Die Abrechnung von Leberoperationen nach GOÄ-Ziffer 3185 birgt durch veraltete Leistungslegenden Hürden. So rechnen Sie Segmentresektionen korrekt ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3185
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 3185 wie folgt:
Operation an der Leber (z. B. Teilresektion oder Exzision eines Tumors) – 3000 Punkte
Diese Ziffer deckt chirurgische Eingriffe am Leberparenchym ab. Die Leistungslegende nennt beispielhaft die Teilresektion sowie die Exzision eines Tumors. Da die GOÄ in ihren chirurgischen Abschnitten den medizinischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte nur unzureichend abbildet, bedarf die Ziffer einer zeitgemäßen Interpretation.
In der Praxis umfasst die Ziffer sowohl nicht-anatomische Resektionen als auch komplexe anatomische Segmentresektionen. Die Abrechnung muss sich daher eng an den tatsächlich erbrachten chirurgischen Teilschritten orientieren.
GOÄ 3185 in der Praxis: Abbildung moderner Resektionsverfahren
Die Leberchirurgie hat sich seit der Einführung der GO-Ziffern stark weiterentwickelt. Während in den 1970er Jahren vor allem einfache Keilexzisionen durchgeführt wurden, gehören heute anatomische Segmentresektionen zum klinischen Standard. Bei diesen modernen Verfahren werden die versorgenden Gefäße und Gallengänge gezielt präpariert und unterbunden.
Da die GOÄ diese komplexen anatomischen Resektionen nicht eigenständig aufführt, wird die Ziffer 3185 für diese Eingriffe herangezogen. Bei einer Bisegmentektomie oder Trisegmentektomie ist zu beachten, dass für jedes betroffene Segment eine eigenständige Präparation und Blutstillung erfolgt. Daher ist eine mehrfache Berechnung der Ziffer 3185 pro Segment medizinisch begründbar und abrechnungstechnisch zulässig.
Tipp: Bei der Durchführung von anatomischen Segmentresektionen sollte im Operationsbericht detailliert dargestellt werden, dass für jedes Segment eine eigene Präparation der Pfortaderäste und Gallengänge stattgefunden hat. Dies sichert die mehrfache Abrechnung der Ziffer 3185 ab.
Nicht-anatomische Resektionen wie die sogenannte Wedge-Resektion oder das Ausschälen kleinerer, oberflächlicher Zysten werden hingegen standardmäßig mit der einfachen Ziffer 3185 bewertet. Hierbei erfolgt keine Orientierung an den anatomischen Segmentgrenzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3185
Fallbeispiel 1: Keilexzision eines solitären Leberherdes
Ein Patient stellt sich mit einem solitären, gutartigen Tumor im Segment VI der Leber vor. Es erfolgt eine nicht-anatomische Keilexzision (Wedge-Resektion) zur vollständigen Entfernung des Befundes ohne Orientierung an den Segmentgrenzen.
Da es sich um eine klassische Exzision eines Tumors handelt, ist die GOÄ-Ziffer 3185 hierfür genau einmal anzusetzen. Die histologische Sicherung wird separat über die entsprechenden Laborziffern abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Anatomische Bisegmentektomie bei Metastasen
Bei einer Patientin mit kolorektalem Karzinom liegen zwei Metastasen in den Segmenten II und III vor. Der Operateur führt eine anatomische Segmentresektion beider Segmente durch, wobei jeweils die zuführenden Gefäße isoliert, ligiert und die Segmente einzeln reseziert werden.
Da an zwei getrennten Segmenten jeweils eigenständige operative Schritte (Blutsperre, Resektion, Gefäßversorgung) notwendig waren, kann die Ziffer 3185 zweifach abgerechnet werden. In der Rechnung muss diese Mehrfachberechnung durch die Angabe der unterschiedlichen Segmente begründet werden.
Fallbeispiel 3: Hemihepatektomie rechts
Es erfolgt eine rechtsseitige Hemihepatektomie (Entfernung der Segmente V bis VIII) bei einem großflächigen hepatozellulären Karzinom. Dies stellt einen der aufwendigsten Eingriffe in der Viszeralchirurgie dar.
Die Abrechnung erfolgt durch die mehrfache Ansetzung der Ziffer 3185 entsprechend der resezierten Segmente. Hierbei ist jedoch der Abzug der Ziffer 3135 (oder analoge Regelungen zur Reduktion bei Großeingriffen) zu berücksichtigen, um Überlappungen bei den Zugangswegen zu vermeiden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3185: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Ziffer 3185 und Ziffer 3184 (Operationen an den Gallenwegen). Die GOÄ schließt diese Kombination explizit aus. Wenn beide Eingriffe medizinisch notwendig sind, muss die höher bewertete Leistung gewählt oder der Mehraufwand über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Ebenfalls häufig beanstandet wird die Abrechnung der Ziffer 3185 bei geringfügigen Nebenleistungen. Wird beispielsweise im Rahmen einer Cholezystektomie eine winzige Leberzyste gestichelt oder eine kleine Probeexzision zur Histologie entnommen, ist dies mit dem Haupteingriff abgegolten und darf nicht als eigenständige Leberoperation deklariert werden.
