GOÄ 3136: Subphrenischen Abszess korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3136
Eröffnung eines subphrenischen Abszesses
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3136 erfordert Präzision. Dieser Leitfaden bietet eine Übersicht zu Fallstricken, Dokumentation und Steigerungssätzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3136

Eröffnung eines subphrenischen Abszesses

Die GOÄ-Ziffer 3136 beschreibt die chirurgische Eröffnung eines Abszesses, der sich im subphrenischen Raum befindet. Dieser anatomische Bereich liegt unmittelbar unter dem Zwerchfell und erfordert aufgrund der Nähe zu lebenswichtigen Organen ein hochpräzises Vorgehen. Die Leistung umfasst die vollständige operative Entlastung der eitrigen Ansammlung.

Der gewählte operative Zugangsweg ist für die Abrechnung dieser Ziffer unerheblich. Ob der Eingriff über einen Bauchschnitt oder einen Flankenschnitt erfolgt, beeinflusst die Bewertung nicht. Zudem sind die Spülung und Drainage des Abszesshohlraums feste Bestandteile der Leistung und dürfen nicht gesondert berechnet werden.

GOÄ 3136 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Ein subphrenischer Abszess entwickelt sich meist als Komplikation nach intraabdominalen Infektionen oder chirurgischen Eingriffen im Oberbauch. Die Indikation zur Eröffnung nach GOÄ 3136 ist gegeben, wenn eine sonografisch oder computertomografisch gesicherte Flüssigkeitsansammlung unter dem Zwerchfell klinische Symptome verursacht. Typische Symptome sind anhaltendes Fieber, Schmerzen im Oberbauch und eine eingeschränkte Zwerchfellbeweglichkeit.

Die chirurgische Intervention dient der Druckentlastung und Infektsanierung, um eine drohende Sepsis abzuwenden. Da der subphrenische Raum anatomisch schwer zugänglich ist, erfordert der Eingriff eine hohe chirurgische Expertise. Eine präzise Abgrenzung zu oberflächlichen Abszesseröffnungen ist für die korrekte Honorierung zwingend erforderlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3136

Fallbeispiel 1: Postoperativer Abszess nach Cholezystektomie

Ein Patient entwickelt zwei Wochen nach einer laparoskopischen Cholezystektomie anhaltendes Fieber. Die CT-Untersuchung zeigt einen ausgeprägten subphrenischen Abszess auf der rechten Seite. Es erfolgt die operative Eröffnung und Ausräumung über einen rechtsseitigen Rippenbogenrandschnitt. Da der Zugangsweg und die Drainage inkludiert sind, wird die GOÄ-Ziffer 3136 mit dem Regelhöchstsatz abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Abszesseröffnung bei erschwerten Bedingungen

Bei einem Patienten mit Zustand nach perforierter Appendizitis bildet sich ein subphrenischer Abszess links. Die operative Eröffnung gestaltet sich aufgrund massiver intraabdominaler Verwachsungen und einer diffusen Sickerblutung als äußerst zeitaufwendig. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3136 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors von 3,5 mit entsprechender Begründung.

Fallbeispiel 3: Transpleuraler Zugang zur Abszessentlastung

Zur Entlastung eines hochsitzenden rechtsseitigen subphrenischen Abszesses wird ein transpleuraler Zugang über eine Rippenresektion gewählt. Auch bei diesem speziellen Zugangsweg greift die GOÄ-Ziffer 3136, da der operative Zugangsweg für die Ziffernbestimmung gleichgültig ist. Die Spülung und das Einlegen einer dicken Drainage sind in der Gebührenposition enthalten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3136: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der Wundspülung oder der Drainageeinlegung. Da diese Maßnahmen laut Kommentar explizit Bestandteile der Leistung sind, führt eine separate Abrechnung regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Auch die gesonderte Berechnung des operativen Zugangs ist nicht zulässig.

