Die Abrechnung der Cholezystektomie nach GOÄ 3186 birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden und rechtssicher steigern.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3186
Exstirpation der Gallenblase
Die GOÄ-Ziffer 3186 beschreibt die vollständige operative Entfernung der Gallenblase, medizinisch als Cholezystektomie bezeichnet. Diese Leistung umfasst alle standardmäßigen operativen Schritte, die für die sichere Entfernung des Organs notwendig sind. Hierzu gehören der operative Zugang, die Darstellung der anatomischen Strukturen im Bereich des Calot-Dreiecks sowie die Unterbindung der versorgenden Gefäße.
Die Bewertung mit 2500 Punkten zeigt die hohe chirurgische Wertigkeit dieses Eingriffs. Die Ziffer findet sowohl bei der klassischen, offen-chirurgischen Durchführung als auch bei der modernen, minimalinvasiven Technik Anwendung. Die laparoskopische Cholezystektomie wird somit über dieselbe Gebührenziffer abgerechnet wie der offene Zugangsweg.
2. GOÄ 3186 in der Praxis: Indikationen und laparoskopische Durchführung
Die Indikation zur Durchführung einer Cholezystektomie nach GOÄ 3186 ist in der chirurgischen Praxis häufig gegeben. Typische Krankheitsbilder umfassen die symptomatische Cholezystolithiasis, die akute oder chronische Cholezystitis sowie Gallenblasenpolypen ab einer kritischen Größe. Auch bei einem Gallenblasenempyem oder einer Schrumpfgalle ist der Eingriff medizinisch indiziert.
In der modernen Chirurgie hat sich die laparoskopische Entfernung als Goldstandard etabliert. Obwohl dieser minimalinvasive Eingriff technisch anspruchsvoll ist und spezielle Instrumente erfordert, erfolgt die Abrechnung der Resektion selbst über die Ziffer 3186. Zusätzliche diagnostische Schritte während des Eingriffs müssen gesondert bewertet werden.
Tipp: Bei der laparoskopischen Durchführung kann die diagnostische Laparoskopie nach GOÄ-Ziffer 700 zusätzlich berechnet werden, sofern eine systematische Exploration des gesamten Bauchraums stattgefunden hat.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3186
Fallbeispiel 1: Laparoskopische Cholezystektomie bei akuter Cholezystitis
Ein Patient stellt sich mit einer akuten Entzündung der Gallenblase vor. Es erfolgt die laparoskopische Entfernung des Organs inklusive einer systematischen Inspektion der Bauchhöhle. Neben der GOÄ-Ziffer 3186 für die Exstirpation wird die GOÄ-Ziffer 700 für die diagnostische Laparoskopie abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Offene Cholezystektomie bei ausgeprägten Verwachsungen
Aufgrund multipler Voroperationen im Oberbauch muss die Cholezystektomie offen-chirurgisch durchgeführt werden. Die Präparation gestaltet sich durch massive Verwachsungen im Bereich des Leberbetts äußerst schwierig und zeitaufwendig. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3186, wobei ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 mit der Begründung des extremen Zeitaufwands und der schwierigen Präparation gewählt wird.
Fallbeispiel 3: Laparoskopische Cholezystektomie mit intraoperativer Cholangiographie
Bei Verdacht auf ein begleitendes Gallengangssteinleiden wird während der laparoskopischen Gallenblasenentfernung eine Kontrastmitteldarstellung der Gallenwege durchgeführt. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 3186, die GOÄ-Ziffer 700 für die Laparoskopie sowie die GOÄ-Ziffer 5170 für die intraoperative Cholangiographie nebst der Durchleuchtung nach GOÄ-Ziffer 5295.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ 3186: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3186 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilschritten, die bereits mit der Hauptleistung abgegolten sind. Nach dem Zielleistungsprinzip des § 4 Abs. 2a GOÄ dürfen operative Einzelschritte, die methodisch notwendige Bestandteile der Hauptleistung sind, nicht separat in Rechnung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere das Einbringen der Trokare oder die isolierte Blutstillung.
Ebenfalls unzulässig ist die zusätzliche Berechnung der GOÄ-Ziffer 3185 für die endoskopische Dissektion der Gallenblase aus dem Leberbett. Diese Leistung ist integraler Bestandteil der Exstirpation. Zudem führt die Nebeneinanderberechnung mit einer Gallengangsrevision nach GOÄ-Ziffer 3187 regelmäßig zu Beanstandungen, da diese Ziffern explizit ausgeschlossen sind.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 307 (Troikareinbringung), 2802 (Darstellung der Cysticagefäße) und 2010 (Entfernung von Gallensteinen) neben der GOÄ 3186 ist nicht zulässig und wird von privaten Krankenversicherungen konsequent gestrichen.
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5. Dokumentation der GOÄ 3186: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der vollständige OP-Bericht muss den genauen Ablauf des Eingriffs, die anatomischen Verhältnisse sowie die angewandte Technik detailliert beschreiben. Besondere Schwierigkeiten, wie entzündliche Gewebeveränderungen oder Verwachsungen, müssen explizit erwähnt werden.
Für die zusätzliche Abrechnung einer diagnostischen Laparoskopie nach GOÄ 700 muss dokumentiert werden, dass eine systematische Inspektion auch anderer Organe des Bauchraums stattgefunden hat. Die bloße Erwähnung des Einstellens der Gallenblase reicht hierfür nicht aus. Die medizinische Notwendigkeit aller Sonderschritte muss klar aus der Akte hervorgehen.
Dokumentation: Laparoskopische Cholezystektomie bei symptomatischer Cholezystolithiasis. Systematische Inspektion des gesamten Abdomens (Laparoskopie nach GOÄ 700). Präparation des Calot-Dreiecks, Klippen und Durchtrennen von Ductus cysticus und Arteria cystica. Retrograde Auslösung der Gallenblase aus dem Leberbett. Bergung im Bergebeutel. Keine Komplikationen.
6. GOÄ 3186: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ 3186 bei erschwerten Bedingungen gut begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine ausgeprägte Adipositas permagna, schwere chronisch-fibröse Entzündungszustände oder anatomische Varianten der Gallenwegs- und Gefäßanatomie. Auch eine zeitaufwendige Adhäsiolyse im unmittelbaren Operationsgebiet, die nicht separat berechnet werden kann, rechtfertigt einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Zulässige und häufige Ziffernkombinationen umfassen neben der diagnostischen Laparoskopie (GOÄ 700) auch radiologische Leistungen wie die Cholangiographie (GOÄ 5170) und die dazugehörige Durchleuchtung (GOÄ 5295). Eine Adhäsiolyse nach GOÄ 3172 ist hingegen nur dann neben der GOÄ 3186 berechnungsfähig, wenn die gelösten Verwachsungen außerhalb des eigentlichen Operationsgebietes (rechter Oberbauch) lagen.
Ziffer 3186 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 3186 (Exstirpation der Gallenblase) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10759 — „Cholezystektomie, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Entfernen bzw. Versorgen des …" (529,30 €, bisher 2,3-facher Satz: 335,16 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3186
Was hat nicht gestimmt?