GOÄ 289: Eigenblutspende abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

6 Min. Lesezeit
GOÄ 289
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion – einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei + 2 °C bis + 6 °C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei – 30 °C oder darunter –
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,92 € 2,3x
Höchstsatz 71,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Die präoperative Eigenblutspende nach GOÄ 289 erfordert eine präzise Dokumentation und Beachtung von Ausschlüssen. Erfahren Sie, wie Sie fehlerfrei abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 289

Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion – einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei + 2 °C bis + 6 °C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei – 30 °C oder darunter –

Die GOÄ-Ziffer 289 beschreibt eine hochspezifische, präoperative Eigenblutspende. Im Vergleich zur einfacheren Ziffer 288 verlangt diese Leistung eine aufwendige Auftrennung des Patientenblutes in zwei separate Komponenten. Dies umfasst die Herstellung eines Erythrozytenkonzentrats sowie einer Frischplasmakonserve.

Zusätzlich sind strenge Richtlinien für die Konservierung und Lagerung im Leistungstext verankert. Das Erythrozytenkonzentrat muss mit einer additiven Lösung versetzt und bei definierten Temperaturen gekühlt werden. Das Frischplasma erfordert ein sofortiges Schockgefrieren bei mindestens -30 °C.

GOÄ 289 in der Praxis: Indikation und Ablauf der Eigenblutspende

Die präoperative Eigenblutspende kommt vor allem bei geplanten operativen Eingriffen mit hohem Blutverlustrisiko zum Einsatz. Typische Fachgebiete sind die Orthopädie, die Herzchirurgie sowie die große Viszeralchirurgie. Ziel ist es, das Risiko von Transfusionsreaktionen und Infektionsübertragungen durch Fremdblut zu minimieren.

Für die Indikationsstellung müssen Patienten eine ausreichende kardiopulmonale Belastbarkeit und einen stabilen Hämoglobinwert aufweisen. Die Entnahme von mindestens 400 ml Vollblut stellt eine erhebliche Kreislaufbelastung dar, weshalb eine engmaschige Überwachung während und nach der Spende zwingend erforderlich ist.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Eigenblutentnahme zeitlich so zu planen, dass zwischen der letzten Spende und dem Operationstermin mindestens ein bis zwei Wochen liegen. Dies gibt dem Körper des Patienten genügend Zeit zur Regeneration des zirkulierenden Blutvolumens.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 289

Fallbeispiel 1: Geplante Hüft-Totalendoprothese (Hüft-TEP)

Ein 62-jähriger Patient stellt sich vor einer geplanten Hüft-TEP zur Eigenblutspende vor. Es erfolgt die Entnahme von 450 ml Vollblut, die anschließende Zentrifugation und Auftrennung in Erythrozytenkonzentrat und Plasma sowie die vorschriftsmäßige Lagerung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 289 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Eigenblutspende bei schwierigen Venenverhältnissen

Bei einer 45-jährigen Patientin vor einer Wirbelsäulenoperation gestaltet sich die Punktion aufgrund schwieriger Venenverhältnisse äußerst kompliziert. Die Entnahme erfordert mehrere Fehlversuche und eine kontinuierliche, zeitaufwendige ärztliche Betreuung. Hier kann die GOÄ 289 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 begründet und abgerechnet werden.

Fallbeispiel 3: Spende mit leichten Kreislaufreaktionen

Während der Entnahme von 400 ml Blut kollabiert der Kreislauf des Patienten vorübergehend. Die Entnahme muss kurzzeitig unterbrochen werden, der Patient wird in Schocklage gebracht und engmaschig überwacht. Nach Stabilisierung wird die Spende erfolgreich beendet. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 289 und einer entsprechenden Begründung für den Mehraufwand.

Häufige Fehler bei der GOÄ 289: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der Abrechnungsausschlüsse. Die GOÄ 289 darf am selben Tag nicht neben den Ziffern 200 (Blutentnahme), 250 (Blutentnahme mittels Spritze) oder 288 (einfache Eigenblutentnahme) berechnet werden. Diese Leistungen sind mit der Ziffer 289 abgegolten.

Ebenfalls unzulässig ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffer 435 (Zellseparation). Da die Auftrennung des Blutes bereits expliziter Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOÄ 289 ist, führt diese Kombination regelmäßig zu Beanstandungen durch Privatversicherungen und Beihilfestellen.

