Die urologische Katheterisierung beim Mann nach GOÄ 1728 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1728
GOÄ-Ziffer 1728: Katheterisierung der Harnblase beim Mann (59 Punkte)
Die Leistungsbeschreibung umfasst das Einführen eines Katheters oder eines flexiblen Schlauches durch die männliche Urethra in das Lumen der Harnblase. Diese urologische Maßnahme dient entweder der therapeutischen Harnableitung oder diagnostischen Zwecken. Die Ziffer ist spezifisch für den männlichen Patienten definiert, da die anatomischen Gegebenheiten beim Mann einen deutlich höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen als bei der Frau.
Für die Katheterisierung bei weiblichen Patienten existiert mit der GOÄ-Ziffer 1730 eine eigene, niedriger bewertete Leistung. Die Ziffer 1728 deckt die reine Katheterisierung ab, während zusätzliche therapeutische Schritte wie Spülungen gesondert zu betrachten sind.
GOÄ 1728 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf beim Mann
Die Indikation zur Katheterisierung beim Mann ergibt sich häufig aus einem akuten Harnverhalt, beispielsweise bei einer benignen Prostatahyperplasie (BPH). Auch zur präzisen Restharnbestimmung oder zur Gewinnung von sterilem Katheterurin für mikrobiologische Untersuchungen wird die Ziffer 1728 herangezogen. Der Eingriff erfordert aufgrund der urogenitalen Anatomie des Mannes sterile Bedingungen und urologische Expertise.
Wird im Rahmen der Katheterisierung eine therapeutische Spülung oder eine Instillation von Medikamenten durchgeführt, ist die GOÄ 1728 nicht anzusetzen. In diesen Fällen greift die höher bewertete GOÄ-Ziffer 1729, welche diese Kombinationsleistung umschließt. Die Abgrenzung dieser Ziffern ist für eine korrekte Honorierung essenziell.
Tipp: Sollte die Katheterisierung aufgrund anatomischer Engpässe wie einer urethralen Striktur oder einer ausgeprägten Prostatahyperplasie erschwert sein, kann dies über einen erhöhten Steigerungssatz geltend gemacht werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1728
Fallbeispiel 1: Akuter Harnverhalt bei Prostatahyperplasie
Ein männlicher Patient stellt sich mit schmerzhaftem, akutem Harnverhalt in der Praxis vor. Es erfolgt die sterile transurethrale Katheterisierung der Harnblase mittels Einmalkatheter zur Entlastung. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die GOÄ-Ziffer 1728 mit dem Regelsatz (2,3-fach) abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Restharnbestimmung bei V. a. Blasenentleerungsstörung
Zur urologischen Abklärung einer chronischen Blasenentleerungsstörung wird nach der Miktion eine Katheterisierung zur exakten Restharnmessung durchgeführt. Da es sich um eine rein diagnostische Katheterisierung ohne zusätzliche Spülung handelt, ist der Ansatz der GOÄ-Ziffer 1728 vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Katheterisierung unter Lokalanästhesie
Bei einem Patienten ist das Einführen des Katheters urologisch erschwert, weshalb vorab eine Instillationsanästhesie der Harnröhre durchgeführt wird. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 1728 für die Katheterisierung sowie zusätzlich die GOÄ-Ziffer 488 für die Lokalanästhesie der Urethra.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1728: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung is die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 1728 mit Leistungen, die diese als Zielleistung oder Hilfsleistung enthalten. So darf die Ziffer nicht als prä-, intra- oder postoperative Hilfsleistung im urologischen OP-Bereich angesetzt werden. Private Krankenversicherungen streichen diese Position regelmäßig, wenn sie im engen zeitlichen Zusammenhang mit operativen Eingriffen steht.
Zudem ist die Ziffer 1728 nicht neben der GOÄ-Ziffer 435 (intensivmedizinische Überwachung) berechnungsfähig. Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Abgrenzung zur Ziffer 1733: Liegt bereits ein Verweilkatheter und wird dieser lediglich gespült, darf nicht die 1728, sondern muss die 1733 liquidiert werden.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1728 und GOÄ 1729 (Katheterisierung mit Spülung/Instillation) für denselben Behandlungsfall ist ausgeschlossen, da die Ziffer 1729 die Katheterisierung bereits als urologischen Teilschritt enthält.
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Dokumentation der GOÄ 1728: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der urologische Befund sowie das verwendete Katheter-Material (z. B. Tiemann- oder Foley-Katheter) exakt festgehalten werden. Auch die dokumentierte Menge des entleerten Urins stützt die Plausibilität der urologischen Leistung.
Besonders bei der Verwendung von Steigerungssätzen über den 2,3-fachen Satz hinaus ist eine detaillierte Begründung in der Dokumentation unverzichtbar. Erschwerende Faktoren wie Strikturen, anatomische Varianten oder Abwehrverhalten des Patienten müssen urologisch präzise beschrieben werden.
Dokumentationsbeispiel:
"Sterile transurethrale Katheterisierung der Harnblase beim Mann bei akutem Harnverhalt (Indikation: BPH). Verwendung eines Tiemann-Katheters CH 14 unter sterilen Bedingungen. Entlastung von 650 ml klarem Urin. Keine Komplikationen."
GOÄ 1728: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 1728 liegt beim 2,3-fachen Satz (7,91 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (12,04 €) ist urologisch gut begründbar, wenn die Passage der Harnröhre durch eine Prostatahypertrophie, Strikturen oder eine urogenitale Fehlbildung erheblich erschwert war. Auch ein hoher Zeitaufwand bei unruhigen oder dementen Patienten rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 1728 mit urologischen Basisleistungen kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder GOÄ-Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung), sofern die urologischen Kriterien erfüllt sind. Auch die urologische Ultraschalldiagnostik der Harnblase nach GOÄ-Ziffer 410 ist eine typische und erstattungsfähige Kombination zur Restharnkontrolle.
Ziffer 1728 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1728 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 5110 — „Legen eines transurethralen Harnblasenkatheters beim Mann oder beim Jungen, ggf. einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln und/oder Ausspülen von Blutkoagula" — mit einem Festpreis von 24,97 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 7,91 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1728
Was hat nicht gestimmt?