GOÄ 698: Kryochirurgie im Enddarm korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 698
Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,82 € 2,3x
Höchstsatz 40,81 € 3,5x

Der kryochirurgische Eingriff im Enddarmbereich nach GOÄ 698 wirft in der Praxis oft Fragen zur Abgrenzung und Dokumentation auf. Erfahren Sie alles Wichtige.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 698

GOÄ-Ziffer 698: Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich – 200 Punkte

Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 698 umfasst den kryochirurgischen Eingriff im anatomischen Bereich des Enddarms. Unter dieser Methode versteht man die gezielte, lokale Applikation von extremer Kälte mit dem primären Ziel einer Gewebszerstörung von pathologischem Gewebe. Die physikalische Grenze für diese kryochirurgische Maßnahme liegt definitionsgemäß bei Temperaturen von unter minus 30 Grad Celsius.

In der Praxis beinhaltet diese Leistung die Vorbereitung des Kryogeräts, das sterile Heranführen der Kryosonde an das Zielgewebe sowie die kontrollierte Durchführung des Gefrier-Auftau-Zyklus. Die Ziffer deckt die gesamte intraoperative Überwachung des Kälteeffekts ab. Vorbereitende Maßnahmen wie die Lokalanästhesie oder eine diagnostische Proktoskopie sind separat zu bewerten, sofern die Abrechnungsbestimmungen dies zulassen.

GOÄ 698 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Der klinische Einsatz der GOÄ 698 konzentriert sich auf proktologische Fragestellungen, bei denen eine schonende, risikoarme Gewebeablation gewünscht ist. Typische Indikationen für diesen kryochirurgischen Eingriff sind symptomatische Hämorrhoiden (meist Stadium II), solitäre Rektumpolypen oder ausgedehnte Kondylome im Analkanal. Die Kältebehandlung bietet den Vorteil einer meist schmerzarmen Nekrotisierung mit geringer postoperativer Blutungsneigung.

Es ist von entscheidender Bedeutung, den Eingriff anatomisch exakt abzugrenzen. Findet die Kälteanwendung an der äußeren analen Haut statt, ist die GOÄ 698 nicht anwendbar. In solchen Fällen muss auf die Kryotherapie der Haut nach GOÄ 740 ausgewichen werden. Die exakte Lokalisation oberhalb oder unterhalb der Linea dentata entscheidet somit über die korrekte Ziffernauswahl.

Tipp: Achten Sie penibel auf die anatomische Grenze. Nur Eingriffe, die tatsächlich im Enddarmkanal beziehungsweise oberhalb der Linea dentata stattfinden, rechtfertigen den Ansatz der höher bewerteten GOÄ 698.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 698

Fallbeispiel 1: Behandlung von Analcondylomen

Ein Patient stellt sich mit multiplen, intraanalen Kondylomen vor. Nach proktoskopischer Darstellung erfolgt die gezielte Kryodestruktion der Befunde im Enddarmbereich mittels Lachgas-Kryosonde bei minus 89 Grad Celsius. Da der Eingriff im Enddarmkanal stattfindet, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 698 vollumfänglich begründet. Zusätzlich können die diagnostische Proktoskopie und die Lokalanästhesie in Ansatz gebracht werden.

Fallbeispiel 2: Kryohämorrhoidektomie bei Grad II

Bei einer Patientin mit rezidivierenden Blutungen aus Hämorrhoiden zweiten Grades wird eine Kryotherapie durchgeführt. Die Kältesonde wird direkt auf die Hämorrhoidalknoten appliziert, um eine Gewebszerstörung und anschließende Fibrosierung einzuleiten. Die Dokumentation weist die präzise Lokalisation im Enddarm aus. Abgerechnet wird die GOÄ 698 zum Regelsatz, da keine anatomischen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 3: Abtragung eines benignen Rektumpolyps

Ein kleiner, breitbasiger Polyp im unteren Rektumdrittel wird kryochirurgisch verödet. Aufgrund der schwierigen Erreichbarkeit und der Gefahr einer Nachblutung erfolgt der Eingriff unter erhöhtem Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 698 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8, welcher durch die anatomische Enge und das Blutungsrisiko schriftlich begründet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 698: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Anwendung der GOÄ 698 für rein oberflächliche Hautveränderungen im Perianalbereich. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob der Eingriff tatsächlich im Enddarmbereich stattfand. Wird eine Kryotherapie an der äußeren Anahaut durchgeführt, ist zwingend die GOÄ-Ziffer 740 (Kryotherapie der Haut) anzusetzen, die deutlich geringer bewertet ist.

Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von anderen ablativen oder exzidierenden Verfahren am selben Befund. Wenn am selben Tag eine chirurgische Exzision nach GOÄ 743 oder eine Verödung durchgeführt wird, ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 698 für dieselbe Läsion ausgeschlossen. Die Ziffernkombination ist nur dann zulässig, wenn es sich um völlig getrennte Befunde in unterschiedlichen anatomischen Arealen handelt.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von GOÄ 698 und GOÄ 740 am selben Behandlungstag führt fast immer zu Rückfragen. Sichern Sie diese Kombination stets durch eine präzise Angabe der unterschiedlichen Lokalisationen (z. B. intraanal vs. perianal) ab.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 698: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt muss zweifelsfrei dokumentiert werden, dass die Kälteapplikation im Enddarmkanal erfolgte. Angaben zur verwendeten Sonde, der erreichten Zieltemperatur (unter minus 30 Grad Celsius) sowie der Anzahl und Dauer der Gefrierzyklen sind für die Plausibilität der Abrechnung unerlässlich.

Auch die Indikation und der klinische Befund vor und nach dem Eingriff müssen detailliert festgehalten werden. Falls Komplikationen auftreten oder anatomische Besonderheiten den Eingriff erschweren, sollten diese sofort dokumentiert werden, um eine spätere Faktorsteigerung rechtssicher zu begründen.

Dokumentationsbeispiel:
Proktoskopische Darstellung von zwei Kondylomen im mittleren Analkanal (oberhalb der Linea dentata). Lokalanästhesie. Kryochirurgischer Eingriff mittels Kryosonde bei -80 °C. Durchführung von zwei Gefrier-Auftau-Zyklen à 45 Sekunden je Befund zur vollständigen Gewebszerstörung. Keine sofortige Nachblutung, reizloser Lokalbefund postoperativ.

GOÄ 698: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 698 kann bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen über den Schwellenwert von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine ausgeprägte Blutungsneigung des Gewebes, extreme anatomische Engen im Analkanal oder eine erschwerte Zugänglichkeit bei adipösen Patienten. Auch eine besonders hohe Anzahl an zu behandelnden Läsionen in einer Sitzung kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird der kryochirurgische Eingriff im Rahmen einer umfassenden proktologischen Untersuchung durchgeführt. Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit der GOÄ 11 (Symptombezogene Untersuchung) oder der GOÄ 706 (Proktoskopie). Lokalanästhetische Verfahren nach den GOÄ-Ziffern 490 oder 491 sind ebenfalls neben der GOÄ 698 berechnungsfähig, sofern sie für den Eingriff notwendig waren. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen primär destruierenden Verfahren am selben Krankheitsherd.

Ziffer 698 in der neuen GOÄ

Für die Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Aus der v6-Nachlesung der Nullgruppen (06. Der aktuelle 2,3-fache Satz liegt bei 26,82 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 698

Die GOÄ-Ziffer 698 wird für kryochirurgische Eingriffe im Enddarmbereich berechnet, bei denen gezielt Kälte zur Gewebszerstörung eingesetzt wird. Typische Indikationen sind beispielsweise Hämorrhoiden oder Kondylome im Analkanal. Die Anwendung erfordert eine lokale Kälteapplikation von unter minus 30 Grad Celsius.
Die GOÄ-Ziffer 698 bezieht sich ausschließlich auf kryochirurgische Eingriffe im Enddarmbereich. Demgegenüber ist die GOÄ-Ziffer 740 für die Kryotherapie der Haut vorgesehen. Eine Verwechslung dieser Ziffern führt in der Praxis häufig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Neben der GOÄ 698 sind andere lokal-destruierende Verfahren am selben Befund, wie etwa die chirurgische Exzision nach GOÄ 743 oder Verödungen, am selben Tag nicht nebeneinander berechenbar. Auch die allgemeine Kryotherapie der Haut nach GOÄ 740 ist für denselben Behandlungsbereich ausgeschlossen. Eine sorgfältige Beachtung der anatomischen Lokalisation ist daher zwingend erforderlich.
Die GOÄ-Ziffer 698 kann im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz (26,82 €) gesteigert werden. Bei Vorliegen besonderer Erschwernisse, wie starker Blutungsneigung oder anatomischen Engpässen, ist eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (40,81 €) mit entsprechender Begründung möglich.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die genaue anatomische Lokalisation im Enddarmbereich, die Indikation sowie die Details des Kälteeinsatzes dokumentiert werden. Auch die erreichte Temperatur und die Dauer der Applikation sollten im Krankenblatt festgehalten werden. Dies beugt Rückfragen von Kostenträgern effektiv vor.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich