GOÄ 3301: Redressement korrekt abrechnen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3301
Modellierendes Redressement einer schweren Hand-oder Fußverbildung
Punktzahl 473  
Einfachsatz 27,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 63,41 € 2,3x
Höchstsatz 96,50 € 3,5x

Die Abrechnung des modellierenden Redressements nach GOÄ 3301 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer korrekt anwenden und kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3301

Modellierendes Redressement einer schweren Hand- oder Fußverbildung - 473 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 3301 beschreibt eine hochspezialisierte, konservative orthopädische Leistung zur Korrektur schwerer Fehlstellungen. Das modellierende Redressement umfasst das manuelle, schrittweise Dehnen und Formen verkürzter Weichteilstrukturen sowie die Korrektur knöcherner Fehlstellungen. Ziel ist die Wiederherstellung einer physiologischen Achse oder Form der betroffenen Extremität.

Diese Leistung ist explizit auf schwere Verbildungen an Hand oder Fuß beschränkt. Die Maßnahme erfordert eine präzise Dosierung der Kraft, um Gewebeschäden zu vermeiden, und geht fast immer mit einer anschließenden Fixierung einher. Die Abrechnung erfolgt je betroffener Extremität, was eine differenzierte Betrachtung bei mehrfachen Deformitäten ermöglicht.

GOÄ 3301 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ 3301 konzentriert sich vor allem auf die pädiatrische Orthopädie sowie die rekonstruktive Chirurgie. Typische Indikationen sind angeborene Fehlstellungen wie der kongenitale Klumpfuß (Pes equinovarus), der Hackenfuß oder schwere Handfehlstellungen wie die radiale Klubhand. Auch schwere, posttraumatische oder neurogene Kontrakturen rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer.

Wichtig für die Praxis ist die Abgrenzung zu einfachen Mobilisationsübungen oder physiotherapeutischen Maßnahmen. Ein modellierendes Redressement überschreitet das Maß einer einfachen passiven Bewegungstherapie deutlich. Es handelt sich um einen ärztlichen Eingriff zur strukturellen Gewebeumformung, der oft eine erhebliche Schmerztoleranz des Patienten oder eine Analgesie erfordert.

Tipp: Da die Ziffer 3301 nur für die Erstbehandlung zulässig ist, sollte der Behandlungsplan von Beginn an die Nachfolgeziffer 3302 für das Etappen-Redressement vorsehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3301

Fallbeispiel 1: Erstvorstellung eines Säuglings mit Klumpfuß

Ein Säugling wird mit einem ausgeprägten, angeborenen Klumpfuß links vorgestellt. Der Arzt führt das erste modellierende Redressement nach der Ponseti-Methode durch und legt anschließend einen fixierenden Oberschenkelgips an. Abgerechnet werden die GOÄ 3301 für das Redressement sowie die GOÄ 213 für den Gipsverband zuzüglich der Sachkosten für das Gipsmaterial.

Fallbeispiel 2: Beidseitige schwere Fußdeformität

Ein Kleinkind mit beidseitigem Sichelfuß (Pes adductus) erhält in einer Sitzung ein modellierendes Redressement an beiden Füßen. Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der GOÄ 3301, gekennzeichnet mit den Zusätzen 'rechts' und 'links'. Die medizinische Notwendigkeit der beidseitigen Intervention wird in der Dokumentation detailliert begründet.

Fallbeispiel 3: Posttraumatische Handkontraktur

Nach einer schweren Quetschverletzung der Hand zeigt ein erwachsener Patient eine hochgradige Beugekontraktur der Finger. Der behandelnde Chirurg führt ein intensives, modellierendes Redressement zur Streckung der Gelenke durch. Neben der GOÄ 3301 wird die anschließende Schienenversorgung gesondert in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3301: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die wiederholte Anwendung der GOÄ 3301 im selben Behandlungsfall. Die Leistungslegende und die allgemeinen Bestimmungen legen fest, dass ab der zweiten Behandlung zwingend die GOÄ 3302 (Etappen-Redressement) zu wählen ist. Ein wiederholter Ansatz der GOÄ 3301 führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig den Mangel an dokumentierter Schwere der Verbildung. Wenn aus der Patientenakte nicht hervorgeht, dass eine schwere Verbildung vorlag, wird die Leistung oft auf einfache Mobilisationsziffern heruntergestuft. Auch die fehlerhafte Kombination mit anderen orthopädischen Standardleistungen ohne zeitliche oder räumliche Trennung wird oft moniert.

Achtung: Die bloße passive Bewegung eines Gelenks im Rahmen einer Routineuntersuchung darf niemals als modellierendes Redressement nach GOÄ 3301 deklariert werden.

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Dokumentation der GOÄ 3301: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Diagnose, der Schweregrad der Verbildung sowie die angewandte Technik des Redressements detailliert festgehalten werden. Auch die Dauer der Maßnahme und die Reaktion des Patienten sind relevante Parameter.

Zusätzlich sollte die anschließende Fixierungsmaßnahme dokumentiert werden, da diese den unmittelbaren Erfolg des Redressements sichert. Fotografische Befunddokumentationen vor und nach der Behandlung bieten eine hervorragende Beweissicherung bei Rückfragen von Kostenträgern.

Dokumentationsbeispiel: Erstmaliges modellierendes Redressement des linken Fußes bei schwerem Pes equinovarus congenitus. Manuelle Redression der Adduktions- und Varuskomponente unter kontinuierlichem Zug für 15 Minuten. Gute Durchblutung nach Entlastung. Unmittelbare Anlage eines fixierenden Oberschenkelgipses in korrigierter Stellung.

GOÄ 3301: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 3301 gut begründbar. Relevante Kriterien für eine Faktorerhöhung sind ein extrem hoher Widerstand des Gewebes, eine ausgeprägte Schmerzhaftigkeit, die eine besonders vorsichtige Durchführung erfordert, oder die Durchführung unter erschwerten Bedingungen bei unruhigen Kleinkindern.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3301 können die Leistungen für die anschließende Ruhigstellung berechnet werden. Häufige Kombinationspartner sind die GOÄ 213 (Gipsverband des Unterschenkels) oder die GOÄ 212 (Gipsverband des Unterarms). Auch die Beratung nach GOÄ 1 oder die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sind bei der Erstvorstellung neben der Ziffer 3301 ansetzbar.

Ziffer 3301 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Modellierendes Redressement einer schweren Hand-oder Fußverbildung" (2,3-facher Satz bisher: 63,41 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:

  • Bei Handverbildung: 4211 „Redressionsbehandlung mittels eines härtenden, zirkulären Verbands an einer oberen Extremität, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich …" (71,31 €)
  • Bei Fußverbildung: 4212 „Redressionsbehandlung mittels eines härtenden, zirkulären Verbands an einer unteren Extremität, individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich …" (71,31 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3301

Die GOÄ-Ziffer 3301 ist für das erste modellierende Redressement einer schweren Hand- oder Fußverbildung berechnungsfähig. Typische Indikationen sind angeborene Fehlstellungen wie der Klumpfuß oder schwere posttraumatische Deformitäten. Jede Extremität kann dabei gesondert abgerechnet werden.
Die GOÄ 3301 darf pro Hand oder Fuß nur für die erste Behandlung abgerechnet werden. Für alle nachfolgenden Behandlungen im Rahmen eines Etappen-Redressements ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 3302 anzusetzen. Dies gilt unabhängig vom zeitlichen Abstand der Sitzungen.
Ja, der unmittelbar nach dem Redressement erforderliche fixierende Verband ist gesondert berechnungsfähig. Hierfür kommen beispielsweise die GOÄ-Ziffern für Gipsverbände wie die GOÄ 212 oder GOÄ 213 in Betracht. Auch die Sachkosten für das Gipsmaterial können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Nein, die Leistungsbeschreibung fordert explizit das Vorliegen einer schweren Hand- oder Fußverbildung. Bei leichten Fehlstellungen, die durch einfache Mobilisationen therapiert werden, ist der Ansatz dieser Ziffer nicht gerechtfertigt. In solchen Fällen müssen niedrigschwellige orthopädische Leistungen gewählt werden.
Bei einer beidseitigen Behandlung kann die GOÄ 3301 zweimal in ansatz gebracht werden. In der Rechnung muss dies durch den Zusatz rechts und links oder beidseitig sowie eine entsprechende Begründung transparent gemacht werden. Jede Extremität stellt eine eigenständige Leistung dar.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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