GOÄ 3284: Hernien-OP korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3284
Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik – auch mit Darmresektion –
Punktzahl 2500  
Einfachsatz 145,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 335,16 € 2,3x
Höchstsatz 510,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3284 für komplexe Hernien-OPs birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3284

Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik – auch mit Darmresektion –

Die GOÄ-Ziffer 3284 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Hernienchirurgie. Im Gegensatz zu einfacheren Hernienoperationen verlangt diese Ziffer zwingend das Durchführen einer Muskel- und Faszienverschiebeplastik zur anatomischen Rekonstruktion der Bauchwand. Der Eingriff umfasst neben der eigentlichen Bruchpfortenversorgung auch die Präparation und Mobilisation von Muskel- und Faszienanteilen.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Pauschalierung bestimmter OP-Schritte. Der Leistungstext stellt klar, dass eine eventuell notwendige Darmresektion bereits abgegolten ist. Zudem ist nach den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ auch das Einbringen von alloplastischem Material (wie einem Kunststoffnetz) mit dieser Ziffer abgegolten und darf nicht separat berechnet werden.

2. GOÄ 3284 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung bei komplexen Hernien

Die Anwendung der GOÄ 3284 ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine einfache Direktnaht der Bauchwand nicht ausreicht. Typische Indikationen sind große, oft mehrfach rezidivierte Bauchnarbenhernien oder ausgedehnte Defekte der Mittellinie (Epigastrische Hernien). Bei diesen Befunden ist eine spannungsfreie Adaptation der Geweberänder nur durch eine gezielte Verschiebeplastik (beispielsweise eine Komponentenseparation nach Ramirez) möglich.

Gegenüber den einfacheren Ziffern GOÄ 3282 (Nabelbruch) und GOÄ 3283 (Bauchnarbenbruch) grenzt sich die 3284 durch den plastischen Rekonstruktionscharakter ab. Wird lediglich ein Netz in Sublay- oder IPOM-Technik ohne aufwendige Mobilisation der Faszienblätter eingebracht, ist die Abrechnung der GOÄ 3284 kritisch zu prüfen. Für die korrekte Einstufung ist der tatsächliche chirurgische Präparationsaufwand an der Bauchwandmuskulatur entscheidend.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3284

Fallbeispiel 1: Große Bauchnarbenhernie nach Laparotomie

Ein Patient stellt sich mit einer symptomatischen, 8 cm großen Narbenhernie nach einer medianen Laparotomie vor. Intraoperativ erfolgt die Präparation des Bruchsacks, die Adhäsiolyse sowie eine beidseitige Komponentenseparation zur Mobilisierung der Faszien. Nach Einbringen eines großflächigen PVDF-Netzes in Sublay-Position erfolgt der schrittweise Verschluss der Bauchwand mittels Faszienverschiebeplastik.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3284. Da die Mobilisation der Muskel-Faszien-Schichten sehr zeitaufwendig war, wird der Schwellenwert von 2,3 überschritten und mit dem 2,8-fachen Satz liquidiert. Das verwendete Netz wird als Sachkosten (Auslagen) gesondert in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Inkarzerierte Nabelhernie mit Dünndarmresektion

Bei einer akuten Notfallvorstellung zeigt sich eine inkarzerierte Nabelhernie mit klinischen Zeichen des Ileus. Bei der Notfall-Operation wird eine nekrotische Dünndarmschlinge vorgefunden, was eine segmentale Darmresektion erforderlich macht. Anschließend erfolgt die Bauchwandrekonstruktion mittels einer lokalen Verschiebeplastik der Rektusscheide.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3284. Obwohl eine Darmresektion durchgeführt wurde, darf die GOÄ 3132 (Darmresektion) nicht zusätzlich berechnet werden, da diese explizit im Leistungstext der 3284 enthalten ist. Der erhöhte Aufwand durch die Notfallsituation und die Resektion rechtfertigt jedoch einen Steigerungsfaktor von 3,5.

