GOÄ 1785: Zystoskopie korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

7 Min. Lesezeit
GOÄ 1785
Zystoskopie
Punktzahl 207  
Einfachsatz 12,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,76 € 2,3x
Höchstsatz 42,25 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die Zystoskopie nach GOÄ-Ziffer 1785 rechtssicher abrechnen, Fallstricke vermeiden und berechtigte Steigerungsfaktoren durchsetzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1785

Zystoskopie – 207 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 1785 beschreibt die diagnostische Spiegelung der Harnblase. Diese urologische Basisuntersuchung dient der direkten visuellen Beurteilung der Blaseninnenwand und der Harnleiterostien. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, das Einführen des Endoskops sowie die systematische Inspektion der Schleimhaut.

Im Leistungsumfang ist die notwendige Spülung der Harnblase bereits enthalten. Da eine Zystoskopie ohne kontinuierliche Spülung technisch nicht durchführbar ist, gilt diese Maßnahme nach § 4 Abs. 2a GOÄ als integraler Bestandteil und darf nicht separat berechnet werden. Die Verwendung eines flexiblen statt eines starren Instrumentes ändert nichts an der Codierung.

GOÄ 1785 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Indikation zur Durchführung einer Zystoskopie nach GOÄ 1785 ist bei einer Vielzahl urologischer Fragestellungen gegeben. Typische klinische Szenarien umfassen die Abklärung einer schmerzlosen Makrohämaturie, den Verdacht auf ein Blasenkarzinom oder rezidivierende Harnwegsinfekte. Auch die Abklärung von Blasenentleerungsstörungen rechtfertigt den Einsatz dieser diagnostischen Maßnahme.

Wichtig ist die Abgrenzung zur kombinierten Zystourethroskopie nach GOÄ-Ziffer 1787. Wird neben der Harnblase auch die Harnröhre systematisch endoskopisch untersucht und beurteilt, ist die höher bewertete Ziffer 1787 anzusetzen. Die alleinige Passage der Harnröhre zur Durchführung der Zystoskopie rechtfertigt diesen Ansatz jedoch noch nicht.

Achtung: Die Ziffer 1785 darf nicht neben der Ziffer 1787 abgerechnet werden, da die Zystourethroskopie die alleinige Zystoskopie als Spezialleistung konsumiert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1785

Fallbeispiel 1: Diagnostische Abklärung bei Hämaturie

Ein Patient stellt sich mit schmerzloser Makrohämaturie in der urologischen Praxis vor. Zur Abklärung erfolgt eine flexible Zystoskopie nach Einbringen eines Gleitgels mit Lokalanästhetikum in die Harnröhre. Die Untersuchung verläuft ohne pathologischen Befund.

Abrechnung: Neben der GOÄ-Ziffer 1785 für die Zystoskopie wird die GOÄ-Ziffer 488 für die Lokalanästhesie der Harnröhre angesetzt. Die Verwendung des flexiblen Zystoskops wird über die Ziffer 1785 abgebildet und begründet keine Analogabrechnung.

Fallbeispiel 2: Zystoskopie mit anschließender therapeutischer Koagulation

Bei einer diagnostischen Zystoskopie wird ein kleiner, blutender Tumor an der Blasenhinterwand entdeckt. Der Urologe entschließt sich, diesen in derselben Sitzung transurethral zu koagulieren.

Abrechnung: Die diagnostische Zystoskopie nach Ziffer 1785 und der therapeutische Eingriff nach GOÄ-Ziffer 1802 sind nebeneinander berechnungsfähig. Da die Diagnostik dem therapeutischen Eingriff voranging und eine eigenständige Leistung darstellt, ist diese Kombination bei entsprechender Dokumentation zulässig.

Fallbeispiel 3: Zystoskopie und Restharnbestimmung

Vor einer geplanten Zystoskopie führt der Arzt eine Katheterisierung der Harnblase durch, um die genaue Menge des Restharns zu bestimmen. Anschließend erfolgt die endoskopische Untersuchung.

Abrechnung: Die Katheterisierung zur Restharnbestimmung stellt eine selbstständige Leistung dar. Daher kann die GOÄ-Ziffer 1729 (Katheterismus der Harnblase) neben der GOÄ-Ziffer 1785 abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1785: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die separate Liquidation der Harnblasenspülung während der Untersuchung. Da die Spülung für die Sichtbarkeit unerlässlich ist, wird eine zusätzliche Abrechnung von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen. Dies verstößt gegen das Zielleistungsprinzip nach § 4 Abs. 2a GOÄ.

Ebenfalls unzulässig ist die Abrechnung einer Harnröhrensondierung zur Prüfung der Durchgängigkeit vor dem Einführen des Zystoskops. Diese Maßnahme gilt als unselbstständige Hilfsleistung zur Vorbereitung der Hauptleistung. Sie ist mit der Gebühr für die Ziffer 1785 abgegolten.

Ein weiterer Streitpunkt ist die analoge Abrechnung flexibler Instrumente. Einige Praxen versuchen, für die flexible Zystoskopie Analogziffern wie die GOÄ 683 anzusetzen. Dies ist unzulässig, da die Art der Zielleistung unabhängig von der Flexibilität des Endoskops erhalten bleibt.

