GOÄ 699: Infrarotkoagulation korrekt abrechnen & steigern

4 Min. Lesezeit
GOÄ 699
Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,08 € 2,3x
Höchstsatz 24,46 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die Infrarotkoagulation nach GOÄ 699 rechtssicher abrechnen, typische Fehler vermeiden und Ihr Honorar optimieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 699

Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung - 120 Punkte - 6,99 € (1,0-fach) / 16,08 € (2,3-fach) / 24,46 € (3,5-fach)

Die GOÄ-Ziffer 699 beschreibt eine etablierte Methode zur thermischen Behandlung im Analbereich. Diese Leistung ist im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie stellt eine minimalinvasive Behandlungsoption dar, die in der ambulanten Praxis häufig durchgeführt wird.

Der Leistungstext umfasst die gesamte Durchführung der Infrarotkoagulation pro Sitzung. Dies bedeutet, dass alle vorbereitenden und nachbereitenden Maßnahmen mit der Gebühr abgegolten sind. Die Ziffer ist mit 120 Punkten bewertet, was eine solide Basis für die proktologische Grundversorgung darstellt.

GOÄ 699 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

In der täglichen Praxis findet die GOÄ 699 ihre Hauptanwendung bei der Therapie von Hämorrhoiden ersten und zweiten Grades. Durch den gezielten Einsatz von Infrarotlicht wird das Gewebe koaguliert, was zu einer gezielten Gewebszerstörung und anschließenden Verödung führt. Dies stoppt akute Blutungen und fixiert das Gewebe wieder an der Unterlage.

Die Methode ist für den Patienten weitgehend schmerzfrei, da sie oberhalb der Linea dentata angewendet wird. Daher ist eine Lokalanästhesie in der Regel nicht erforderlich. Die Abgrenzung zu operativen Verfahren ist wichtig, da die Infrarotkoagulation eine rein konservativ-interventionelle Maßnahme darstellt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 699

Fallbeispiel 1: Erstbehandlung bei Hämorrhoiden Grad I

Ein Patient stellt sich mit schmerzlosen, hellroten Blutungen beim Stuhlgang vor. Nach einer proktoskopischen Untersuchung werden Hämorrhoiden ersten Grades diagnostiziert. Es erfolgt die Infrarotkoagulation von zwei Segmenten in einer Sitzung. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung, die Proktoskopie und die Ziffer 699.

Fallbeispiel 2: Folgesitzung bei persistierenden Beschwerden

Zwei Wochen nach der Erstbehandlung stellt sich der Patient zur Kontrolle und Folgesitzung vor. Es zeigt sich ein rückläufiger, aber noch behandlungsbedürftiger Befund. Eine erneute Koagulation im Enddarmbereich wird durchgeführt. Neben der Beratung nach GOÄ 1 wird die GOÄ 699 erneut als eigene Sitzung liquidiert.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Bedingungen bei anatomischen Varianten

Bei einem älteren Patienten mit ausgeprägten Narbenzügen nach Voroperationen ist der Zugang zum Analkanal stark erschwert. Die Infrarotkoagulation erfordert einen deutlich erhöhten Zeitaufwand und extreme Vorsicht. Die Leistung nach GOÄ 699 wird mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5-fach abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 699: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die mehrfache Berechnung der Ziffer 699 in einer einzigen Sitzung. Da der Leistungstext explizit die Formulierung "je Sitzung" enthält, ist eine Vervielfachung der Ziffer pro behandeltem Segment unzulässig. Dies führt bei Prüfungen durch private Krankenversicherungen regelmäßig zu vollständigen Honorarkürzungen für die fälschlich mehrfach angesetzten Ziffern.

Zudem darf die Infrarotkoagulation nicht neben operativen Eingriffen an derselben Hämorrhoide berechnet werden. Werden beispielsweise in derselben Sitzung eine Gummibandligatur und eine Koagulation durchgeführt, ist die Kombination kritisch zu prüfen. In der Regel ist nur die höherwertige Leistung berechnungsfähig.

Achtung: Die GOÄ 699 ist eine sitzungsbezogene Gebühr. Eine mehrfache Abrechnung in einer Sitzung für verschiedene Segmente ist unzulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen durch Kostenträger.

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Dokumentation der GOÄ 699: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die genaue Lokalisation der behandelten Segmente sowie die Anzahl der Koagulationspunkte dokumentiert werden. Auch die Patientenaufklärung und die Verträglichkeit des Eingriffs sollten kurz vermerkt werden.

Tipp: Dokumentieren Sie stets die genaue Lokalisation (z. B. Steinschnittlage bei 3, 7 und 11 Uhr), um die medizinische Notwendigkeit und den Umfang der Behandlung lückenlos nachzuweisen.

Dokumentationsbeispiel: Proktoskopische Darstellung von Hämorrhoiden I. Grades bei 3 und 7 Uhr in SSL. Applikation von je 3 Infrarot-Impulsen (1,2 s) pro Segment. Gute Blutstillung, keine Komplikationen. Patient beschwerdefrei entlassen.

GOÄ 699: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine individuelle Begründung auf der Rechnung. Besondere anatomische Verhältnisse, eine starke Blutungsneigung oder eine ausgeprägte Abwehrhaltung des Patienten können einen erhöhten Zeitaufwand rechtfertigen. Der maximale Steigerungssatz liegt beim 3,5-fachen Satz.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 699 wird selten isoliert erbracht. Häufige und zulässige Kombinationspartner sind die Ziffer 11 (Proktoskopie) sowie die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5. Eine gleichzeitige Abrechnung mit der Ziffer 743 (Sklerosierung) in derselben Sitzung und am selben Befund ist jedoch zu vermeiden.

Ziffer 699 in der neuen GOÄ

Für die Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Aus der v6-Nachlesung der Nullgruppen (06. Der aktuelle 2,3-fache Satz liegt bei 16,08 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 699

Nein, die GOÄ 699 ist eine sitzungsbezogene Leistung und darf nur einmal pro Sitzung berechnet werden. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Hämorrhoidalknoten oder Segmente in dieser Sitzung behandelt wurden.
Die Hauptindikation für die Infrarotkoagulation nach GOÄ 699 ist die Behandlung von symptomatischen Hämorrhoiden ersten und zweiten Grades. Sie dient der thermischen Verödung und Fixierung des prolabierenden Gewebes.
Ja, die Proktoskopie nach GOÄ Ziffer 11 ist neben der GOÄ 699 voll berechnungsfähig. Da die Proktoskopie zur Einstellung des Behandlungsareals zwingend erforderlich ist, stellt sie eine eigenständige und abrechenbare Leistung dar.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch einen erhöhten Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten begründet werden. Typische Gründe sind starke Blutungsneigung, anatomische Engpässe oder ausgeprägte Patientenunruhe.
Die gleichzeitige Abrechnung an derselben Hämorrhoide in derselben Sitzung ist in der Regel ausgeschlossen. Werden jedoch unterschiedliche Befunde in getrennten Sitzungen oder anatomisch strikt getrennten Arealen behandelt, ist eine separate Begründung zwingend erforderlich.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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