oder die GOÄ 3 sowie symptombezogene Untersuchungen nach GOÄ 5 kombinierbar, sofern sie in separaten Sitzungen oder mit entsprechender Begründung erbracht werden. Eine gleichzeitige Abrechnung von Epikutantests (GOÄ 380 ff.) ist bei unterschiedlichen Fragestellungen ebenfalls zulässig.
Ziffer 391 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 391 — „jeder weitere Test" beim Intrakutantest — wird in der neuen GOÄ in altersabhängige Zuschläge überführt, die ab dem 21. Test greifen:
- 1015 „Zuschlag zu 1014 ab dem 21. Test, je Test" für Patienten ab dem vollendeten 8. Lebensjahr: 5,81 €
- 1016 „Zuschlag zu 1014 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, je Test": 7,73 € — nicht neben 1015 berechnungsfähig
Heute bringt die 391 beim 2,3-fachen Satz 5,36 €. Strukturell entfällt das alte harte Maximum von 80 Weitertests (insgesamt 100 je Behandlungsfall); 1015 und 1016 benennen kein explizites Limit. Kinder bis 8 Jahre werden mit dem höheren Zuschlag 1016 bessergestellt als mit der Erwachsenenziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 391
Was hat nicht gestimmt?