GOÄ 3120: Peritonealspülung richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3120
Diagnostische Peritonealspülung, als selbstständige Leistung [1, 2, 3, 4, 5, 6]
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,23 € 2,3x
Höchstsatz 61,21 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3120 (Diagnostische Peritonealspülung): Indikationen, Fallbeispiele und typische Fallstricke im Detail.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3120

Diagnostische Peritonealspülung, als selbstständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 3120 beschreibt eine diagnostische Peritonealspülung, die als eigenständige Maßnahme durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Leistung wird die Bauchhöhle punktiert, um anschließend eine sterile Spülflüssigkeit einzuleiten und wieder abzuziehen. Die anschließende makroskopische und eventuell mikroskopische Beurteilung des Sekrets dient dem Nachweis von Organverletzungen.

Die für das Verfahren notwendige Bauchhöhlenpunktion mittels Trokar ist bereits vollständig in der Gebühr enthalten. Eine gesonderte Berechnung der Punktion ist daher ausgeschlossen. Diese diagnostische Maßnahme ist klar von therapeutischen Verfahren wie der Peritonealdialyse abzugrenzen.

GOÄ 3120 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Obwohl moderne bildgebende Verfahren wie die Sonographie (FAST) und die Computertomographie (CT) die diagnostische Peritonealspülung weitgehend verdrängt haben, besitzt sie in der Notfallmedizin weiterhin einen festen Stellenwert. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn bildgebende Verfahren keine eindeutigen Ergebnisse liefern oder technisch nicht sofort verfügbar sind.

Typische Indikationen sind das stumpfe Bauchtrauma bei hämodynamisch instabilen Patienten sowie der Verdacht auf eine Hohlorganperforation. Die Methode liefert rasche und zuverlässige Hinweise auf freies Blut, Galle, Urin oder Darminhalt in der Bauchhöhle. Dies ermöglicht eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer sofortigen operativen Intervention.

Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 3120 gezielt in Notfallszenarien, in denen eine sofortige CT-Diagnostik aufgrund der Instabilität des Patienten nicht durchführbar ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3120

Fallbeispiel 1: Stumpfes Bauchtrauma nach Verkehrsunfall

Ein Patient wird nach einem schweren Verkehrsunfall mit Verdacht auf ein stumpfes Bauchtrauma in die Notaufnahme eingeliefert. Da der Patient kreislaufinstabil ist und der Ultraschall kein eindeutiges Bild liefert, erfolgt eine diagnostische Peritonealspülung. Es zeigt sich makroskopisch blutiges Spülsekret, woraufhin die Indikation zur sofortigen Notfall-Laparotomie gestellt wird. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3120 mit erhöhtem Faktor aufgrund der Notfallsituation.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Hohlorganperforation

Bei einem Patienten mit akutem Abdomen besteht der dringende Verdacht auf eine Hohlorganperforation. Zur Sicherung der Diagnose vor einer geplanten Operation wird eine Peritonealspülung durchgeführt. Das Punktat zeigt Beimengungen von Galle und Darminhalt. Die Leistung wird als selbstständige diagnostische Maßnahme vor dem eigentlichen operativen Eingriff nach Ziffer 3120 berechnet.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer intraabdominellen Blutung

Nach einem Sturz aus großer Höhe zeigt ein Patient abdominelle Schmerzen, ist jedoch hämodynamisch stabil. Zum sicheren Ausschluss einer intraabdominellen Blutung wird die diagnostische Spülung durchgeführt. Da das Sekret klar zurückfließt, kann eine operative Intervention vorerst abgewendet werden. Die Ziffer 3120 wird regulär mit dem Regelsatz liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3120: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Abrechnung der Ziffer 3120 für rein therapeutische Wundspülungen oder intraoperative Spülungen während einer Bauchoperation. Die Leistungsbeschreibung fordert zwingend eine diagnostische Zielsetzung als selbstständige Leistung. Spülungen im Rahmen anderer operativer Eingriffe sind mit der jeweiligen Operationsgebühr abgegolten.

Zudem müssen die strikten Ausschlussziffern der GOÄ beachtet werden. Die Ziffer 3120 darf nicht neben den Ziffern 307, 700, 701 sowie 3135 abgerechnet werden. Eine Missachtung dieser Ausschlüsse führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Die programmierte Etappen-Lavage bei schwerer Peritonitis ist nicht nach Ziffer 3120, sondern nach der speziellen GOÄ-Ziffer 3139 zu berechnen.

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Dokumentation der GOÄ 3120: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen die Indikation für die Spülung sowie der genaue Ablauf des Eingriffs detailliert festgehalten werden. Dazu gehören Angaben zur Punktionsstelle, zur Menge und Art der eingebrachten Flüssigkeit sowie zum Rücklaufverhalten.

Besonders wichtig ist die detaillierte Beschreibung des makroskopischen Befundes des Spülsekrets. Falls Proben an ein Labor übersandt werden, sollte dies ebenfalls dokumentiert werden, um die separate Abrechnung der Laborleistungen zu begründen.

Dokumentation: Lokalanästhesie, sterile Punktion im Bereich der Linea alba mittels Trokar. Einbringen von 1000 ml Ringer-Lösung. Rücklauf von 950 ml leicht rötlich tingierter Flüssigkeit. Einsendung des Sekrets zur Amylasebestimmung.

GOÄ 3120: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei erschwerten Bedingungen kann der Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung sind ausgeprägte Adipositas des Patienten, starke Verwachsungen im Bauchraum nach Voroperationen oder eine akute unruhige Patientensituation im Rahmen eines Polytraumas. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3120 können laborchemische Untersuchungen des Spülsekrets gesondert berechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise die Erythrozytenzählung, die Leukozytenzählung oder die Bestimmung der Amylase im Punktat. Zudem ist bei ambulant erbrachten Leistungen zu prüfen, ob der OP-Zuschlag nach Ziffer 442 anwendbar ist.

Ziffer 3120 in der neuen GOÄ

Ziffer 3120 (Diagnostische Peritonealspülung, als selbstständige Leistung [1, 2, 3, 4, 5, 6]) hat im Entwurf der neuen GOÄ keine eigenständige Nachfolgeziffer erhalten. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 40,23 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3120

Ja, die Abrechnung ist zulässig, wenn die diagnostische Peritonealspülung als selbstständige, vorbereitende Maßnahme zur Indikationsstellung durchgeführt wurde. Sie darf jedoch nicht für intraoperative Spülungen während des Haupteingriffs berechnet werden.
Ja, die Bauchhöhlenpunktion mittels Trokar ist integraler Bestandteil der GOÄ 3120. Eine separate Berechnung der Punktion ist daher ausgeschlossen.
Zusätzliche Laborleistungen wie Erythrozytenzählung, Leukozytenzählung oder Amylasebestimmung im Spülsekret sind gesondert berechenbar. Diese Leistungen werden mit den entsprechenden Laborziffern der GOÄ liquidiert.
Die GOÄ 3120 ist explizit als diagnostische Leistung definiert. Therapeutische Spülungen, wie Wundspülungen oder die programmierte Etappen-Lavage bei Peritonitis, müssen über andere Ziffern abgerechnet werden.
Die Ziffer 3120 darf nicht am selben Tag neben den GOÄ-Ziffern 307, 700, 701 und 3135 abgerechnet werden. Achten Sie bei der Rechnungsstellung genau auf diese Ausschlüsse, um Kürzungen zu vermeiden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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