Zudem müssen die strikten Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ-Ziffer 3136 darf nicht neben der Ziffer 2430 oder der Ziffer 3137 abgerechnet werden. Private Kostenträger prüfen diese Kombinationen automatisiert und streichen die unzulässigen Ziffern konsequent.

Achtung: Die Eröffnung eines einfachen, subkutanen Abszesses im Bauchbereich darf niemals unter der GOÄ 3136 abgerechnet werden. Dies stellt einen schwerwiegenden Abrechnungsfehler dar, da die Ziffer zwingend eine Lage unter dem Zwerchfell voraussetzt.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 3136: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die anatomische Lokalisation des Abszesses unterhalb des Zwerchfells zweifelsfrei beschrieben werden. Auch die Durchführung der Spülung und das Einbringen der Drainage sollten dokumentiert werden, um den vollständigen Leistungsumfang nachzuweisen.

Besonders wichtig ist die detaillierte Beschreibung von Erschwerungsgründen, falls ein erhöhter Steigerungssatz beansprucht wird. Angaben zu Verwachsungen, Blutungen oder anatomischen Varianten müssen konkret und nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen reichen für eine erfolgreiche Begründung meist nicht aus.

Dokumentationsbeispiel: Nach sterilem Abdecken und Inzision im Bereich des rechten Rippenbogens Darstellung des subphrenischen Raums. Es entleeren sich ca. 150 ml rahmiger Eiter aus dem subphrenischen Abszess. Ausgiebige Spülung der Abszesshöhle mit Kochsalzlösung und Einlegen einer Easy-Flow-Drainage.

GOÄ 3136: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 3136 begründbar, wenn besondere operative Schwierigkeiten vorliegen. Typische Begründungen sind eine extreme Tiefe des Abszesses, starke Verwachsungen nach Voroperationen oder eine erhöhte Blutungsneigung des entzündeten Gewebes. Auch eine signifikant verlängerte Operationszeit durch anatomische Besonderheiten rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3136 können anästhesiologische Leistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen abgerechnet werden. Auch die sonografische Untersuchung zur präoperativen Lokalisation oder postoperativen Kontrolle ist eigenständig berechnungsfähig. Nicht kombinierbar sind hingegen operative Einzelschritte, die dem eigentlichen Zugang oder dem Wundverschluss dienen.

Tipp: Die Angabe quantitativer Details bei der Begründung von Steigerungssätzen hilft, Rückfragen der privaten Krankenversicherungen direkt zu vermeiden.

Ziffer 3136 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3136 (Eröffnung eines subphrenischen Abszesses) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10615 — „Exploration des Bauchraumes bei Peritonitis oder nekrotisierender Pankreatitis mit besonders …" (1.103,14 €, bisher 2,3-facher Satz: 148,81 €).

Ausnahme: isolierter subphrenischer Abszess ohne besonders ausgedehnte Revision der gesamten Bauchhöhle sieht die neue GOÄ keinen eigenständigen Ansatz vor — die Leistung ist dann als Bestandteil der übergeordneten Operation eingeschlossen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3136

Unter der GOÄ-Ziffer 3136 wird die operative Eröffnung eines subphrenischen Abszesses unter dem Zwerchfell berechnet. Der gewählte operative Zugangsweg ist dabei unerheblich.
Die intraoperative Spülung sowie das Einlegen einer Drainage sind integrale Bestandteile der GOÄ-Ziffer 3136. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Die GOÄ-Ziffer 3136 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 2430 und 3137 abgerechnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen in derselben Sitzung erbracht wurden.
Eine Schwellenwertüberschreitung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen, starken Verwachsungen oder massiven Blutungen begründbar. Die Erschwernisse müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden.
Nein, der Zugangsweg wie zum Beispiel ein Flankenschnitt oder ein Bauchschnitt ist mit der Ziffer 3136 abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung des Zugangs ist nicht zulässig.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich