GOÄ 1800: Blasensteinzertrümmerung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1800
Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle , je Sitzung
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,42 € 2,3x
Höchstsatz 301,94 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1800: So rechnen Sie die endoskopische Blasensteinzertrümmerung und die analoge ESWT-Therapie rechtssicher und fehlerfrei ab.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1800

Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 1800 beschreibt eine urologische Kernleistung zur interventionellen Sanierung von Konkrementen in der Harnblase. Die Leistung umfasst sowohl die physikalische oder mechanische Zertrümmerung (Lithotripsie) als auch die anschließende vollständige Entfernung der Steinfragmente aus der Blase. Diese Schritte müssen zwingend unter endoskopischer Sichtkontrolle erfolgen.

In der Gebühr ist die Einbringung des notwendigen Operationsinstrumentariums bereits enthalten. Die Ziffer ist als Komplexleistung definiert, die pro Sitzung unabhängig von der Anzahl der behandelten Steine abgerechnet wird. Eine mehrfache Berechnung in einer Sitzung ist somit ausgeschlossen.

2. GOÄ 1800 in der Praxis: Endoskopische Lithotripsie und analoge Anwendung

Im klinischen Alltag der Urologie kommt die GOÄ 1800 bei Patienten mit symptomatischen Blasensteinen zum Einsatz. Für die Zertrümmerung können verschiedene moderne Techniken wie der Holmium-Laser, elektrohydraulische Sonden, Ultraschall-Lithotripter oder mechanische Zangen verwendet werden. Die Wahl des Instruments beeinflusst die Abrechnung der Ziffer 1800 selbst nicht, kann jedoch Zuschläge auslösen.

Eine Besonderheit dieser Ziffer liegt in ihrer weitreichenden analogen Anwendung außerhalb der Urologie. Nach einem Beschluss der Bundesärztekammer ist die GOÄ 1800 analog für die fokussierte extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen und schmerztherapeutischen Indikationen heranzuziehen. Dies betrifft beispielsweise die Behandlung von Pseudarthrosen oder therapierefraktären Sehnenansatzerkrankungen mit Großgeräten.

Tipp: Achten Sie bei der analogen Anwendung der GOÄ 1800 für die ESWT darauf, dass das verwendete Gerät zwingend über eine integrierte Ortungseinrichtung verfügen muss. Die Ortung selbst ist in der Analoggebühr bereits enthalten und darf nicht separat berechnet werden.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1800

Fallbeispiel 1: Endoskopische Laser-Lithotripsie eines solitären Blasensteins

Ein Patient stellt sich mit einem solitären, 1,8 cm großen Blasenkonkrement vor. In Allgemeinanästhesie erfolgt die endoskopische Zertrümmerung mittels Holmium-Laser sowie die vollständige Spülung der Fragmente. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1800 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der Laser-Zuschlag nach GOÄ 441.

Fallbeispiel 2: Entfernung multipler Blasensteine mittels Ultraschall

Bei einem Patienten mit ausgeprägter Prostatahypertrophie werden im Rahmen einer Sitzung drei Blasensteine sonographisch zertrümmert und per Elik-Evakuator entfernt. Trotz der Mehrzahl an Konkrementen darf die GOÄ 1800 nur einmal berechnet werden. Ein Zuschlag für den Ultraschall-Lithotripter ist im Gegensatz zum Laser nicht vorgesehen.

Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung bei Pseudarthrose (Orthopädie)

Bei einer seit sechs Monaten nicht heilenden Tibiafraktur wird eine hochenergetische, fokussierte ESWT durchgeführt. Die Behandlung erfolgt unter radiologischer Ortung mit einem urologischen Großgerät. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1800 analog, wobei aufgrund des hohen Aufwands der Steigerungsfaktor 3,5 gewählt wird.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1800: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Mehrfachabrechnung der Ziffer 1800 in einer Sitzung bei Vorliegen mehrerer Steine. Da die Leistungslegende explizit den Plural „Blasensteine“ nennt, ist die Leistung pro Sitzung abgegolten. Private Krankenversicherungen kürzen entsprechende Rechnungen konsequent auf eine einmalige Gebühr.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Nebeneinanderberechnung einer diagnostischen Zystoskopie (GOÄ 1785). Die für den operativen Eingriff notwendige Spiegelung ist Bestandteil der GOÄ 1800. Nur wenn eine vorausgegangene, rein diagnostische Zystoskopie mit separater Indikationsstellung stattfand, ist diese neben der GOÄ 1800 berechnungsfähig.

