Die Abrechnung der Nierenbeckendruckmessung nach GOÄ 1799 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie statische und dynamische Messungen korrekt deklarieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1799
GOÄ-Ziffer 1799: Nierenbeckendruckmessung – 150 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 1799 beschreibt die Nierenbeckendruckmessung, die in der urologischen Diagnostik eine zentrale Rolle spielt. Über eine bestehende oder neu angelegte perkutane Nephrostomie wird dabei der Druck im Nierenbecken im Verhältnis zur Harnblase gemessen. Diese Untersuchung ist in der Fachwelt auch als klassischer Whitaker-Test bekannt.
Die Bewertung mit 150 Punkten verdeutlicht, dass mit dieser Ziffer ausschließlich die einfache, hydrostatische Messung abgegolten ist. Komplexere urodynamische oder kombinierte Messverfahren fallen nicht unter den Leistungsumfang dieser Ziffer. Für die korrekte Abrechnung ist daher eine präzise Differenzierung der angewandten Messmethode zwingend erforderlich.
GOÄ 1799 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung
Die klinische Hauptindikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer 1799 ist der Verdacht auf eine Harnabflussstörung im Bereich des oberen Harntrakts. Insbesondere bei unklaren Dilatationen des Nierenbeckenkelchsystems hilft die Messung, zwischen einer mechanischen Obstruktion und einer hypotonen Erweiterung zu differenzieren. Die Durchführung erfolgt meist unter fluoroskopischer oder sonografischer Kontrolle.
Es ist wichtig zu betonen, dass die GOÄ 1799 nur die statische Druckmessung abbildet. In der modernen Urologie wird jedoch häufig eine dynamische Perfusionsdruckmessung durchgeführt, bei der Flüssigkeit mit definierter Flussrate instilliert wird. Da diese Methode einen signifikant höheren apparativen und zeitlichen Aufwand erfordert, ist sie nicht mit der Ziffer 1799 abzugelten.
Tipp: Führen Sie eine dynamische Whitaker-Messung durch, sollten Sie diese analog nach der GOÄ-Ziffer 1793 (Urodynamische Untersuchung) mit 400 Punkten abrechnen, um den tatsächlichen Aufwand adäquat abzubilden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1799
Fallbeispiel 1: Hydrostatische Messung bei liegender Nephrostomie
Ein Patient stellt sich mit einer bereits liegenden perkutanen Nephrostomie zur Überprüfung des Abflusswiderstands vor. Es erfolgt eine einfache hydrostatische Druckmessung im Nierenbecken und der Blase. Die Messung zeigt normale Druckverhältnisse ohne Obstruktion. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1799 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Erstmalige Fistelanlage mit anschließender Druckmessung
Bei einem Patienten mit unklarem Harnverhalt im oberen Harntrakt wird zunächst eine Nierenfistel perkutan angelegt. Im direkten Anschluss erfolgt die hydrostatische Nierenbeckendruckmessung. In diesem Fall ist neben der GOÄ 1799 auch die operative Anlage der Fistel nach GOÄ-Ziffer 1832 voll berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Dynamische Whitaker-Messung bei komplexer Stenose
Zur exakten Beurteilung einer Ureterabgangsstenose wird eine aufwendige dynamische Druck-Fluss-Messung mit kontinuierlicher Kochsalzinfusion durchgeführt. Da es sich um eine dynamische Messung handelt, scheidet die GOÄ 1799 aus. Stattdessen erfolgt die analoge Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 1793 (400 Punkte).
Häufige Fehler bei der GOÄ 1799: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1799 ist die fehlerhafte Deklaration einer dynamischen Messung unter dieser Ziffer. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn der hohe Aufwand einer dynamischen Messung fälschlicherweise über einen gesteigerten Satz der GOÄ 1799 statt über die Analogziffer 1793 geltend gemacht wird.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Kombination mit der Fistelanlage. Die Anlage einer Nierenfistel (GOÄ 1832) ist eine selbstständige operative Leistung und darf neben der Druckmessung abgerechnet werden. Prüfstellen versuchen gelegentlich, die Fistelanlage als Zuarbeit oder integralen Bestandteil der Druckmessung darzustellen, was gebührenrechtlich unzulässig ist.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei gleichzeitiger Durchführung von Fistelanlage und Druckmessung beide Leistungen in der Dokumentation zeitlich und methodisch klar voneinander getrennt dargestellt werden.
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Dokumentation der GOÄ 1799: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Für die GOÄ 1799 müssen die Ausgangsdruckwerte im Nierenbecken sowie in der Harnblase explizit dokumentiert werden. Auch der methodische Weg, also der Zugang über die perkutane Nephrostomie, muss zweifelsfrei aus der Akte hervorgehen.
Falls zusätzliche diagnostische Schritte wie eine Kontrastmittelapplikation oder Durchleuchtung stattgefunden haben, sollten diese ebenfalls präzise erfasst werden. Dies erleichtert nicht nur die Begründung eines eventuell erhöhten Steigerungssatzes, sondern sichert die Abrechnungstransparenz gegenüber dem Patienten und den Kostenträgern.
Dokumentation: Perkutane Druckmessung im Nierenbecken über bestehende Nephrostomie (F10). Hydrostatischer Nierenbeckendruck: 12 cm H2O, intravesikaler Druck: 8 cm H2O. Kein signifikanter Druckgradient. Befund spricht gegen relevante Obstruktion.
GOÄ 1799: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ 1799 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 20,10 €. Ein Schwellenwertüberschreitungs-Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (30,59 €) kann gerechtfertigt sein, wenn besondere anatomische Schwierigkeiten vorliegen. Typische Begründungen sind beispielsweise ausgeprägte Nierenbeckenkelch-Deformationen oder erhebliche Adipositas des Patienten, die den Zugang erschweren.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der bereits erwähnten GOÄ-Ziffer 1832 für die Fistelanlage kann die GOÄ 1799 häufig mit urologischen Ultraschallleistungen kombiniert werden. Hierzu zählt insbesondere die GOÄ-Ziffer 420 (Sonographie eines Organs) für die sonografische Lagekontrolle. Auch die urologische Grundkonsultation nach GOÄ-Ziffer 1 oder 5 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen neben der Spezialleistung berechnungsfähig.
Ziffer 1799 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1799 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 5106 — „Nierenbeckendruckmessung, einschließlich hydrostatischer und/oder dynamischer Messung" — mit einem Festpreis von 44,55 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,10 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1799
Was hat nicht gestimmt?