Die operative Therapie der Zwerchfellrelaxation nach GOÄ 3281 bietet Abrechnungspotenzial. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Dokumentation und Steigerung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3281
GOÄ-Ziffer 3281: Operation der Zwerchfellrelaxation – 2250 Punkte.
Die GOÄ-Ziffer 3281 beschreibt die operative Sanierung einer Zwerchfellrelaxation. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter dem Unterabschnitt XV (Hernienchirurgie) angesiedelt. Sie umfasst die operative Straffung oder Rekonstruktion des erschlafften Zwerchfells, meist im Sinne einer Zwerchfellplastik.
Ziel des Eingriffs ist es, den pathologischen Zwerchfellhochstand zu beseitigen und die respiratorische Funktion wiederherzustellen. Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Präparation des Zwerchfells, die plastische Raffung sowie den anschließenden Wundverschluss. Vorbemerkungen des Abschnitts L zur Kombination von operativen Leistungen sind hierbei zwingend zu beachten.
GOÄ 3281 in der Praxis: Indikationen und operative Zwerchfellplastik
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 3281 ist gegeben, wenn eine klinisch relevante Erschlaffung des Zwerchfells vorliegt. Diese Zwerchfellrelaxation kann entweder angeboren sein oder durch eine Schädigung des Nervus phrenicus erworben werden. Betroffene Patienten leiden häufig unter erheblicher Dyspnoe und gastrointestinalen Beschwerden.
Der operative Eingriff erfolgt in den meisten Fällen über einen abdominalen Zugang, seltener transthorakal. Die operative Raffung (Plicatio) stabilisiert die Zwerchfellkuppel dauerhaft in einer tieferen Position. Dies ermöglicht der Lunge wieder eine ausreichende Entfaltung während der Inspiration.
Tipp: Bei der Wahl des operativen Zugangs sollte die Dokumentation präzise zwischen abdominalem und thorakalem Weg differenzieren, da dies für eventuelle Zuschläge oder Begründungen von Bedeutung ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3281
Fallbeispiel 1: Offene abdominale Zwerchfellraffung
Ein Patient stellt sich mit chronischer Atemnot bei ausgeprägtem rechtsseitigen Zwerchfellhochstand vor. Es erfolgt die offene abdominale Zwerchfellplastik durch Raffnähte. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3281 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine intraoperativen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 2: Laparoskopische Plicatio bei Adipositas
Bei einer adipösen Patientin wird eine laparoskopische Raffung des linken Zwerchfells durchgeführt. Aufgrund der erschwerten Sichtverhältnisse und des adipösen Situs ist der Eingriff deutlich zeitaufwendiger. Die GOÄ 3281 wird mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet, fundiert begründet durch den erhöhten Schwierigkeitsgrad.
Fallbeispiel 3: Revision nach traumatischer Phrenikusparese
Nach einer thorakalen Voroperation zeigt ein Patient eine symptomatische Zwerchfellparalyse. Die operative Rekonstruktion gestaltet sich aufgrund massiver intraabdominaler Verwachsungen äußerst anspruchsvoll. Neben der GOÄ 3281 wird die Adhäsiolyse gesondert dokumentiert und der Steigerungssatz entsprechend angepasst.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3281: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3281 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Zwerchfellnähten nach GOÄ 3280. Die GOÄ 3280 (Operation einer Zwerchfellruptur oder -hernie) ist am selben operativen Situs nicht neben der Zwerchfellplastik berechenbar. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen kürzen solche Kombinationen konsequent.
Zudem sind allgemeine chirurgische Teilschritte wie die Laparotomie oder die kosmetische Hautnaht bereits mit der Hauptleistung abgegolten. Diese dürfen nicht über separate Ziffern wie die GOÄ 3135 oder ähnliche Zugangsleistungen abgerechnet werden. Nur eigenständige, über das normale Maß hinausgehende Zuarbeiten sind separat ansatzfähig.
Achtung: Die bloße Diagnose eines Zwerchfellhochstands ohne operative Raffung rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 3281. Es muss sich zwingend um eine plastische Rekonstruktion handeln.
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Dokumentation der GOÄ 3281: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die anatomischen Verhältnisse, der gewählte Zugangsweg und die genaue Technik der Raffung detailliert beschrieben werden. Auch die verwendeten Nahtmaterialien und eventuelle Netzeinlagen sollten dokumentiert sein.
Besonders wichtig ist die Erfassung von Erschwernissen, die eine Faktorsteigerung rechtfertigen. Dazu gehören Verwachsungen, starker Blutverlust oder anatomische Varianten. Ohne diese expliziten Angaben im Bericht wird eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 von den Kostenträgern meist abgelehnt.
Dokumentationsbeispiel: "...Nach medianer Oberbauchlaparotomie zeigt sich ein massiver Zwerchfellhochstand rechts. Präparation des stark ausgedünnten Zwerchfellmuskels unter Schonung der abdominellen Organe. Durchführung einer mehrreihigen, fortlaufenden Zwerchfellplastik (Raffung) mit nicht-resorbierbarem Fadenmaterial..."
GOÄ 3281: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3281 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein extrem adipöser Situs, ausgeprägte postoperative Verwachsungen oder eine erhebliche Verlängerung der Operationszeit durch anatomische Anomalien. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Zwerchfellplastik mit anderen abdominellen oder thorakalen Eingriffen kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung von Adhäsiolysen nach GOÄ 3285, sofern diese das übliche Maß an präparatorischem Aufwand überschreiten. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungsziffern sind im Rahmen der chirurgischen Gesamtversorgung regelhaft kombinierbar.
Ziffer 3281 in der neuen GOÄ
Operation der Zwerchfellrelaxation (Ziffer 3281) wird in der neuen GOÄ als Nummer 10529 weitergeführt — „Operation einer Zwerchfellrelaxation und/oder Transposition des Zwerchfells und/oder Implantation …". Der Festsatz beträgt 817,54 € (bisher 2,3-facher Satz: 301,64 €); abrechenbar 1x je Operation.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3281
Was hat nicht gestimmt?