GOÄ 1789: Chromozystoskopie korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 1789
Chromozystoskopie – einschließlich intravenöser Injektion –
Punktzahl 325  
Einfachsatz 18,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 43,56 € 2,3x
Höchstsatz 66,29 € 3,5x

GOÄ 1789 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, der analogen Anwendung bei der Fluoreszenzendoskopie und praxisnahen Fallbeispielen.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1789

Im offiziellen Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird die Ziffer 1789 wie folgt beschrieben:

Chromozystoskopie – einschließlich intravenöser Injektion –
Punktzahl: 325 | 1-facher Satz: 18,94 € | 2,3-facher Satz: 43,56 € | 3,5-facher Satz: 66,29 €

Die Leistung beschreibt eine urologische Funktionsuntersuchung, bei der eine Farbstofflösung (wie Indigokarmin oder Methylenblau) intravenös verabreicht wird. Anschließend wird mittels einer Zystoskopie der Austritt des Farbstoffs aus den Ureteren in die Harnblase visuell überwacht. Diese Untersuchung dient der Überprüfung der Nierenfunktion sowie dem Ausschluss oder Nachweis von urogenitalen Fisteln.

Neben der klassischen Anwendung hat die Bundesärztekammer im Jahr 2006 beschlossen, dass auch die moderne Fluoreszenzendoskopie (photodynamische Diagnostik, PDD) bei Urothelkarzinomen analog nach dieser Ziffer berechnet werden darf.

2. GOÄ 1789 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung

Die Chromozystoskopie kommt in der urologischen und gynäkologischen Praxis in klar definierten klinischen Szenarien zum Einsatz. Häufig erfolgt die Durchführung im Vorfeld oder im Rahmen von komplexen gynäkologischen Eingriffen im kleinen Becken, um eine intraoperative Verletzung der Harnleiter schnell zu identifizieren.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung von Fistelgängen, beispielsweise nach vorangegangenen Operationen oder Bestrahlungen. Durch den Farbstoffaustritt lassen sich auch kleinste Fistelöffnungen lokalisieren, die rein visuell schwer darstellbar wären.

Tipp: Bei der analogen Anwendung für die Fluoreszenzendoskopie zur Diagnostik des Urothelkarzinoms (A 1890) können die hohen Kosten für den verwendeten Farbstoff bzw. den Photosensibilisator als Auslagenersatz nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1789

Fallbeispiel 1: Präoperativer Ausschluss einer Ureterverletzung

Bei einer Patientin steht eine ausgedehnte Hysterektomie an. Zur Sicherheit wird intraoperativ eine Chromozystoskopie durchgeführt, um die Durchgängigkeit beider Harnleiter zu überprüfen. Nach intravenöser Gabe von Indigokarmin zeigt sich beidseits ein zeitgerechter, kräftiger Farbstoffauswurf. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1789 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Diagnostische Fluoreszenzendoskopie bei Tumorverdacht

Bei einem Patienten besteht der dringende Verdacht auf ein rezidivierendes Blasenkarzinom. Es wird eine Fluoreszenzendoskopie (PDD) unter Verwendung eines speziellen Instillationsfarbstoffs durchgeführt. Gemäß dem Beschluss der Bundesärztekammer wird diese Leistung analog als Ziffer A 1890 (analog 1789) liquidiert. Die Sachkosten für den Farbstoff werden zusätzlich gemäß § 10 GOÄ einzeln ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Fisteldiagnostik bei anhaltendem Urinabgang

Eine Patientin stellt sich mit unklarem Flüssigkeitsabgang per vaginam nach einer gynäkologischen Operation vor. Zum Ausschluss einer vesikovaginalen Fistel erfolgt die Chromozystoskopie. Der Austritt von blau gefärbtem Urin aus der Scheidenwand bestätigt die Fistel. Abgerechnet wird die GOÄ 1789, wobei aufgrund des erhöhten Suchaufwands ein erhöhter Steigerungssatz begründet wird.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1789: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelabrechnung von Einzelleistungen. Da die intravenöse Injektion des Farbstoffs ein integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOÄ 1789 ist, stellt die zusätzliche Berechnung der GOÄ 253 ein klares Ausschlusskriterium dar.

Ebenso führt die Nebeneinanderberechnung mit einer Standard-Zystoskopie nach GOÄ 1790 regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Da die Zystoskopie bereits die wesentliche Trägerleistung der Chromozystoskopie ist, schließt die Ziffer 1789 die Ziffer 1790 explizit aus.

Achtung: Sollte neben einer therapeutischen oder diagnostischen Zystoskopie nach GOÄ 1790 zusätzlich eine Farbstoffprüfung notwendig sein, darf nicht die 1789 gewählt werden. In diesem Fall muss die GOÄ 1790 berechnet werden, während die Injektion über die GOÄ 253 abgerechnet und der zeitliche Mehraufwand über den Steigerungsfaktor der GOÄ 1790 abgebildet wird.

