Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3137 erfordert Präzision. Erfahren Sie, wie Sie die Eröffnung von Bauchraumabszessen rechtssicher und vollständig liquidieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3137
Eröffnung von Abszessen im Bauchraum
Die GOÄ-Ziffer 3137 beschreibt eine anspruchsvolle chirurgische Leistung aus dem Bereich der Abdominalchirurgie. Sie umfasst die operative Eröffnung, Entlastung und Drainage von eitrigen Entzündungsherden, die sich innerhalb der Bauchhöhle oder im kleinen Becken befinden. Der Eingriff erfordert in der Regel einen sterilen, operativen Zugang und eine präzise Lokalisation des Befundes.
Neben der reinen Inzision sind auch die gründliche Spülung der Abszesshöhle sowie das Einlegen von Drainagesystemen Bestandteil dieser Leistung. Die Ziffer spiegelt den erhöhten Aufwand wider, der mit dem Erreichen tiefer liegender, intraabdominaler Strukturen verbunden ist. Allgemeine chirurgische Vorbemerkungen zur Wundversorgung und Anästhesie sind hierbei stets zu beachten.
GOÄ 3137 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Im klinischen Alltag kommt die GOÄ-Ziffer 3137 vor allem bei schweren entzündlichen Komplikationen im Bauchraum zum Einsatz. Typische Szenarien umfassen die Versorgung eines Douglas-Abszesses oder eines paratyphlitischen Abszesses. Diese Befunde entwickeln sich häufig sekundär nach Perforationen oder postoperativen Infektionen.
Die Abgrenzung zu oberflächlichen Abszessen der Bauchwand ist für eine korrekte Abrechnung essenziell. Liegt der Abszess lediglich im subkutanen Gewebe der Bauchdecke, muss eine Ziffer aus dem Bereich der Hautchirurgie gewählt werden. Die GOÄ 3137 setzt zwingend das Eröffnen der Peritonealhöhle oder des tiefen Beckenraums voraus.
Tipp: Wenn vor der eigentlichen Eröffnung eine diagnostische Punktion des Douglas-Raumes durchgeführt wird, kann diese mit der GOÄ-Ziffer 316 zusätzlich abgerechnet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3137
Fallbeispiel 1: Entlastung eines Douglas-Abszesses
Nach einer vorangegangenen Appendektomie entwickelt ein Patient einen schmerzhaften, fieberhaften Infekt. Die sonografische Untersuchung sichert einen Abszess im Douglas-Raum, der anschließend transrektal inzidiert und drainiert wird. Da es sich um eine tiefe Beckenraum-Drainage handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 3137 vollumfänglich gerechtfertigt. Der Eingriff wird mit dem Regelsatz liquidiert.
Fallbeispiel 2: Operative Sanierung eines paratyphlitischen Abszesses
Bei einem Patienten mit gedeckt perforierter Appendizitis bildet sich ein lokalisierter, paratyphlitischer Abszess im rechten Unterbauch. Der Chirurg nimmt die offene Freilegung, Spülung und Drainage der Abszesshöhle vor. Diese komplexe intraabdominelle Sanierung wird über die GOÄ-Ziffer 3137 abgerechnet. Aufgrund der anatomischen Tiefe ist diese Ziffer die korrekte Wahl.
Fallbeispiel 3: Diagnostische Punktion mit anschließender Inzision
Zur Abklärung unklarer Unterbauchschmerzen erfolgt zunächst eine diagnostische Punktion des Douglas-Raumes. Nach dem Nachweis von eitrigem Sekret entschließt sich der Operateur zur sofortigen chirurgischen Eröffnung und Drainage. Neben der therapeutischen GOÄ 3137 wird die diagnostische Punktion nach GOÄ 316 separat in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3137: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3137 ist die Verwechslung mit oberflächlichen Wundinfektionen. Private Krankenversicherungen fordern bei dieser Ziffer regelmäßig den Nachweis, dass tatsächlich der intraperitoneale Raum eröffnet wurde. Eine einfache Abszessspaltung der Bauchdecke rechtfertigt diese hoch bewertete Ziffer nicht.
Zudem müssen die expliziten Abrechnungsausschlüsse der Gebührenordnung strikt beachtet werden. Die GOÄ-Ziffer 3137 darf nicht am selben Behandlungstag neben der GOÄ 3136 oder der GOÄ 2430 abgerechnet werden. Solche Doppelabrechnungen führen bei Prüfungen unweigerlich zu Honorarkürzungen.
Achtung: Die operative Sanierung eines Leberabszesses stellt eine eigene Entität dar und darf nicht über die GOÄ 3137 liquidiert werden. Hierfür existiert die speziellere GOÄ-Ziffer 3185.
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Dokumentation der GOÄ 3137: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im OP-Bericht muss der genaue anatomische Weg zur Abszesshöhle detailliert beschrieben werden. Insbesondere das Durchtrennen tieferer Faszienschichten oder des Peritoneums muss klar hervorgehen.
Zusätzlich sollten Angaben zur Menge und Beschaffenheit des entleerten Sekrets sowie zur mikrobiologischen Probenentnahme dokumentiert werden. Auch die Art der eingebrachten Drainage und die anschließende Wundspülung gehören in den Bericht. Diese Beweissicherung erleichtert die Argumentation bei Rückfragen erheblich.
Dokumentation: Nach medianer Unterbauchlaparotomie Darstellung des entzündlichen Konglomerats. Stumpfe Eröffnung des paratyphlitischen Abszesses, Entleerung von ca. 80 ml fötidem Eiter (Abstrich genommen). Ausgiebige Jet-Lavage, Einlegen einer Robinson-Drainage, schichtweiser Wundverschluss.
GOÄ 3137: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung der GOÄ 3137 kann über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Dies erfordert jedoch eine patientenindividuelle und medizinisch begründete Rechtfertigung auf der Rechnung. Typische Gründe sind extreme anatomische Erschwernisse, wie sie bei ausgeprägten Verwachsungen nach Voroperationen vorkommen.
Auch ein stark erhöhtes Blutungsrisiko oder eine ausgeprägte Adipositas permagna des Patienten können als Begründung dienen. Die Begründung muss für den medizinischen Laien der Versicherung nachvollziehbar darlegen, warum der zeitliche Aufwand signifikant erhöht war.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 3137 mit bildgebenden Verfahren kombiniert, die zur präoperativen Lokalisation dienen. Hierzu zählen insbesondere Ultraschalluntersuchungen des Abdomens nach den GOÄ-Ziffern 410 und 420. Auch die postoperative Überwachung und Visite kann unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen angesetzt werden.
Ziffer 3137 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 3137 (Eröffnung von Abszessen im Bauchraum) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10615 — „Exploration des Bauchraumes bei Peritonitis oder nekrotisierender Pankreatitis mit besonders …" (1.103,14 €, bisher 2,3-facher Satz: 148,81 €).
Ausnahme: einzelner Bauchraumabszess (z. B. paratyphlitisch, Douglas) ohne besonders ausgedehnte Revision der gesamten Bauchhöhle sieht die neue GOÄ keinen eigenständigen Ansatz vor — die Leistung ist dann als Bestandteil der übergeordneten Operation eingeschlossen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3137
Was hat nicht gestimmt?