GOÄ 3300: Arthroskopie korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3300
Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision –
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 67,02 € 2,3x
Höchstsatz 101,99 € 3,5x

Die Abrechnung der diagnostischen Arthroskopie nach GOÄ 3300 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3300

GOÄ 3300: Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision – (500 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3300 umfasst die endoskopische Untersuchung eines Gelenks, auch unter Verwendung eines Winkel-Teleskops. Mit der Gebühr sind alle typischen Begleitleistungen wie die Gelenkspülung, der Hautschnitt sowie die anschließende Wundvernähung abgegolten. Diese Ziffer bildet somit den vollständigen diagnostischen Eingriff ab.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist der Zusatz „gegebenenfalls mit Probeexzision“. Das bedeutet, dass eine eventuell notwendige Entnahme von Synovialis- oder Knorpelgewebe, beispielsweise mittels Stanze oder Saugbiopsie, nicht separat berechnet werden darf. Diese Maßnahmen sind mit der Bewertung von 500 Punkten bereits vollständig abgegolten.

GOÄ 3300 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die diagnostische Arthroskopie nach GOÄ 3300 kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn nicht-invasive bildgebende Verfahren keine eindeutige Diagnose zulassen. Typische Indikationen sind die präoperative Beurteilung des Gelenkknorpels oder der Synovialis bei unklaren Beschwerden. Auch die Abklärung rheumatischer Veränderungen oder degenerativer Gelenkerkrankungen rechtfertigt den Einsatz dieser Ziffer.

In der orthopädischen und chirurgischen Praxis dient die Ziffer primär der Diagnostik. Sobald jedoch therapeutische Eingriffe am selben Gelenk vorgenommen werden, treten andere, spezifischere Ziffern in den Vordergrund. Die Abgrenzung zwischen rein diagnostischen und therapeutischen Arthroskopien ist für eine korrekte Abrechnung essenziell.

Tipp: Sollte sich während der diagnostischen Arthroskopie die Notwendigkeit eines therapeutischen Eingriffs ergeben, gelten die entsprechenden operativen Ziffern. Eine Nebeneinanderberechnung von Diagnostik und Therapie am selben Gelenk ist in der Regel ausgeschlossen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3300

Fallbeispiel 1: Diagnostische Kniegelenksarthroskopie bei unklarem Knorpelschaden

Ein Patient stellt sich mit anhaltenden Knieschmerzen nach einem Trauma vor, wobei das MRT keinen eindeutigen Befund liefert. Es erfolgt eine diagnostische Arthroskopie des Kniegelenks zur Beurteilung des Knorpelstatus. Während des Eingriffs wird das Gelenk gespült und der Hautschnitt anschließend vernäht.

Da es sich um eine rein diagnostische Maßnahme handelt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3300 vollumfänglich begründet. Die durchgeführte Gelenkspülung und der Wundverschluss sind mit dieser Ziffer abgegolten. Zusätzlich kann der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ 443 geltend gemacht werden.

Fallbeispiel 2: Arthroskopie des Schultergelenks mit Synoviabiopsie

Bei Verdacht auf eine chronische Synovialitis im Schultergelenk wird eine Arthroskopie durchgeführt. Zur histologischen Sicherung entnimmt der Operateur eine Gewebeprobe der Gelenkinnenhaut mittels einer Biopsiestanze. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen.

Die Entnahme der Gewebeprobe ist durch den Wortlaut „gegebenenfalls mit Probeexzision“ abgedeckt. Eine separate Berechnung der Biopsie ist nicht zulässig. Abgerechnet wird die GOÄ 3300 zum Regelsatz sowie der entsprechende Zuschlag für ambulantes Operieren.

Fallbeispiel 3: Erschwerte diagnostische Arthroskopie bei massiver Arthrose

Es erfolgt eine diagnostische Arthroskopie des Hüftgelenks bei einem Patienten mit hochgradiger Arthrose und ausgeprägten Osteophyten. Aufgrund der anatomischen Enge und der massiven knöchernen Veränderungen gestaltet sich der Zugang und die Übersicht im Gelenk als äußerst schwierig und zeitaufwendig.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3300. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands durch die anatomischen Besonderheiten wird der Steigerungsfaktor auf den 3,5-fachen Satz angehoben. Dies muss in der Liquidation detailliert begründet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3300: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von diagnostischen und therapeutischen Ziffern. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob neben der GOÄ 3300 auch operative Gelenkeingriffe abgerechnet wurden. Die Ziffern 2189 bis 2196 für arthroskopische Operationen schließen die GOÄ 3300 am selben Gelenk explizit aus.

Ein weiterer Streitpunkt ist die separate Berechnung der Probeexzision. Da die Gewebeentnahme explizit im Leistungstext genannt ist, führt eine zusätzliche Liquidation von Biopsieziffern regelmäßig zu Beanstandungen. Auch die Gelenkspülung darf nicht über separate Spülungsziffern abgerechnet werden, da sie integraler Bestandteil der Arthroskopie ist.

