GOÄ 2196: Diagnostische Arthroskopie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2196
Diagnostische Arthroskopie im direkten zeitlichen Zusammenhang mit arthroskopischen Operationen nach den Nummern  bis sowie 2193
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 33,51 € 2,3x
Höchstsatz 51,00 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2196 wirft in der Gelenkchirurgie oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2196

Diagnostische Arthroskopie im direkten zeitlichen Zusammenhang mit arthroskopischen Operationen nach den Nummern 2189 bis 2191 sowie 2193

Die GOÄ-Ziffer 2196 beschreibt eine diagnostische Gelenkspiegelung, die unmittelbar vor einer therapeutischen arthroskopischen Operation stattfindet. Diese Leistung ist mit 250 Punkten bewertet und dient der abschließenden Beurteilung der intraartikulären Verhältnisse. Erst durch diese diagnostische Maßnahme wird die Indikation für den anschließenden therapeutischen Eingriff endgültig gesichert.

Die Ziffer ist speziell für den Fall konzipiert, dass der diagnostische und der therapeutische Schritt in einer einzigen Sitzung aufeinanderfolgen. Sie stellt somit das Bindeglied zwischen der reinen Diagnostik und der operativen Gelenkchirurgie dar.

GOÄ 2196 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

In der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis gehört die arthroskopische Diagnostik zum Standard vor jedem therapeutischen Eingriff. Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 2196 sind geplante Eingriffe am Knie-, Schulter- oder Hüftgelenk. Bevor beispielsweise eine Meniskusresektion oder eine Knorpelglättung erfolgt, muss das gesamte Gelenk systematisch inspiziert werden.

Ein wichtiger Aspekt ist die Abgrenzung zur selbstständigen diagnostischen Arthroskopie nach GOÄ 2195. Die Ziffer 2195 darf nur dann liquidiert werden, wenn kein therapeutischer Eingriff nach den Nummern 2189 bis 2191 oder 2193 folgt. Sobald eine dieser therapeutischen Maßnahmen durchgeführt wird, ist zwingend die niedriger bewertete GOÄ 2196 anzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2196

Fallbeispiel 1: Arthroskopische Meniskusteilresektion

Ein Patient stellt sich mit einem symptomatischen Korbhenkelriss des Innenmeniskus vor. Der Operateur führt zunächst eine systematische Inspektion des Kniegelenks durch, um Begleitschäden auszuschließen. Anschließend erfolgt die arthroskopische Teilresektion des Meniskus. Abgerechnet wird die diagnostische Arthroskopie nach GOÄ 2196 neben der therapeutischen Leistung nach GOÄ 2189.

Fallbeispiel 2: Knorpeldebridement bei Gonarthrose

Bei einer fortgeschrittenen Gonarthrose wird eine Arthroskopie zur Gelenkmobilisation und Knorpelglättung durchgeführt. Nach der diagnostischen Gelenkbegehung erfolgt das Debridement instabiler Knorpelanteile. Die Liquidation umfasst die GOÄ 2196 für die Diagnostik und die GOÄ 2191 für die Knorpeltherapie.

Fallbeispiel 3: Entfernung freier Gelenkkörper

Ein Patient leidet unter schmerzhaften Gelenkblockaden im Ellenbogen durch freie Gelenkkörper. Der Chirurg lokalisiert diese zunächst arthroskopisch und entfernt sie anschließend gezielt. In diesem Fall wird die GOÄ 2196 in Kombination mit der GOÄ 2193 für die Fremdkörperentfernung in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2196: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Liquidation der höher bewerteten GOÄ 2195 anstelle der GOÄ 2196, wenn im selben Eingriff eine therapeutische Arthroskopie stattfindet. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und fordern regelmäßig Korrekturen. Die GOÄ 2195 ist bei anschließender Operation nach den Ziffern 2189 bis 2191 sowie 2193 absolut ausgeschlossen.

Zudem müssen die expliziten Ausschlussziffern 300 bis 302 sowie 3300 beachtet werden. Diese Ziffern betreffen bestimmte Anästhesieleistungen und sonographische Untersuchungen, die nicht am selben Behandlungstag neben der GOÄ 2196 berechnet werden dürfen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2195 und GOÄ 2196 für dasselbe Gelenk in einer Sitzung ist unzulässig und führt unweigerlich zur Beanstandung durch die Prüfstellen.

