GOÄ 2029: Pneumatische Blutsperre korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2029
Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität
Punktzahl 50  
Einfachsatz 2,91 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,69 € 2,3x
Höchstsatz 10,19 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2029 (Pneumatische Blutsperre): Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, typische Fallstricke und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2029

Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität

Die GOÄ-Ziffer 2029 beschreibt eine vorbereitende, aber eigenständige operative Hilfsmaßnahme in der Extremitätenchirurgie. Die Leistung umfasst das fachgerechte Anlegen und Aufpumpen einer pneumatischen Manschette an Oberarm oder Oberschenkel. Ziel dieser Maßnahme ist es, den arteriellen Zustrom und gegebenenfalls den venösen Rückfluss vorübergehend vollständig zu unterbinden.

Durch diese mechanische Blockade entsteht ein blutleeres Operationsfeld, welches dem Operateur eine präzise Darstellung anatomischer Strukturen ermöglicht. Die Ziffer deckt das Anlegen, die Drucküberwachung sowie das spätere kontrollierte Ablassen der Luft ab. Vorbereitende Maßnahmen wie das vorherige Auswickeln der Extremität zur Entblutung sind in der Leistung enthalten.

GOÄ 2029 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Anwendung einer pneumatischen Blutsperre ist der Standard bei vielen chirurgischen Eingriffen an den Armen und Beinen. Typische Indikationen finden sich in der Handchirurgie, der Fußchirurgie sowie bei arthroskopischen oder offenen Gelenkeingriffen. Ohne diese Maßnahme würden diffuse Blutungen die Sicht auf Nerven, Gefäße und Sehnen erheblich einschränken.

Aus medizinischen Gründen ist die Dauer der Blutleere jedoch streng limitiert. Nach etwa zwei Stunden Ischämiezeit muss die Sperre gelöst werden, um irreversible Gewebeschäden oder Nervenkompressionen zu verhindern. Das Management dieser Zeitspanne erfordert eine engmaschige Überwachung durch das OP-Team.

Achtung: Das bloße Öffnen und anschließende Wiederaufpumpen der Manschette während einer laufenden Operation berechtigt nicht zur mehrfachen Abrechnung der GOÄ 2029.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2029

Fallbeispiel 1: Operative Sanierung eines Karpaltunnelsyndroms

Bei einer Patientin wird eine offene Spaltung des Retinaculum flexorum am Handgelenk durchgeführt. Zur Gewährleistung einer optimalen Sicht auf den Nervus medianus legt der Operateur am Oberarm eine pneumatische Blutsperre an. Nach erfolgreicher Neurolyse und vor dem Hautverschluss wird die Sperre geöffnet, um eine sorgfältige Blutstillung durchzuführen. Abgerechnet werden die chirurgische Hauptleistung sowie die GOÄ-Ziffer 2029 für die Blutsperre.

Fallbeispiel 2: Arthroskopische Meniskusteilresektion am Knie

Ein Patient stellt sich mit einem traumatischen Innenmeniskusriss zur ambulanten Arthroskopie vor. Zur Vermeidung von intraartikulären Sichtbehinderungen durch Sickerblutungen wird am Oberschenkel eine pneumatische Blutleere etabliert. Nach Beendigung des Eingriffs wird der Druck abgelassen. Neben der Arthroskopieziffer ist die GOÄ 2029 voll ansetzbar.

Fallbeispiel 3: Metallentfernung nach Knöchelfraktur

Nach knöcherner Ausheilung einer Sprunggelenksfraktur erfolgt die operative Entfernung des Osteosynthesematerials. Um die anatomischen Strukturen im Narbengewebe sicher zu schonen, wird eine Blutsperre am Unterschenkel angelegt. Die Abrechnung erfolgt über die entsprechende Ziffer zur Metallentfernung in Kombination mit der GOÄ 2029.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2029: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der intraoperativen Blutsperre mit Notfallmaßnahmen. Die GOÄ-Ziffer 2029 darf explizit nicht für die pneumatische Schienung einer verletzten Extremität am Unfallort herangezogen werden. Hierfür existiert die speziellere GOÄ-Ziffer 210.

