Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1723: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung, typische Fallbeispiele, Ausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1723
GOÄ 1723: Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung
Die GOÄ-Ziffer 1723 beschreibt die chirurgische Rekonstruktion und Versorgung von Verletzungen der Harnblase oder der Harnröhre. Diese Leistung kommt meistens im Rahmen der urologischen Notfallversorgung oder nach schweren Traumata zum Einsatz. Auch die Behebung von iatrogenen Läsionen, die bei anderen operativen Eingriffen entstehen, fällt unter dieses Leistungsspektrum.
Der Leistungstext enthält die Formulierung „und/oder“. Dies bedeutet, dass die Ziffer sowohl bei einer isolierten Verletzung eines der beiden Organe als auch bei einer kombinierten Verletzung herangezogen wird. Eine mehrfache Berechnung für denselben operativen Zugang ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen.
GOÄ 1723 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Im klinischen Alltag wird die GOÄ 1723 häufig nach stumpfen Bauchtraumata oder Beckenfrakturen fällig, die zu einer Blasenruptur oder einem Harnröhrenabriss geführt haben. Die zeitnahe operative Intervention ist hierbei essenziell, um lebensbedrohliche Komplikationen wie ein Urosepsis-Syndrom oder ein Harnextravasat zu verhindern. Der Eingriff umfasst die Freilegung, die Schnitt- und Wundrandversorgung sowie die mehrschichtige Naht des betroffenen Gewebes.
Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich sind intraoperative Komplikationen bei gynäkologischen, viszeralchirurgischen oder urologischen Eingriffen. Wird beispielsweise bei einer schwierigen Hysterektomie versehentlich die Blasenwand verletzt, stellt die sofortige Übernähung durch den Operateur oder einen hinzugerufenen Konsiliararzt die Leistung nach GOÄ 1723 dar. Die Abgrenzung zu rein diagnostischen oder kleineren interventionellen Maßnahmen ist für die rechtssichere Abrechnung zwingend erforderlich.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1723
Fallbeispiel 1: Versorgung einer traumatischen Harnblasenruptur
Ein Patient stellt sich nach einem Verkehrsunfall mit einer extraperitonealen Blasenruptur in der Notaufnahme vor. Nach der urologischen Diagnostik erfolgt die operative Freilegung und die mehrreihige Blasenwandnaht. Da es sich um einen unkomplizierten Ersteingriff handelt, erfolgt die Abrechnung zum Regelhöchstsatz (2,3-fach) mit 222,55 €.
Fallbeispiel 2: Kombinierte Versorgung über getrennte Zugänge
Nach einem schweren Beckentrauma liegen sowohl ein Harnröhrenabriss als auch eine intraperitoneale Blasenruptur vor. Der Operateur versorgt die Blasenruptur über einen abdominalen Zugang und rekonstruiert die Harnröhre über einen separaten perinealen Zugang. Aufgrund der zwei völlig getrennten operativen Zugangswege darf die GOÄ 1723 in diesem Sonderfall zweimal berechnet werden, was im OP-Bericht exakt begründet werden muss.
Fallbeispiel 3: Iatrogene Blasenverletzung bei gynäkologischem Eingriff
Während einer laparoskopischen Myomentfernung kommt es zu einer unbeabsichtigten Eröffnung der Harnblase. Ein urologischer Konsiliararzt wird hinzugerufen und führt die operative Übernähung der Blasenverletzung durch. Der Urologe rechnet für diese urologische Eigenleistung die GOÄ 1723 ab, während der Gynäkologe seinen primären Eingriff separat liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1723: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1723 ist die unzulässige Doppelberechnung bei kombinierten Verletzungen über denselben Zugang. Wenn Harnblase und Harnröhre über denselben Schnitt versorgt werden, ist die Ziffer nur einmalig ansetzbar. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn der gesonderte Zugangsweg nicht zweifelsfrei aus der Dokumentation hervorgeht.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 1723 neben der GOÄ 1704 (operative Versorgung einer Harnleiterverletzung) ist gemäß den allgemeinen Bestimmungen ausgeschlossen. Liegen beide Verletzungen vor, muss sorgfältig geprüft werden, welche Ziffer den höheren Aufwand abbildet oder ob eine Faktorsteigerung in Betracht kommt.
Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Abrechnung, wenn es sich lediglich um eine einfache endoskopische Einlage eines Katheters handelt. Die GOÄ 1723 setzt zwingend eine operative, in der Regel offene oder laparoskopische Versorgung der Gewebestruktur voraus. Reine Schienungen oder Katheterisierungen ohne chirurgische Geweberekonstruktion rechtfertigen den Ansatz dieser hochwertigen Ziffer nicht.
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Dokumentation der GOÄ 1723: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarkürzungen abzuwehren. Im Operationsbericht müssen die anatomische Lokalisation der Verletzung, die Länge des Risses sowie die verwendeten Nahtmaterialien detailliert beschrieben werden. Auch die Durchführung einer intraoperativen Dichtigkeitsprüfung (z. B. durch Auffüllen der Blase) sollte schriftlich festgehalten werden.
Dokumentation: Nach medianer Unterbauchlaparotomie zeigt sich ein ca. 4 cm langer, intraperitonealer Riss im Bereich des Blasendachs. Blutstillung mittels bipolarer Koagulation. Anschließend zweischichtige, fortlaufende Naht der Blasenwand mit resorbierbarem Nahtmaterial (Monocryl 3-0). Erfolgreiche Dichtigkeitsprüfung durch retrograde Instillation von 150 ml Kochsalzlösung.
Tipp: Falls getrennte Zugangswege genutzt wurden, sollten die Begriffe „abdominaler Zugang“ und „perinealer Zugang“ explizit als separate Überschriften im OP-Bericht auftauchen. Dies erleichtert der Abrechnungsabteilung die Argumentation gegenüber den Kostenträgern erhebtlich.
GOÄ 1723: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen OP-Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung sind ausgedehnte Verwachsungen nach Voroperationen, stark traumatisiertes und nekrotisches Gewebe bei Polytraumata oder ein massiver Blutverlust. Auch eine erhebliche anatomische Varianz oder die Notwendigkeit einer aufwendigen plastischen Rekonstruktion rechtfertigen einen höheren Multiplikator.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 1723 mit diagnostischen Maßnahmen wie der Zystoskopie (GOÄ 1730) kombiniert, um die Lage der Harnleiterostien vor der Naht zu kontrollieren. Auch die Anlage eines suprapubischen Blasenkatheters nach GOÄ 1735 ist eine typische Begleitmaßnahme, die neben der Versorgung der Verletzung separat berechnet werden kann. Es ist jedoch darauf zu achten, dass allgemeine OP-Zuschläge urologischer Eingriffe den Bestimmungen der GOÄ entsprechend korrekt zugeordnet werden.
Ziffer 1723 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 1723 (Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung, heute 222,55 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:
- Bei Operative Versorgung einer Harnblasenverletzung: 10156 Operative Versorgung einer Harnblasenverletzung, ggf. einschließlich Anlage einer suprapubischen Harnblasenfistel (583,81 €)
- Bei Isolierte operative Versorgung einer Harnröhrenverletzung ohne Harnblasenverletzung: kein Nachfolger im Entwurf vorgesehen
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1723
Was hat nicht gestimmt?