GOÄ 2421: Medikamentenreservoir richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2421
Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs
Punktzahl 600  
Einfachsatz 34,97 € 1,0x
Regelhöchstsatz 80,43 € 2,3x
Höchstsatz 122,39 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2421: Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungsfaktoren, Sachkosten und typische Fallbeispiele in der Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2421

Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs

Die Ziffer 2421 beschreibt die operative Einbringung eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs in das Unterhautfettgewebe. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den operativen Eingriffen an der Körperoberfläche angesiedelt. Die Ziffer deckt den gesamten chirurgischen Akt der Implantation ab.

Hierzu gehören die Schnittführung, die Präparation einer geeigneten Gewebetasche sowie das Einsetzen und Fixieren des Reservoirs. Auch der anschließende Wundverschluss ist mit dieser Gebühr abgegolten. Bei ambulanter Durchführung kann zusätzlich ein Zuschlag nach Nr. 443 berechnet werden.

GOÄ 2421 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Implantation eines solchen Reservoirs kommt vor allem in der Onkologie und der chronischen Schmerztherapie zum Einsatz. Typische Indikationen sind die Notwendigkeit einer langfristigen, wiederholten intravenösen Verabreichung von Chemotherapeutika oder die kontinuierliche Applikation von Analgetika. Auch für eine dauerhafte parenterale Ernährung wird dieser Eingriff häufig durchgeführt.

Das Verfahren ermöglicht einen sicheren und schonenden Zugang zum Gefäßsystem oder zu spezifischen anatomischen Räumen wie dem Epiduralraum. Im klinischen Alltag handelt es sich meist um die Implantation von Port-Systemen. Die Abgrenzung zu einfachen Venenkathetern erfolgt über die dauerhafte, vollständig unter der Haut liegende Platzierung des Systems.

Tipp: Bei der ambulanten Durchführung im eigenen Operationssaal lässt sich neben der GOÄ 2421 der Zuschlag nach Nr. 443 ansetzen, um den erhöhten Vorhaltungsaufwand wirtschaftlich abzubilden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2421

Fallbeispiel 1: Implantation eines venösen Portsystems bei Onkologie-Patienten

Eine Patientin mit Mammakarzinom benötigt eine mehrmonatige adjuvante Chemotherapie. Zur Schonung der peripheren Venen erfolgt die Implantation eines Portsystems unter Lokalanästhesie. Der Operateur präpariert eine subkutane Tasche im Bereich der rechten Brustwand und konnektiert den Katheter mit der Vena subclavia. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2421.

Fallbeispiel 2: Einbringung eines Schmerzmittel-Reservoirs bei chronischem Schmerzsyndrom

Ein Patient mit fortgeschrittenem Tumorleiden leidet unter therapierefraktären Schmerzen. Zur kontinuierlichen intrathekalen Gabe von Opioiden wird ein Schmerzmittel-Reservoir subkutan implantiert. Der Eingriff erfolgt in Kombination mit einer Katheterplatzierung im Spinalkanal. Neben der Katheterlegung wird die Implantation des Reservoirs über die GOÄ 2421 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Port-Implantation für langfristige parenterale Ernährung

Bei einem Patienten mit Kurzdarmsyndrom ist eine dauerhafte parenterale Ernährung indiziert. Zur Gewährleistung eines dauerhaften zentralvenösen Zugangs wird ein subkutanes Port-System implantiert. Der Eingriff verläuft komplikationslos. Die Abrechnung der Implantation erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 2421.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2421: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt im Übersehen des Zielleistungsprinzips. Wenn die Implantation lediglich ein unselbstständiger Teilschritt einer größeren, umfassenderen Operation ist, darf sie nicht separat berechnet werden. Die selbstständige Indikation muss daher immer klar aus der Dokumentation hervorgehen.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Materialkosten. Das implantierte Port-System oder Reservoir selbst ist nicht in der Gebühr der GOÄ 2421 enthalten. Diese Sachkosten können als Auslagen nach § 10 GOÄ gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Achtung: Private Kostenträger fordern bei der Abrechnung von Sachkosten häufig den Originalbeleg oder den Nachweis der Chargennummer an. Eine lückenlose Dokumentation verhindert hier unnötige Verzögerungen bei der Erstattung.

