GOÄ-Ziffer 3122: Intraoperative Manometrie an den Gallenwegen. Erfahren Sie hier Details zur Abrechnung der Cholangiomanometrie nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3122
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 3122 wie folgt:
GOÄ Ziffer 3122: Intraoperative Manometrie an den Gallenwegen (Prüfung des Papillenwiderstandes) – 375 Punkte
Diese Leistung umfasst die intraoperative Cholangiomanometrie, also die direkte Druckmessung im Gallengangsystem während eines chirurgischen Eingriffs. Ziel der Maßnahme ist es, den funktionellen Zustand der Papilla duodeni major (Papilla Vateri) und deren Durchgängigkeit objektiv zu beurteilen. Durch die Messung des hydrostatischen Drucks lässt sich eine Papillenstenose oder eine Funktionsstörung des Schließmuskels (Sphincter-Oddi-Dysfunktion) präzise diagnostizieren.
Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den abdominalchirurgischen Eingriffen eingeordnet. Da es sich um eine rein diagnostische Maßnahme handelt, gelten für sie besondere Abrechnungsregeln im Vergleich zu rein therapeutischen operativen Leistungen.
GOÄ 3122 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die intraoperative Manometrie kommt vor allem bei komplexen Eingriffen an den Gallenwegen zum Einsatz, bei denen Unklarheit über den Abflusswiderstand in das Duodenum besteht. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine benigne Papillenstenose oder eine narbige Veränderung nach stattgehabtem Steingang. Auch im Rahmen einer geplanten Cholezystektomie kann bei unklaren präoperativen Befunden eine intraoperative Druckmessung indiziert sein, um das weitere therapeutische Vorgehen festzulegen.
Die Messung liefert dem Operateur objektive Daten darüber, ob eine operative Erweiterung der Papille notwendig ist. Zeigt die Manometrie einen pathologisch erhöhten Papillenwiderstand, schließt sich in der Regel eine therapeutische Intervention an. Dies kann beispielsweise eine Papillotomie oder eine transduodenale Sphinkteroplastik sein.
Tipp: Die apparative Manometrie liefert den objektiven Nachweis einer Abflussstörung und begründet damit medizinisch die Notwendigkeit nachfolgender rekonstruktiver oder spaltender Eingriffe an der Papille.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3122
Fallbeispiel 1: Cholezystektomie mit intraoperativer Manometrie
Bei einer Patientin mit chronisch rezidivierender Cholezystolithiasis und Verdacht auf eine Abflussstörung im Bereich der Papille erfolgt eine laparoskopische Cholezystektomie. Intraoperativ wird nach Darstellung des Ductus cysticus ein Messkatheter eingebracht und eine apparative Druckmessung durchgeführt. Der gemessene Druck liegt im Normbereich, weshalb auf eine Papillenspaltung verzichtet wird. Abgerechnet werden die Cholezystektomie (z. B. GOÄ 3135) und die intraoperative Manometrie nach GOÄ 3122.
Fallbeispiel 2: Manometrie mit anschließender Papillenspaltung
Ein Patient stellt sich mit mechanischem Ikterus und Verdacht auf eine Papillenstenose zur Operation vor. Nach Eröffnung des Gallengangs wird mittels eines kalibrierten Messsystems eine Cholangiomanometrie durchgeführt, die einen stark erhöhten Papillenwiderstand bestätigt. Daraufhin führt der Operateur eine transduodenale Papillenspaltung durch. In diesem Fall sind sowohl die Diagnostik nach GOÄ 3122 als auch die therapeutische Spaltung nach GOÄ 3190 nebeneinander berechenbar.
Fallbeispiel 3: Revision der Gallenwege bei Zustand nach ERCP
Nach einer unvollständigen endoskopischen Steinextraktion (ERCP) ist eine offene Revision der Gallenwege erforderlich. Zur Überprüfung der vollständigen Sanierung und der freien Durchgängigkeit der Papille erfolgt intraoperativ die Druckmessung an den Gallenwegen. Die Dokumentation zeigt normale Druckverhältnisse. Neben der operativen Revision wird die GOÄ 3122 für die diagnostische Absicherung erfolgreich in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3122: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3122 ist die Verwechslung einer echten Manometrie mit einer einfachen Spülprobe. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen OP-Berichte sehr genau darauf, ob tatsächlich eine apparative Druckmessung stattgefunden hat. Die bloße manuelle Prüfung des Widerstands beim Einspritzen von Kochsalzlösung mit einer Spritze (sogenannter Stempeldruck) rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 3122 nicht.
Achtung: Auch die historische, aber mittlerweile obsolete Papillensondierung mit einer Knopfsonde darf nicht unter der GOÄ 3122 abgerechnet werden. Es muss sich zwingend um ein physikalisches Messverfahren handeln.
Ein weiterer Streitpunkt ist der angebliche Ausschluss der Ziffer neben operativen Eingriffen an den Gallenwegen. Da die GOÄ 3122 jedoch eine diagnostische Maßnahme und keinen operativen Eingriff im Sinne der Präambel zu Abschnitt L darstellt, ist sie neben den eigentlichen Operationsziffern voll berechnungsfähig. Ein Abzug für die Eröffnungsleistung ist aufgrund der Systematik der Ziffern 3120 bis 3122 nicht zulässig.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 3122: Praxisbewährte Hinweise
Um Honorarverluste und zeitintensive Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise Dokumentation im OP-Bericht unerlässlich. Aus dem Bericht muss zweifelsfrei hervorgehen, dass ein kalibriertes Messsystem verwendet wurde. Die bloße Erwähnung einer
Ziffer 3122 in der neuen GOÄ
Ziffer 3122 (Intraoperative Manometrie an den Gallenwegen (Prüfung des Papillenwiderstandes)) hat im Entwurf der neuen GOÄ keine eigenständige Nachfolgeziffer erhalten. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 50,28 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3122
Was hat nicht gestimmt?