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5. Dokumentation der GOÄ 1789: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen effektiv zu verhindern. Für die GOÄ 1789 gilt eine strenge Dokumentationspflicht bezüglich des zeitlichen Ablaufs und der verwendeten Materialien.

In der Patientenakte müssen der exakte Zeitpunkt der Farbstoffinjektion sowie die genaue Ausscheidungszeit (Zeitspanne bis zum ersten sichtbaren Farbstoffaustritt an den Ureteren) für jede Seite getrennt dokumentiert werden. Auch die Intensität des Farbstoffjets ist festzuhalten, um die Rechtssicherheit der Liquidation zu garantieren.

Dokumentationsbeispiel: Indikation: V.a. Ureterfistel links nach OP. Intravenöse Injektion von 5 ml Indigokarmin (0,4 %) um 09:15 Uhr. Zystoskopische Beobachtung: Blauer Farbstoffauswurf rechts nach 4 Minuten (kräftig, pulsatil). Links verzögerter Auswurf erst nach 11 Minuten (schwach, träufelnd). Kein Hinweis auf extravesikalen Fistelabgang im Blasenbereich.

6. GOÄ 1789: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Steigerungsfaktor hinaus ist bei der GOÄ 1789 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine stark verzögerte Farbstoffausscheidung bei eingeschränkter Nierenfunktion, die eine ungewöhnlich lange Beobachtungszeit erfordert. Auch anatomische Barrieren wie ausgeprägte Harnröhrenstrikturen oder eine massive Prostatahyperplasie, die das Einführen des Instruments erschweren, rechtfertigen das Ausschöpfen des Schwierigkeitsgrades bis zum 3,5-fachen Satz.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubte und sinnvolle Ziffernkombinationen am selben Behandlungstag umfassen urologische Basisleistungen wie die eingehende Beratung nach GOÄ 3 oder die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5. Auch sonographische Untersuchungen der Blase (GOÄ 410) oder der Nieren (GOÄ 420) können problemlos am selben Tag neben der GOÄ 1789 abgerechnet werden, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Ziffer 1789 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1789 (Chromozystoskopie – einschließlich intravenöser Injektion –, heute 43,56 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Weibliche Patientin (Frau oder Mädchen ab 13 Jahren) / Fluoreszenzendoskopie oder Narrow Band Imaging bei Verdacht auf Urothelkarzinom:
    • 10108 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) bei der Frau bzw. beim Mädchen ab dem 13. Lebensjahr, flexibel (77,12 €)
    • 10116 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10100, 10101, 10102, 10103, 10104, 10105, 10106, 10107, 10108, … (15,31 €) (Zuschlag)
  • Bei Männlicher Patient (Mann oder Junge ab 13 Jahren) / Fluoreszenzendoskopie oder Narrow Band Imaging bei Verdacht auf Urothelkarzinom:
    • 10102 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystokopie) beim Mann bzw. Jungen ab dem 13… (84,21 €)
    • 10116 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10100, 10101, 10102, 10103, 10104, 10105, 10106, 10107, 10108, … (15,31 €) (Zuschlag)

Die Spanne der primären Festpreise reicht von 77,12 € bis 84,21 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1789

Nein, die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1789 und GOÄ 1790 ist ausgeschlossen. Da die Zystoskopie integraler Bestandteil beider Ziffern ist, darf bei gleichzeitiger Durchführung nur die GOÄ 1790 berechnet werden. Der Mehraufwand für die Farbstoffinjektion kann dann über die GOÄ 253 und einen erhöhten Steigerungssatz abgebildet werden.
Die Fluoreszenzendoskopie bei Urothelkarzinom wird analog nach der GOÄ-Ziffer 1789 (A 1890) abgerechnet. Dies entspricht einem Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses der Bundesärztekammer. Die Kosten für den verwendeten Farbstoff können zusätzlich als Sachkosten geltend gemacht werden.
Ja, die intravenöse Injektion ist ein obligater Leistungsbestandteil der GOÄ-Ziffer 1789. Eine zusätzliche Abrechnung der GOÄ 253 für das Spritzen des Farbstoffs ist daher ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Injektion für einen völlig anderen, unabhängigen Zweck erfolgt.
Die Kosten für den verbrauchten Farbstoff, wie beispielsweise Indigokarmin oder Methylenblau, können gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ als Auslagenersatz berechnet werden. Dies gilt auch für die teuren Farbstoffe oder Photosensibilisatoren bei der analogen Fluoreszenzendoskopie. Einweg-Zystoskopie-Materialien sind hingegen meist mit der Gebühr abgegolten.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes kann durch eine stark verzögerte Farbstoffausscheidung begründet werden, die eine ungewöhnlich lange Beobachtungszeit erfordert. Auch anatomische Erschwernisse wie ausgeprägte Harnröhrenstrikturen oder eine massive Prostatahyperplasie rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
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