GOÄ 1802: Transurethrale Eingriffe korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1802
Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z. B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle – auch einschließlich Probeexzision –
Punktzahl 739  
Einfachsatz 43,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,06 € 2,3x
Höchstsatz 150,75 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1802: So rechnen Sie transurethrale Eingriffe in der Harnblase rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste bei der PKV.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1802

Die GOÄ-Ziffer 1802 beschreibt operative Maßnahmen in der Harnblase, die auf transurethralem Weg unter endoskopischer Kontrolle durchgeführt werden. Typische Beispiele hierfür sind die Koagulation kleinerer Befunde oder die Entfernung von Fremdkörpern.

Der Leistungstext lautet offiziell:

Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z. B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle – auch einschließlich Probeexzision –

Wichtig ist, dass diese Ziffer als Komplexleistung konzipiert ist. Das bedeutet, dass alle im Text genannten Einzelschritte, wie etwa eine Probeexzision oder die Nutzung des Operationsendoskops, bereits mit der Gebühr abgegolten sind.

GOÄ 1802 in der Praxis: Indikationen und Anwendungsbereiche

In der urologischen Praxis gehört die GOÄ-Ziffer 1802 zu den häufigsten operativen Abrechnungsziffern. Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Entfernung von Ureterschienen (z. B. Doppel-J-Katheter), die unter Sicht mittels Fremdkörperzange extrahiert werden.

Ein weiteres wichtiges Feld ist die Sanierung kleinerer Geschwülste wie solitäre Papillome oder die Blutungsstillung mittels Elektrokoagulation. Größere Befunde, die eine umfassende Resektion erfordern, müssen hingegen strikt abgegrenzt und nach anderen Ziffern bewertet werden.

Tipp: Die Entfernung einer Ureterschiene (z. B. DJ-Katheter) mittels Zystoskopie wird regelhaft über die GOÄ-Ziffer 1802 abgerechnet, da dies einen transurethralen Eingriff unter endoskopischer Kontrolle darstellt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1802

Fallbeispiel 1: Entfernung einer Ureterschiene

Ein Patient stellt sich zur geplanten Extraktion einer liegenden Ureterschiene vor. Nach lokaler Anästhesie erfolgt die Zystoskopie, das Fassen der Schiene mit der Fremdkörperzange und die komplikationslose Bergung.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1802 zum Regelsatz (2,3-fach). Eine zusätzliche Zystoskopie nach Ziffer 1785 darf hierbei nicht in Rechnung gestellt werden.

Fallbeispiel 2: Abtragung eines Blasenpapilloms

Bei einer Kontrolluntersuchung wird ein verdächtiges, 4 mm großes Blasenpapillom entdeckt. Dieses wird biopsiert und die Abtragungsstelle anschließend mittels Koagulation versorgt.

Da die Probeexzision integraler Bestandteil der Ziffer 1802 ist, wird nur diese eine Ziffer abgerechnet. Ein erhöhter Aufwand kann über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Fallbeispiel 3: Strikturenspaltung nach Sachse

Es erfolgt die endoskopische Spaltung einer rezidivierenden Harnröhrenstriktur unter Sicht (nach Sachse). Dies stellt eine typische analoge Anwendung dar.

Abgerechnet wird hierbei die Analogziffer A 1716, die sich in ihrer Bewertung direkt an der GOÄ 1802 orientiert. Auch bei mehreren Strikturen ist die Ziffer pro Sitzung nur einmal ansetzbar.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1802: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Nebeneinanderberechnung der diagnostischen Zystoskopie (Ziffer 1785) und der therapeutischen Ziffer 1802. Da der endoskopische Zugangsweg zwingend für den Eingriff erforderlich ist, greift hier ein strikter Ausschluss der Ziffer 1785.

Ebenso führt die separate Abrechnung einer Probeexzision (z. B. nach Ziffer 1800) regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Die Biopsie ist im Leistungstext der 1802 explizit eingeschlossen und somit abgegolten.

Achtung: Die Ziffer 1802 darf niemals neben der Ziffer 1803 (Resektion großer Blasengeschwülste) in derselben Sitzung abgerechnet werden, da sich die Leistungsinhalte überschneiden.