Achtung: Wird die geforderte Mindestmenge von 400 Millilitern Blut unterschritten, beispielsweise wegen eines vorzeitigen Abbruchs aus Kreislaufgründen, darf die GOÄ 289 nicht in voller Höhe abgerechnet werden. In solchen Fällen muss auf die Ziffer 288 oder eine analoge Bewertung ausgewichen werden.

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Dokumentation der GOÄ 289: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen abzuwehren. In der Patientenakte müssen die exakte Entnahmemenge (mindestens 400 ml) sowie die lückenlose Überwachung der Vitalparameter dokumentiert werden. Auch die Durchführung der Blutgruppenbestimmung und Identitätssicherung (Bedside-Test) gehört in die Akte.

Zusätzlich müssen die Schritte der Aufbereitung und die Einhaltung der Kühlkette präzise protokolliert werden. Dies betrifft die Lagerung des Erythrozytenkonzentrats bei +2 °C bis +6 °C sowie das Schockgefrieren des Plasmas bei mindestens -30 °C.

Dokumentationsbeispiel:
Präoperative Eigenblutspende durchgeführt. Entnahmemenge: 420 ml Vollblut. Vitalparameter stabil (RR 120/80, Puls 72/min). Aufbereitung: Zentrifugation und Trennung in Erythrozytenkonzentrat (Lagerung bei +4 °C) und Frischplasma (Schockgefroren bei -32 °C).

GOÄ 289: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 289 kann bei überdurchschnittlichem Aufwand über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus gesteigert werden. Typische medizinische Begründungen für einen Schwellenwert von bis zu 3,5 sind schwierige Venenverhältnisse, ausgeprägte Kreislaufreaktionen des Patienten oder ein extrem verlangsamter Blutfluss, der eine verlängerte ärztliche Präsenz erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit der Ziffer 1 oder 3 für die vorausgehende Beratung und Aufklärung des Patienten. Auch die körperliche Untersuchung nach Ziffer 5 oder 8 zur Feststellung der Spendetauglichkeit kann am selben Tag oder im Vorfeld separat abgerechnet werden, sofern sie eigenständige Leistungen darstellen.

Nicht kombiniert werden darf die Ziffer hingegen mit der Ziffer 2029 (Zellseparation mittels Separator), da die manuelle oder maschinelle Auftrennung bereits in der Ziffer 289 enthalten ist. Es ist darauf zu achten, Laboruntersuchungen zur Infektionsserologie (z. B. HIV, Hepatitis) regelkonform über den entsprechenden Laborabschnitt der GOÄ anzusetzen.

Ziffer 289 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion – einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei + 2 °C bis + 6 °C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei – 30 °C oder darunter –“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 783 „Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 ml) zur späteren Retransfusion, einschließlich -Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve -Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 °C bis +6 °C -Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 °C oder darunter, ggf. einschließlich -Gefäßpunktion -Blutsperre -Legen sowie Entfernen des Zuganges - fallweise erforderlicher Volumensubstitution - (Kompressions-)Verband -Lokalanästhesie“ mit einem festen Satz von 96,81 € — ein Plus von rund 106 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 46,92 €) (Berechnungseinheit: 1 je Entnahmeeinheit).

die neue GOÄ 782 entspricht die alte GOÄ 289 inhaltlich nahezu identisch.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 289

Die GOÄ-Ziffer 289 wird für die präoperative Entnahme von mindestens 400 Millilitern Eigenblut zur späteren Retransfusion berechnet. Voraussetzung ist die anschließende Aufbereitung des Blutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve unter Einhaltung spezifischer Temperaturbedingungen.
Neben der GOÄ 289 dürfen die Ziffern 200, 204, 250, 251, 288, 435 und 2029 am selben Behandlungstag nicht abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere einfache Blutentnahmen sowie die einfachere Eigenblutentnahme nach Ziffer 288.
Die GOÄ 289 beinhaltet im Gegensatz zur GOÄ 288 die zusätzliche Auftrennung des Vollblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve. Zudem stellt sie spezifische Anforderungen an die Konservierung, wie das Schockgefrieren des Frischplasmas bei mindestens -30 °C.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei Vorliegen medizinischer Besonderheiten möglich. Typische Begründungen sind schwierige Venenverhältnisse, Kreislaufinstabilitäten während der Entnahme oder ein erhöhter zeitlicher Überwachungsaufwand.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die entnommene Mindestmenge von 400 ml, die Vitalparameter des Patienten sowie die exakten Schritte der Aufbereitung dokumentiert werden. Auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagertemperaturen für Konzentrat und Plasma sollte schriftlich festgehalten.
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