GOÄ 1799: Nierenbeckendruckmessung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1799
Nierenbeckendruckmessung
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,10 € 2,3x
Höchstsatz 30,59 € 3,5x

Die Abrechnung der Nierenbeckendruckmessung nach GOÄ 1799 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie statische und dynamische Messungen korrekt deklarieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1799

GOÄ-Ziffer 1799: Nierenbeckendruckmessung – 150 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 1799 beschreibt die Nierenbeckendruckmessung, die in der urologischen Diagnostik eine zentrale Rolle spielt. Über eine bestehende oder neu angelegte perkutane Nephrostomie wird dabei der Druck im Nierenbecken im Verhältnis zur Harnblase gemessen. Diese Untersuchung ist in der Fachwelt auch als klassischer Whitaker-Test bekannt.

Die Bewertung mit 150 Punkten verdeutlicht, dass mit dieser Ziffer ausschließlich die einfache, hydrostatische Messung abgegolten ist. Komplexere urodynamische oder kombinierte Messverfahren fallen nicht unter den Leistungsumfang dieser Ziffer. Für die korrekte Abrechnung ist daher eine präzise Differenzierung der angewandten Messmethode zwingend erforderlich.

GOÄ 1799 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung

Die klinische Hauptindikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer 1799 ist der Verdacht auf eine Harnabflussstörung im Bereich des oberen Harntrakts. Insbesondere bei unklaren Dilatationen des Nierenbeckenkelchsystems hilft die Messung, zwischen einer mechanischen Obstruktion und einer hypotonen Erweiterung zu differenzieren. Die Durchführung erfolgt meist unter fluoroskopischer oder sonografischer Kontrolle.

Es ist wichtig zu betonen, dass die GOÄ 1799 nur die statische Druckmessung abbildet. In der modernen Urologie wird jedoch häufig eine dynamische Perfusionsdruckmessung durchgeführt, bei der Flüssigkeit mit definierter Flussrate instilliert wird. Da diese Methode einen signifikant höheren apparativen und zeitlichen Aufwand erfordert, ist sie nicht mit der Ziffer 1799 abzugelten.

Tipp: Führen Sie eine dynamische Whitaker-Messung durch, sollten Sie diese analog nach der GOÄ-Ziffer 1793 (Urodynamische Untersuchung) mit 400 Punkten abrechnen, um den tatsächlichen Aufwand adäquat abzubilden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1799

Fallbeispiel 1: Hydrostatische Messung bei liegender Nephrostomie

Ein Patient stellt sich mit einer bereits liegenden perkutanen Nephrostomie zur Überprüfung des Abflusswiderstands vor. Es erfolgt eine einfache hydrostatische Druckmessung im Nierenbecken und der Blase. Die Messung zeigt normale Druckverhältnisse ohne Obstruktion. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1799 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Erstmalige Fistelanlage mit anschließender Druckmessung

Bei einem Patienten mit unklarem Harnverhalt im oberen Harntrakt wird zunächst eine Nierenfistel perkutan angelegt. Im direkten Anschluss erfolgt die hydrostatische Nierenbeckendruckmessung. In diesem Fall ist neben der GOÄ 1799 auch die operative Anlage der Fistel nach GOÄ-Ziffer 1832 voll berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Dynamische Whitaker-Messung bei komplexer Stenose

Zur exakten Beurteilung einer Ureterabgangsstenose wird eine aufwendige dynamische Druck-Fluss-Messung mit kontinuierlicher Kochsalzinfusion durchgeführt. Da es sich um eine dynamische Messung handelt, scheidet die GOÄ 1799 aus. Stattdessen erfolgt die analoge Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 1793 (400 Punkte).

Häufige Fehler bei der GOÄ 1799: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1799 ist die fehlerhafte Deklaration einer dynamischen Messung unter dieser Ziffer. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn der hohe Aufwand einer dynamischen Messung fälschlicherweise über einen gesteigerten Satz der GOÄ 1799 statt über die Analogziffer 1793 geltend gemacht wird.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Kombination mit der Fistelanlage. Die Anlage einer Nierenfistel (GOÄ 1832) ist eine selbstständige operative Leistung und darf neben der Druckmessung abgerechnet werden. Prüfstellen versuchen gelegentlich, die Fistelanlage als Zuarbeit oder integralen Bestandteil der Druckmessung darzustellen, was gebührenrechtlich unzulässig ist.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei gleichzeitiger Durchführung von Fistelanlage und Druckmessung beide Leistungen in der Dokumentation zeitlich und methodisch klar voneinander getrennt dargestellt werden.

