GOÄ 1708: Kalibrierung der männlichen Harnröhre abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1708
Kalibrierung der männlichen Harnröhre
Punktzahl 75  
Einfachsatz 4,37 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 2,3x
Höchstsatz 15,29 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1708 (Kalibrierung der männlichen Harnröhre): Erfahren Sie alles zu Indikationen, Abrechnung, Steigerungssätzen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1708

Kalibrierung der männlichen Harnröhre

Die GOÄ-Ziffer 1708 beschreibt eine urologische Standardleistung zur diagnostischen Abklärung von pathologischen Verengungen im Bereich der männlichen Urethra. Im urologischen Praxisalltag dient diese Maßnahme dazu, das genaue Ausmaß und die Lokalisation einer eventuellen Stenose zu bestimmen. Hierbei werden spezielle Instrumente, sogenannte Bougies, schrittweise in die Harnröhre eingeführt.

Die Leistung umfasst das vorsichtige Einbringen und Zurückziehen dieser Metall- oder Kunststoffstäbe mit ansteigendem Durchmesser. Der Arzt ermittelt die Weite der Harnröhre anhand des Widerstands, den die Schleimhaut dem Instrument entgegensetzt. Die vollständige Durchführung dieser diagnostischen Maßnahme ist mit der Ziffer 1708 abgegolten.

GOÄ 1708 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Die klinische Indikation zur Kalibrierung der männlichen Harnröhre ergibt sich meist aus obstruktiven Miktionsbeschwerden des Patienten. Typische Symptome sind ein abgeschwächter Harnstrahl, Pollakisurie oder das Gefühl einer unvollständigen Blasenentleerung. Auch der konkrete Verdacht auf eine Meatusstenose rechtfertigt den Einsatz dieser Methode.

Der Ablauf erfordert urologische Präzision und ein steriles Vorgehen. Nach der lokalen Desinfektion und dem Einbringen eines gleitfähigen Lokalanästhetikums erfolgt die schrittweise Austastung. Bleibt ein bestimmter Bougie-Durchmesser beim vorsichtigen Zurückziehen an der Schleimhaut hängen, definiert die nächstkleinere Größe die tatsächliche Harnröhrenweite.

Tipp: Die Kalibrierung dient primär der Diagnostik. Wird in derselben Sitzung eine therapeutische Dehnung durchgeführt, ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 1715 anzusetzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1708

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Meatusstenose bei abgeschwächtem Harnstrahl

Ein 54-jähriger Patient stellt sich mit einem seit Monaten zunehmend abgeschwächten Harnstrahl in der urologischen Sprechstunde vor. Nach der Anamnese und einer körperlichen Untersuchung führt der Arzt eine Kalibrierung der Harnröhre mit Metallbougies durch. Es zeigt sich eine deutliche Verengung im Bereich des Meatus externus, die bei Charrière 12 blockiert. Neben der Beratung (GOÄ 1) und der Untersuchung (GOÄ 5) wird die GOÄ-Ziffer 1708 für die Diagnostik abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Präoperative Abklärung vor transurethralem Eingriff

Bei einem Patienten steht eine transurethrale Resektion der Prostata (TUR-P) an. Um sicherzustellen, dass die Resektoskop-Schäfte ohne Verletzungsgefahr eingeführt werden können, erfolgt präoperativ eine Kalibrierung der Harnröhre. Die Untersuchung verläuft komplikationslos und bestätigt eine ausreichende Weite der Urethra. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 1708 zum Regelsatz, da keine anatomischen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Kalibrierung bei ausgeprägter Striktur

Ein Patient mit bekannter Harnröhrenstriktur stellt sich zur Verlaufskontrolle vor. Die Kalibrierung gestaltet sich aufgrund von narbigen Veränderungen im bulbären Bereich der Harnröhre als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Arzt muss besonders vorsichtig vorgehen, um eine Perforation zu vermeiden. Die GOÄ-Ziffer 1708 wird hier mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet, was in der Rechnung detailliert begründet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1708: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1708 ist die unzulässige Kombination mit therapeutischen Leistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob neben der Diagnostik auch eine Therapie stattfand. Die therapeutische Bougierung nach GOÄ 1715 schließt die diagnostische Kalibrierung begrifflich ein.

