Der kryochirurgische Eingriff im Enddarmbereich nach GOÄ 698 wirft in der Praxis oft Fragen zur Abgrenzung und Dokumentation auf. Erfahren Sie alles Wichtige.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 698
GOÄ-Ziffer 698: Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich – 200 Punkte
Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 698 umfasst den kryochirurgischen Eingriff im anatomischen Bereich des Enddarms. Unter dieser Methode versteht man die gezielte, lokale Applikation von extremer Kälte mit dem primären Ziel einer Gewebszerstörung von pathologischem Gewebe. Die physikalische Grenze für diese kryochirurgische Maßnahme liegt definitionsgemäß bei Temperaturen von unter minus 30 Grad Celsius.
In der Praxis beinhaltet diese Leistung die Vorbereitung des Kryogeräts, das sterile Heranführen der Kryosonde an das Zielgewebe sowie die kontrollierte Durchführung des Gefrier-Auftau-Zyklus. Die Ziffer deckt die gesamte intraoperative Überwachung des Kälteeffekts ab. Vorbereitende Maßnahmen wie die Lokalanästhesie oder eine diagnostische Proktoskopie sind separat zu bewerten, sofern die Abrechnungsbestimmungen dies zulassen.
GOÄ 698 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Der klinische Einsatz der GOÄ 698 konzentriert sich auf proktologische Fragestellungen, bei denen eine schonende, risikoarme Gewebeablation gewünscht ist. Typische Indikationen für diesen kryochirurgischen Eingriff sind symptomatische Hämorrhoiden (meist Stadium II), solitäre Rektumpolypen oder ausgedehnte Kondylome im Analkanal. Die Kältebehandlung bietet den Vorteil einer meist schmerzarmen Nekrotisierung mit geringer postoperativer Blutungsneigung.
Es ist von entscheidender Bedeutung, den Eingriff anatomisch exakt abzugrenzen. Findet die Kälteanwendung an der äußeren analen Haut statt, ist die GOÄ 698 nicht anwendbar. In solchen Fällen muss auf die Kryotherapie der Haut nach GOÄ 740 ausgewichen werden. Die exakte Lokalisation oberhalb oder unterhalb der Linea dentata entscheidet somit über die korrekte Ziffernauswahl.
Tipp: Achten Sie penibel auf die anatomische Grenze. Nur Eingriffe, die tatsächlich im Enddarmkanal beziehungsweise oberhalb der Linea dentata stattfinden, rechtfertigen den Ansatz der höher bewerteten GOÄ 698.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 698
Fallbeispiel 1: Behandlung von Analcondylomen
Ein Patient stellt sich mit multiplen, intraanalen Kondylomen vor. Nach proktoskopischer Darstellung erfolgt die gezielte Kryodestruktion der Befunde im Enddarmbereich mittels Lachgas-Kryosonde bei minus 89 Grad Celsius. Da der Eingriff im Enddarmkanal stattfindet, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 698 vollumfänglich begründet. Zusätzlich können die diagnostische Proktoskopie und die Lokalanästhesie in Ansatz gebracht werden.
Fallbeispiel 2: Kryohämorrhoidektomie bei Grad II
Bei einer Patientin mit rezidivierenden Blutungen aus Hämorrhoiden zweiten Grades wird eine Kryotherapie durchgeführt. Die Kältesonde wird direkt auf die Hämorrhoidalknoten appliziert, um eine Gewebszerstörung und anschließende Fibrosierung einzuleiten. Die Dokumentation weist die präzise Lokalisation im Enddarm aus. Abgerechnet wird die GOÄ 698 zum Regelsatz, da keine anatomischen Besonderheiten vorlagen.
Fallbeispiel 3: Abtragung eines benignen Rektumpolyps
Ein kleiner, breitbasiger Polyp im unteren Rektumdrittel wird kryochirurgisch verödet. Aufgrund der schwierigen Erreichbarkeit und der Gefahr einer Nachblutung erfolgt der Eingriff unter erhöhtem Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 698 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8, welcher durch die anatomische Enge und das Blutungsrisiko schriftlich begründet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 698: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Anwendung der GOÄ 698 für rein oberflächliche Hautveränderungen im Perianalbereich. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob der Eingriff tatsächlich im Enddarmbereich stattfand. Wird eine Kryotherapie an der äußeren Anahaut durchgeführt, ist zwingend die GOÄ-Ziffer 740 (Kryotherapie der Haut) anzusetzen, die deutlich geringer bewertet ist.
Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von anderen ablativen oder exzidierenden Verfahren am selben Befund. Wenn am selben Tag eine chirurgische Exzision nach GOÄ 743 oder eine Verödung durchgeführt wird, ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 698 für dieselbe Läsion ausgeschlossen. Die Ziffernkombination ist nur dann zulässig, wenn es sich um völlig getrennte Befunde in unterschiedlichen anatomischen Arealen handelt.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von GOÄ 698 und GOÄ 740 am selben Behandlungstag führt fast immer zu Rückfragen. Sichern Sie diese Kombination stets durch eine präzise Angabe der unterschiedlichen Lokalisationen (z. B. intraanal vs. perianal) ab.
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Dokumentation der GOÄ 698: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt muss zweifelsfrei dokumentiert werden, dass die Kälteapplikation im Enddarmkanal erfolgte. Angaben zur verwendeten Sonde, der erreichten Zieltemperatur (unter minus 30 Grad Celsius) sowie der Anzahl und Dauer der Gefrierzyklen sind für die Plausibilität der Abrechnung unerlässlich.
Auch die Indikation und der klinische Befund vor und nach dem Eingriff müssen detailliert festgehalten werden. Falls Komplikationen auftreten oder anatomische Besonderheiten den Eingriff erschweren, sollten diese sofort dokumentiert werden, um eine spätere Faktorsteigerung rechtssicher zu begründen.
Dokumentationsbeispiel:
Proktoskopische Darstellung von zwei Kondylomen im mittleren Analkanal (oberhalb der Linea dentata). Lokalanästhesie. Kryochirurgischer Eingriff mittels Kryosonde bei -80 °C. Durchführung von zwei Gefrier-Auftau-Zyklen à 45 Sekunden je Befund zur vollständigen Gewebszerstörung. Keine sofortige Nachblutung, reizloser Lokalbefund postoperativ.
GOÄ 698: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 698 kann bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen über den Schwellenwert von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine ausgeprägte Blutungsneigung des Gewebes, extreme anatomische Engen im Analkanal oder eine erschwerte Zugänglichkeit bei adipösen Patienten. Auch eine besonders hohe Anzahl an zu behandelnden Läsionen in einer Sitzung kann als Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird der kryochirurgische Eingriff im Rahmen einer umfassenden proktologischen Untersuchung durchgeführt. Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit der GOÄ 11 (Symptombezogene Untersuchung) oder der GOÄ 706 (Proktoskopie). Lokalanästhetische Verfahren nach den GOÄ-Ziffern 490 oder 491 sind ebenfalls neben der GOÄ 698 berechnungsfähig, sofern sie für den Eingriff notwendig waren. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen primär destruierenden Verfahren am selben Krankheitsherd.
Ziffer 698 in der neuen GOÄ
Für die Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Aus der v6-Nachlesung der Nullgruppen (06. Der aktuelle 2,3-fache Satz liegt bei 26,82 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 698
Was hat nicht gestimmt?