GOÄ 1724: Harnröhrenplastik abrechnen – Tipps & Honorar

6 Min. Lesezeit
GOÄ 1724
Plastische Operation zur Beseitigung einer Striktur der Harnröhre oder eines Harnröhrendivertikels , je Sitzung
Punktzahl 1660  
Einfachsatz 96,76 € 1,0x
Regelhöchstsatz 222,55 € 2,3x
Höchstsatz 338,66 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1724 für Harnröhrenplastiken: Erfahren Sie alles zu Indikationen, korrekter Dokumentation, Steigerungsfaktoren und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1724

Der offizielle Leistungstext der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert die Ziffer 1724 wie folgt:

Plastische Operation zur Beseitigung einer Striktur der Harnröhre oder eines Harnröhrendivertikels, je Sitzung

Diese urologische Leistung ist mit 1660 Punkten bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 96,76 €. Unter Anwendung des medizinischen Regelsatzes (Faktor 2,3) ergibt sich ein Betrag von 222,55 €.

Die Ziffer beschreibt eine hochkomplexe, rekonstruktive Leistung. Sie umfasst die vollständige operative Sanierung einer Harnröhrenstriktur (hochgradige Einengung) oder eines Harnröhrendivertikels (Aussackung der Harnröhrenwand). Der Eingriff erfordert ein präzises plastisch-chirurgisches Vorgehen, um die anatomische und funktionelle Integrität der Harnröhre wiederherzustellen.

GOÄ 1724 in der Praxis: Rekonstruktive Urologie und Indikationsstellung

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 1724 ist gegeben, wenn eine einfache Bougierung oder endoskopische Schlitzung nicht mehr ausreicht. Dies betrifft meist rezidivierende, langstreckige oder komplexe Strikturen. In der modernen Urologie kommen hierbei verschiedene offen-chirurgische Verfahren zum Einsatz.

Beim Mann etablierte sich in den letzten Jahren zunehmend die sogenannte Graft-Urethroplastik. Hierbei wird die verengte Harnröhre eröffnet und durch das Einnähen eines freien Transplantats erweitert. Meist wird hierfür ein Mundschleimhauttransplantat verwendet. Bei kürzeren Strikturen im bulbären Bereich ist auch eine Strikturresektion mit anschließender End-zu-End-Anastomose üblich.

Bei Frauen kommt bei Strikturen häufig die volare Onlayplastik unter Verwendung eines Labium-minus-Transplantats zum Einsatz. Die Beseitigung eines weiblichen Harnröhrendivertikels erfolgt meist über einen transvaginalen Zugangsweg. Alle diese aufwendigen plastischen Rekonstruktionen fallen unter das Leistungsspektrum der GOÄ 1724.

Tipp: Da die Ziffer den Zusatz „je Sitzung“ trägt, kann sie bei mehrzeitig geplanten Harnröhrenrekonstruktionen für jede operativ eigenständige Sitzung erneut in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1724

Um die korrekte Anwendung der Ziffer im Praxisalltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung.

Fallbeispiel 1: Offene Harnröhrenrekonstruktion beim Mann

Ein männlicher Patient stellt sich mit einer rezidivierenden, 2 cm langen bulbären Harnröhrenstriktur vor. Es erfolgt eine offene Strikturresektion mit anschließender End-zu-End-Anastomose. Da es sich um ein offen-chirurgisches, plastisches Verfahren handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 1724 vollumfänglich gerechtfertigt. Neben der Ziffer 1724 werden die entsprechenden Anästhesie- und Sachkosten berechnet.

