GOÄ 3135: Diagnostische Laparotomie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3135
Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme –
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x

Die diagnostische Eröffnung der Bauchhöhle nach GOÄ-Ziffer 3135 wirft oft Abrechnungsfragen auf. Dieser Leitfaden zeigt die korrekte Anwendung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3135

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3135 wie folgt:

GOÄ-Ziffer 3135: Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme –

Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter dem Unterabschnitt XIV für Ösophagus- und Abdominalchirurgie verortet. Sie umfasst die operative, offene Freilegung der Bauchhöhle, um pathologische Veränderungen direkt visuell und palpatorisch zu beurteilen.

Eine eventuell notwendige Gewebeentnahme (Biopsie) zur histologischen Untersuchung ist explizit Teil des Leistungsumfangs. Sie darf daher nicht als eigenständige Leistung neben der Ziffer 3135 deklariert werden.

GOÄ 3135 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

In der modernen Medizin hat die rein diagnostische Eröffnung der Bauchhöhle, auch als explorative Laparotomie bezeichnet, an Häufigkeit verloren. Durch den flächendeckenden Einsatz hochauflösender bildgebender Verfahren wie Sonographie, Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) lässt sich die Diagnose meist nicht-invasiv sichern.

Dennoch verbleiben klinische Szenarien, in denen eine offene Exploration unumgänglich ist. Dies betrifft insbesondere unklare abdominelle Befunde, bei denen trotz Ausschöpfung aller diagnostischen Mittel keine Gewissheit erlangt werden konnte, oder Fälle von akutem Abdomen mit unklarer Genese.

Wichtig für die Abrechnung ist die Abgrenzung zu therapeutischen Eingriffen. Sobald im Rahmen der Laparotomie eine therapeutische Intervention (wie eine Resektion oder Sanierung) erfolgt, tritt die diagnostische Ziffer hinter der spezifischen operativen Ziffer zurück.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3135

Fallbeispiel 1: Unklarer abdomineller Tumor

Ein Patient stellt sich mit einem palpablen, in der Bildgebung nicht eindeutig zuordenbaren Tumor im Retroperitonealraum vor. Da eine perkutane Biopsie aufgrund der Lage zu risikoreich ist, erfolgt die offene diagnostische Laparotomie mit gezielter Gewebeentnahme.

Da keine therapeutische Resektion stattfindet, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3135 vollumfänglich gerechtfertigt. Die histologische Aufarbeitung wird separat über den Pathologen liquidiert.

Fallbeispiel 2: Explorative Laparotomie nach diagnostischer Laparoskopie

Bei Verdacht auf eine diffuse Peritonitis wird zunächst eine diagnostische Laparoskopie (GOÄ 700) durchgeführt. Aufgrund massiver Verwachsungen ist die Sicht jedoch unzureichend, weshalb der Operateur zur offenen Probelaparotomie konvertiert.

In diesem Fall sind sowohl die vorangehende Laparoskopie nach Ziffer 700 als auch die anschließende Eröffnung der Bauchhöhle nach Ziffer 3135 nebeneinander berechnungsfähig. Dies muss in der Rechnung detailliert begründet werden.

Fallbeispiel 3: Peritonealkarzinose ohne Resektionsmöglichkeit

Bei Verdacht auf ein fortgeschrittenes Ovarialkarzinom wird die Bauchhöhle eröffnet, um das genaue Staging zu bestimmen. Intraoperativ zeigt sich eine ausgedehnte, nicht operativ sanierbare Peritonealkarzinose, weshalb lediglich Biopsien entnommen werden und der Bauch verschlossen wird.

Da kein therapeutischer Eingriff durchgeführt werden konnte, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 3135. Die Gewebeentnahme ist hierbei abgegolten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3135: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 3135 mit therapeutischen Baucheingriffen. Wenn während der Operation entschieden wird, eine therapeutische Maßnahme (z. B. eine Appendektomie oder Adhäsiolyse) durchzuführen, ist die rein diagnostische Eröffnung als Zugangsweg abgegolten.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3135 neben einer therapeutischen Laparotomie (z. B. GOÄ 3130 oder höherwertige Resektionen) führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen, da der Zugangsweg nicht doppelt berechnet werden darf.

Zudem versuchen Prüfstellen oft, die Ziffer 3135 zu streichen, wenn im Operationsbericht keine explizite Gewebeentnahme dokumentiert ist. Die Leistungsbeschreibung nutzt jedoch das Wort „gegebenenfalls“, was bedeutet, dass die Ziffer auch ohne Biopsie voll berechnungsfähig ist, solange der Zweck rein diagnostisch war.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur Peritoneallavage nach GOÄ 3120. Diese ist zwar vorangehend gesondert berechnungsfähig, darf jedoch nicht als integraler Bestandteil der Laparotomie fehlinterpretiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 3135: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die diagnostische Fragestellung und die Notwendigkeit des offenen Vorgehens klar darlegen.