Achtung: Das sogenannte Pringle-Manöver (die temporäre Abklemmung des Ligamentum hepatoduodenale zur Blutstillung) ist kein selbstständiger Eingriff. Eine separate Abrechnung dieser Maßnahme wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen.
Zudem fordern Prüfstellen bei der mehrfachen Abrechnung der Ziffer 3185 für Segmentresektionen einen klaren Nachweis der anatomischen Trennung. Fehlt im Operationsbericht die Dokumentation der getrennten Gefäßpräparationen, wird die Mehrfachabrechnung meist auf eine einfache Gebühr gekürzt.
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Dokumentation der GOÄ 3185: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen die angewandten Techniken, insbesondere der Unterschied zwischen anatomischer und nicht-anatomischer Resektion, unmissverständlich beschrieben werden.
Bei Segmentresektionen müssen die einzelnen Segmente (nach Couinaud) namentlich genannt und die Präparation der Segmentgrenzen sowie die Ligatur der segmentalen Gefäß-Galle-Scheiden detailliert dokumentiert werden. Auch die Methode der Parenchymdurchtrennung (z. B. mittels Ultraschalldissektor) sollte Erwähnung finden.
Dokumentationsbeispiel: "Nach Mobilisation des rechten Leberlappens erfolgt die sonographische Lokalisation des Tumors in Segment VI. Anatomische Demarkation des Segments. Präparation, Clipung und Durchtrennung des segmentalen Pfortaderastes sowie des Gallengangsastes. Parenchymdissektion entlang der Demarkationslinie unter Schonung der Lebervenen. Vollständige Resektion des Segments VI. Sorgfältige Blutstillung der Resektionsfläche mittels Argon-Plasma-Koagulation und Einbringen von Hämostatyka."
Zusätzlich sollten alle verwendeten Spezialinstrumente und der zeitliche Aufwand dokumentiert werden, um eine eventuelle Faktorerhöhung schlüssig begründen zu können.
GOÄ 3185: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der hohen Komplexität von Lebereingriffen ist eine Überschreitung des Regelsatzes (2,3-fach) häufig gerechtfertigt. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine ausgeprägte Leberzirrhose, schwere anatomische Varianten der Gefäßversorgung oder ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen.
Auch eine erhöhte Blutungsneigung, die den Einsatz spezieller Blutstillungsverfahren oder ein wiederholtes Pringle-Manöver erforderlich macht, rechtfertigt die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors. Die Begründung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Leberresektion von einer Lymphknotenentfernung begleitet. Da die systematische Lymphadenektomie nicht in der Ziffer 3185 enthalten ist, kann diese zusätzlich berechnet werden. Je nach Ausdehnung erfolgt dies über die Ziffer 1809 analog (bis zum Truncus coeliacus) oder über die Ziffer 1783 analog (bis zum Ligamentum hepatoduodenale).
Zudem können intraoperative Ultraschalluntersuchungen der Leber zur genauen Tumorlokalisation über die entsprechenden Sonographie-Ziffern der GOÄ zusätzlich in Ansatz gebracht werden, sofern sie eine eigenständige diagnostische Leistung darstellen.
Ziffer 3185 in der neuen GOÄ
Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3185 (Operation an der Leber (z. B. Teilresektion oder Exzision eines Tumors)) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 402,18 €):
- 10737 „Einfache Leberresektion (z.B. periphere Subsegment-Resektion oder periphere Enukleation), …" (534,25 €) — bei periphere Subsegmentresektion oder periphere Enukleation
- 10738 „Limitierte Leberresektion (z.B. anatomische/periphere 1-Segment-Resektion, links-laterale …" (678,69 €) — bei anatomische/periphere 1-Segment-Resektion oder links-laterale Resektion
- 10739 „„Anatomische“, große Leberresektion (z.B. Hemihepatektomie rechts (Segm. V-VIII), …" (1.383,92 €) — bei anatomische große Leberresektion/Hemihepatektomie
- 10740 „Erweiterte oder komplexe Leberresektion (z.B. rechts (Segm. IV-VIII) oder links (Segm. …" (2.004,53 €) — bei erweiterte oder komplexe Leberresektion
- 10753 „Inzision(en) der Leber und/oder Versorgung einer Leberverletzung ohne Resektion, ggf. …" (482,01 €) — bei Inzision(en) der Leber und/oder Versorgung einer Leberverletzung ohne Resektion, ggf. einschließlich - Tamponaden - Ausräumung und Drainage von Abszes
Die Spanne reicht von 482,01 € bis 2.004,53 € — der genaue Ansatz ergibt sich aus dem Operationsbericht.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3185
Was hat nicht gestimmt?