Wie wird die Versorgung mehrerer Bänder am Kniegelenk korrekt abgerechnet? Unser Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2192 zeigt Fallbeispiele, Ausschlüsse und Tipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2192
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2191 für die primäre Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder den plastischen Ersatz eines weiteren Bandes in demselben Kniegelenk im Rahmen derselben Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 2192 beschreibt einen spezifischen Zuschlag im Bereich der Gelenkchirurgie. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn im Rahmen eines operativen Eingriffs am Kniegelenk mehr als eine Bandstruktur versorgt werden muss. Die Leistung umfasst die primäre Naht, das Wiedereinfügen (Reinsertion), die Rekonstruktion oder den plastischen Ersatz eines zusätzlichen Bandes.
Da es sich um einen Zuschlag handelt, setzt die Abrechnung der GOÄ 2192 zwingend die Erbringung und Abrechnung der Hauptleistung nach GOÄ 2191 voraus. Ohne diese primäre Bandrekonstruktion ist der Ansatz des Zuschlags formal ausgeschlossen.
GOÄ 2192 in der Praxis: Multiligamentäre Knieverletzungen
In der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis treten komplexe Knieverletzungen, wie beispielsweise die Kniegelenksluxation, häufig mit multiplen Bandrupturen auf. Typischerweise sind in solchen Fällen sowohl das vordere als auch das hintere Kreuzband oder zusätzliche Kollateralbänder betroffen. Die operative Versorgung erfordert dann ein hochpräzises, zeitintensives Vorgehen.
Die GOÄ trägt dieser Komplexität Rechnung, indem sie für das erste versorgte Band die Hauptleistung (GOÄ 2191) vorsieht. Für jedes weitere rekonstruierte Band im selben Kniegelenk wird der Zuschlag nach GOÄ 2192 fällig. Dies ermöglicht eine adäquate Honorierung des chirurgischen Mehraufwands.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Versorgung von drei Bändern (z. B. vorderes Kreuzband, hinteres Kreuzband und Innenband) die GOÄ 2192 zweimal neben der GOÄ 2191 abgerechnet werden kann.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2192
Fallbeispiel 1: Kombinierte Ruptur von vorderem Kreuzband und Innenband
Ein Patient stellt sich mit einer akuten Kniegelenksdistorsion vor. Intraoperativ zeigt sich eine Ruptur des vorderen Kreuzbandes (VKB) sowie ein kompletter Ausriss des Innenbandes (MCL). Der Operateur führt eine VKB-Plastik mittels Semitendinosussehne und eine direkte Naht sowie Reinsertion des Innenbandes durch.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2191 für die Kreuzbandplastik. Für die zusätzliche Versorgung des Innenbandes wird der Zuschlag GOÄ 2192 einfach hinzugesetzt.
Fallbeispiel 2: Multiligamentäre Rekonstruktion bei Kniegelenksluxation
Nach einem schweren Sportunfall liegt eine komplexe Knieinstabilität vor. Operativ müssen das vordere Kreuzband, das hintere Kreuzband (HKB) und das Außenband (LCL) rekonstruiert werden. Es erfolgt die dreifache Bandrekonstruktion in einer Sitzung.
Abrechnungstechnisch wird die GOÄ 2191 für das erste Band (z. B. VKB) angesetzt. Für das HKB und das LCL wird die GOÄ 2192 zweifach berechnet, da zwei weitere Bänder versorgt wurden.
Fallbeispiel 3: Reinsertion des Außenbandes und vordere Kreuzbandnaht
Bei einer arthroskopisch gestützten Operation wird eine primäre Naht des vorderen Kreuzbandes durchgeführt. Zusätzlich erfolgt die offene Reinsertion des Außenbandes am Femur.
Die Kreuzbandnaht wird als Hauptleistung nach GOÄ 2191 liquidiert. Die Reinsertion des Außenbandes wird über den Zuschlag GOÄ 2192 abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2192: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Übersehen der expliziten Ausschlussziffern. Die GOÄ 2192 darf laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben den Anästhesiezuschlägen 300 bis 302 sowie dem Laserzuschlag nach GOÄ 3300 abgerechnet werden. Verstöße gegen diese Ausschlüsse führen regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen (PKV).
Ein weiteres Problem stellt die fehlerhafte Zuordnung der Bänder dar. Private Kostenträger fordern gelegentlich den Nachweis, dass es sich tatsächlich um anatomisch eigenständige Bänder handelt. Die bloße Versorgung verschiedener Anteile desselben Bandes (z. B. zwei Zügel des vorderen Kreuzbandes) rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 2192 nicht.
Achtung: Der Zuschlag GOÄ 2192 ist eine reine Zuschlagsziffer zur GOÄ 2191. Eine Kombination mit anderen Hauptleistungen der Gelenkchirurgie ohne die Ziffer 2191 ist unzulässig und wird bei Rechnungsprüfungen sofort beanstandet.
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Dokumentation der GOÄ 2192: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss die Indikation und den intraoperativen Befund für jedes einzelne versorgte Band detailliert beschreiben. Aus dem Bericht muss zweifelsfrei hervorgehen, welche chirurgische Technik (Naht, Reinsertion, Plastik) bei welchem Band angewandt wurde.
Zudem sollten die verwendeten Transplantate oder Implantate (z. B. Interferenzschrauben, Endobuttons) genau dokumentiert werden. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der multiplen Bandversorgung im selben Gelenk.
Dokumentationsbeispiel:
...Nach arthroskopischer Vorbereitung zeigt sich eine Ruptur des VKB sowie des HKB. Durchführung einer VKB-Plastik mittels Quadrizepssehne (Hauptleistung GOÄ 2191). Anschließend offene Freilegung des lateralen Gelenkkomplexes und anatomische Reinsertion des Außenbandes mittels Fadenanker (Zuschlag GOÄ 2192)...
GOÄ 2192: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Im Gegensatz zu den meisten chirurgischen Leistungen ist der Zuschlag nach GOÄ 2192 nicht steigerungsfähig. Er ist mit einer festen Punktzahl von 500 Punkten bewertet und wird stets mit dem einfachen Gebührensatz (1,0-fach) in Höhe von 29,14 € abgerechnet. Ein erhöhtes operatives Risiko oder eine überdurchschnittliche Schwierigkeit können daher nicht direkt über diese Ziffer abgebildet werden.
Um einen erhöhten Aufwand dennoch adäquat zu liquidieren, muss der Steigerungssatz der Hauptleistung GOÄ 2191 angepasst werden. Hier kann bei entsprechender Begründung der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz angehoben werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2192 tritt fast ausschließlich in Kombination mit der GOÄ 2191 auf. Daneben sind jedoch weitere diagnostische und therapeutische Leistungen berechenbar. Häufig wird im Vorfeld eine diagnostische Arthroskopie (GOÄ 3300) durchgeführt, die jedoch bei anschließender offener Operation oft in den chirurgischen Leistungen aufgeht – hier sind die regionalen Auslegungen der Kammern zu beachten.
Zulässig ist in der Regel die Kombination mit radiologischen Leistungen zur intraoperativen Kontrolle oder mit spezifischen Zuschlägen für ambulantes Operieren (z. B. GOÄ 444), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ziffer 2192 in der neuen GOÄ
Der bisherige Zuschlag zu Ziffer 2191 für die primäre Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder den plastischen Ersatz eines weiteren Bandes in demselben Kniegelenk (2,3-facher Satz: 67,02 €) entfällt in der neuen GOÄ. Eine eigenständige Zuschlags-Nachfolgeleistung ist im Entwurf nicht vorgesehen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2192
Was hat nicht gestimmt?