Fallbeispiel 3: Rezidiv-Mittellinienhernie mit hohem Präparationsaufwand

Ein Patient leidet unter einer rezidivierenden epigastrischen Hernie nach bereits erfolgter Voroperation. Die chirurgische Freilegung gestaltet sich aufgrund massiver, derber Vernarbungen und Verwachsungen als extrem schwierig. Nach erfolgreicher Adhäsiolyse wird die Bauchwand durch eine Faszienverschiebeplastik unter Einbringung eines Netzes rekonstruiert.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3284. Der erhebliche zeitliche Mehraufwand durch die Narbenpräparation wird durch eine Erhöhung des Steigerungsfaktors auf 3,2 abgebildet und im OP-Bericht detailliert begründet.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 3284: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3284 ist die zusätzliche Liquidation der Netzeinbringung über Analogziffern oder andere operative Ziffern. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig unter Verweis auf § 4 Abs. 2a GOÄ. Die Netzeinbringung gilt als integraler Bestandteil des plastischen Bauchwandverschlusses.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 3284 mit den Ziffern 3282 oder 3283 für denselben Eingriff ist absolut unzulässig. Selbst bei Vorliegen zweier getrennter Hernien (z. B. Nabelhernie und separate Narbenhernie) wird von Prüfern meist nur die höherwertige Ziffer anerkannt, es sei denn, es wird eine strikt getrennte Lokalisation und Indikation nachgewiesen.

Ebenfalls häufig beanstandet wird die separate Abrechnung von Adhäsiolysen (z. B. nach GOÄ 3281). Das Lösen von Verwachsungen im unmittelbaren Operationsgebiet gehört zum typischen Ablauf einer Herniotomie. Nur bei extremem, das übliche Maß weit übersteigendem Aufwand kann eine separate Ziffer mit entsprechender Begründung oder eine Erhöhung des Faktors der GOÄ 3284 erwogen werden.

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5. Dokumentation der GOÄ 3284: Praxisbewährte Hinweise

Um Honorarverluste und zeitintensive Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation unerlässlich. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der Verschiebeplastik klar widerspiegeln. Es reicht nicht aus, lediglich den Begriff "Verschiebeplastik" zu erwähnen; die einzelnen chirurgischen Schritte müssen detailliert beschrieben werden.

Insbesondere die Darstellung der Präparationsgrenzen, das Ausmaß der Mobilisation der Muskel- und Faszienblätter (z. B. Darstellung der Linea alba, Spaltung der Externusaponeurose) sowie die genaue Nahttechnik müssen dokumentiert sein. Auch die exakte Größe des Defekts und die Lage des eingebrachten Netzes gehören in den Bericht.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Eröffnung des Bruchsacks zeigt sich eine Hernienpforte von 10 x 6 cm. Ausgedehnte Mobilisation des subkutanen Gewebes. Zur spannungsfreien Rekonstruktion erfolgt die Längsspaltung der vorderen Rektusscheide beidseits sowie die Mobilisation des M. rectus abdominis nach lateral (Verschiebeplastik). Einbringen eines 15 x 15 cm großen Ultrapro-Netzes in Sublay-Technik. Fixation des Netzes. Anschließend spannungsfreier Verschluss der mobilisierten Faszienblätter mittels fortlaufender Naht..."

6. GOÄ 3284: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs ist eine Überschreitung des 2,3-fachen Regelsatzes bei der GOÄ 3284 keine Seltenheit. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung (bis zum 3,5-fachen Satz) sind:

