GOÄ 3288: Urachusfistel operieren – Abrechnungstipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3288
Operative Beseitigung eines Ductus omphaloentericus persistens oder einer Urachusfistel
Punktzahl 2250  
Einfachsatz 131,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 301,64 € 2,3x
Höchstsatz 459,03 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3288: Erfahren Sie, wie Sie die operative Beseitigung von Urachusfisteln rechtssicher und optimiert liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3288

GOÄ-Ziffer 3288: Operative Beseitigung eines Ductus omphaloentericus persistens oder einer Urachusfistel (2250 Punkte; Einfachsatz: 131,15 €; Regelhöchstsatz: 301,64 €; Höchstsatz: 459,03 €).

Die GOÄ-Ziffer 3288 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Hernien- und Kinderchirurgie. Sie umfasst die vollständige operative Sanierung von embryonalen Gangstrukturen, die sich nach der Geburt nicht regelrecht zurückgebildet haben. Hierzu zählen sowohl der Ductus omphaloentericus als auch die Urachusfistel.

Der Eingriff erfordert in der Regel eine Eröffnung der Bauchhöhle oder einen laparoskopischen Zugang, um die Verbindung zum Darm oder zur Harnblase sicher zu trennen. Die Ziffer deckt alle typischen Teilschritte wie die Präparation, die Resektion des Gangs und den Hohlorganverschluss ab. Vorbemerkungen des Abschnitts L sind bei der Kombination mit anderen chirurgischen Leistungen zwingend zu beachten.

GOÄ 3288 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die klinische Indikation für eine Operation nach GOÄ 3288 ergibt sich meist im Säuglings- oder Kleinkindalter, seltener bei Erwachsenen. Typische Symptome sind eine anhaltende Sekretion aus dem Nabel, rezidivierende lokale Infektionen oder die Ausbildung von Granulomen. Eine exakte präoperative Diagnostik mittels Sonographie oder Fistulographie sichert die Diagnose.

Im Fokus der Operation steht die vollständige Entfernung des Fistelgangs, um chronische Entzündungen oder eine spätere maligne Entartung zu verhindern. Da es sich um eine angeborene Fehlbildung handelt, ist eine präzise Abgrenzung zu erworbenen Fisteln essenziell. Die Abrechnung setzt voraus, dass tatsächlich eine persistierende embryonale Struktur saniert wurde.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3288

Fallbeispiel 1: Urachusfistel bei einem Kleinkind

Ein zweijähriges Kind stellt sich mit rezidivierendem, klarem Sekretfluss aus dem Nabel vor. Die sonographische Untersuchung bestätigt den Verdacht auf eine persistierende Urachusfistel. Es erfolgt die operative Freilegung, die vollständige Exzision des Fistelstrangs bis zum Blasenkuppelbereich und der dichte Verschluss der Harnblase. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3288 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine intraoperativen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Persistierender Ductus omphaloentericus mit Meckel-Divertikel

Bei einem fünfjährigen Patienten zeigt sich eine eitrige Nabelsekretion, die sich intraoperativ als persistierender Ductus omphaloentericus mit anhängendem Meckel-Divertikel darstellt. Der Operateur führt eine Keilresektion des Ileums durch, um den Gang vollständig zu entfernen. Neben der GOÄ 3288 kann die Darmteilresektion unter Beachtung der Zielleistungsregel bewertet werden, sofern sie über das Standardmaß der Fistelentfernung hinausgeht. In diesem Fall wird die GOÄ 3288 mit einem erhöhten Faktor von 2,8 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Infizierte Urachuszyste beim Erwachsenen

Ein 35-jähriger Patient leidet unter einer akut infizierten Urachuszyste mit ausgeprägter phlegmonöser Umgebungsreaktion. Die Präparation gestaltet sich aufgrund der massiven entzündlichen Verwachsungen im Unterbauch äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Eingriff gelingt schließlich ohne Eröffnung der Blase. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird die GOÄ-Ziffer 3288 mit dem Höchstsatz von 3,5 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3288: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ 3288 mit einer einfachen Nabelhernienoperation nach GOÄ 3281. Private Krankenversicherungen kürzen diese Rechnungen regelmäßig mit Verweis auf die Zielleistungsregel. Wenn der Zugangsweg oder die Bruchsackabtragung Teil des Gesamteingriffs sind, ist die Hernienziffer konsumiert.