Zudem ist auf die korrekte Abgrenzung zu achten: Bei multiplen kleinen Eingriffen in einer Sitzung verhindert das urologische "und/oder" in der Leistungslegende eine Mehrfachberechnung der Ziffer 1802.

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Dokumentation der GOÄ 1802: Praxisbewährte Hinweise

Um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden, ist eine vollständige Dokumentation des Eingriffs unerlässlich. Der OP-Bericht muss den endoskopischen Befund, die Lokalisation und die genaue Art des Eingriffs präzise beschreiben.

Besonders bei der Entfernung von Fremdkörpern oder Gewebeabtragungen sollten die Maße und die histopathologische Einsendung dokumentiert werden. Dies dient als rechtssicherer Nachweis für die medizinische Notwendigkeit.

Dokumentation: Video-Zystoskopie unter Lokalanästhesie. Darstellung eines solitären, ca. 5 mm großen Papilloms an der rechten Blasenwand. Probeexzision mittels Biopsiezange (Präparat an Pathologie), anschließende vollständige Koagulation des Abtragungsbettes mittels Elektrokoagulation. Keine Blutung. Komplikationsloser Verlauf.

Eine lückenlose Befundbeschreibung schützt die Praxis effektiv vor Regressen und erleichtert die Argumentation gegenüber privaten Kostenträgern.

GOÄ 1802: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe sind anatomische Besonderheiten wie eine ausgeprägte Prostatahyperplasie, die den Zugang erschwert, oder starke Blutungen, die die Sicht behindern.

Auch eine erschwerte Fremdkörperbergung bei ungünstiger Lage in der Blase rechtfertigt einen erhöhten Begründungsaufwand zur Durchsetzung des maximalen Faktors.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 1802 ambulant in der Praxis durchgeführt. In diesen Fällen kann der Zuschlag 441 (Zuschlag für ambulantes Operieren) oder bei höherem Aufwand der Zuschlag 443 hinzugerechnet werden.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der Ziffer 1803 für größere Resektionen am selben Tag. Lokalanästhetika oder Verbrauchsmaterialien können je nach Einzelfall gesondert berechnet werden.

Ziffer 1802 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1802 (Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z. B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle – auch einschließlich Probeexzision –, heute 99,06 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ zusammen mit anderen Altziffern in folgende Leistungen überführt:

  • 10133 Inzision der Harnröhre zur Beseitigung einer Striktur, unter Sicht (z.B. Urethrotomia interna nach Sachse), ggf. einschließlich Instillation von Arzneimitteln, je Sitzung (70,07 €)
  • 10115 Endoskopische Entfernung von Harnblasengeschwülsten und/oder Harnröhrengeschwülsten, ggf. einschließlich der Entnahme von mehreren Gewebeproben aus der Harnröhre und/oder dem Harnblasenhals und/oder der Harnblase, je Sitzung (210,18 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1802

Nein, die diagnostische Zystoskopie ist nicht neben der GOÄ 1802 berechenbar. Da der endoskopische Zugang integraler Bestandteil des Eingriffs ist, sind die Ziffern 1785 bis 1790 am selben Behandlungstag ausgeschlossen.
Die Entfernung einer Ureterschiene (z. B. DJ-Katheter) wird über die GOÄ-Ziffer 1802 abgerechnet. Da es sich um einen transurethralen Eingriff unter endoskopischer Kontrolle handelt, ist diese Ziffer hierfür voll ansetzbar.
Nein, eine Probeexzision ist explizit im Leistungsumfang der GOÄ-Ziffer 1802 enthalten. Eine zusätzliche Abrechnung von Biopsieziffern für dieselbe Sitzung ist daher nicht zulässig.
Nein, die Ziffer 1802 ist pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig, auch wenn mehrere kleine Geschwülste therapiert werden. Ein erhöhter Aufwand durch multiple Läsionen kann jedoch über einen höheren Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
Die Schlitzung einer Harnröhrenstriktur unter Sicht wird analog nach der Ziffer A 1716 abgerechnet, was der Bewertung der GOÄ 1802 entspricht. Auch diese Analogziffer ist pro Sitzung nur einmal berechenbar.
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