  • Besonders große Bruchpforten (z. B. über 10 cm Durchmesser), die eine extreme Mobilisation erfordern.
  • Ausgeprägte Adhäsionen von Darmschlingen mit dem Bruchsack, die eine zeitaufwendige Neurolyse oder Adhäsiolyse verlangen.
  • Zustand nach mehrfachen Voroperationen im selben Gebiet (Rezidiveingriff) mit starker Vernarbung.
  • Erhebliches Übergewicht des Patienten (Adipositas permagna), welches den operativen Zugang und die Übersicht erschwert.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für die Schwellenwertüberschreitung stets patientenindividuell und vermeiden Sie standardisierte Floskeln. Je konkreter der Mehraufwand beschrieben wird, desto höher ist die Akzeptanz bei den privaten Krankenversicherungen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 3284 können weitere Ziffern für die Abrechnung relevant sein. Zulässig ist die Kombination mit dem OP-Zuschlag nach GOÄ 445, sofern der Eingriff ambulant durchgeführt wird. Auch Anästhesieleistungen (falls durch den Operateur erbracht, was jedoch selten ist) sowie postoperative Überwachungsleistungen können anfallen. Nicht kombiniert werden darf die 3284 mit den einfacheren Hernienziffern oder separaten Darmresektionsziffern für denselben operativen Zugang.

Ziffer 3284 in der neuen GOÄ

Die Hernienoperation nach Ziffer 3284 (bisher 2,3-facher Satz: 335,16 €) wird in der neuen GOÄ nach Hernienart, Operationsverfahren und Materialeinsatz in mehrere eigenständige Leistungen aufgeteilt:

Nabel- und Mittellinienbruch

  • 10501 offen chirurgisch ohne allogenes/alloplastisches Material (400,00 €)
  • 10502 offen chirurgisch mit allogenem oder alloplastischem Material (426,60 €)
  • 10503 laparoskopisch mit allogenem oder alloplastischem Material (479,08 €)

Bauchnarbenbruch

  • 10505 offen chirurgisch (600,86 €) — nicht neben 10500, 10501, 10502 oder 10504 berechenbar
  • 10506 laparoskopisch (533,21 €) — nicht neben 10503 berechenbar

Parastomale Hernie

  • 10509 offen durch Nahtverschluss ohne alloplastisches Material (771,67 €)
  • 10510 offen mit alloplastischem Material (909,27 €)
  • 10511 laparoskopisch mit alloplastischem Material (1.184,47 €)

Die Dokumentation von Hernienart, Zugang (offen/laparoskopisch) und Materialeinsatz entscheidet über die korrekte Ziffer. Die neue Bewertung liegt je nach Variante deutlich über dem bisherigen 2,3-fachen Satz von 335,16 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3284

Nein, die Einbringung eines Kunststoffnetzes ist bei der GOÄ 3284 nicht separat berechenbar. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen und § 4 Abs. 2a GOÄ ist diese Maßnahme bereits mit der Gebühr für die Hauptleistung abgegolten. Lediglich die Sachkosten für das Netz selbst können als Auslagen in Rechnung gestellt werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 3284 dürfen die Ziffern 3282 und 3283 am selben Operationstag nicht abgerechnet werden. Diese Ziffern betreffen einfachere Hernienoperationen ohne Verschiebeplastik, die durch die höherwertige Ziffer 3284 konsumiert werden. Eine parallele Abrechnung würde als unzulässige Doppelabrechnung gewertet.
Ja, eine eventuell erforderliche Darmresektion ist im Leistungstext der GOÄ 3284 explizit eingeschlossen. Sie darf daher nicht über eine separate Ziffer wie beispielsweise die GOÄ 3132 zusätzlich abgerechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Resektion den Eingriff erheblich verlängert hat.
Ein erhöhtem Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, ausgeprägten Verwachsungen oder extremem Übergewicht des Patienten gerechtfertigt. Auch ein Rezidiveingriff oder eine akute Inkarzeration mit erhöhtem Risiko bieten eine solide Begründungsbasis. Die individuellen Besonderheiten müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden.
Ja, bei ambulanter Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 zusätzlich berechnet werden. Dieser Zuschlag ist für ambulante operative Leistungen der Kategorie L vorgesehen und gleicht den erhöhten Aufwand in der Praxis aus. Er ist mit dem einfachen Satz anzusetzen und nicht steigerungsfähig.
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