Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3283 für Hernienoperationen birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3283
GOÄ-Ziffer 3283: Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches – 1110 Punkte.
Die GOÄ-Ziffer 3283 beschreibt die chirurgische Versorgung von Bauchwandhernien im Bereich des Nabels, der Linea alba (Mittellinienbruch) oder im Bereich einer ehemaligen Operationsnarbe (Bauchnarbenbruch). Diese Leistung umfasst den operativen Zugang, die Präparation des Bruchschadens, die Reposition des Bruchinhalts sowie den anschließenden Verschluss der Bruchpforte.
In der Leistungsbeschreibung ist die Art der Versorgung (z. B. mittels direkter Naht oder unter Verwendung eines Netzes) nicht explizit eingeschränkt. Dennoch müssen bei der Wahl der Ziffer die Abgrenzungen zu aufwendigeren Verfahren beachtet werden. Die Ziffer bildet den chirurgischen Standardeingriff bei unkomplizierten Hernien dieser Lokalisationen ab.
GOÄ 3283 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Realität
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3283 ist gegeben, wenn ein Patient einen klinisch oder sonografisch gesicherten Nabelbruch (Umbilikalhernie), einen Mittellinienbruch (epigastrische Hernie) oder eine Narbenhernie aufweist. Der Eingriff kann sowohl in Lokalanästhesie als auch in Allgemeinanästhesie durchgeführt werden. Die Ziffer ist unabhängig von der gewählten Anästhesieform anwendbar.
In der modernen Hernienchirurgie wird häufig ein synthetisches oder biologisches Netz zur Verstärkung der Bauchwand eingebracht. Die GOÄ 3283 deckt diese Netzimplantation im Regelfall mit ab, sofern es sich um einen unkomplizierten Ersteingriff handelt. Bei extrem großen Defekten oder Rezidiven ist jedoch die Abgrenzung zu höher bewerteten Ziffern wie der GOÄ 3284 zwingend erforderlich.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3283
Fallbeispiel 1: Unkomplizierte Nabelhernie
Ein Patient stellt sich mit einer symptomatischen, computertomografisch und klinisch gesicherten Nabelhernie vor. Es erfolgt die offene Herniotomie mit Direktnaht der Faszie in Lokalanästhesie. Da es sich um einen Ersteingriff ohne Komplikationen handelt, wird die GOÄ-Ziffer 3283 mit dem Regelsatz (2,3-fach) abgerechnet. Zusätzlich kann der Zuschlag für ambulantes Operieren nach Nr. 444 angesetzt werden.
Fallbeispiel 2: Epigastrische Hernie mit Netzimplantation
Bei einer Patientin wird eine schmerzhafte epigastrische Hernie (Mittellinienbruch) diagnostiziert. Der Chirurg führt die Operation in Intubationsnarkose durch und implantiert zur Stabilisierung ein alloplastisches Netz in Sublay-Technik. Da der Eingriff aufgrund anatomischer Besonderheiten zeitaufwendiger war, wird die GOÄ 3283 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8 liquidiert. Die Begründung wird in der Rechnung detailliert dargelegt.
Fallbeispiel 3: Ambulante Versorgung einer kleinen Narbenhernie
Ein Patient stellt sich mit einer kleinen Narbenhernie nach einer früheren laparoskopischen Cholezystektomie vor. Der Bruch wird ambulant operiert und die Faszie mittels Doppelungsnaht nach Mayo verschlossen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3283 zum Regelsatz. Da der Eingriff ambulant in der Praxis stattfand, wird der Zuschlag Nr. 444 addiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3283: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3283 und anderen Hernienziffern. Die Leistungslegende schließt die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 3282 (Leistenbruch) und 3284 (große/rezidivierende Hernie) am selben Operationstag explizit aus. Sollten tatsächlich zwei getrennte Hernien in einer Sitzung versorgt werden, muss dies über die Faktorsteigerung oder eine präzise Begründung gelöst werden.
Achtung: Private Krankenversicherungen kürzen regelmäßig Rechnungen, bei denen die GOÄ 3283 neben der GOÄ 3284 für denselben anatomischen Bereich abgerechnet wird. Die GOÄ 3284 ist eine höherwertige Ziffer für komplexe Fälle und schließt die einfachere GOÄ 3283 ein.
Zudem beanstanden Prüfstellen oft die separate Berechnung von Verschluss- und Nahtmaterialien, da diese mit den allgemeinen OP-Kosten und der Gebühr für die Ziffer abgegolten sind. Lediglich spezielle Implantate wie das Herniennetz können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Dokumentation der GOÄ 3283: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Größe der Bruchpforte, der Zustand des Bruchsacks und des Bruchinhalts sowie die genaue Rekonstruktionstechnik detailliert beschrieben werden. Auch die Verwendung von Netzimplantaten (inklusive Chargennummer und Größe) gehört zwingend in die Akte.
Dokumentation: "Diagnose: Symptomatische Nabelhernie. Lokalanästhesie. Hautschnitt bogenförmig unterhalb des Nabels. Darstellung des Bruchsacks, Inhalt (Omentum majus) ist vital und wird reponiert. Abtragung des Bruchsacks. Verschluss der Faszie mittels fortlaufender Naht (PDS 2-0). Hautverschluss. Keine Komplikationen."
Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, muss die Begründung direkt aus dem Operationsbericht hervorgehen. Schwierige Präparationen bei Verwachsungen oder adipösen Patienten sollten daher mit zeitlichem Mehraufwand dokumentiert werden.
GOÄ 3283: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz der GOÄ 3283 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 148,81 €. Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 3,5 (226,45 €) ist nur mit einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung sind starke Verwachsungen im Operationsgebiet, ein extrem adipöser Patient oder ein erhöhter Blutverlust während des Eingriffs.
Tipp: Verwenden Sie für die Begründung der Steigerung konkrete Begriffe wie 'erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte adhäsive Verwachsungen des Bruchsacks mit der Bauchwand' statt pauschaler Formulierungen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3283 können weitere Leistungen anfallen, die separat berechnungsfähig sind. Hierzu gehören die Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder 491 für Infiltrationsanästhesie, sofern nicht vom Anästhesisten erbracht) sowie präoperative Beratungen nach GOÄ 1 oder 3. Bei ambulanten Operationen ist der Zuschlag nach Nr. 444 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) mit 1110 Punkten (64,70 € beim einfachen Satz) eine wichtige Ergänzung.
Ziffer 3283 in der neuen GOÄ
Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3283 (Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 148,81 €):
- 10500 „Operation eines Nabel- und/oder Mittellinien- und/oder Bauchwandbruches durch direkten …" (323,71 €) — bei Nabel- oder Mittellinienbruch
- 10504 „Operation eines Bauchnarbenbruches durch direkte Naht, offen chirurgisch, ggf. …" (264,08 €) — bei Bauchnarbenbruch
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3283
Was hat nicht gestimmt?