Die Abrechnung der diagnostischen Laparoskopie nach GOÄ 700 birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ausschlüsse vermeiden und korrekt steigern.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 700
Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
Die GOÄ-Ziffer 700 beschreibt eine grundlegende endoskopische Leistung der inneren Medizin, Kinderheilkunde und Dermatologie. Im Zentrum steht die diagnostische Laparoskopie, bei der über einen minimalinvasiven Zugang mittels Trokar die Bauchhöhle inspiziert wird. Das Anlegen eines künstlichen Pneumoperitoneums zur Sichtverbesserung ist obligater Bestandteil der Ziffer. Ebenso sind eventuell durchgeführte Probeexzisionen oder Probepunktionen bereits mit dieser Gebühr abgegolten.
2. GOÄ 700 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 700 ist primär für die diagnostische Abklärung unklarer intraabdominaler Befunde vorgesehen. Typische Indikationen umfassen die Abklärung von chronischen Bauchschmerzen, unklarem Aszites oder das Staging von Tumoren. Sobald jedoch ein therapeutischer, operativer Eingriff im Bauchraum stattfindet, ist die Ziffer 700 nicht mehr zutreffend.
In einem solchen Fall muss auf die GOÄ-Ziffer 701 für operative laparoskopische Eingriffe ausgewichen werden. Eine wichtige Abgrenzung betrifft zudem die gynäkologische Pelviskopie nach den Ziffern 1155 und 1156. Obwohl sich die Zielorgane unterscheiden, ist eine Nebeneinanderberechnung von Laparoskopie und Pelviskopie strikt ausgeschlossen.
Die in der Leistungsbeschreibung erwähnte Nephroskopie hat in der modernen Abrechnungspraxis an Bedeutung verloren. Für endoskopische Nierenuntersuchungen existieren mittlerweile speziellere Ziffern wie die GOÄ 1852 oder 1828. Diese spezielleren Positionen verdrängen die GOÄ 700 bei urologischen Fragestellungen im Regelfall.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 700
Die folgenden Szenarien verdeutlichen die korrekte Anwendung und Abgrenzung der GOÄ-Ziffer 700 im klinischen Alltag.
Fallbeispiel 1: Diagnostische Laparoskopie bei unklarem Aszites
Bei einem Patienten mit unklarem Aszites wird eine diagnostische Bauchspiegelung durchgeführt. Nach Anlage des Pneumoperitoneums erfolgt die Inspektion der Leberoberfläche und des Peritoneums, wobei eine gezielte Biopsie entnommen wird. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 700 zum Regelsatz. Die Biopsie ist mit der Ziffer abgegolten und darf nicht separat berechnet werden.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Peritonealkarzinose
Zur Diagnosesicherung bei Verdacht auf eine Peritonealkarzinose führt der Arzt eine diagnostische Laparoskopie durch. Aufgrund starker Verwachsungen im Oberbauch gestaltet sich das Einführen des Trokars als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 700 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5, begründet durch den erheblichen zeitlichen Mehraufwand.
Fallbeispiel 3: Wechsel von Diagnostik zu operativem Eingriff
Geplant war eine rein diagnostische Laparoskopie zur Abklärung von Unterbauchschmerzen. Intraoperativ zeigt sich eine akute Appendizitis, woraufhin direkt eine laparoskopische Appendektomie durchgeführt wird. Da ein therapeutischer Eingriff stattfand, darf nicht die GOÄ 700, sondern es muss die GOÄ-Ziffer 701 abgerechnet werden.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ 700: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die zusätzliche Abrechnung von Punktionsleistungen. Da Probeexzisionen und Probepunktionen explizit im Leistungstext genannt sind, ist eine Nebeneinanderberechnung von Ziffern wie GOÄ 307 (Bauchhöhlenpunktion) ausgeschlossen. Solche Versuche führen regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur Pelviskopie. Private Kostenträger achten penibel darauf, dass nicht fälschlicherweise die GOÄ 700 und die GOÄ 1155 nebeneinander liquidiert werden. Selbst bei der Untersuchung unterschiedlicher Etagen des Bauchraums greift hier ein strikter Ausschluss.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 700 und GOÄ 1155 (Pelviskopie) ist ausgeschlossen, selbst wenn verschiedene Fachdisziplinen unterschiedliche Organbereiche untersuchen. Der umfassendere Begriff der Laparoskopie schließt die Pelviskopie gebührenrechtlich ein.
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5. Dokumentation der GOÄ 700: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und vollständige Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. Im OP-Bericht müssen alle Schritte der Laparoskopie detailliert beschrieben werden. Dazu gehören die Art des Zugangs, die Menge des eingebrachten Gases für das Pneumoperitoneum sowie die inspizierten Organe.
Falls Gewebeproben entnommen wurden, sollten deren Lokalisation und Anzahl exakt dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der pathologischen Zuordnung, sondern stützt auch die Abrechnung im Falle einer Faktorsteigerung. Ein präziser Bericht ist die Basis jedes erfolgreichen Befundberichts.
Dokumentation: Diagnostische Laparoskopie bei unklarem Unterbauchschmerz. Steriles Abdecken, Inzision infraumbilikal. Anlage des Pneumoperitoneums mit CO2. Einbringen des 10-mm-Trokars. Systematische Inspektion von Leber, Milz, Magenvorderwand und Peritoneum. Entnahme einer Probeexzision am parietalen Peritoneum. Blutstillung, Gasablass, schichtweiser Wundverschluss.
Tipp: Dokumentieren Sie die entnommenen Biopsien präzise mit Ortsangabe, um bei einer eventuellen Steigerung des Faktors wegen erhöhtem Aufwand eine solide Begründung vorweisen zu können.
6. GOÄ 700: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe bei der GOÄ 700 sind ausgeprägte intraabdominelle Verwachsungen nach Voroperationen, die das Verletzungsrisiko erhöhen. Auch eine ausgeprägte Adipositas permagna, die den Zugang erschwert, rechtfertigt das Adhibieren erschwerender Faktoren in der Rechnungsbegründung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 700 können anästhesiologische Leistungen sowie die postoperative Überwachung berechnet werden. Bei ambulanter Durchführung im eigenen Operationssaal sind zudem die entsprechenden Zuschlagziffern wie die GOÄ 444 ansetzbar. Diese Zuschläge sind wichtig, um die Sachkosten und den erhöhten Aufwand im ambulanten Setting adäquat abzubilden.
Ziffer 700 in der neuen GOÄ
Wenn die Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums ) oder Nephroskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 10600 (Diagnostische Laparoskopie, Pelviskopie oder Retroperitoneoskopie, ggf. einschließlich Probeexzisionen und/oder Probepunktionen mit Anlegen eines Pneumoperitoneums) — Festpreis 224,85 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 107,25 €. Abgerechnet wird einmal je Eingriff.
Ist die vollständige Durchführung nicht dokumentiert, sieht der Entwurf keine eigenständige Abrechnungsziffer vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 700
Was hat nicht gestimmt?