GOÄ 1783: Pelvine Lymphknotenausräumung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1783
Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbstständige Leistung
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1783: So rechnen Sie die pelvine Lymphknotenausräumung rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste bei der Rechnungsprüfung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1783

GOÄ-Ziffer 1783: Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbstständige Leistung – 1850 Punkte.

Die Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 1783 beschreibt die pelvine Lymphknotenausräumung, sofern diese als selbstständige operative Maßnahme durchgeführt wird. Diese urologische oder chirurgische Leistung umfasst die vollständige Resektion des lymphatischen Gewebes im Bereich des kleinen Beckens.

In der Praxis fallen darunter insbesondere die iliakale und die ileoinguinale Lymphadenektomie. Der Eingriff dient meist dem Staging oder der kurativen Therapie bei malignen urologischen oder gynäkologischen Tumoren.

GOÄ 1783 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1783 setzt voraus, dass die pelvine Lymphknotenentfernung eine selbstständige Leistung darstellt. Dies ist der Fall, wenn der Eingriff nicht integraler Bestandteil einer anderen, umfassenderen Komplexleistung ist.

Typische Indikationen für eine isolierte pelvine Lymphadenektomie sind fortgeschrittene Tumorerkrankungen im Beckenbereich, bei denen ein separates chirurgisches Lymphknoten-Staging erforderlich wird. Häufig erfolgt dies im Vorfeld oder unabhängig von einer primären Tumorresektion.

Abzugrenzen ist diese Ziffer von der inguinalen Lymphknotenausräumung, welche separat unter der GOÄ-Ziffer 1762 abgerechnet wird. Eine Verwechslung dieser anatomischen Regionen führt regelmäßig zu Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung.

Tipp: Wenn im Rahmen des Eingriffs eine tumoröse Ummauerung von Nerven vorliegt, kann eine zusätzliche Neurolyse nach GOÄ-Ziffer 2584 je behandeltem Nerv berechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1783

Fallbeispiel 1: Isolierte iliakale Lymphadenektomie

Bei einem Patienten mit einem Harnblasenkarzinom wird vor der definitiven Strahlentherapie eine isolierte, laparoskopische iliakale Lymphadenektomie zum histologischen Staging durchgeführt. Da die Lymphknotenentfernung als eigenständige Operation erfolgt, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1783 vollumfänglich gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Pelvine Lymphadenektomie mit Neurolyse

Während einer pelvinen Lymphknotenentfernung zeigt sich eine tumoröse Infiltration des Nervus obturatorius. Der Operateur führt eine aufwendige, nerverhaltende Neurolyse mit anschließender Nervenverlagerung durch. In diesem Fall wird neben der GOÄ-Ziffer 1783 zusätzlich die GOÄ-Ziffer 2584 für die Neurolyse in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Diagnostische Entnahme eines Wächterlymphknotens

Es erfolgt die gezielte Entnahme eines einzelnen pelvinen Wächterlymphknotens (Sentinel-Lymphknoten) mittels minimal-invasiver Technik. Da es sich hierbei nicht um eine systematische Ausräumung handelt, darf nicht die GOÄ-Ziffer 1783 berechnet werden. Stattdessen ist die GOÄ-Ziffer 2404 für die Exzision eines einzelnen Lymphknotens anzusetzen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1783: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1783 liegt in der Missachtung der Abrechnungsausschlüsse. Die Ziffer darf explizit nicht neben den GOÄ-Ziffern 1166, 1167, 1779 sowie 1784 berechnet werden.

Besonders kritisch prüfen private Krankenversicherungen die Kombination mit radikalen Prostatektomien nach den Ziffern A 1870 bis A 1873. Da die pelvine Lymphadenektomie in diesen urologischen Komplexleistungen bereits enthalten oder explizit zugeordnet ist, ist eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 1783 ausgeschlossen.

Achtung: Die Kombination aus GOÄ 1783 (pelvine Lymphknotenausräumung) und GOÄ 1779 (radikale Zystektomie) entspricht inhaltlich der GOÄ-Ziffer 1784. Eine separate Abrechnung beider Einzelziffern ist unzulässig und wird von Prüfstellen gestrichen.

Ein weiterer Beanstandungsgrund ist die fälschliche Deklaration einer einfachen Lymphknotenbiopsie als vollständige Ausräumung. Die Entnahme einzelner Lymphknoten rechtfertigt nicht den hohen Punktwert der GOÄ-Ziffer 1783.

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Dokumentation der GOÄ 1783: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Aus dem Operationsbericht muss zweifelsfrei hervorgehen, dass eine systematische Ausräumung des pelvinen Lymphabflussgebietes stattgefunden hat.