Fallbeispiel 2: Graft-Urethroplastik mit Mundschleimhaut

Bei einer komplexen, 4 cm langen penilen Striktur wird eine Erweiterungsplastik mittels Mundschleimhaut durchgeführt. Der Operateur entnimmt das Transplantat aus der Wange und näht es in die Harnröhre ein. Abgerechnet wird die GOÄ 1724 für die plastische Operation an der Harnröhre. Die aufwendige Mundschleimhautentnahme und -vorbereitung wird zusätzlich über die GOÄ-Ziffer 2386 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Transvaginale Divertikelexzision bei einer Patientin

Eine Patientin leidet unter einem symptomatischen, infizierten Harnröhrendivertikel. Der Eingriff erfolgt über einen vaginalen Zugang, wobei das Divertikel vollständig exzidiert und die Harnröhrenwand plastisch rekonstruiert wird. Diese komplexe transvaginale Exzision erfüllt alle Kriterien der GOÄ 1724 und wird mit dem Regelsatz (Faktor 2,3) abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1724: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die fehlerhafte Kombination mit endoskopischen Leistungen. Die GOÄ definiert klare Ausschlussziffern, die neben der 1724 nicht berechnet werden dürfen. Hierzu gehören die Urethroskopie (GOÄ 1701), die Urethrocystoskopie (GOÄ 1702) sowie die Bougierung (GOÄ 1710).

Achtung: Die endoskopische Harnröhrenschlitzung (Urethrotomia interna) darf niemals nach GOÄ 1724 abgerechnet werden. Für diesen endoskopischen Eingriff ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 1715 anzusetzen. Ein Ausweichen auf die höher bewertete 1724 führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.

Zudem versuchen Kostenträger gelegentlich, die zusätzliche Berechnung von Transplantatentnahmen (z. B. GOÄ 2386) zu verweigern. Sie argumentieren, dies sei bereits Teil der plastischen Operation. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend, da die Gewinnung eines freien Ferntransplantats eine eigenständige operative Leistung darstellt.

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Dokumentation der GOÄ 1724: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug, um Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen abzuwehren. Der OP-Bericht muss den plastisch-rekonstruktiven Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen. Einfache Beschreibungen wie „Schlitzung“ oder „Bougierung“ müssen vermieden werden, wenn tatsächlich eine offene Plastik stattfand.

Besonders wichtig ist die exakte Lokalisationsangabe (z. B. bulbär, membranös oder penil) sowie die Angabe der Strikturlänge in Zentimetern. Falls ein Transplantat verwendet wurde, müssen dessen Herkunft, die Transplantatgröße und die Art der Fixierung (z. B. Quilt- oder Suture-Technik) detailliert im Bericht auftauchen.

Dokumentationsbeispiel: "... Offene Freilegung der bulbären Harnröhre über perinealen Zugang. Darstellung einer 3,5 cm langen, hochgradigen Striktur. Längsinzision und Einnähen eines zuvor entnommenen Mundschleimhauttransplantats (Größe 4x1,5 cm, entnommen aus der linken Wangeninnenseite, separat dokumentiert unter GOÄ 2386) in Onlay-Technik. Wasserdichter Verschluss der Harnröhre..."

GOÄ 1724: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen Komplexität rekonstruktiver Eingriffe an der Harnröhre ist ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) in vielen Fällen medizinisch begründbar. Typische Begründungsargumente für die Schwellenwertüberschreitung sind:

  • Ausgeprägte Vernarbungen bei Zustand nach multiplen Voroperationen (Rezidiv-Eingriffe).
  • Extreme Strikturlänge von über 3 Zentimetern, die ein großflächiges Transplantat erfordert.
  • Erschwerte anatomische Sichtverhältnisse bei starkem Übergewicht des Patienten.
  • Erhebliche intraoperative Blutungen aus dem Schwellkörpergewebe (Corpus spongiosum).

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1724 lässt sich hervorragend mit anderen operativen Ziffern kombinieren, sofern keine Ausschlüsse vorliegen. Die wichtigste Kombination im klinischen Alltag ist die Ziffer für die freie Schleimhauttransplantation (GOÄ 2386). Diese ist für die Entnahme und Aufbereitung des Transplantats (z. B. aus der Mundhöhle) voll ansetzbar.

