GOÄ 2429: Disseminierte Abszesse korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2429
Eröffnung disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)
Punktzahl 220  
Einfachsatz 12,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 29,49 € 2,3x
Höchstsatz 44,87 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2429 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wann der Sonderfall vorliegt und wie Sie Abgrenzungskonflikte mit der GOÄ 2428 vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2429

Eröffnung disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling) - 220 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2429 beschreibt eine spezifische chirurgische Leistung an der Körperoberfläche. Sie ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik VII (Chirurgie der Körperoberfläche) angesiedelt. Die Bewertung liegt bei 220 Punkten, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 12,82 € entspricht.

Diese Ziffer deckt die Eröffnung multipler, verstreuter (disseminierter) Abszessbildungen ab, die sich typischerweise an der Hautoberfläche befinden. Die im Leistungstext erwähnte Eröffnung bei einem Säugling dient lediglich als klinisches Regelbeispiel und schränkt die Anwendung nicht auf diese Altersgruppe ein. Auch bei Erwachsenen mit entsprechenden Hautbefunden ist die Ziffer vollumfänglich anwendbar.

GOÄ 2429 in der Praxis: Abgrenzung und klinische Indikation

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 2429 vor allem bei Krankheitsbildern wie der Pyodermie oder multiplen kutanen Staphylokokken-Infektionen zum Einsatz. Charakteristisch für diese Fälle ist, dass die Abszesse sehr oberflächlich liegen und oft mit einem Stilett oder einer feinen Kanüle in einer einzigen Sitzung eröffnet werden können. Teilweise handelt es sich pathologisch gesehen eher um bullöse Infektionen der obersten Epidermisschicht als um klassische, tief sitzende Abszesse.

Wichtig für die Abrechnung ist die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 2428 (Eröffnung eines Abszesses). Während die Ziffer 2428 auf die Inzision eines einzelnen, in der Regel tiefer liegenden Abszesses abzielt, stellt die GOÄ 2429 eine pauschalierende Mehrzahlregelung für einen medizinischen Sonderfall dar. Werden also mehrere eigenständige, tiefe Abszesse eröffnet, die nicht dem Bild der disseminierten, oberflächlichen Pyodermie entsprechen, ist die GOÄ 2428 mehrfach anzusetzen.

Tipp: Die Abrechnung der GOÄ 2429 ist nur dann korrekt, wenn es sich um den beschriebenen Sonderfall oberflächlicher, verstreuter Läsionen handelt. Die bloße Eröffnung von zwei tieferen Abszessen rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 2429, sondern sollte über die mehrfache Berechnung der GOÄ 2428 gelöst werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2429

Fallbeispiel 1: Säugling mit Staphylokokken-Superinfektion

Ein vier Monate alter Säugling wird mit multiplen, oberflächlichen Pusteln und Blasen im Windelbereich vorgestellt. Es handelt sich um eine ausgeprägte Pyodermie. Der Arzt eröffnet in einer Sitzung insgesamt acht dieser oberflächlichen, verstreuten Abszessbildungen mit einem Stilett.

Da es sich um den klassischen Sonderfall disseminierter, oberflächlicher Abszesse handelt, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 2429. Aufgrund des erhöhten Aufwands durch die Unruhe des Säuglings kann der Steigerungsfaktor auf 3,5 angehoben werden.

Fallbeispiel 2: Erwachsener Patient mit disseminierter Follikulitis

Ein erwachsener Patient stellt sich mit einer großflächigen, superinfizierten Follikulitis am Rücken vor. Der Arzt nimmt in einer Sitzung die Eröffnung von über zehn kleinen, verstreuten, kutanen Abszessen vor.

Obwohl der Patient kein Säugling ist, liegt das klinische Bild einer disseminierten Abszessbildung der Haut vor. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 2429 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 3: Abgrenzung bei zwei tiefen Abszessen am Oberschenkel

Ein Patient stellt sich mit zwei voneinander unabhängigen, tief liegenden und schmerzhaften Abszessen am linken Oberschenkel vor. Der Arzt führt bei beiden Abszessen eine Inzision und Spülung durch.

Hier liegt kein Fall von disseminierten, oberflächlichen Abszessen vor. Daher darf die GOÄ 2429 nicht abgerechnet werden. Stattdessen wird die GOÄ-Ziffer 2428 zweifach berechnet, wobei der zweite Ansatz in der Rechnung entsprechend begründet werden muss.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2429: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis is die fälschliche Annahme, dass die GOÄ 2429 immer dann zu wählen ist, wenn mehr als ein Abszess eröffnet wird. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ziffer genau, da die Mehrfachberechnung der GOÄ 2428 bei zwei tiefen Abszessen wirtschaftlich oft sinnvoller und medizinisch zutreffender ist. Ein unberechtigter Wechsel auf die GOÄ 2429 führt hier zu Honorarverlusten und Beanstandungen.

