GOÄ 1709: Harnröhrenkalibrierung sicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1709
Kalibrierung der weiblichen Harnröhre
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,05 € 2,3x
Höchstsatz 12,25 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1709 (Kalibrierung der weiblichen Harnröhre): Indikationen, typische Fehler und praxisnahe Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1709

Die offizielle Leistungsbeschreibung im Gebührenverzeichnis für Ärzte lautet:

Kalibrierung der weiblichen Harnröhre (60 Punkte)

Unter dieser Ziffer wird die diagnostische Ausmessung des lichten Durchmessers der weiblichen Urethra verstanden. Hierbei kommen spezielle Messinstrumente wie Otis-Bougies oder Olivenknopfsonden zum Einsatz. Ziel der Maßnahme ist es, das Vorliegen einer anatomischen Verengung exakt zu bestimmen.

GOÄ 1709 in der Praxis: Diagnostik von Stenosen und Entleerungsstörungen

In der urologischen und gynäkologischen Praxis ist die Kalibrierung ein unverzichtbares Instrument zur Abklärung von Blasenentleerungsstörungen. Häufig klagen Patientinnen über einen abgeschwächten Harnstrahl oder rezidivierende Harnwegsinfekte. Durch die präzise Bestimmung des Harnröhrenkalibers können organische Strikturen von funktionellen Störungen abgegrenzt werden.

Auch im Vorfeld von operativen Eingriffen im Beckenbereich kann diese Untersuchung notwendig sein. Die Ziffer ist explizit für die weibliche Anatomie reserviert. Für männliche Patienten existiert mit der GOÄ 1708 eine eigene, höher bewertete Gebührenziffer.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1709

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Harnröhrenstriktur bei rezidivierenden Zystitiden

Eine 45-jährige Patientin stellt sich mit chronisch wiederkehrenden Blasenentzündungen vor. Zur Abklärung einer mechanischen Ursache erfolgt die diagnostische Kalibrierung der Harnröhre. Es zeigt sich eine leichte Einengung im mittleren Drittel. Abgerechnet wird die GOÄ 1709 zum Regelsatz (2,3-fach) neben der symptombezogenen Untersuchung.

Fallbeispiel 2: Präoperative Abklärung vor urogynäkologischem Eingriff

Bei einer 65-jährigen Patientin ist eine operative Sanierung einer Belastungsinkontinenz geplant. Zur OP-Vorbereitung wird das Harnröhrenkaliber exakt ausgemessen, um postoperative Komplikationen zu vermeiden. Die Abrechnung der GOÄ 1709 erfolgt problemlos neben den präoperativen Beratungsleistungen.

Fallbeispiel 3: Postoperative Verlaufskontrolle nach Strikturbehandlung

Eine Patientin stellt sich zur Nachsorge nach einer operativen Schlitzung der Harnröhre vor. Die Kalibrierung gestaltet sich aufgrund von postoperativem Narbengewebe als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Arzt rechnet die GOÄ 1709 mit dem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1709: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung von Kalibrierung und therapeutischer Dehnung. Wird in derselben Sitzung eine Bougierung durchgeführt, greift das urologische Zielleistungsprinzip. Die diagnostische Kalibrierung gilt dann als vorbereitender Schritt der therapeutischen Bougierung und ist nicht separat berechenbar.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen die GOÄ 1709 regelmäßig, wenn am selben Tag auch die GOÄ 1711 (Bougierung) auf der Rechnung steht. Achten Sie strikt darauf, diese Ziffern nur dann gemeinsam abzurechnen, wenn es sich um zeitlich getrennte Sitzungen mit eigenständiger Indikation handelt.

Zudem muss die Geschlechtsspezifität beachtet werden. Die versehentliche Abrechnung der GOÄ 1709 bei einem männlichen Patienten führt bei einer Rechnungsprüfung sofort zum Ausschluss der Position.

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Dokumentation der GOÄ 1709: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das verwendete Instrumentarium sowie die exakte Charrière-Größe festgehalten werden. Auch der erzielte Befund und eventuelle Besonderheiten während der Untersuchung gehören in den urologischen Befundbericht.

Dokumentation: Diagnostische Kalibrierung der Urethra bei V. a. Meatusstenose. Verwendung von Otis-Bougies. Passage bis Ch. 14 unter leichtem Widerstand möglich, ab Ch. 16 deutliche Stenosierung im distalen Drittel. Keine Blutung.

Fehlen diese Angaben, kann der medizinische Dienst der Kassen die Leistung als nicht nachgewiesen einstufen. Eine präzise Dokumentation erleichtert zudem die Begründung von Schwellenwertüberschreitungen.

GOÄ 1709: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 1709 gut begründbar. Relevante Gründe sind beispielsweise starke Vernarbungen nach Voroperationen oder eine ausgeprägte Schmerzempfindlichkeit der Patientin. Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch vorsichtiges Vortasten bei hochgradigen Stenosen rechtfertigt den 3,5-fachen Höchstsatz.

Tipp: Verwenden Sie für die Steigerung konkrete, patientenbezogene Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei hochgradiger narbiger Harnröhrenstriktur" statt pauschaler Floskeln.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1709 lässt sich hervorragend mit anderen urologischen Basisleistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der Urethrozystoskopie (GOÄ 1720) oder einer sonographischen Untersuchung der Harnblase. Auch die Kombination mit einer Harnstrahlmessung (Uroflowmetrie) ist in der Praxis üblich und medizinisch sinnvoll.

Ziffer 1709 in der neuen GOÄ

Die Leistung der alten Ziffer 1709 geht in der neuen GOÄ in die Nummer 5109 — „Dehnung oder Kalibrierung der Harnröhre einer Frau oder eines Mädchens, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln, als selbständige Leistung, je Sitzung" — auf, mit einem Festpreis von 19,75 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,05 €). Abrechnung: 1x je Sitzung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1709

Die GOÄ-Ziffer 1709 darf für die diagnostische Kalibrierung der weiblichen Harnröhre abgerechnet werden. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Harnröhrenstrikturen oder chronische Blasenentleerungsstörungen. Die Leistung ist geschlechtsspezifisch und nur bei weiblichen Patientinnen anwendbar.
Nein, die GOÄ 1709 ist in der Regel nicht neben einer therapeutischen Bougierung (z. B. nach GOÄ 1710 oder 1711) in derselben Sitzung berechenbar. Die Kalibrierung gilt in diesem Fall als vorbereitende Maßnahme und ist mit der therapeutischen Leistung abgegolten. Bei rein diagnostischer Durchführung ohne anschließende Therapie ist sie jedoch voll ansetzbar.
Für die Kalibrierung der männlichen Harnröhre ist die GOÄ-Ziffer 1708 anzusetzen. Diese ist mit 75 Punkten etwas höher bewertet als die Ziffer 1709 für die weibliche Harnröhre. Eine Verwechslung der Ziffern führt bei der Rechnungsprüfung regelmäßig zu Beanstandungen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann mit einem erhöhten Schwierigkeitsgrad oder einem überdurchschnittlichen Zeitaufwand begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte narbige Strikturen, anatomische Varianten oder starke Schmerzzustände der Patientin. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Ja, die GOÄ 1709 kann grundsätzlich neben einer Urethrozystoskopie nach GOÄ 1720 berechnet werden, sofern beide Untersuchungen medizinisch notwendig sind. Da es sich um zwei eigenständige diagnostische Schritte handelt, ist eine Nebeneinanderberechnung zulässig. Es empfiehlt sich jedoch, die jeweilige Indikation in der Patientenakte sauber zu trennen.
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