GOÄ 1720: Harnröhrenfistel am Damm korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1720
Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1720 (Harnröhrenfistel am Damm): Erfahren Sie alles über Indikationen, Abrechnungsausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1720

Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm (554 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 1720 beschreibt das operative Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm. Diese urologische Operation dient der chirurgischen Ableitung des Urins, wenn der natürliche Weg über die vordere Harnröhre dauerhaft oder vorübergehend nicht nutzbar ist. Die Leistung umfasst die Präparation, die Mobilisation der Harnröhre sowie das Einnähen des Harnröhrenstumpfes in die Dammhaut.

Die Maßnahme stellt einen eigenständigen operativen Eingriff dar. Alle typischen Teilschritte wie die Lokalanästhesie (sofern durch den Operateur erbracht), die Inzision und die primäre Wundversorgung sind mit der Gebühr abgegolten. Die perineale Urethrostomie ist das klassische urologische Verfahren, das unter dieser Ziffer abgebildet wird.

2. GOÄ 1720 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Indikation zur Durchführung einer Operation nach GOÄ 1720 ist meist urologisch komplex. Häufig liegt eine schwere, nicht rekonstruierbare Harnröhrenstriktur vor, die andere rekonstruktive Verfahren ausschließt. Auch nach traumatischen Verletzungen des Genital- und Dammbereichs kann dieser Eingriff als Ultima Ratio notwendig werden.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die onkologische Chirurgie. Nach einer totalen Penisamputation (z. B. aufgrund eines Peniskarzinoms) muss ein neuer Ausgang für den Urin geschaffen werden. Hierbei erfolgt die chirurgische Verlagerung des Harnröhrenausgangs in den Dammbereich, was auch als Boutonnière-Operation bezeichnet wird.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1720

Fallbeispiel 1: Perineale Urethrostomie nach Penisamputation

Bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen Peniskarzinom erfolgt die Indikation zur totalen Penisamputation. Im selben Eingriff wird die Harnröhre mobilisiert und als Fistel am Damm ausgeleitet. Die Amputation wird nach GOÄ 1747 berechnet, während das Anlegen der Fistel über die GOÄ 1720 liquidiert wird. Diese Kombination ist vollumfänglich erstattungsfähig.

Fallbeispiel 2: Boutonnière-Operation bei rezidivierender Striktur

Ein Patient leidet unter einer mehrfach rezidivierten, langstreckigen Harnröhrenstriktur im bulbären Bereich. Da plastische Rekonstruktionen mittels Mundschleimhaut gescheitert sind, erfolgt die Anlage einer dauerhaften Harnröhrenfistel am Damm. Der Eingriff wird regelkonform mit der GOÄ-Ziffer 1720 im 2,3-fachen Satz abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Versorgung nach perinealem Trauma

Nach einem schweren Sturztrauma mit Ruptur der hinteren Harnröhre und ausgedehntem Gewebeverlust ist eine primäre End-zu-End-Anastomose unmöglich. Zur temporären Harnableitung wird eine perineale Urethrostomie angelegt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 1720, wobei aufgrund der schwierigen anatomischen Verhältnisse nach Trauma ein erhöhter Faktor begründet wird.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1720: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 1720 darf laut Regelwerk nicht neben den Ziffern 1722 (Plastische Deckung einer Harnröhrenfistel) und 1723 (Verschluss einer Harnröhrenfistel) abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlussziffern im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 1720 neben den Ziffern 1722 und 1723 ist am selben Behandlungstag für dasselbe Operationsgebiet ausgeschlossen und führt unweigerlich zur Kürzung der Liquidation.

Zudem wird gelegentlich versucht, die Mobilisation der Harnröhre als eigenständige Leistung zusätzlich zu berechnen. Diese Präparationsschritte sind jedoch integraler Bestandteil der operativen Anlage der Fistel und können nicht separat umschrieben werden.

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5. Dokumentation der GOÄ 1720: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit (Indikation) sowie den exakten Ablauf des Eingriffs detailliert beschreiben. Insbesondere die Darstellung des Dammzugangs und die Nahttechnik zur Fixierung der Harnröhrenschleimhaut an der Hautgrenze müssen klar hervorgehen.

Dokumentation: Indikation: Rezidivierende bulbäre Urethrastriktur. Perinealer Hautschnitt, Darstellung der bulbären Urethra. Längsinzision und Einnähen der Urethrahinterwand in die perineale Haut (Boutonnière-Plastik) mittels resorbierbarem Nahtmaterial. Spannungsfreie Readaption. Urinfluss ungehindert.

Auch die postoperative Überwachung und der Zustand der Fistel bei Entlassung oder Verlegung sollten in der Patientenakte dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

6. GOÄ 1720: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz muss patientenbezogen begründet werden. Typische Begründungen bei der GOÄ 1720 sind erhebliche Vernarbungen im Operationsgebiet durch Voroperationen oder Traumata. Auch eine ausgeprägte Adipositas permagna, die den operativen Zugang zum Dammbereich massiv erschwert, rechtfertigt einen erhöhten Steigerungssatz.

Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung für den erhöhten Steigerungssatz konkrete Angaben wie "erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperation" oder "erschwerte Sichtverhältnisse bei Adipositas (BMI > 40)".

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1720 können urologische Basisleistungen sowie Anästhesieleistungen abgerechnet werden. Häufig wird der Eingriff in Kombination mit der GOÄ 1747 (Penisamputation) durchgeführt. Auch die präoperative urologische Diagnostik, wie eine Urethrozystoskopie nach GOÄ 1730, ist bei entsprechender Indikation am selben Tag gesondert berechnungsfähig.

Ziffer 1720 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1720 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10152 — „Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm, einschließlich Mobilisierung der Harnröhre und Einnähen in die Haut" — mit einem Festpreis von 403,93 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 74,27 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1720

Die GOÄ-Ziffer 1720 wird für das operative Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm berechnet. Dies erfolgt typischerweise bei nicht rekonstruierbaren Harnröhrenschäden oder nach einer totalen Penisamputation.
Die Ziffern 1722 (plastische Deckung) und 1723 (Verschluss einer Harnröhrenfistel) dürfen nicht am selben Tag neben der GOÄ 1720 abgerechnet werden. Dies regelt der explizite Ausschluss in der Gebührenordnung.
Ja, die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1747 für die Penisamputation ist zulässig und urologischer Standard. Beide Leistungen müssen im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein.
Ein erhöhter Steigerungssatz kann durch schwierige anatomische Verhältnisse, starke Vernarbungen nach Voroperationen oder erhebliche Adipositas begründet werden. Diese Faktoren müssen den zeitlichen oder technischen Aufwand nachweislich erhöhen.
Der Bericht muss die Indikation, den perinealen Zugangsweg, die Mobilisation der Harnröhre sowie die spezifische Nahttechnik (z. B. Boutonnière) präzise beschreiben. Eine lückenlose Dokumentation sichert den Erstattungsanspruch gegenüber den Kostenträgern.
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