Zudem müssen die expliziten Abrechnungsausschlüsse beachtet werden. Die GOÄ 2429 darf nicht neben der GOÄ 2428 (Eröffnung eines Abszesses) oder der GOÄ 303 (Inzision einer Phlegmone) in derselben Sitzung für dieselbe anatomische Region abgerechnet werden. Solche Kombinationen führen unweigerlich zur Streichung der Leistungen durch die Prüfstellen.

Achtung: Achten Sie darauf, die GOÄ 2429 nicht fälschlicherweise als "Sammelziffer" für beliebige chirurgische Wundversorgungen oder Exzisionen zu nutzen. Sie ist streng an das Vorliegen multipler, oberflächlicher Abszessbildungen gebunden.

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Dokumentation der GOÄ 2429: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte muss die Dissemination und Oberflächlichkeit der Befunde klar beschrieben werden. Die bloße Angabe "Abszesseröffnung" reicht nicht aus, um die GOÄ 2429 rechtssicher zu begründen.

Es empfiehlt sich, die ungefähre Anzahl der eröffneten Läsionen sowie deren Lokalisation zu dokumentieren. Auch das verwendete Instrumentarium (z. B. Stilett, Kanüle) und das therapeutische Vorgehen sollten stichpunktartig festgehalten werden.

Dokumentationsbeispiel: Disseminierte, oberflächliche Pyodermie im Bereich des gesamten Rückens. Eröffnung von ca. 12 verstreuten, kutanen Abszessbildungen mittels Stilett in einer Sitzung. Desinfektion und steriler Verband.

GOÄ 2429: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen der GOÄ erlaubt eine Steigerung der Ziffer 2429 über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz. Ein erhöhter Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten bei der Ausführung müssen in der Rechnung patientenbezogen begründet werden. Typische Begründungen sind eine extrem hohe Anzahl an Eröffnungen (z. B. "mehr als 15 Läsionen") oder eine erhebliche Abwehrhaltung bei Kleinkindern.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Leistung können begleitende Maßnahmen abgerechnet werden. Häufig kombiniert wird die GOÄ 2429 mit der GOÄ-Ziffer 1 oder 5 für die Beratung und Untersuchung des Patienten. Auch die Abrechnung von Verbandsgebühren (z. B. GOÄ 200) oder die Entnahme von Abstrichmaterial für mikrobiologische Untersuchungen (GOÄ 298) ist in derselben Sitzung zulässig und medizinisch oft indiziert.

Ziffer 2429 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 2429 (Eröffnung disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z. B. bei einem Säugling)) wird zur neuen Nummer 5605 — „Inzision, Ausräumung und ggf. Drainage eines oberflächlichen oder subkutanen Prozesses (z.B. Hämatom …". Der feste Satz beträgt 47,28 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 29,49 €).

Die alte Sitzungspauschale für multiple, verstreute oberflächliche Abszesse (Stiletteröffnung in einer Sitzung) wird auf 5605 abgebildet. Die neue 5605-Legende sagt 'ggf. einschließlich Behandlung auch mehrerer Prozesse über einen Zugang' — die alten disseminierten Stiletteröffnungen erfolgen dagegen über separate Zugänge; die Deckungsgleichheit ist daher begrenzt. In der neuen GOÄ könnte alternativ je Abszess eine eigene 5605 berechnet werden (keine Sitzungspauschale), was zu einem anderen Abrechnungsvolumen führt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2429

Ja, die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2429 ist nicht auf Säuglinge beschränkt. Obwohl die Leistungsbeschreibung Säuglinge als typisches Beispiel nennt, kann die Ziffer bei Patienten jeden Alters angewendet werden, sofern multiple, oberflächliche und verstreute Abszessbildungen vorliegen.
Die GOÄ 2428 rechnet die Eröffnung eines einzelnen, tieferen Abszesses ab, während die GOÄ 2429 einen Sonderfall für multiple, ganz oberflächliche Abszesse in einer Sitzung darstellt. Die GOÄ 2429 gilt die Eröffnung mehrerer dieser verstreuten Läsionen pauschal ab.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2429 ist durch ihre Pluralformulierung auf eine Sitzung abgestellt und kann daher nur einmal pro Sitzung berechnet werden. Für die Eröffnung mehrerer eigenständiger, tieferer Abszesse ist stattdessen die GOÄ 2428 mehrfach anzusetzen.
Die GOÄ-Ziffern 303 (Inzision einer Phlegmone) und 2428 (Eröffnung eines Abszesses) dürfen nicht in derselben Sitzung neben der GOÄ 2429 abgerechnet werden. Dieser Ausschluss soll Doppelabrechnungen für chirurgische Eröffnungen im selben Areal verhindern.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch eine besonders hohe Anzahl an Abszessen oder einen erschwerten Zugang begründet werden. Auch eine ausgeprägte Unruhe des Patienten, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, rechtfertigt einen höheren Faktor.
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