Zudem darf die Ziffer 1708 ausschließlich bei männlichen Patienten angewendet werden. Für weibliche Patientinnen existiert mit der GOÄ 1709 eine eigene, niedriger bewertete Ziffer. Die fälschliche Verwendung der Ziffer 1708 bei Frauen führt bei Prüfungen unweigerlich zu Honorarkürzungen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1708 und GOÄ 1715 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen, da die therapeutische Dehnung die diagnostische Weitenbestimmung umschließt.

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Dokumentation der GOÄ 1708: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Abrechnung steht und fällt mit einer lückenlosen Dokumentation in der Patientenakte. Es reicht nicht aus, lediglich das Kürzel der Ziffer zu notieren. Der behandelnde Arzt sollte die medizinische Notwendigkeit und den konkreten Befund detailliert festhalten.

Insbesondere müssen die verwendeten Instrumente und die ermittelten Maße dokumentiert werden. Die Angabe der erreichten Charrière-Größe liefert den urologischen Beweis für die Durchführung der Leistung. Auch eventuelle anatomische Hindernisse oder Schmerzreaktionen des Patienten gehören in den Dokumentationsbogen.

Dokumentation: Kalibrierung der männlichen Urethra nach lokaler Instillation von Gleitmittel. Schrittweiser Einsatz von Metallbougies. Passage problemlos bis Charr. 16 möglich, deutlicher Widerstand bei Charr. 18 im Bereich der vorderen Harnröhre. Keine Blutung, Patient beschwerdefrei.

GOÄ 1708: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis 3,5 sind ausgeprägte Strikturen, starke Vernarbungen nach Voroperationen oder eine extreme Abwehrhaltung des Patienten. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko bei anticoagulierten Patienten, das ein besonders langsames Vorgehen erfordert, rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1708 wird selten isoliert erbracht. Häufig kombiniert man sie mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie symptombezogenen Untersuchungen nach GOÄ 5. Auch die Kombination mit einer Uroflowmetrie (GOÄ 1724) zur objektiven Messung des Harnstrahls ist in der urologischen Diagnostik üblich und voll erstattungsfähig.

Ziffer 1708 in der neuen GOÄ

Die Leistung der alten Ziffer 1708 geht in der neuen GOÄ in die Nummer 5108 — „Dehnung oder Kalibrierung der Harnröhre eines Mannes, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln, als selbständige Leistung, je Sitzung" — auf, mit einem Festpreis von 28,35 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,05 €). Abrechnung: 1x je Sitzung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1708

Die GOÄ-Ziffer 1708 darf für die diagnostische Kalibrierung der männlichen Harnröhre berechnet werden, um Verengungen festzustellen. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine Meatusstenose oder Harnröhrenstrikturen. Die Leistung umfasst das Einführen von Bougies unterschiedlichen Durchmessers zur Weitenbestimmung.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ 1708 und der therapeutischen Bougierung nach GOÄ 1715 in derselben Sitzung ist nicht zulässig. Die therapeutische Maßnahme schließt die vorherige diagnostische Weitenbestimmung urologisch und abrechnungstechnisch ein. In diesem Fall ist nur die höher bewertete GOÄ 1715 anzusetzen.
Für die Kalibrierung der weiblichen Harnröhre ist die GOÄ-Ziffer 1709 anzusetzen. Diese ist aufgrund des geringeren anatomischen Aufwands mit 60 Punkten niedriger bewertet als die Ziffer 1708 für den Mann. Der Ablauf der diagnostischen Untersuchung ist jedoch prinzipiell identisch.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ 1708 beträgt aktuell 10,05 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 4,37 Euro, während der Höchstsatz mit dem 3,5-fachen Faktor bei 15,29 Euro liegt. Höhere Faktoren erfordern eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei anatomischen Besonderheiten wie ausgeprägten Strikturen oder extremen Engstellen gerechtfertigt. Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch starke Schmerzen des Patienten oder ein erhöhtes Blutungsrisiko kann als Begründung dienen. Diese Erschwernisse müssen in der Patientenakte detailliert dokumentiert werden.
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