Die Urethradruckprofilmessung nach GOÄ 1798 ist ein urologischer Standard. Erfahren Sie, wie Sie Fallstricke vermeiden und Honorarverluste verhindern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1798
Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung – einschließlich physikalischer Provokationstests –
Die Leistungsziffer GOÄ 1798 beschreibt ein zentrales urodynamisches Messverfahren zur Beurteilung der urethralen Verschlussfunktion. Bei dieser Untersuchung wird der Druckverlauf entlang der Harnröhre kontinuierlich registriert, während ein spezieller Messkatheter mechanisch oder manuell aus der gefüllten Harnblase zurückgezogen wird. Ziel ist es, den maximalen urethralen Verschlussdruck sowie die funktionelle Länge der Harnröhre präzise zu bestimmen.
Im Leistungsumfang dieser Ziffer sind physikalische Provokationstests bereits vollständig enthalten. Dazu gehören standardisierte Manöver wie kontrolliertes Husten oder Pressen während des Messvorgangs, um die Belastungsstabilität des Schließmuskels unter abdomineller Druckerhöhung zu prüfen. Die apparative Auswertung und die grafische Dokumentation des Druckprofils sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.
GOÄ 1798 in der Praxis: Diagnostik der Harninkontinenz
In der urologischen und gynäkologischen Praxis ist das Urethradruckprofil (UDP) ein unverzichtbares Werkzeug zur differenzierten Abklärung einer Harninkontinenz bei Frauen und Männern. Die Untersuchung liefert objektive Daten darüber, ob eine organische Schwäche des Schließmuskelapparates vorliegt. Besonders vor geplanten operativen Eingriffen, wie dem Einlegen eines spannungsfreien Vaginalbandes (TVT/TOT), ist diese Messung medizinisch indiziert.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die postoperative Kontrolle nach rekonstruktiven Eingriffen am Beckenboden. Auch bei neurologischen Erkrankungen mit Verdacht auf eine Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie liefert das Profil wertvolle diagnostische Hinweise. Die Messung erfolgt in der Regel bei teilgefüllter Blase, um physiologische Bedingungen zu simulieren.
Tipp: Wenn die Untersuchung durch anatomische Besonderheiten wie eine ausgeprägte Meatusstenose oder nach radiogenen Veränderungen erheblich erschwert ist, sollte der Faktor auf 2,8- bis 3,5-fach gesteigert und dies in der Rechnung konkret begründet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1798
Fallbeispiel 1: Abklärung einer Belastungsinkontinenz
Eine 54-jährige Patientin stellt sich mit dem Leitsymptom des unwillkürlichen Urinverlusts bei körperlicher Belastung vor. Zur Objektivierung der Schließmuskelschwäche erfolgt eine Urethradruckprofilmessung mit Hustenprovokation. Die Messwerte zeigen einen deutlich erniedrigten Verschlussdruck unter Belastung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1798 zum Regelsatz (2,3-fach), da die physikalische Provokation integraler Bestandteil der Leistung ist.
Fallbeispiel 2: Kombinierte pharmakodynamische Testung
Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine neurogene Blasenentleerungsstörung wird ein Urethradruckprofil durchgeführt. Zur weiteren Differenzierung erfolgt die Injektion einer pharmakodynamisch wirksamen Substanz (z. B. Carbachol), gefolgt von einer erneuten Messung. In diesem Fall wird die GOÄ 1798 berechnet, während die Injektion des Medikaments als eigenständige Leistung (z. B. GOÄ 252) zusätzlich liquidiert werden darf.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Messung bei ausgeprägter Anatomie
Bei einem älteren Patienten nach radikaler Prostatektomie soll der postoperative Sphinkterstatus mittels Urethradruckprofil beurteilt werden. Aufgrund ausgeprägter narbiger Veränderungen im Bereich der prostatischen Harnröhre gestaltet sich das Einführen des Messkatheters extrem schwierig und zeitaufwendig. Die Messung nach GOÄ 1798 wird mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet, begründet durch den massiven zeitlichen Mehraufwand und die anatomische Erschwernis.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1798: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1798 ist die unzulässige Kombination mit anderen urologischen Ziffern am selben Behandlungstag. Die Bestimmungen der GOÄ schließen die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 1700 (Urethroskopie), 1701, 1710 sowie den urodynamischen Ziffern 1728 bis 1733 explizit aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn diese Ausschlüsse missachtet werden.
Zudem wird fälschlicherweise oft versucht, die physikalische Provokation (wie das Husten der Patientin) als separate Leistung analog anzusetzen. Da diese Provokationstests im Text der GOÄ 1798 ausdrücklich genannt sind, ist eine gesonderte Berechnung ausgeschlossen. Lediglich pharmakodynamische Testungen mittels Medikamentenapplikation dürfen separat honoriert werden.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 1798 neben einer Urethrozystoskopie (GOÄ 1700) oder einer Zystometrie (GOÄ 1728) am selben Behandlungstag ist durch die Ausschlussbestimmungen der GOÄ explizit ausgeschlossen.
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Dokumentation der GOÄ 1798: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das verwendete Kathetersystem sowie die spezifischen Messparameter exakt festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Blasenfüllung in Millilitern, die Zuggeschwindigkeit des Katheters und die ermittelten Druckwerte in Ruhe sowie unter Provokation.
Der grafische Ausdruck des aufgezeichneten Druckprofils muss zwingend digital oder in Papierform archiviert werden. Ohne den objektiven Befundnachweis in Form der Messkurve gilt die Leistung im Falle einer Prüfung als nicht vollständig erbracht. Auch die Durchführung und das Ergebnis der physikalischen Provokation müssen explizit im Protokoll erwähnt werden.
Dokumentationsbeispiel: Urethradruckprofil bei V.a. Belastungsinkontinenz Grad II. Blasenfüllung 150 ml NaCl. Katheterzuggeschwindigkeit 2 mm/s. Maximaler urethraler Verschlussdruck in Ruhe: 45 cm H2O, unter Hustenprovokation Abfall auf 12 cm H2O mit sichtbarem Urinverlust. Funktionelle Urethralänge: 28 mm. Befundkurve digital archiviert.
GOÄ 1798: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchsatz ist bei der GOÄ 1798 gut begründbar, wenn besondere Umstände vorliegen. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Harnröhrenstriktur, die eine extrem vorsichtige Katheterpassage erfordert, oder starke Schmerzzustände des Patienten. Auch erhebliche Compliance-Probleme, die zu Artefakten und somit zu notwendigen Wiederholungsmessungen führen, rechtfertigen eine Faktorsteigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Urethradruckprofilmessung im Rahmen eines diagnostischen Gesamtkonzepts erbracht. Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit einer sonographischen Untersuchung der Harnblase nach GOÄ 410 oder GOÄ 420 zur Bestimmung des Restharns. Auch die urologische Grunduntersuchung nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie Laborleistungen zur Ausschlussdiagnostik eines Harnwegsinfekts (z. B. GOÄ 3511) können am selben Tag problemlos neben der GOÄ 1798 abgerechnet werden.
Ziffer 1798 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1798 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 5102 — „Messung des Harnröhrenverschlussdrucks mit Einlage und Entnahme eines oder mehrerer Messkatheter, unter fortlaufender Registrierung, ggf. einschließlich - physikalischer Provokationstests -Beckenboden-EMG, je Sitzung" — mit einem Festpreis von 81,07 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 73,74 €). Abrechnung: je Sitzung, max. 1.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1798
Was hat nicht gestimmt?