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Dokumentation der GOÄ 1799: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Für die GOÄ 1799 müssen die Ausgangsdruckwerte im Nierenbecken sowie in der Harnblase explizit dokumentiert werden. Auch der methodische Weg, also der Zugang über die perkutane Nephrostomie, muss zweifelsfrei aus der Akte hervorgehen.

Falls zusätzliche diagnostische Schritte wie eine Kontrastmittelapplikation oder Durchleuchtung stattgefunden haben, sollten diese ebenfalls präzise erfasst werden. Dies erleichtert nicht nur die Begründung eines eventuell erhöhten Steigerungssatzes, sondern sichert die Abrechnungstransparenz gegenüber dem Patienten und den Kostenträgern.

Dokumentation: Perkutane Druckmessung im Nierenbecken über bestehende Nephrostomie (F10). Hydrostatischer Nierenbeckendruck: 12 cm H2O, intravesikaler Druck: 8 cm H2O. Kein signifikanter Druckgradient. Befund spricht gegen relevante Obstruktion.

GOÄ 1799: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 1799 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 20,10 €. Ein Schwellenwertüberschreitungs-Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (30,59 €) kann gerechtfertigt sein, wenn besondere anatomische Schwierigkeiten vorliegen. Typische Begründungen sind beispielsweise ausgeprägte Nierenbeckenkelch-Deformationen oder erhebliche Adipositas des Patienten, die den Zugang erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der bereits erwähnten GOÄ-Ziffer 1832 für die Fistelanlage kann die GOÄ 1799 häufig mit urologischen Ultraschallleistungen kombiniert werden. Hierzu zählt insbesondere die GOÄ-Ziffer 420 (Sonographie eines Organs) für die sonografische Lagekontrolle. Auch die urologische Grundkonsultation nach GOÄ-Ziffer 1 oder 5 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen neben der Spezialleistung berechnungsfähig.

Ziffer 1799 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1799 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 5106 — „Nierenbeckendruckmessung, einschließlich hydrostatischer und/oder dynamischer Messung" — mit einem Festpreis von 44,55 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,10 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1799

Die Nierenbeckendruckmessung nach GOÄ 1799 kostet im einfachen Gebührensatz 8,74 € und im urologischen Alltag beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz 20,10 €. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Höchstsatz (3,5-fach) mit 30,59 € berechnet werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Begründung auf der Liquidation.
Die GOÄ 1799 selbst wird nicht analog abgerechnet, jedoch muss die aufwendigere dynamische Whitaker-Messung analog nach GOÄ-Ziffer 1793 berechnet werden. Die Ziffer 1799 deckt gebührenrechtlich ausschließlich die einfache hydrostatische Messung ab. Für die dynamische Perfusionsdruckmessung ist die Analogie zur Ziffer 1793 (400 Punkte) urologischer Standard.
Ja, die operative Anlage einer Nierenfistel ist eine selbstständige Leistung und darf separat mit der GOÄ-Ziffer 1832 abgerechnet werden. Die GOÄ 1799 umfasst lediglich die anschließende Druckmessung, nicht jedoch den chirurgischen Zugangsweg. Beide Leistungen müssen in der Patientenakte getrennt dokumentiert sein.
Die statische Whitaker-Messung erfasst lediglich den hydrostatischen Druck und wird über die GOÄ 1799 abgerechnet. Bei der dynamischen Messung wird zusätzlich Flüssigkeit instilliert, um den Druckverlauf unter Belastung zu prüfen. Diese wesentlich aufwendigere Methode wird analog über die GOÄ-Ziffer 1793 liquidiert.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist bei erschwerten anatomischen Bedingungen oder erheblichem zeitlichen Mehraufwand zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen, starke Adipositas des Patienten oder schwierige urologische Fehlbildungen. Die Begründung muss patientenindividuell und verständlich auf der Rechnung formuliert werden.
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