Achtung: Bei der analogen Abrechnung der GOÄ 1800 für orthopädische ESWT-Leistungen darf der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ 445 nicht angesetzt werden. Die PKVen und Beihilfestellen weisen diesen Zuschlag unter Verweis auf die Stellungnahme der Bundesärztekammer regelmäßig zurück.

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5. Dokumentation der GOÄ 1800: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Größe und Anzahl der Konkremente sowie die exakte Lokalisation detailliert beschrieben werden. Auch das verwendete Instrumentarium (z. B. Laser-Faser, Zange) muss namentlich genannt werden, um Zuschläge wie die GOÄ 441 zu rechtfertigen.

Für die analoge Anwendung im orthopädischen Bereich muss die Dokumentation den Nachweis der fokussierten Stoßwellen-Applikation und die Durchführung der Ortung enthalten. Bei der Behandlung von Pseudarthrosen sollte zudem die traumatologische Komplexität im Bericht hervorgehoben werden.

Dokumentationsbeispiel: Endoskopische Kontrolle mittels Operationszystoskop. Nachweis von zwei Blasenkonkrementen (1,2 cm und 0,8 cm). Vollständige Zertrümmerung mittels Holmium-Laser (Zuschlag 441) und anschließende restlose Spülung und Extraktion der Fragmente. Komplikationsfreier Verlauf.

6. GOÄ 1800: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei erschwerten Bedingungen gut zu begründen. Typische urologische Begründungen sind extrem harte Steine mit langer Zertrümmerungszeit, anatomische Engpässe wie eine ausgeprägte Prostatahyperplasie oder eine stark eingeschränkte Blasenkapazität.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und sinnvoll ist die Kombination mit dem Laser-Zuschlag nach GOÄ 441, sofern ein Lasersystem zur Anwendung kam. Nicht nebeneinander berechnet werden dürfen hingegen operative Zystoskopien (z. B. GOÄ 1786) oder andere endoskopische Steintherapien im selben Zielgebiet während derselben Sitzung.

Ziffer 1800 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1800 erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10113 — „Blasenstein- oder Fremdkörperentfernung, auch mittels transurethraler endoskopischer Litholapaxie, ggf. einschließlich -Lithotripsie -Zugangsleistung (Endoskopie), je Sitzung" — mit einem Festpreis von 189,79 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 198,42 €). Abrechnung: 1x je Sitzung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1800

Nein, die GOÄ-Ziffer 1800 kann pro Sitzung nur einmal berechnet werden, auch wenn mehrere Blasensteine entfernt werden. Der Leistungstext verwendet explizit den Plural „Blasensteine“. Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors ist bei hohem Aufwand jedoch möglich.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ 441 für die Anwendung eines Lasers ist neben der Ziffer 1800 gesondert berechnungsfähig. Dies ist in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts C VIII geregelt. Für Ultraschall- oder Sondenanwendungen gilt dies jedoch nicht.
Eine diagnostische Zystoskopie nach GOÄ 1785 ist nur dann neben der 1800 berechnungsfähig, wenn sie als eigenständige, vorangegangene Untersuchung stattfand. Die für den operativen Eingriff notwendige Zystoskopie mit dem Operationszystoskop ist bereits in der GOÄ 1800 enthalten. Eine klare Dokumentation der Indikationstrennung ist hierbei zwingend erforderlich.
Die hochenergetische ESWT bei orthopädischen Indikationen wird analog nach der GOÄ-Ziffer 1800 berechnet. Dies entspricht der offiziellen Empfehlung der Bundesärztekammer für Behandlungen mit Großgeräten inklusive Ortung. Die radiale Stoßwellentherapie hingegen wird analog nach GOÄ 302 abgerechnet.
Nein, der Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ 445 darf bei der analogen Abrechnung der GOÄ 1800 für die ESWT nicht herangezogen werden. Die Bundesärztekammer vertritt die Auffassung, dass dieser Zuschlag bei einer nicht-invasiven Stoßwellentherapie nicht sachgerecht ist.
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