Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3121 (Choledochoskopie). Tipps zu Indikationen, korrekter Dokumentation und dem Vermeiden von Honorarverlusten.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3121
Choledochoskopie während einer intraabdominalen Operation
Die GOÄ-Ziffer 3121 beschreibt die intraoperative Endoskopie des großen Gallenganges (Ductus choledochus). Diese Leistung wird im Rahmen eines offenen oder laparoskopischen abdominalchirurgischen Eingriffs erbracht. Der Operateur eröffnet den Gallengang und führt eine starre oder flexible Optik ein, um das Gangsystem direkt visuell zu beurteilen.
Ziel der Maßnahme ist die Inspektion der Gallengangswände auf pathologische Veränderungen wie Stenosen, Tumoren oder verbliebene Konkremente. Die Ziffer umfasst die gesamte endoskopische Beurteilung inklusive der notwendigen Spülungen und der Bildübertragung. Die chirurgische Eröffnung des Gallengangs (Choledochotomie) ist jedoch eine eigenständige Leistung und wird separat bewertet.
GOÄ 3121 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Durchführung einer Choledochoskopie ist vor allem bei komplexen Eingriffen an den Gallenwegen indiziert. Typische Szenarien umfassen den Verdacht auf eine Choledocholithiasis, die sich präoperativ nicht sicher ausräumen ließ. Auch bei unklaren Strikturen oder dem Verdacht auf ein Gallengangskarzinom liefert die direkte Inspektion entscheidende intraoperative Erkenntnisse.
Ein weiterer wichtiger Einsatzbereich ist die Erfolgskontrolle nach Steinextraktion. Durch den Einsatz des Choledochoskops kann der Chirurg sicherstellen, dass keine Restkonkremente im hepatobiliären System verbleiben. Dies senkt das Risiko für postoperative Komplikationen wie eine Cholangitis oder eine biliäre Pankreatitis erheblich.
Tipp: Die Choledochoskopie kann sowohl bei konventionell-offenen als auch bei minimal-invasiven (laparoskopischen) Operationen durchgeführt und abgerechnet werden, sofern die anatomischen Voraussetzungen gegeben sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3121
Fallbeispiel 1: Laparoskopische Cholezystektomie mit Steinextraktion
Bei einer geplanten laparoskopischen Cholezystektomie zeigt sich intraoperativ der Verdacht auf ein verbliebenes Konkrement im Ductus choledochus. Der Operateur führt eine Choledochotomie durch, spült den Gang und inspiziert diesen mittels eines flexiblen Miniskops (Choledochoskopie). Nach erfolgreicher Steinentfernung wird die Sanierung endoskopisch kontrolliert.
Neben der laparoskopischen Cholezystektomie (z. B. GOÄ 3135) wird die Choledochoskopie nach GOÄ 3121 voll angesetzt. Die Begründung stützt sich auf die intraoperative Notwendigkeit der visuellen Steinkontrolle zur Vermeidung von Residualsteinen.
Fallbeispiel 2: Offene Revision der Gallenwege bei Striktur
Bei einer offenen Revision der Gallenwege aufgrund einer unklaren Striktur erfolgt die Eröffnung des Gallengangs. Zur präzisen Lokalisation und bioptischen Abklärung der Stenose führt der Chirurg eine starre Choledochoskopie durch. Dabei zeigt sich eine gutartige Schleimhauthyperplasie.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3121 für die endoskopische Inspektion. Da die Passage der Striktur und die Beurteilung der proximalen Gallengänge anatomisch erschwert waren, kann ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet werden.
Fallbeispiel 3: Intraoperative Abklärung bei V.a. Cholangiokarzinom
Während einer komplexen Leberteilresektion besteht der dringende Verdacht auf ein Übergreifen eines Tumors auf den Ductus hepaticus communis. Der Chirurg führt eine intraoperative Choledochoskopie durch, um die exakten Resektionsgrenzen visuell festzulegen.
Die GOÄ 3121 wird hierbei als selbstständige intraoperative Zusatzleistung neben den Resektionsziffern abgerechnet. Die Dokumentation muss den konkreten diagnostischen Zusatznutzen für die Schnittrandbestimmung klar darlegen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3121: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der intraoperativen Choledochoskopie mit rein diagnostischen, prä- oder postoperativen Endoskopien. Die GOÄ 3121 setzt zwingend eine intraabdominale Operation voraus. Eine retrograde Cholangioskopie im Rahmen einer ERCP darf nicht nach dieser Ziffer liquidiert werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Nebeneinanderberechnung, wenn die Endoskopie als bloßer Bestandteil einer anderen Ziffer angesehen wird. Die Choledochoskopie ist jedoch eine eigenständige, nicht im Hauptgalleingriff enthaltene Leistung, sofern sie über eine eigene Eröffnung des Gallengangs oder das laparoskopische Trokarsystem separat eingebracht wird.
Achtung: Achten Sie darauf, dass die Choledochotomie (Eröffnung des Gallengangs) und die anschließende Naht nicht fälschlicherweise in der Ziffer 3121 als inkludiert angesehen werden. Diese chirurgischen Schritte sind separat codierbar.
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Dokumentation der GOÄ 3121: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht muss explizit erwähnt werden, welches Gerät (z. B. flexibles oder starres Choledochoskop) verwendet wurde. Auch der Zugangsweg zum Gallengang muss präzise beschrieben sein.
Darüber hinaus sollten die erhobenen Befunde – wie die Beschaffenheit der Schleimhaut, das Vorhandensein von Konkrementen oder die freie Passage zum Duodenum – detailliert protokolliert werden. Nur so lässt sich die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme im Nachhinein zweifelsfrei belegen.
Dokumentationsbeispiel: Längsspaltung des Ductus choledochus. Einbringen des flexiblen 2,8-mm-Choledochoskops. Inspektion der intrahepatischen Gänge sowie des distalen Choledochus bis zur Papille. Kein Nachweis von Restkonkrementen, Schleimhaut unauffällig, freier Abfluss von Spülflüssigkeit.
GOÄ 3121: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei der GOÄ 3121 gut begründbar. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind anatomische Varianten, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder eine stark entzündlich veränderte Gallengangswand, die das Einführen des Endoskops erschwert.
Auch eine zeitaufwendige Steinextraktion unter direkter Sichtkontrolle oder die Notwendigkeit intensiver Spülungen bei eitriger Cholangitis rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und verständlich im Abrechnungsformular formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3121 wird regelhaft mit den operativen Hauptleistungen des Gallensystems kombiniert. Hierzu zählen insbesondere die Cholezystektomie (GOÄ 3135) oder die operative Revision der Gallenwege (GOÄ 3142). Auch die Kombination mit der intraoperativen Cholangiographie (Röntgendarstellung) ist bei entsprechender Indikation zulässig.
Nicht zulässig ist hingegen die Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die rein diagnostische Endoskopien ohne operativen Kontext beschreiben. Es muss immer der direkte Bezug zur laufenden intraabdominalen Operation gegeben sein.
Ziffer 3121 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ überführt Ziffer 3121 in die neue Nummer 10768 — „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10759, 10760 oder 10761 für intraoperative Cholangioskopie" — mit festem Satz von 84,52 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 67,02 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3121
Was hat nicht gestimmt?