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Dokumentation der GOÄ 1785: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im Krankenblatt müssen die medizinische Indikation, der Typ des verwendeten Endoskops (starr oder flexibel) sowie die detaillierten Befunde der Blasenschleimhaut und der Ostien festgehalten werden. Auch die Durchführung und Art der Lokalanästhesie müssen dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist die Dokumentation, wenn die Zystoskopie in derselben Sitzung mit einer therapeutischen Maßnahme (z. B. nach Ziffer 1802) kombiniert wird. Hier muss klar hervorgehen, dass zunächst eine vollständige diagnostische Inspektion stattfand, bevor der therapeutische Schritt eingeleitet wurde.

Dokumentationsbeispiel: Indikation: Makrohämaturie. Lokalanästhesie der Urethra mit Instillagel (Ziffer 488). Flexible Zystoskopie (Ziffer 1785): Harnröhre unauffällig passiert. Blasenkapazität normal, Schleimhaut im Bereich des Trigonums leicht gerötet, keine soliden Tumoren erkennbar. Ostien beidseits frei urinierend.

GOÄ 1785: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Urethrastrikur, eine massive Prostatahyperplasie oder starke Blutungen, die eine zeitaufwendige Spülung erfordern. Auch eine extreme Unruhe des Patienten kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 1785 lässt sich regelhaft mit der GOÄ-Ziffer 488 für die lokale Schleimhautanästhesie kombinieren. Wird nach der Untersuchung eine therapeutische Instillation durchgeführt, die ein separates Katheterisieren erfordert (z. B. wegen Unverträglichkeit des Medikaments mit dem Endoskopmetall), ist die Kombination mit Ziffer 1729 oder 1731 zulässig.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Ziffer 1785 mit operativen Eingriffen wie Ziffer 1802 darauf, die diagnostische Eigenständigkeit der Zystoskopie in der Rechnung kurz zu begründen, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Ziffer 1785 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1785 (Zystoskopie, heute 27,76 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Junge bis vollendet 2. Lebensjahr / Flexibel: 10100 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, flexibel (98,07 €)
  • Bei Junge ab 3 bis vollendet 12 Jahre / Flexibel: 10101 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, flexibel (91,13 €)
  • Bei Mann bzw. Junge ab 13 Jahren / Flexibel: 10102 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystokopie) beim Mann bzw. Jungen ab dem 13… (84,21 €)
  • Bei Mädchen bis vollendet 2. Lebensjahr / Flexibel: 10106 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mädchen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, flexibel (95,00 €)
  • Bei Mädchen ab 3 bis vollendet 12 Jahre / Flexibel: 10107 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mädchen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, flexibel (86,06 €)
  • Bei Frau bzw. Mädchen ab 13 Jahren / Flexibel: 10108 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) bei der Frau bzw. beim Mädchen ab dem 13. Lebensjahr, flexibel (77,12 €)
  • Bei Junge bis vollendet 2. Lebensjahr / Starr: 10103 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, starr (98,07 €)
  • Bei Junge ab 3 bis vollendet 12 Jahre / Starr: 10104 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, starr (91,13 €)
  • Bei Mann bzw. Junge ab 13 Jahren / Starr: 10105 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mann bzw. Jungen ab dem 1… (84,21 €)
  • Bei Mädchen bis vollendet 2. Lebensjahr / Starr: 10109 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mädchen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, starr (95,00 €)
  • Bei Mädchen ab 3 bis vollendet 12 Jahre / Starr: 10110 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mädchen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, starr (86,06 €)
  • Bei Frau bzw. Mädchen ab 13 Jahren / Starr: 10111 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) bei der Frau bzw. beim Mädchen ab dem 13. Lebensjahr, starr (77,12 €)

Die Spanne der primären Festpreise reicht von 77,12 € bis 98,07 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1785

Nein, eine Analogabrechnung für die Verwendung flexibler Instrumente ist nach § 6 Abs. 2 GOÄ nicht zulässig. Die Art der Zielleistung bleibt erhalten, weshalb auch bei flexiblen Endoskopen die GOÄ-Ziffer 1785 anzusetzen ist. Erhöhter Aufwand kann jedoch über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
Nein, die Spülung der Harnblase ist ein integraler Bestandteil der Zystoskopie und kann nicht separat in Rechnung gestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Zielleistungsprinzip gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ, da die Untersuchung ohne Spülung unmöglich ist.
Ja, die Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder der Harnblase ist nach GOÄ-Ziffer 488 gesondert berechnungsfähig. Dabei müssen die Allgemeinen Bestimmungen des Kapitels D der GOÄ beachtet werden.
Diese Kombination ist zulässig, wenn die diagnostische Zystoskopie als eigenständige Leistung dem therapeutischen Eingriff vorangeht. Die medizinische Indikation und die getrennte Durchführung der diagnostischen Inspektion müssen hierfür detailliert dokumentiert werden.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägten Harnröhrenstrikturen, einer massiven Prostatahyperplasie oder starker Blutung zulässig. Die konkreten patientenbezogenen Erschwernisse müssen in der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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