GOÄ 3282: Eingeklemmter Bruch – Abrechnung & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3282
Zurückbringen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches
Punktzahl 222  
Einfachsatz 12,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 29,76 € 2,3x
Höchstsatz 45,29 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3282 bei eingeklemmten Brüchen. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3282

GOÄ-Ziffer 3282: Zurückbringen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches (222 Punkte, 1,0-fach: 12,94 €, 2,3-fach: 29,76 €, 3,5-fach: 45,29 €).

Diese Gebührenordnungsposition beschreibt die manuelle Reposition einer eingeklemmten Hernie. Unter einem eingeklemmten Bruch versteht man eine Situation, in der durch eine Lücke in der Bauchwand hervorgetretene Organteile, meist Darmabschnitte, nicht mehr spontan oder leicht zurückgleiten. Die Leistung umfasst alle gängigen Hernienformen wie Leisten-, Schenkel-, Nabel-, epigastrische und Trigonum-Hernien.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist, dass auch der bloße, medizinisch indizierte Versuch der Reposition berechnungsfähig ist. Sollte sich während der Maßnahme herausstellen, dass der Bruch konservativ nicht reponiert werden kann und eine operative Intervention notwendig wird, bleibt die Ziffer 3282 dennoch voll ansetzbar. Dies trägt dem zeitlichen und physischen Aufwand des behandelnden Arztes Rechnung.

GOÄ 3282 in der Praxis: Indikation und klinische Abgrenzung

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3282 setzt zwingend das Vorliegen eines eingeklemmten (inkarzerierten) Bruches voraus. Bei einer freien, leicht verschieblichen Hernie ist die Reposition eine reine Begleitmaßnahme. In solchen Fällen erfolgt die Abgeltung über die allgemeine Beratungsgebühr oder eine symptombezogene Untersuchung.

Die klinische Indikation zur echten Reposition ist ein medizinischer Notfall, da eine anhaltende Inkarzeration zu Durchblutungsstörungen und Gewebsnekrosen des betroffenen Darmabschnitts führen kann. Der Arzt muss daher unter kontrollierten Bedingungen versuchen, den Bruchinhalt vorsichtig durch die Bruchpforte zurück in die Bauchhöhle zu verlagern. Gelingt dies nicht, ist die sofortige Krankenhauseinweisung zur operativen Versorgung unumgänglich.

Achtung: Das bloße Zurückschieben einer reponiblen, schmerzlosen Hernie im Rahmen einer Routineuntersuchung rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 3282 ausdrücklich nicht. Hier drohen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder PKV-Rückfragen empfindliche Honorarkürzungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3282

Fallbeispiel 1: Erfolgreiche Reposition einer inkarzerierten Leistenhernie

Ein Patient stellt sich mit akuten, starken Schmerzen in der Leistengegend in der Praxis vor. Diagnostiziert wird eine inkarzerierte Leistenhernie ohne Anzeichen einer Peritonitis. Dem Arzt gelingt nach vorsichtiger, manueller Kompression die vollständige Reposition des Bruchinhaltes. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 3282 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.

Fallbeispiel 2: Erfolgloser Repositionsversuch bei Schenkelhernie

Eine ältere Patientin klagt über eine schmerzhafte Schwellung unterhalb des Leistenbandes. Der Arzt diagnostiziert eine eingeklemmte Schenkelhernie und unternimmt einen vorsichtigen manuellen Repositionsversuch, der jedoch aufgrund starker Schmerzen und Rigidität der Bruchpforte scheitert. Die Patientin wird umgehend in eine chirurgische Klinik eingewiesen. Der Arzt rechnet den erfolglosen Versuch rechtmäßig nach GOÄ-Ziffer 3282 ab.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Reposition einer inkarzerierten Nabelhernie

Bei einem adipösen Patienten liegt eine inkarzerierte Nabelhernie vor. Die Reposition gestaltet sich aufgrund der ausgeprägten Adipositas und starker Abwehrspannung des Patienten als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Nach intensivem, vorsichtigem Taxis gelingt die Reposition schließlich. Aufgrund der erschwerten Bedingungen wird die GOÄ-Ziffer 3282 mit dem 3,5-fachen Satz und entsprechender Begründung liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3282: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 3282 mit den operativen Hernieziffern. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist die Ziffer 3282 nicht neben den Ziffern 3283 bis 3286 für denselben Bruch berechnungsfähig. Erfolgt nach einem erfolglosen Repositionsversuch die Operation durch denselben Arzt in derselben Sitzung, ist nur die operative Leistung anzusetzen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern bei der Abrechnung der GOÄ 3282 häufig detaillierte Nachweise an. Beanstandet wird insbesondere, wenn aus der Diagnose nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich um einen eingeklemmten und nicht lediglich um einen reponiblen Bruch handelte. Die bloße Diagnose "Hernie" ohne den Zusatz "inkarzeriert" oder "eingeklemmt" führt fast immer zur Streichung der Gebühr.

Tipp: Es ist penibel darauf zu achten, dass in der Rechnung das Wort "inkarzeriert" oder "eingeklemmt" explizit aufgeführt ist. Dies beugt zeitintensiven Rückfragen der Kostenträger effektiv vor.

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Dokumentation der GOÄ 3282: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinischen Zeichen der Inkarzeration wie lokale Druckschmerzhaftigkeit, fehlende Reponibilität im Liegen und eventuelle vegetative Begleitsymptome exakt festgehalten werden. Auch der genaue Ablauf des Repositionsversuchs sollte dokumentiert werden.

Zusätzlich ist das Ergebnis der Maßnahme zu protokollieren. Unabhängig davon, ob die Reposition erfolgreich war oder ein operativer Eingriff eingeleitet werden musste, sichert diese Verlaufskontrolle den Vergütungsanspruch. Bei einer Steigerung des Gebührensatzes müssen die erschwerenden Faktoren direkt aus der Dokumentation hervorgehen.

Dokumentation: Pat. stellt sich mit schmerzhafter, nicht reponibler Schwellung re. Leiste vor. Diagnose: Inkarzerierte Leistenhernie. Manueller Repositionsversuch (Taxis) unter vorsichtigem, kontinuierlichem Druck durchgeführt. Nach ca. 10 Min. erfolgreiche, vollständige Reposition des Bruchinhaltes. Schmerzlinderung tritt sofort ein. Keine peritonealen Reizzeichen verblieben.

GOÄ 3282: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei besonders schwierigen klinischen Bedingungen gerechtfertigt. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas permagna, eine extreme Abwehrspannung des Patienten oder ein ungewöhnlich langer Zeitaufwand bei der manuellen Reposition. Auch ein erhöhtes Risiko für eine Darmperforation bei älteren oder multimorbiden Patienten kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird vor oder nach der Reposition eine sonographische Untersuchung durchgeführt, um den Befund zu sichern. Hierbei können die GOÄ-Ziffern 410 und 420 für den Ultraschall der Bauchorgane oder der Weichteile zusätzlich abgerechnet werden. Ebenfalls kombinierbar sind Beratungsleistungen (GOÄ 1 oder 3) sowie symptombezogene Untersuchungen (GOÄ 5), sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 3282 in der neuen GOÄ

Für die alte Ziffer 3282 (Zurückbringen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches) sieht die neue GOÄ keine eigenständige Nachfolgeziffer vor. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 29,76 €.

Bei manuelle Detorsion einer Hodentorsion kommt Nummer 5120 — „Manuelle Detorquierung einer Hodentorsion, je Seite" (29,46 €) — in Betracht.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3282

Die GOÄ-Ziffer 3282 darf nur bei einem eingeklemmten (inkarzerierten) Bruch abgerechnet werden. Das Zurückbringen einer frei beweglichen Hernie ist mit dieser Ziffer nicht abdeckbar. Hierfür kommen allgemeine Beratungs- oder Untersuchungsgebühren zum Einsatz.
Ja, der erfolglose Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches ist explizit nach GOÄ 3282 berechnungsfähig. Sollte anschließend eine sofortige Operation notwendig sein, gelten jedoch besondere Ausschlussregeln. Dies muss in der Dokumentation genau festgehalten werden.
Die GOÄ-Ziffer 3282 darf nicht neben den operativen Hernienziffern 3283 bis 3286 für denselben Bruch abgerechnet werden. Führt derselbe Arzt die Operation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang durch, ist nur die operative Leistung anzusetzen. Für unterschiedliche Brüche gilt dieser Ausschluss hingegen nicht.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz lässt sich durch einen erhöhten zeitlichen oder physischen Aufwand begründen. Typische Gründe sind eine ausgeprägte Adipositas des Patienten, starke muskuläre Abwehrspannung oder ein drohender Darmverschluss. Diese Erschwernisse müssen detailliert in der Patientenakte dokumentiert sein.
Ja, eine begleitende Sonographie zur Diagnosesicherung oder Verlaufskontrolle ist neben der GOÄ 3282 berechnungsfähig. Hierfür können beispielsweise die GOÄ-Ziffern 410 und 420 herangezogen werden. Die medizinische Notwendigkeit der Ultraschalluntersuchung sollte in der Akte kurz begründet werden.
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