GOÄ 3286: Eingeklemmte Hernie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3286
Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches – gegebenenfalls mit Darmresektion –
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 268,11 € 2,3x
Höchstsatz 408,00 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3286 bei inkarzerierten Hernien: Fallbeispiele, Ausschlüsse und Tipps zur rechtssicheren Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3286

Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches – gegebenenfalls mit Darmresektion –

Die GOÄ-Ziffer 3286 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Akutintervention bei einer inkarzerierten Hernie im Leisten- oder Schenkelbereich. Diese Leistung umfasst die operative Freilegung, die Reposition des Bruchinhaltes sowie den Verschluss der Bruchpforte.

Ein wesentliches Merkmal dieser Ziffer ist der Einschluss einer eventuell notwendigen Darmresektion. Sollte der eingeklemmte Darmabschnitt nekrotisch sein und entfernt werden müssen, ist diese Leistung bereits mit der Ziffer 3286 abgegolten.

GOÄ 3286 in der Praxis: Korrekte Anwendung bei Inkarzeration

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3286 setzt zwingend das Vorliegen einer akuten Einklemmung (Inkarzeration) voraus. Dies unterscheidet die Ziffer grundlegend von elektiven Hernienoperationen, die nach den Ziffern 3280 bis 3285 berechnet werden.

Typische klinische Szenarien umfassen Patienten mit einer nicht-reponiblen, hochschmerzhaften Schwellung in der Leisten- oder Schenkelregion. Häufig besteht bereits der Verdacht auf eine beginnende Darmwandnekrose oder einen mechanischen Ileus.

Die Abgrenzung zu elektiven Eingriffen muss in der Dokumentation klar ersichtlich sein. Eine prophylaktische oder geplante Operation ohne akute Inkarzeration rechtfertigt den Ansatz dieser Notfallziffer nicht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3286

Fallbeispiel 1: Akute inkarzerierte Leistenhernie ohne Resektion

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, nicht reponiblen Schwellung in der rechten Leiste vor. In der Notfalloperation zeigt sich eine eingeklemmte Dünndarmschlinge, die nach Eröffnung des Bruchschmucks vital ist und reponiert werden kann. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 3286 zum Regelsatz (2,3-fach), da die Einklemmung die Indikation begründet.

Fallbeispiel 2: Inkarzerierte Schenkelhernie mit Darmresektion

Bei einer älteren Patientin liegt eine eingeklemmte Schenkelhernie mit ischämischem, nicht mehr vitalem Darmabschnitt vor. Es erfolgt die Resektion des betroffenen Dünndarmsegments und eine End-zu-End-Anastomose. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3286, wobei die Darmresektion inklusive ist und keine zusätzliche Ziffer für die Darmresektion angesetzt werden darf.

Fallbeispiel 3: Ambulante Notfalloperation mit Zuschlag

Ein Patient wird ambulant wegen einer eingeklemmten Leistenhernie operiert. Die Reposition gelingt ohne Darmresektion. Neben der GOÄ-Ziffer 3286 wird der Zuschlag nach Nr. 445 für die ambulante Durchführung operativer Leistungen berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3286: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die zusätzliche Abrechnung von Darmteilresektionen oder der Resektion von eingeklemmtem Netzgewebe (Omentum majus). Diese Maßnahmen sind explizit in der Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3286 enthalten und dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 3282 (Rezidiv-Leistenhernie) oder 3285 (Schenkelhernie) und der Ziffer 3286 ist durch die GOÄ ausgeschlossen. Bei einer eingeklemmten Rezidivhernie ist ausschließlich die Ziffer 3286 anzusetzen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob tatsächlich eine vitale Bedrohung oder eine echte Inkarzeration vorlag. Eine rein elektive Operation, bei der lediglich Verwachsungen gelöst wurden, wird bei Abrechnung der Ziffer 3286 regelmäßig beanstandet.