Zudem ist die GOÄ 1724 die korrekte Ziffer, wenn eine operative Korrektur einer Penisdeviation (z. B. bei Induratio penis plastica) durchgeführt wird. Da die GOÄ hierfür keine eigene Gebührennummer bereithält, erfolgt die Abrechnung dieser plastischen Aufrichtung analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ unter der Ziffer 1724.

Ziffer 1724 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1724 (Plastische Operation zur Beseitigung einer Striktur der Harnröhre oder eines Harnröhrendivertikels, je Sitzung, heute 222,55 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Entfernung einer Harnröhrenstriktur mit Rekonstruktion ohne plastische Defektdeckung: 10145 Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste, narbiger Konvolute und/oder einer Striktur aus der Harnröhre, einschließlich -Mobilisation der Harnröhre -Rekonstruktion der Harnröhre und/oder Bildung einer Harnröhrenplatte ohne plastische Defektdeckung -Anlage einer Harnblasenfistel (620,27 €)
  • Bei Entfernung eines Harnröhrendivertikels mit Rekonstruktion: 10146 Entfernung eines Divertikels aus der Harnröhre mit Rekonstruktion der Harnröhre ohne plastische Defektdeckung, ggf. einschließlich -Rekonstruktion der Vaginalwand bei der Frau -Anlage einer Harnblasenfistel (497,67 €)
  • Bei Harnröhrenrekonstruktion oder Harnröhrenplattenbildung als selbständige Leistung ohne Penisverkrümmungskorrektur: 10149 Rekonstruktion der Harnröhre und/oder Bildung einer Harnröhrenplatte, ohne plastische Defektdeckung,… (638,33 €)
  • Bei Penisverkrümmung (Penisdeviation) / Raffplastik nach Nesbit oder nach Essed-Schroeder: 10263 Operative Korrektur einer Penisverkrümmung mittels Raffplastik nach Nesbit oder nach Essed-Schroeder, als selbständige Leistung (251,36 €)
  • Bei Penisverkrümmung (Penisdeviation) / Korporoplastik: 10264 Operative Therapie einer Penisverkrümmung mittels Korporoplastik, ggf. einschließlich -Defektdeckung durch ein Transplantat -Mobilisation der Harnröhre (434,48 €)

Die Spanne der primären Festpreise reicht von 251,36 € bis 638,33 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1724

Ja, die Entnahme und Einbringung eines freien Transplantats ist neben der GOÄ 1724 gesondert berechnungsfähig. Hierzu wird in der Regel die GOÄ-Ziffer 2386 herangezogen. Dies gilt beispielsweise bei der Verwendung von Mundschleimhaut zur Rekonstruktion.
Die GOÄ 1724 wird für offene, plastisch-rekonstruktive Eingriffe an der Harnröhre genutzt, während die GOÄ 1715 für die einfache endoskopische Schlitzung vorgesehen ist. Eine zeitgleiche Abrechnung beider Ziffern in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Der Arzt muss sich daher je nach Operationsmethode für die passende Ziffer entscheiden.
Die GOÄ-Ziffer 1724 darf nicht zusammen mit den Ziffern 1701, 1702, 1710 und 1715 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen urologische Spiegelungen, Bougierungen sowie die endoskopische Schlitzung. Verstöße gegen diese Ausschlussregeln führen regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Ja, die GOÄ 1724 kann gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog für die operative Aufrichtung bei einer Penisdeviation herangezogen werden. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für diese plastische Korrektur enthält, ist diese Analogie fachlich anerkannt. Die Dokumentation sollte den analogen Charakter der Abrechnung explizit ausweisen.
Ein erhöhter Steigerungssatz über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus lässt sich durch besondere anatomische Schwierigkeiten oder einen erhöhten Zeitaufwand begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, eine extreme Strikturlänge von über drei Zentimetern oder erhebliche Blutungen während des Eingriffs. Diese Erschwernisse müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
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