GOÄ 1784: Radikale Prostatektomie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1784
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung
Punktzahl 3500  
Einfachsatz 204,01 € 1,0x
Regelhöchstsatz 469,22 € 2,3x
Höchstsatz 714,03 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1784: Erfahren Sie alles über Abrechnung, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation in der Urologie.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1784

"Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung"

Die GOÄ-Ziffer 1784 beschreibt eine komplexe urologische Operation, die primär in der onkologischen Chirurgie Anwendung findet. Sie umfasst die vollständige Resektion der Prostata sowie beider Samenblasen (Vesiculae seminales) in Kombination mit einer pelvinen Lymphadenektomie.

Der Leistungsinhalt fordert zwingend die Durchführung aller genannten Teilschritte, um die Ziffer in Ansatz bringen zu können. Die pelvine Lymphknotenentfernung stellt dabei das entscheidende Abgrenzungskriterium zu einfacheren Resektionsverfahren dar.

GOÄ 1784 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Hauptindikation für das Erbringen der GOÄ-Ziffer 1784 ist das histologisch gesicherte, lokal begrenzte oder lokal fortgeschrittene Prostatakarzinom. In diesen Fällen ist die radikale Prostatektomie mit Lymphadenektomie der therapeutische Goldstandard.

Klinisch erfolgt der Eingriff meist offen-retroperitoneal, transperitoneal oder zunehmend mittels roboterassistierter Verfahren (z. B. DaVinci). Die Wahl des operativen Zugangs beeinflusst die Wahl der Hauptziffer nicht, kann jedoch für die Begründung von Schwellenwertüberschreitungen herangezogen werden.

Tipp: Auch bei minimal-invasiven oder roboterassistierten Operationen bleibt die GOÄ 1784 die korrekte Abrechnungsbasis, da die GOÄ keine spezifischen Ziffern für roboterassistierte Chirurgie bereithält.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1784

Fallbeispiel 1: Standardmäßige radikale Prostatektomie

Ein Patient mit einem lokalisierten Prostatakarzinom unterzieht sich einer offenen radikalen Prostatektomie. Der Operateur entfernt die Prostata, beide Samenblasen und führt eine systematische pelvine Lymphadenektomie durch.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1784 zum Regelsatz (2,3-fach = 469,22 €). Da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten, ist eine Steigerung nicht indiziert.

Fallbeispiel 2: Prostatektomie mit intraoperativem Schnellschnitt

Während der Prostatektomie führt der Operateur eine Randschnittbiopsie durch, um die Tumorfreiheit der Resektionsränder (R0-Status) abzusichern. Der intraoperative Schnellschnitt wird an den Pathologen übergeben.

Neben der GOÄ-Ziffer 1784 für den Haupteingriff wird die Entnahme des Gewebes für den Schnellschnitt separat nach der GOÄ-Ziffer 2402 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Präparation bei Zustand nach Voroperation

Bei einem Patienten mit Zustand nach multiplen abdominellen Voroperationen zeigt sich intraoperativ eine massive Verwachsungssituation im kleinen Becken. Die Präparation der Lymphknoten und der Prostata ist stark erschwert und zeitaufwendig.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1784 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach), begründet durch den erheblichen zeitlichen Mehraufwand und die schwierigen anatomischen Verhältnisse.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1784: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Einzelleistungen. Die GOÄ-Ziffer 1784 schließt die alleinige Prostatektomie (GOÄ 1779) und die separate Lymphknotenentfernung (GOÄ 1783) explizit aus, da diese bereits im Leistungsumfang der 1784 enthalten sind.

Ebenso darf die GOÄ-Ziffer 1777 (Radikaloperation eines bösartigen Tumors im Beckenraum) nicht neben der 1784 liquidiert werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien im Rahmen von Rechnungsprüfungen sehr genau.

Achtung: Die Kombination der GOÄ-Ziffern 1779 und 1783 anstelle der GOÄ 1784 zur Erzielung eines höheren Honorars ist unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 1784: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die vollständige Entfernung der Prostata, der Samenblasen sowie die genauen Stationen der pelvinen Lymphadenektomie (z. B. Fossa obturatoria, Arteria iliaca externa) präzise beschreiben.

Besonders bei der Anwendung von Steigerungsfaktoren über dem Schwellenwert von 2,3 müssen die erschwerenden Faktoren im Bericht detailliert dargelegt werden. Pauschale Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen ohne klinische Untermauerung meist nicht aus.

Dokumentationsbeispiel: "...Vollständige Mobilisation der Prostata und beidseitige Darstellung der Samenblasen. Anschließend systematische pelvine Lymphadenektomie beidseitig entlang der A. iliaca externa und der Fossa obturatoria. Präparate getrennt zur Histopathologie..."

GOÄ 1784: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 1784 liegt bei 469,22 € (2,3-fach). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (714,03 €) ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen, ein hoher Body-Mass-Index (BMI) des Patienten oder anatomische Varianten, die die Präparation signifikant erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1784 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Ziffer 2402 für die Entnahme von Schnellschnitten sowie urologische Zusatzleistungen, sofern diese nicht Teil des Haupt-OP-Berichts sind. Auch die postoperative Überwachung oder Anästhesieleistungen sind gesondert zu berücksichtigen.

Ziffer 1784 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1784 (Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung, heute 469,22 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Rekonstruktion von Blasenhals und Schließmuskelfunktion mit minimaler pelviner Lymphadenektomie:
    • 10216 Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen mit Unterbindung der Samenleiter ohne Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter (1.071,37 €)
    • 10255 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10162, 10164, 10216 oder 10254 für die minimale pelvine Lymphadenektomie beidseits, ggf. einschließlich -Eingriffen am Lymphsystem -Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme durch Aspiration -Probeexzision und/oder Probepunktion (421,99 €) (Zuschlag)
  • Bei Rekonstruktion von Blasenhals und Schließmuskelfunktion mit modifizierter pelviner Lymphadenektomie:
    • 10216 Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen mit Unterbindung der Samenleiter ohne Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter (1.071,37 €)
    • 10256 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10162, 10164, 10166, 10216 oder 10254 für die modifizierte pelvine Lymphadenektomie beidseits, ggf. einschließlich -Eingriffen am Lymphsystem -Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme durch Aspiration -Probeexzision und/oder Probepunktion (468,88 €) (Zuschlag)
  • Bei Rekonstruktion von Blasenhals und Schließmuskelfunktion mit extendierter pelviner Lymphadenektomie:
    • 10216 Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen mit Unterbindung der Samenleiter ohne Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter (1.071,37 €)
    • 10257 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10162, 10164, 10166, 10216 oder 10254 für die extendierte pelvine Lymphadenektomie beidseits, ggf. einschließlich -Eingriffen am Lymphsystem -Neurolysen und/oder Verlagerung von Nerven - lokaler Exzision anderer Gewebe im Bereich der Lymphadenektomie sowie Gewebeentnahme durch Aspiration -Probeexzision und/oder Probepunktion (586,10 €) (Zuschlag)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1784

Die GOÄ 1784 wird abgerechnet, wenn neben der Prostatektomie und Vesikulektomie (Leistungsinhalt der 1779) zusätzlich eine pelvine Lymphknotenentfernung durchgeführt wird. Die GOÄ 1779 deckt lediglich die Entfernung ohne Lymphadenektomie ab. Eine Nebeneinanderberechnung beider Ziffern ist ausgeschlossen.
Nein, die pelvine Lymphknotenentfernung ist bereits integraler Bestandteil der GOÄ 1784. Die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 1783 ist durch die Ausschlussbestimmungen der GOÄ explizit untersagt. Verstöße führen bei Prüfungen zur Streichung der Ziffer 1783.
Die Entnahme von Gewebe für einen intraoperativen Schnellschnitt zur Randschnittbeurteilung wird gesondert nach der GOÄ-Ziffer 2402 berechnet. Dies ist neben der GOÄ 1784 zulässig, da es sich um eine eigenständige tumorchirurgische Maßnahme handelt. Die histologische Untersuchung selbst wird vom Pathologen liquidiert.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, extreme Adipositas des Patienten oder schwierige anatomische Verhältnisse im kleinen Becken. Diese Erschwernisse müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert sein.
Ja, die GOÄ 1784 ist auch bei roboterassistierten Eingriffen die korrekte Abrechnungsziffer. Da die GOÄ keine spezifischen Ziffern für roboterassistierte Verfahren enthält, wird die OP-Methode über die Standardziffer abgebildet. Ein erhöhter technischer oder zeitlicher Aufwand kann gegebenenfalls über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
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