Wie wird die transkutane Pyeloskopie nach GOÄ 1852 richtig abgerechnet? Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1852
GOÄ 1852: Transkutane Pyeloskopie einschließlich Bougierung der Nierenfistel - 700 Punkte
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1852 umfasst die endoskopische Inspektion des Nierenbeckens einer Seite. Dieser Eingriff erfolgt über einen bestehenden oder im Rahmen der Intervention neu geschaffenen transkutanen Kanal. Die notwendige Bougierung des Fistelkanals zur Einführung des Endoskops ist integraler Bestandteil dieser Ziffer.
Die Leistung setzt das Vorhandensein oder die gezielte Anlage einer Nierenfistel voraus. Falls die Fistel im selben Sitz erst angelegt werden muss, ist dieser Schritt urologisch separat zu bewerten. Die urologischen Vorbemerkungen schränken die Kombinationen in bestimmten Konstellationen ein, was bei der Rechnungsstellung beachtet werden muss.
GOÄ 1852 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf
Die transkutane Pyeloskopie kommt primär bei Patienten zum Einsatz, bei denen ein retrograder Zugang über den Harnleiter anatomisch oder pathologisch unmöglich oder medizinisch nicht sinnvoll ist. Typische Indikationen sind die Abklärung unklarer Befunde im Nierenbeckenkelchsystem oder die postoperative Kontrolle nach urologischen Eingriffen. Auch die Vorbereitung für interventionelle Maßnahmen am oberen Harntrakt erfordert häufig diese Diagnostik.
Der klinische Ablauf erfordert eine präzise Führung des Endoskops unter Sichtkontrolle. Die Dehnung des Fistelkanals (Bougierung) muss behutsam erfolgen, um Geweberisse oder Blutungen zu vermeiden. Nach erfolgreicher Passage des Instruments erfolgt die systematische Inspektion aller Kelchgruppen und des Nierenbeckens.
Tipp: Sollte sich während der Pyeloskopie die Notwendigkeit einer sofortigen Steinentfernung ergeben, ändert sich die urologische Abrechnungsgrundlage grundlegend.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1852
Fallbeispiel 1: Diagnostische Kontrolle bei liegender Nephrostomie
Ein Patient stellt sich zur Verlaufskontrolle bei liegender Nierenfistel vor. Es erfolgt die schonende Bougierung des Fistelkanals und die anschließende endoskopische Beurteilung des Nierenbeckenkelchsystems ohne weitere therapeutische Intervention. In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 1852 im Regelsatz (2,3-fach) liquidiert.
Fallbeispiel 2: Erstmalige Anlage und anschließende Spiegelung
Bei einem Patienten mit hochgradiger Harnleiterstenose muss zunächst eine perkutane Nephrostomie angelegt werden. Unmittelbar danach führt der Urologe die diagnostische Pyeloskopie durch. Abgerechnet werden hierfür die GOÄ-Ziffer 1851 für die Fistelanlage sowie die GOÄ-Ziffer 1852 für die anschließende Spiegelung.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Passage bei liegendem Kanal
Bei einer diagnostischen Pyeloskopie zeigt sich der Fistelkanal stark verengt und vernarbt. Die zeitaufwendige, schrittweise Bougierung verzögert den Eingriff erheblich. Die GOÄ-Ziffer 1852 wird mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5-fach unter Angabe der konkreten Begründung abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1852: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 1852 und 1853. Die GOÄ-Ziffer 1853 beschreibt die transkutane Stein- oder Tumorentfernung und schließt die diagnostische Pyeloskopie nach Ziffer 1852 explizit aus. Sobald eine Intervention zur Steinentfernung stattfindet, darf nur die höher bewertete Ziffer 1853 angesetzt werden.
Ein weiterer Fehler betrifft die Verwechslung des Zugangsweges. Wird die Spiegelung des Nierenbeckens retrograd über die Harnröhre und den Harnleiter durchgeführt, ist die Ureterpyeloskopie nach GOÄ 1828 anzusetzen. Die Ziffer 1852 ist ausschließlich für den transkutanen, perkutanen Weg reserviert.
Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen bei der Ziffer 1852 genau, ob zeitgleich operative Maßnahmen am selben Organ stattgefunden haben, die eine Nebeneinanderberechnung ausschließen.
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Dokumentation der GOÄ 1852: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Im OP-Bericht müssen die Indikation für den transkutanen Zugang sowie die Details der Bougierung detailliert festgehalten werden. Auch der Zustand des Fistelkanals und die anatomischen Verhältnisse im Nierenbecken sind präzise zu beschreiben.
Besonders wichtig ist der Nachweis, dass keine therapeutischen Maßnahmen wie eine Steinextraktion durchgeführt wurden, wenn die Ziffer 1852 isoliert abgerechnet wird. Falls Komplikationen oder anatomische Besonderheiten eine Steigerung des Faktors rechtfertigen, müssen diese direkt im Bericht dokumentiert sein.
Dokumentationsbeispiel: "Transkutane Pyeloskopie über bestehende Nephrostomie links. Vorsichtige, schrittweise Bougierung des Fistelkanals auf Ch. 16. Endoskopische Inspektion des Nierenbeckens und der Kelchgruppen. Kein Nachweis von Konkrementen oder malignomverdächtigen Schleimhautarealen."
GOÄ 1852: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine medizinische Begründung. Typische Gründe sind eine ausgeprägte Vernarbung des Fistelkanals, die eine extrem zeitintensive Bougierung erfordert. Auch anatomische Varianten des Nierenbeckenkelchsystems, die das Aufsuchen der Kelche erschweren, rechtfertigen eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Die Kombination mit der Anlage der Nierenfistel nach GOÄ 1851 ist im selben Sitz zulässig und urologischer Standard bei Erstinterventionen. Ebenfalls kombinierbar sind urologische Basisleistungen wie die Ultraschalldiagnostik des Retroperitoneums nach GOÄ 420. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von operativen Endoskopien am selben Nierenbecken.
Ziffer 1852 in der neuen GOÄ
Die Transkutane Pyeloskopie einschließlich Bougierung der Nierenfistel wird zur neuen Nummer 10126 — Festpreis 217,85 €. Das sind 132 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 93,84 €. 10126 bildet die perkutane Nierenbeckenspiegelung bei bereits liegender Nierenfistel ab und enthält fakultativ Dehnung und Spülung der Fistel. Bei einer Steinfernung ist stattdessen 10125 maßgeblich; 10126 n. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 10126 ist neben der Leistung nach Nummer 10125 nicht berechnungsfähig. Titel / Zusatz / Abrechnungsbestimmung Gebührensatz
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1852
Was hat nicht gestimmt?