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Dokumentation der GOÄ 2196: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss der diagnostische Teil der Arthroskopie klar vom therapeutischen Teil abgegrenzt werden. Es empfiehlt sich, die Befunde aller inspizierten Gelenkkompartimente detailliert zu beschreiben.

Aus dem Bericht muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die diagnostische Arthroskopie im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der anschließenden Operation stand. Nur so kann der medizinische Nutzen der diagnostischen Phase plausibel dargelegt werden.

Dokumentation: "Systematische diagnostische Arthroskopie des Kniegelenks über den anterolateralen Zugang. Inspektion des Recessus suprapatellaris, des femoropatellaren Gleitlagers sowie des medialen und lateralen Kompartiments. Nachfolgend direkter Übergang zur therapeutischen Teilresektion des Innenmeniskushinterhorns."

Tipp: Halten Sie die arthroskopischen Befunde zusätzlich durch intraoperative Bild- oder Videodokumentation fest, um die Abrechnung im Zweifelsfall optimal zu untermauern.

GOÄ 2196: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2196 möglich. Als Begründung dienen hierbei insbesondere ein erhöhter Zeitaufwand oder besondere anatomische Schwierigkeiten. Typische Beispiele sind ausgeprägte Verwachsungen, starke Gelenkkontrakturen oder erhebliche degenerative Veränderungen, die die Sicht und Navigation im Gelenk erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2196 wird regelhaft mit den therapeutischen Arthroskopieziffern 2189, 2190, 2191 oder 2193 kombiniert. Zusätzlich können, je nach Setting, Zuschläge für ambulantes Operieren wie die Zuschläge nach den Nummern 442 bis 445 anfallen. Diese Zuschläge richten sich nach der Punktzahl der am höchsten bewerteten operativen Leistung des Eingriffs.

Ziffer 2196 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2196 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 7928 „Diagnostische Arthroskopie eines Hüftgelenks oder diagnostische Arthroskopie des …“ – bei: Zugehörige arthroskopische operation am hüftgelenk (195,41 €)
  • 7935 „Diagnostische Arthroskopie des Kniegelenks oder diagnostische Arthroskopie in einem …“ – bei: Zugehörige arthroskopische operation am kniegelenk (112,54 €)

Heute bringt die 2196 beim 2,3-fachen Satz 33,51 €. Die Spanne reicht von 112,54 € bis 195,41 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2196

Die GOÄ-Ziffer 2196 wird für eine diagnostische Arthroskopie berechnet, die im direkten zeitlichen Zusammenhang mit einer therapeutischen Arthroskopie stattfindet. Dies bedeutet, dass der diagnostische Eingriff unmittelbar vor der operativen Maßnahme in derselben Sitzung durchgeführt wird. Eine separate Abrechnung als alleinige Leistung ist hierbei nicht zulässig.
Die GOÄ 2195 beschreibt eine selbstständige diagnostische Arthroskopie ohne anschließende therapeutische Operation. Im Gegensatz dazu wird die GOÄ 2196 dann herangezogen, wenn im direkten Anschluss eine arthroskopische Operation nach den Nummern 2189 bis 2191 oder 2193 erfolgt. Die GOÄ 2196 ist aufgrund des kombinierten Eingriffs niedriger bewertet als die GOÄ 2195.
Neben der GOÄ 2196 dürfen die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie die sonographische Leistung nach Nummer 3300 nicht berechnet werden. Diese Ausschlüsse gelten für denselben Behandlungstag beziehungsweise denselben Behandlungszusammenhang. Zudem schließt sich die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ 2195 für dasselbe Gelenk logisch aus.
Ja, eine Steigerung der GOÄ 2196 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei Vorliegen medizinischer Besonderheiten möglich. Typische Begründungen sind ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand durch ausgeprägte Verwachsungen oder schwierige anatomische Verhältnisse im Gelenk. Die individuellen Gründe müssen in der Liquidation nachvollziehbar dokumentiert werden.
Direkt neben der GOÄ 2196 werden in der Regel keine eigenen Zuschläge berechnet. Allerdings können für den ambulanten Gesamteingriff die OP-Zuschläge nach den Nummern 442 bis 445 angesetzt werden. Diese Zuschläge richten sich nach der Punktzahl der am höchsten bewerteten therapeutischen Hauptleistung des Eingriffs.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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