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Dokumentation der GOÄ 2421: Praxisbewährte Hinweise

Eine präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im OP-Bericht müssen die Indikation, der genaue anatomische Ort und die Präparation der subkutanen Tasche detailliert beschrieben werden. Auch die Durchführung einer Funktionsprüfung des Systems vor dem Wundverschluss ist zwingend zu dokumentieren.

Zusätzlich sollten die genauen Produktdaten des implantierten Reservoirs festgehalten werden. Dazu gehören der Hersteller, der Produkttyp und die Chargennummer. Diese Daten sind für die spätere Sachkostenabrechnung und die Patientensicherheit von großer Bedeutung.

Dokumentation: Lokalanästhesie und sterile Abdeckung. Hautschnitt infraclaviculär rechts. Präparation einer subkutanen Tasche über der Faszie des M. pectoralis major. Einbringen des Medikamentenreservoirs (Port-System Typ X, Charge Y) und Fixation mit nicht-resorbierbarem Nahtmaterial. Konnektion und Funktionsprüfung: frei durchgängig, aspirabel. Wundverschluss schichtweise. Postoperative Röntgen-Kontrolle erfolgt.

GOÄ 2421: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind ausgeprägte Vernarbungen im Operationsgebiet durch Voroperationen oder Bestrahlungen. Auch eine extreme Adipositas, die die Präparation der Gewebetasche erschwert, rechtfertigt eine Erhöhung des Faktors.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Implantation in Lokalanästhesie durchgeführt. Hierfür können die GOÄ-Ziffern für die Infiltrationsanästhesie (z. B. Nr. 490 oder 491) zusätzlich berechnet werden. Bei ambulanter Durchführung ist zudem der Zuschlag 443 für ambulante operative Leistungen ansetzbar. Eine postoperative Lagekontrolle mittels Röntgen kann über die entsprechende Ziffer aus dem Abschnitt O liquidiert werden.

Ziffer 2421 in der neuen GOÄ

An die Stelle der Ziffer 2421 (Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:

  • bei: Implantation eines venösen Portsystems — 9810 „Implantation eines venösen Portsystems, einschließlich -Spülung(en) - röntgenologische Lagekontrolle des Implantates" (401,81 €)
  • bei: längerfristiges lumbales intrathecales Arzneimittelsystem (Port oder Pumpe) — 8339 „Implantation, Revision, Wechsel oder Explantation eines Systems zur längerfristigen lumbalen intrathekalen Arzneimitteltherapie, …" (451,41 €)
  • 785 Einbringen von Medikamententrägern oder Implantation eines kontinuierlichen Blutzuckermesssystems in das Subkutangewebe … (23,70 €)

Von 23,70 € bis 451,41 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2421 bisher 80,43 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2421

Unter der GOÄ-Ziffer 2421 wird die operative Implantation eines unter der Haut liegenden, wiederbefüllbaren Medikamentenreservoirs abgerechnet. Dies betrifft typischerweise die Einbringung von Port-Systemen oder Schmerzpumpen. Die Leistung umfasst die Präparation der Gewebetasche und das Einsetzen des Systems.
Ja, die Materialkosten für das implantierte Port-System oder Reservoir sind nicht in der Gebühr der GOÄ 2421 enthalten. Diese können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen auf der Liquidation ausgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die entsprechende Rechnung oder Chargennummer zu dokumentieren.
Bei einer ambulanten Erbringung der Leistung kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 443 hinzugesetzt werden. Dieser Zuschlag bewertet den erhöhten Aufwand für das ambulante Operieren. Er ist mit 100 Punkten bewertet und wird einfach abgerechnet.
Ein Schwellenwertüberschreitung über den 2,3-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen begründet. Typische Gründe sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, starke Adipositas oder intraoperative Blutungen. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert sein.
Ja, die Erbringung einer Lokalanästhesie ist neben der GOÄ 2421 gesondert berechenbar. Hierfür kommen je nach Verfahren beispielsweise die GOÄ-Ziffern 490 oder 491 in Betracht. Auch die verwendeten Anästhetika können in der Regel als Sachkosten geltend gemacht werden.
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