Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3139 bei Peritonitis birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Etappen-Lavagen, Ausschlüssen und der korrekten Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3139
Eröffnung des Bauchraumes bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spülung und Drainage - 2770 Punkte
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3139 definiert einen komplexen chirurgischen Eingriff im Bauchraum. Neben der eigentlichen Eröffnung der Bauchhöhle (Laparotomie) verlangt die Ziffer zwingend eine ausgedehnte Revision, eine gründliche Spülung sowie das Einbringen von Drainagen. Diese Komponenten sind integraler Bestandteil der Ziffer und können nicht separat berechnet werden.
Die Revision umfasst medizinisch die systematische Inspektion und Säuberung des gesamten Bauchraumes. Hierzu gehört auch das sorgfältige Abtragen von Nekrosen und fibrinösen Belägen. Da diese Teilschritte bereits in der Ziffer 3139 abgebildet sind, ist eine zusätzliche Abrechnung von Spülungs- oder Drainageziffern ausgeschlossen.
GOÄ 3139 in der Praxis: Indikation und Etappen-Lavage
Der klinische Einsatz der GOÄ 3139 ist primär bei der diffusen Peritonitis gegeben, die eine aggressive chirurgische Sanierung erfordert. Typische Szenarien sind postoperative Peritonitiden, perforierte Hohlorgane oder schwere intraabdominelle Abszesse. Ein vollständiger, primärer Verschluss der Bauchdecke ist für die Erfüllung des Leistungstextes ausdrücklich nicht erforderlich.
Häufig erfordert das Krankheitsbild eine sogenannte programmierte Etappen-Lavage. Hierbei verbleibt der Bauchraum temporär offen oder wird provisorisch, beispielsweise mittels Reißverschluss-Systemen oder Netzen, verschlossen. Jeder dieser geplanten Folgeeingriffe zur erneuten Revision und Spülung wird wiederholt nach der GOÄ-Ziffer 3139 abgerechnet.
Tipp: Da die Wiederholungseingriffe bei der Etappen-Lavage nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen, sondern meist im Abstand von 24 bis 72 Stunden erfolgen, ist für die Folgesitzungen kein Abzug der Eröffnungsleistung vorzunehmen. Jeder Eingriff stellt eine eigenständige operative Sitzung dar.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3139
Fallbeispiel 1: Erstversorgung einer eitrigen Peritonitis
Ein Patient stellt sich mit einer perforierten Appendizitis und konsekutiver, diffuser eitriger Peritonitis vor. Es erfolgt die mediane Laparotomie, die ausgedehnte Spülung des gesamten Abdomens mit mehreren Litern Kochsalzlösung, das Abtragen von Fibrinbelägen und das Einlegen von drei Zieldrainagen. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3139 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Programmierte Etappen-Lavage
Nach einer schweren Anastomoseninsuffizienz muss der Bauchraum des Patienten täglich gespült werden. Am zweiten postoperativen Tag erfolgt die geplante Wiedereröffnung und Spülung über den liegenden temporären Bauchdeckenverschluss. Dieser Folgeeingriff wird erneut mit der Ziffer 3139 berechnet, da der Aufwand der Wiedereröffnung dem Ersteingriff gleichkommt.
Fallbeispiel 3: Peritonitis mit zusätzlicher Gallengangsversorgung
Bei einer galligen Peritonitis nach Gallenblasenperforation erfolgt die Bauchraumrevision (GOÄ 3139). Zusätzlich muss eine Gallengangsversorgung nach GOÄ-Ziffer 3187 durchgeführt werden. In diesem Fall werden beide Ziffern nebeneinander berechnet, wobei für die Begleitleistung eventuelle Abzugsbestimmungen der Eröffnungsleistung zu beachten sind.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3139: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von selbstständigen Spülungs- und Drainageleistungen. Private Krankenversicherungen kürzen regelmäßig Rechnungen, wenn neben der GOÄ 3139 die Ziffer 2032 (analog) für Spülungen oder die Ziffer 2093 für Drainagen angesetzt werden. Diese physikalischen Maßnahmen sind mit der Ziffer 3139 bereits vollständig abgegolten.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der explizite Ausschluss der Ziffer 3144 (Versorgung eines Dünndarmeinrisses). Diese Ziffer darf laut den offiziellen Ausschlusskriterien der GOÄ nicht am selben Behandlungstag neben der GOÄ 3139 abgerechnet werden. Weichen Sie in solchen Fällen bei hohem Aufwand stattdessen auf eine entsprechende Faktorsteigerung aus.
Achtung: Der endgültige Verschluss der Bauchdecke am Ende einer Etappen-Lavage-Serie darf nicht als eigene Leistung berechnet werden. Dieser Verschluss ist integraler Bestandteil der abschließenden Leistung nach GOÄ 3139.
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Dokumentation der GOÄ 3139: Praxisbewährte Hinweise
Um Honorarkürzungen durch Kostenträger effektiv zu verhindern, ist eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation unerlässlich. Der Operationsbericht muss die anatomische Ausdehnung der Peritonitis sowie die konkreten Schritte der Revision präzise beschreiben. Insbesondere das Abtragen von Nekrosen und die menge der verwendeten Spülflüssigkeit sollten exakt dokumentiert werden.
Bei Etappen-Lavagen muss zudem die Begründung für das Offenlassen des Abdomens oder den temporären Verschluss klar aus dem Bericht hervorgehen. Dokumentieren Sie jeden einzelnen Folgeeingriff als eigenständige Operation mit Angabe von Datum, Uhrzeit und den spezifischen intraabdominellen Befunden.
Dokumentationsbeispiel: "Mediane Re-Laparotomie bei diffuser Peritonitis. Eröffnung des temporären Reißverschluss-Verschlusses. Ausgedehnte Revision aller Quadranten, Absaugen von ca. 400 ml trübem Sekret. Ausgiebige Jet-Lavage mit 3 Litern Ringer-Lösung. Abtragen von Fibrinbelägen im Bereich des rechten Oberbauches. Einlegen von zwei neuen Easy-Flow-Drainagen. Temporärer Wiederverschluss der Bauchdecke."
GOÄ 3139: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der oft extremen Bedingungen bei einer fortgeschrittenen Peritonitis ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach häufig gerechtfertigt. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung sind eine außergewöhnlich starke Adhäsionsbildung, massive anatomische Verwachsungen nach Voroperationen oder eine extreme Kreislaufinstabilität des Patienten während des Eingriffs.
Typische Ziffernkombinationen
Nicht inbegriffen in der GOÄ 3139 sind notwendige chirurgische Organeingriffe. So können beispielsweise eine Gallengangsversorgung nach Nummer 3187 oder eine Darmresektion zusätzlich berechnet werden. Achten Sie bei diesen Kombinationen jedoch penibel darauf, dass keine unzulässigen Doppelberechnungen von Zugangs- oder Eröffnungsleistungen erfolgen.
Ziffer 3139 in der neuen GOÄ
Eröffnung des Bauchraumes bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spülung und Drainage (Ziffer 3139) wird in der neuen GOÄ als Nummer 10615 weitergeführt — „Exploration des Bauchraumes bei Peritonitis oder nekrotisierender Pankreatitis mit besonders …". Der Festsatz beträgt 1.103,14 € (bisher 2,3-facher Satz: 371,36 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3139
Was hat nicht gestimmt?