Der plastische Verschluss einer Harnröhrenfistel nach GOÄ 1722 erfordert chirurgisches Geschick und eine präzise Abrechnung. Vermeiden Sie typische Honorarverluste.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1722
Verschluss einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation
Die GOÄ-Ziffer 1722 beschreibt eine urologisch-chirurgische Leistung, die über den einfachen Wundverschluss hinausgeht. Der Fokus liegt hierbei auf der plastischen Rekonstruktion zur dauerhaften Beseitigung einer fistulösen Verbindung der Harnröhre. Diese Ziffer ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung verortet.
Die Leistung umfasst alle operativen Schritte, die für die plastische Deckung notwendig sind. Dazu gehören die Mobilisation von Gewebelappen und die anatomische Rekonstruktion. Die chirurgische Naht ist integraler Bestandteil dieser Ziffer und kann nicht gesondert berechnet werden.
GOÄ 1722 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Der plastische Verschluss einer Harnröhrenfistel wird notwendig, wenn konservative Maßnahmen oder eine einfache Naht keinen dauerhaften Erfolg versprechen. Typische Indikationen sind Fisteln nach traumatischen Verletzungen, iatrogenen Schäden oder als Folge einer urologischen Tumortherapie. Auch angeborene Fehlbildungen können diesen Eingriff erfordern.
Häufig geht dieser Leistung die Freilegung oder Spaltung der Fistel voraus. Gewebeveränderungen nach einer Strahlentherapie erschweren den Eingriff oft erheblich, da das Gewebe minderdurchblutet und brüchig ist. In solchen Fällen ist die plastische Deckung mittels Gewebeverschiebung medizinisch indiziert.
Tipp: Liegt eine stark vernarbte oder vorbestrahlte Gewebestruktur vor, rechtfertigt dies häufig das Überschreiten des Regelsatzes. Eine detaillierte Begründung im OP-Bericht ist hierfür essenziell.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1722
Fallbeispiel 1: Posttraumatische Harnröhrenfistel
Ein Patient stellt sich mit einer persistierenden Harnröhren-Haut-Fistel nach einem Beckentrauma vor. Es erfolgt der plastische Verschluss der Fistel mittels eines lokalen Verschiebelappens. Neben der GOÄ 1722 wird die Anästhesie gesondert liquidiert. Eine zusätzliche Berechnung der Ziffer 1721 für die Naht ist ausgeschlossen.
Fallbeispiel 2: Fistelverschluss nach Strahlentherapie
Bei einem Patienten bildet sich nach einer urologischen Bestrahlungstherapie eine Fistel im Bereich der Pars membranacea. Aufgrund der Gewebevorschädigung ist eine aufwendige plastische Deckung erforderlich. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 1722 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes wegen des extremen Schwierigkeitsgrades.
Fallbeispiel 3: Korrektur einer angeborenen Fistel
Im Rahmen der operativen Korrektur einer angeborenen urologischen Fehlbildung wird eine Harnröhrenfistel plastisch verschlossen. Die Operation erfordert eine präzise Präparation des zarten Gewebes. Abgerechnet wird die GOÄ 1722 zum Regelhöchstsatz von 2,3, sofern keine außergewöhnlichen Komplikationen auftreten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1722: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 1721 (Einfache Naht). Da die plastische Operation nach Ziffer 1722 die Naht bereits beinhaltet, führt diese Doppelabrechnung regelmäßig zu Beanstandungen durch Privatversicherungen.
Zudem ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 1723 (Rekonstruktion der Harnröhre) sowie der Ziffer 1163 explizit ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien automatisiert und kürzen die Rechnungen entsprechend.
Achtung: Der bloße Verschluss einer Fistel durch eine einfache Naht ohne plastische Mobilisation von Gewebe darf nicht nach GOÄ 1722 berechnet werden. In diesen Fällen ist zwingend die niedrigere Ziffer 1721 anzusetzen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 1722: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Präparationsschritte, die Mobilisation des Gewebes und die Art der plastischen Deckung detailliert beschrieben werden. Auch die Darstellung des Fistelganges und dessen vollständige Exzision gehören in den Bericht.
Besondere Erschwernisse wie Verwachsungen, stark vernarbtes Gewebe oder anatomische Varianten müssen explizit erwähnt werden. Dies dient als medizinische Begründung für eventuelle Faktorerhöhungen bei der Liquidation.
Dokumentationsbeispiel: "...Nach Darstellung und Exzision des Fistelganges zeigt sich stark vernarbtes Gewebe nach Vorbestrahlung. Mobilisation eines lokalen Schwenklappens zur spannungsfreien plastischen Deckung des Defekts. Mehrschichtiger plastischer Verschluss der Harnröhrenwand..."
GOÄ 1722: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Begründungen sind ein extrem zeitaufwendiger Eingriff durch ausgeprägte Vernarbungen oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Auch die Durchführung bei stark vorgeschädigtem Gewebe nach Radiotherapie rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Zulässig ist die Kombination mit diagnostischen Maßnahmen wie der Urethrozystoskopie vor dem Eingriff, sofern diese nicht bereits abgegolten sind. Ebenso können Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungsziffern regelkonform neben der GOÄ 1722 abgerechnet werden. Die Kombination mit anderen plastischen Eingriffen an benachbarten Organen ist im Einzelfall genau auf Überschneidungen zu prüfen.
Ziffer 1722 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 1722 (Verschluss einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation, heute 148,81 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:
- Bei Männlicher Patient mit Verschluss einer Harnröhrenfistel: 10147 Verschluss einer Harnröhrenfistel beim Mann, ggf. einschließlich -Rekonstruktion der Harnröhre - ohne plastische Defektdeckung -Anlage einer Harnblasenfistel (638,33 €) — Die Leistung nach Nummer 10147 ist neben der Leistung nach Nummer 9953 nicht berechnungsfähig.
- Bei Weiblicher Fistelverschluss oder Fisteloperation an den Geschlechtsteilen außerhalb von 10147: 9953 Fisteloperation an den Geschlechtsteilen, ggf. einschließlich der Harnblase und/oder Operation einer Darmscheiden- oder Harnröhrenfistel (676,95 €)
Die Spanne der primären Festpreise reicht von 638,33 € bis 676,95 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1722
Was hat nicht gestimmt?