Achtung: Die Ziffern 300 bis 302 für Verbandanlegungen oder Wundversorgungen dürfen am Tag der Arthroskopie nicht neben der GOÄ 3300 berechnet werden. Der Hautverschluss ist bereits Teil der operativen Leistung.

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Dokumentation der GOÄ 3300: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen alle Schritte der Arthroskopie detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die Beschreibung des Gelenkstatus, die Darstellung der Knorpelflächen sowie die Dokumentation einer eventuellen Probeexzision.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Erschwernissen, falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet werden soll. Angaben zu Verwachsungen, starker Adipositas oder anatomischen Varianten müssen im Bericht nachvollziehbar dargelegt werden. Nur so kann die Schwellenwertüberschreitung gegenüber Kostenträgern rechtssicher begründet werden.

Dokumentationsbeispiel:
Diagnostische Arthroskopie des rechten Kniegelenks. Zugang über anterolaterale Inzision. Inspektion aller Kompartimente: ausgeprägte Synovialitis im Recessus superior. Durchführung einer Probeexzision der Synovia mittels Stanze aus dem lateralen Recessus. Ausgiebige Spülung des Gelenks. Nahtverschluss der Inzisionsstellen, steriler Verband.

GOÄ 3300: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 3300 kann bei überdurchschnittlichem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Steigerung sind erhebliche anatomische Schwierigkeiten, massive entzündliche Gelenkveränderungen oder ein stark verzögerter Operationsverlauf durch ausgeprägte Blutungen im Gelenk. Auch eine extreme Adipositas des Patienten kann als Begründung dienen.

Wichtig ist, dass die Begründung in der Rechnung patientenbezogen und medizinisch fundiert formuliert wird. Pauschale Formulierungen wie „erhöhter Zeitaufwand“ ohne nähere Erläuterung werden von den privaten Krankenversicherungen meist nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3300 mit den Zuschlägen für ambulantes Operieren kombiniert. Hierbei kommen vor allem die Zuschläge 441 oder 443 in Betracht. Diese Zuschläge sind nur einmal am Behandlungstag und nur zum einfachen Satz berechnungsfähig.

Eine zusätzliche Video-Dokumentation kann analog nach der Nummer 5030 berechnet werden. Da das einfache Video-Monitoring als Modifikation gilt, ist eine darüber hinausgehende, dauerhafte Dokumentation in der Regel nur zum Einfachsatz berechnungsfähig, es sei denn, es kommen hochmoderne 3D- oder HDTV-Verfahren zum Einsatz.

Ziffer 3300 in der neuen GOÄ

Die diagnostische Arthroskopie (bisher Ziffer 3300, 2,3-facher Satz: 67,02 €) erhält in der neuen GOÄ je nach Gelenk eine eigene Ziffer. Die pauschale Einheitsziffer entfällt:

  • 7900 Schultergelenk oder Schulterraum (105,87 €)
  • 7914 Ellbogengelenk oder periartikulärer Raum des Ellbogengelenks (173,50 €)
  • 7919 Hand-, Medio- oder distales Radioulnargelenk oder Daumensattelgelenk (140,58 €)
  • 7921 Fingergelenk (190,72 €, je Gelenk)
  • 7928 Hüftgelenk oder peritrochantärer/glutealer Raum (195,41 €)
  • 7935 Kniegelenk oder periartikulärer Raum des Kniegelenks (112,54 €)
  • 7945 oberes/unteres Sprunggelenk oder periartikuläre Sehnenscheide bzw. Raum (112,54 €)
  • 8714 Kiefergelenk (190,72 €)
  • 7916 Ellbogengelenk oder periartikulärer Raum des Ellbogengelenks (552,86 €)
  • 7930 Hüftgelenk oder peritrochantärer/glutealer Raum (570,02 €)
  • 7947 oberes/unteres Sprunggelenk oder periartikuläre Sehnenscheide bzw. Raum (552,86 €)

Die Spanne reicht von 105,87 € bis 570,02 € — das dokumentierte Gelenk entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3300

Nein, die Probeexzision von Synovia oder Knorpel ist bereits in der GOÄ 3300 enthalten. Eine gesonderte Berechnung der Gewebeentnahme während derselben Arthroskopie ist nicht zulässig.
Neben der GOÄ 3300 können die ambulanten Operationszuschläge nach den Nummern 441 oder 443 berechnet werden. Dies ist möglich, sofern die Arthroskopie als ambulante Leistung in der Praxis oder Klinik erbracht wird.
Eine über das reine Monitoring hinausgehende Videodokumentation kann analog nach der GOÄ-Nummer 5030 berechnet werden. In der Regel ist diese Analogziffer jedoch nur zum Einfachsatz berechnungsfähig, es sei denn, es liegen besondere technische Verfahren wie HDTV oder 3D vor.
Die GOÄ 3300 darf nicht neben den Ziffern 300 bis 302 sowie den operativen Ziffern 2189 bis 2196 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern die Doppelberechnung von diagnostischen und therapeutischen Gelenkeingriffen am selben Gelenk.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Verwachsungen, starker Adipositas oder massiven entzündlichen Veränderungen möglich. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
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