Es sollten die genauen anatomischen Grenzen der Präparation (z. B. Arteria und Vena iliaca externa, Nervus obturatorius) im Bericht beschrieben werden. Auch die Anzahl und Lokalisation der entnommenen Lymphknotenpakete für die pathologische Aufarbeitung stützt die Plausibilität der Abrechnung.

Dokumentationsbeispiel: „Systematische pelvine Lymphadenektomie beidseits. Darstellung der Arteria und Vena iliaca externa sowie des Nervus obturatorius. Vollständige Resektion des lymphatischen Gewebes entlang der iliakalen Gefäße. Präparatversand zur getrennten histopathologischen Untersuchung.“

GOÄ 1783: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-facher Satz, 248,01 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (377,40 €) erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Kriterien für eine Steigerung sind erhebliche postoperative Verwachsungen nach Voroperationen oder Zustand nach Bestrahlung.

Auch eine ausgeprägte Adipositas permagna oder anatomische Varianten, die den Präparationsaufwand signifikant erhöhen, rechtfertigen einen höheren Steigerungsfaktor. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Zulässig ist die Kombination mit Anästhesieleistungen und postoperativen Überwachungsziffern, sofern diese die Kriterien der GOÄ erfüllen. Eine zusätzliche Neurolyse nach GOÄ 2584 ist bei entsprechender Indikation und Dokumentation ebenfalls eine regelkonforme Kombinationsmöglichkeit.

Ziffer 1783 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1783 (Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbstständige Leistung, heute 248,01 € beim 2,3-fachen Satz) verteilt sich in der neuen GOÄ auf mehrere Leistungen:

  • 9984 Präsakrale Lymphadenektomie, ggf. einschließlich Gefäßfreilegung, einseitig (467,91 €)
  • 10810 Radikale iliako-inguino-krurale Lymphknotendissektion mit Eröffnung des Retroperitoneums, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich - inguinokruraler Zugänge -Eingriffen am Lymphsystem - präsakraler Lymphknotendissektion -Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven -Präparation und Versorgung beteiligter Blutgefäße -Freilegung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme durch Aspiration -Probeexzision und/oder Probepunktion (auch vom Retroperitoneum) -Anlegen einer oder mehrerer Drainagen, je Seite (967,56 €)
  • 10806 Radikale Lymphknotendissektion entlang der A. iliaca externa, als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Identifikation/Schonung von Nerven -Versorgung beteiligter Blutgefäße ohne eventuell notwendige Rekonstruktion -Identifikation/Schonung der Ureteren - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme(n) durch Aspiration -Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) (auch vom Retroperitoneum), je Seite (639,89 €)
  • 10166 Pelvine Lymphadenektomie, als selbständige Leistung (745,47 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1783

Die GOÄ-Ziffer 1783 darf abgerechnet werden, wenn eine pelvine, iliakale oder ileoinguinale Lymphknotenausräumung als selbstständige operative Leistung erfolgt. Sie darf nicht Bestandteil einer anderen abgerechneten Komplexleistung sein. Typische Indikationen sind das isolierte chirurgische Staging bei urologischen Tumoren.
Nein, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 1783 mit den Ziffern für die radikale Prostatektomie (A 1870 bis A 1873) ist ausgeschlossen. Die Lymphadenektomie ist in diesen Komplexgebühren bereits enthalten oder explizit zugeordnet. Eine separate Abrechnung führt regelmäßig zu Beanstandungen durch Kostenträger.
Die Entnahme eines einzelnen Wächterlymphknotens (Sentinel-Lymphknoten) wird nach der GOÄ-Ziffer 2404 abgerechnet. Die GOÄ-Ziffer 1783 ist für systematische Ausräumungen reserviert und darf für solch selektive Exzisionen nicht herangezogen werden. Dies schützt vor dem Vorwurf der Überabrechnung.
Neben der GOÄ-Ziffer 1783 sind die Ziffern 1166, 1167, 1779 und 1784 explizit von der Abrechnung ausgeschlossen. Insbesondere die Kombination aus radikaler Zystektomie (1779) und pelviner Lymphadenektomie (1783) ist unzulässig, da hierfür die Kombinationsziffer 1784 existiert.
Die GOÄ-Ziffer 1783 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Typische Begründungen hierfür sind ausgeprägte Verwachsungen durch Voroperationen, Zustand nach Bestrahlung oder eine extreme Adipositas des Patienten. Die Erschwernisse müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert sein.
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