Es sollte detailliert beschrieben werden, welche abdominellen Organe inspiziert und palpiert wurden und warum eine minimal-invasive Abklärung im Vorfeld nicht ausreichend oder nicht möglich war. Falls Gewebe entnommen wurde, sind Ort und Art der Biopsie genau zu protokollieren.

Dokumentationsbeispiel: „Indikation: Unklarer intraabdomineller Tumor bei Zustand nach Voroperationen. Diagnostische Laparotomie über mediane Unterbauchlaparotomie. Exploration des gesamten Abdomens, Adhäsionen im Bereich des terminalen Ileums. Inspektion des Tumors an der Radix mesenterii. Entnahme von zwei Stanzbiopsien zur histologischen Untersuchung. Spülung und schichtweiser Verschluss.“

Durch eine solche Formulierung wird der rein diagnostische Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegt, was Rückfragen von Kostenträgern effektiv minimiert.

GOÄ 3135: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus (bis zum 3,5-fachen Satz) erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ 3135 sind erhebliche anatomische Schwierigkeiten, beispielsweise durch ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen.

Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko, extreme Adipositas des Patienten oder eine erschwerte Zugänglichkeit des zu explorierenden Areals rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss individuell formuliert sein und darf keine bloßen Floskeln enthalten.

Tipp: Nutzen Sie für die Begründung konkrete Zeitangaben oder anatomische Besonderheiten, wie zum Beispiel: ‚Erhöhter Zeitaufwand durch zeitintensive Präparation bei massiven peritonealen Verwachsungen nach Voroperation‘.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3135 in Kombination mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 3182 ff.) und postoperativen Überwachungsleistungen abgerechnet. Eine vorangehende diagnostische Laparoskopie nach GOÄ-Ziffer 700 oder eine Peritoneallavage nach GOÄ-Ziffer 3120 sind ebenfalls zulässige Kombinationspartner, sofern sie eigenständige diagnostische Schritte darstellten.

Nicht kombinierbar ist die Ziffer hingegen mit operativen Eingriffen im selben Zielgebiet während derselben Sitzung, sofern diese über den diagnostischen Rahmen hinausgehen. Hier greift das Zielleistungsprinzip der GOÄ.

Ziffer 3135 in der neuen GOÄ

Die Leistung Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme – (Ziffer 3135) wird in der neuen GOÄ auf folgende Positionen abgebildet (bisher 2,3-facher Satz: 148,81 €):

  • 10604 „Laparotomie zu diagnostischen Zwecken (ohne Inzision des Retroperitoneums), ggf. …" (217,79 €)
  • 10605 „Eröffnung des Retroperitonealraumes von der Bauchhöhle aus zu diagnostischen Zwecken, …" (256,89 €)
  • 10624 „Implantation, Wechsel oder Revision eines Katheterverweilsystems, z.B. …" (263,76 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3135

Die GOÄ-Ziffer 3135 wird für die diagnostische Eröffnung der Bauchhöhle (explorative Laparotomie), gegebenenfalls inklusive einer Gewebeentnahme, berechnet. Sie kommt zum Einsatz, wenn nicht-invasive Verfahren keine eindeutige Diagnose liefern konnten. Eine therapeutische Intervention darf bei dieser Ziffer nicht im Vordergrund stehen.
Ja, eine der Probelaparotomie vorangehende Laparoskopie nach GOÄ-Ziffer 700 ist gesondert berechnungsfähig. Dies gilt, wenn die Laparoskopie als eigenständiger diagnostischer Schritt vor der Entscheidung zur offenen Eröffnung durchgeführt wurde. Die medizinische Notwendigkeit muss in der Dokumentation nachvollziehbar begründet sein.
Ja, eine eventuelle Gewebeentnahme (Biopsie) ist laut Leistungsbeschreibung bereits in der GOÄ-Ziffer 3135 enthalten. Sie darf daher nicht zusätzlich über separate Biopsieziffern abgerechnet werden. Die histologische Aufarbeitung des Gewebes durch den Pathologen ist davon unberührt und separat berechenbar.
Die GOÄ-Ziffer 3135 ist nicht neben operativen Ziffern berechenbar, die bereits eine Eröffnung der Bauchhöhle als Zugangsweg beinhalten. Wenn sich an die Diagnostik direkt ein therapeutischer Eingriff anschließt, geht die diagnostische Laparotomie in der höher bewerteten Operationsziffer auf.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3135 beträgt 148,81 Euro bei einem Einfachsatz von 64,70 Euro. Bei erhöhtem Aufwand, wie beispielsweise schweren Verwachsungen im Bauchraum, kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (226,45 Euro) gesteigert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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