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Dokumentation der GOÄ 3286: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Diagnose der Inkarzeration sowie die klinischen Zeichen der Einklemmung (z. B. livide Verfärbung des Bruchinhaltes, fehlende Peristaltik) detailliert beschreiben.

Auch die Entscheidung für oder gegen eine Darmresektion sowie die Überprüfung der Vitalität des Darmes nach Reposition müssen präzise dokumentiert werden.

Dokumentation: Akute, schmerzhafte Inkarzeration der rechten Leistenhernie. Intraoperativ zeigt sich eine livide verfärbte Dünndarmschlinge im Bruchschmuck. Nach Eröffnung des Bruchsacks und Entlastung zeigt sich nach warmen feuchten Kompressen eine gute Reperfusion und regelrechte Peristaltik. Reposition des vitalen Darmes, anschließender Verschluss der Bruchpforte.

GOÄ 3286: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder Komplikationen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz abgerechnet werden. Typische Begründungen sind ausgedehnte Adhäsionen, ein extrem schlechter Allgemeinzustand des Patienten oder eine zeitaufwendige Rekonstruktion der Bauchwand bei großem Defekt.

Tipp: Nutzen Sie für die Steigerung konkrete, patientenbezogene Begründungen wie „erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Verwachsungen bei Zustand nach Voroperationen“.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Leistung nach Ziffer 3286 können präoperative diagnostische Leistungen wie die Sonographie (GOÄ 410) abgerechnet werden. Bei ambulanter Durchführung ist zudem der Zuschlag nach Ziffer 445 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) ansetzbar.

Ziffer 3286 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches – gegebenenfalls mit Darmresektion –" (2,3-facher Satz bisher: 268,11 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:

  • 10513 „Operation eines medialen und/oder lateralen Leistenbruches und/oder Schenkelbruches durch Faszien- und Muskelverschiebeplastik, ggf. einschließlich …" (464,48 €, je operierte Hernie/Seite)
  • Bei alloplastisches material offen einseitig: 10514 „Operation eines medialen und/oder lateralen Leistenbruches und/oder Schenkelbruches mit alloplastischem Material, offen chirurgisch, ggf. einschließlich …" (481,78 €, 1x je Seite)
  • Bei alloplastisches material laparoskopisch einseitig: 10515 „Operation eines medialen und/oder lateralen Leistenbruches und/oder Schenkelbruches mit alloplastischem Material, laparoskopisch, ggf. einschließlich …" (555,10 €, 1x je Seite)

Der Preisspanne der Nachfolgeziffern reicht von 464,48 € bis 555,10 € — die Dokumentation entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3286

Die GOÄ-Ziffer 3286 darf nur bei einer akuten Einklemmung (Inkarzeration) eines Leisten- oder Schenkelbruches abgerechnet werden. Eine elektive Hernienoperation rechtfertigt diese Ziffer nicht. Die Einklemmung muss im Operationsbericht klar dokumentiert sein.
Nein, eine zusätzliche Darmresektion ist mit der GOÄ-Ziffer 3286 bereits abgegolten. Der Leistungstext schließt diese Maßnahme explizit ein. Auch Teilresektionen des Bruchpforteninhalts wie des Omentum majus dürfen nicht separat berechnet werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 3286 dürfen die Ziffern 3282 und 3285 nicht abgerechnet werden. Dies betrifft die Operation einer Rezidiv-Leistenhernie sowie die reguläre Schenkelhernienoperation. Im Falle einer inkarzerierten Rezidivhernie ist ausschließlich die 3286 anzusetzen.
Ja, bei einer ambulanten Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist für ambulante operative Leistungen dieser Kategorie vorgesehen. Er sichert eine zusätzliche Vergütung für den ambulanten Mehraufwand.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus lässt sich durch einen erhöhten zeitlichen oder technischen Aufwand begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte Adhäsionen, ein hohes Patientengewicht oder schwere anatomische Veränderungen. Die Begründung muss patientenindividuell im Abrechnungsbeleg formuliert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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