Zudem versuchen Praxen gelegentlich, die Ziffer bei beidseitigen Eingriffen fälschlicherweise nur einmal anzusetzen. Werden in einer Sitzung zwei getrennte Extremitäten operiert und jeweils eine Sperre angelegt, ist die Ziffer zweimal berechnungsfähig. Dies muss jedoch durch entsprechende Seitenangaben (rechts/links) transparent gemacht werden.

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Dokumentation der GOÄ 2029: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Im OP-Bericht müssen die Indikation zur Blutleere sowie die genauen Parameter festgehalten werden. Dazu gehören die Platzierung der Manschette, der angewendete Druck und die exakten Uhrzeiten.

Besonders die Dokumentation der Ischämiezeit ist sowohl aus medizinischen als auch aus forensischen Gründen zwingend erforderlich. Fehlen diese Angaben, kann die Leistung bei einer Prüfung als nicht nachgewiesen eingestuft und gestrichen werden.

Dokumentation: 10:15 Uhr: Anlegen einer pneumatischen Blutsperre am linken Oberschenkel. Manschettendruck: 300 mmHg. 11:12 Uhr: Öffnen der Blutsperre nach erfolgreicher Osteosynthese. Gesamte Ischämiezeit: 57 Minuten. Keine Hautauffälligkeiten postoperativ.

GOÄ 2029: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Unter besonderen Umständen kann die GOÄ 2029 über den Regelhöchstsatz von 2,3 (6,69 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (10,19 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein erhöhter Zeitaufwand bei extrem adipösen Patienten, bei denen spezielle Manschettenformen oder ein deutlich höherer Druck erforderlich sind. Auch anatomische Gefäßveränderungen, die eine kontinuierliche manuelle Druckanpassung notwendig machen, rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2029 ist eine typische Begleitleistung und wird regelmäßig mit den Hauptleistungen aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) kombiniert. Sie steht selbstständig neben den operativen Ziffern für Osteosynthesen, Sehnenreparaturen oder Nervenkompressionssyndrome. Eine Nebeneinanderberechnung mit Anästhesieleistungen ist ebenfalls zulässig, sofern die Blutsperre vom Operateur angelegt wird.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit großen operativen Eingriffen darauf, dass die GOÄ 2029 nicht fälschlicherweise als Bestandteil der Hauptleistung deklariert wird. Sie ist eine eigenständige, additiv berechnungsfähige Hilfsleistung.

Ziffer 2029 in der neuen GOÄ

Für die Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität (6,69 € beim heutigen 2,3-fachen Satz) sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor — der Aufwand wird in anderen Leistungen mitabgegolten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2029

Nein, das bloße Öffnen und Wiederschließen einer angelegten Blutleere während einer Operation rechtfertigt keinen Mehrfachansatz der GOÄ-Ziffer 2029. Die Leistung ist pro operativer Sitzung und Extremität nur einmal berechnungsfähig.
Nein, das Anlegen einer pneumatischen Schienung am Unfallort nach GOÄ-Ziffer 210 schließt die Abrechnung der GOÄ 2029 aus. Die Ziffer 2029 ist primär für den intraoperativen Einsatz bestimmt.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz kann durch anatomische Besonderheiten wie extreme Adipositas oder schwere Gefäßveränderungen begründet werden. Auch ein erhöhter Überwachungsaufwand bei verlängerter Ischämiezeit ist eine valide Begründung.
Ja, eine lückenlose Dokumentation der Anlege- und Eröffnungszeiten sowie des Manschettendrucks ist dringend zu empfehlen. Dies dient nicht nur der forensischen Absicherung, sondern auch der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen.
Nein, der Wortlaut der GOÄ-Ziffer 2029 fordert explizit das Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre. Andere Verfahren der Blutleere sind nicht unter dieser Ziffer berechnungsfähig.
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