Zudem beanstanden Prüfstellen oft die zusätzliche Abrechnung von Blasen- oder Darmnähten, da diese bereits im Leistungsumfang der GOÄ 3288 enthalten sind. Nur eigenständige, topographisch getrennte Eingriffe dürfen zusätzlich angesetzt werden. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlusskriterien schützt vor Honorarverlusten.

Achtung: Die bloße Mitnahme eines kleinen, symptomlosen Nabelbruchs im Rahmen der Fistelsanierung rechtfertigt keine zusätzliche Abrechnung einer Herniotomie. Solche Begleiteingriffe sind mit der Hauptleistung abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 3288: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den genauen Verlauf des Fistelgangs und dessen anatomische Beziehung zu den Nachbarorganen beschreiben. Auch die Darstellung der Präparationsgrenzen und die histologische Sicherung des Resektats sind unverzichtbar.

Besonders bei der Anwendung von Steigerungsfaktoren müssen die konkreten Erschwernisse im Bericht hervorgehoben werden. Dazu gehören Angaben zu Verwachsungen, Blutungen oder anatomischen Varianten. Eine fotografische Dokumentation des Befundes kann im Zweifelsfall zusätzliche Sicherheit bieten.

Dokumentation: "...Nach bogenförmiger Umschneidung des Nabels Darstellung eines derben, strangförmigen Gebildes, das bis zur Blasenkuppel verfolgt wird. Vollständige Exzision der Urachusfistel unter Mitnahme eines kleinen Blasenwandsegments. Wasserdichter Verschluss der Blase mittels zweireihiger Naht..."

Tipp: Fügen Sie dem OP-Bericht stets den pathologischen Befundbericht bei, der das Vorliegen von Urachus- oder Dottergangsgewebe zweifelsfrei bestätigt.

GOÄ 3288: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung des Gebührensatzes über den Regelsatz von 2,3 hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für einen erhöhten Schwierigkeitsgrad sind ausgeprägte Adhäsionen nach Voroperationen oder chronische Entzündungen im Operationsgebiet. Auch ein hohes Patientenalter oder extreme Adipositas können den Eingriff signifikant erschweren und eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3288 können begleitende Leistungen wie die Anästhesie (z. B. GOÄ 451 ff.) oder postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden. Auch die sonographische Diagnostik im Vorfeld nach GOÄ 410 ist eigenständig abrechenbar. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern für die einfache Wundversorgung oder den Standard-Wundverschluss im selben Operationsgebiet.

Ziffer 3288 in der neuen GOÄ

Die operative Beseitigung eines Ductus omphaloentericus persistens oder einer Urachusfistel (bisher Ziffer 3288, 2,3-facher Satz: 301,64 €) wird in der neuen GOÄ nach Operationsverfahren aufgeteilt:

  • 10522 offen chirurgisch — 281,69 €
  • 10524 laparoskopisch — 381,75 €

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3288

Die GOÄ-Ziffer 3288 wird für die operative Beseitigung eines persistierenden Ductus omphaloentericus oder einer Urachusfistel berechnet. Diese Leistung umfasst die vollständige Exzision des embryonalen Gangs inklusive des Verschlusses der betroffenen Hohlorgane. Typische Indikationen sind nässende Nabelbefunde oder rezidivierende Infektionen in diesem Bereich.
Eine Nebeneinanderberechnung mit einer Nabelhernienoperation nach GOÄ 3281 ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Bruch im selben Operationsgebiet liegt. Nur bei völlig getrennten Indikationen und getrennten operativen Zugängen ist eine separate Abrechnung denkbar. Dies muss im OP-Bericht detailliert begründet werden.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz kann durch ausgeprägte entzündliche Veränderungen, starke Verwachsungen oder Voroperationen begründet werden. Auch anatomische Besonderheiten oder ein erhöhtes Blutungsrisiko rechtfertigen eine Faktorsteigerung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
Ja, der Verschluss der Harnblase oder des Darms ist integraler Bestandteil der GOÄ-Ziffer 3288 und darf nicht separat berechnet werden. Die Ziffer deckt die gesamte operative Sanierung des Fistelgangs ab. Zusätzliche Ziffern für den Organverschluss sind daher im selben Operationsgebiet nicht zulässig.
Beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 3288 genau 301,64 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 131,15 Euro, während der Höchstsatz mit dem Faktor 3,5 bei 459,03 Euro liegt. Die Ziffer ist mit insgesamt 2250 Punkten bewertet.
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