Leitfaden zur Abrechnung der Urethroskopie nach GOÄ 1712. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die Abgrenzung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1712
GOÄ-Ziffer 1712: Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) – 119 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 1712 beschreibt die rein diagnostische Spiegelung der Harnröhre. Diese Leistung umfasst die visuelle Inspektion der Harnröhrenschleimhaut mittels eines speziellen Endoskops. Für die Durchführung können sowohl starre als auch flexible Urethroskope zum Einsatz kommen.
Die Leistung ist unabhängig vom Geschlecht des Patienten berechnungsfähig. Sie deckt die vollständige Inspektion vom äußeren Meatus bis zur Blasenöffnung ab. Wichtig ist, dass die Ziffer ausschließlich die diagnostische Untersuchung ohne operative Interventionen oder die Inspektion der Harnblase selbst beinhaltet.
GOÄ 1712 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Urethroskopie nach GOÄ 1712 kommt bei verschiedenen urologischen Fragestellungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Harnröhrenstrikturen, chronische Entzündungen oder angeborene Fehlbildungen. Auch die Abklärung von Mikrohämaturien oder der Verdacht auf Fremdkörper in der Harnröhre rechtfertigen diese Untersuchung.
In der urologischen Praxis muss eine klare Abgrenzung zwischen den Geschlechtern getroffen werden. Beim Mann ist die isolierte Urethroskopie selten die Regeluntersuchung, da meist eine kombinierte Zystourethroskopie (GOÄ-Ziffer 1787) durchgeführt wird. Bei Frauen hingegen ist die isolierte Darstellung der kurzen Harnröhre häufiger als eigenständige Leistung indiziert.
Achtung: Wird im Rahmen der Untersuchung auch die Harnblase inspiziert, liegt eine Zystourethroskopie vor. In diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ 1712 ausgeschlossen, und es muss die höher bewertete GOÄ-Ziffer 1787 herangezogen werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1712
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Harnröhrenstriktur bei einer Patientin
Eine Patientin stellt sich mit rezidivierenden Harnwegsinfekten und abgeschwächtem Harnstrahl vor. Zur Abklärung einer mechanischen Einengung erfolgt eine diagnostische Urethroskopie mit einem flexiblen Instrument. Es zeigt sich eine diskrete, aber nicht interventionsbedürftige Einengung im mittleren Drittel.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1712 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich wird die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 sowie die Lokalanästhesie der Harnröhre nach GOÄ-Ziffer 488 in Ansatz gebracht.
Fallbeispiel 2: Ausschluss eines Fremdkörpers
Ein männlicher Patient stellt sich mit stechenden Schmerzen in der Harnröhre nach Manipulation vor. Zur Diagnostik wird eine Urethroskopie durchgeführt, bei der kein Fremdkörper, jedoch eine leichte Schleimhautirritation festgestellt wird. Eine Intervention erfolgt nicht.
Abgerechnet wird die diagnostische Urethroskopie nach GOÄ 1712. Da die Passage aufgrund von Abwehrspannung des Patienten erschwert war, kann ein erhöhter Steigerungsfaktor (z. B. 2,8-fach) mit entsprechender Begründung gewählt werden.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach Harnröhrenrekonstruktion
Ein Patient stellt sich drei Monate nach einer operativen Rekonstruktion der Harnröhre zur geplanten Verlaufskontrolle vor. Mittels eines flexiblen Urethroskops wird das Operationsgebiet inspiziert, um die Heilung und die Weite des Lumens zu beurteilen. Die Schleimhaut zeigt sich reizfrei und gut abgeheilt.
Diese reine Kontrolluntersuchung ohne therapeutische Konsequenz wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 1712 abgerechnet. Eine Kombination mit beratenden Leistungen nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 ist je nach Gesprächsinhalt zulässig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1712: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 1712 mit einer Zystoskopie (GOÄ 1785). Diese Kombination ist durch die Allgemeinen Bestimmungen ausgeschlossen. Die korrekte Abbildung dieser kombinierten Leistung erfolgt ausschließlich über die Zystourethroskopie nach GOÄ 1787.
Ebenfalls beanstandet wird die Abrechnung der GOÄ 1712, wenn während der Untersuchung eine therapeutische Maßnahme durchgeführt wurde. Sobald eine Papillomkoagulation, eine Erstbougierung oder die Spaltung einer Striktur erfolgt, erlischt die Berechtigung für die GOÄ 1712. In diesen Fällen muss die operative Urethroskopie nach GOÄ-Ziffer 1713 abgerechnet werden.
Achtung: Die Entfernung von Kondylomen oder Polypen direkt an der Harnröhrenmündung fällt nicht unter die GOÄ 1712 oder 1713. Hierfür ist die GOÄ-Ziffer 1714 (Entfernung von Geschwülsten an der Harnröhrenmündung) die korrekte Abrechnungsgrundlage.
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Dokumentation der GOÄ 1712: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Im Krankenblatt müssen die Indikation, das verwendete Instrumentarium (starr oder flexibel) sowie die detaillierten anatomischen Befunde festgehalten werden. Auch die Aufklärung des Patienten und die Durchführung einer eventuellen Lokalanästhesie gehören in den Befundbericht.
Besonders wichtig ist die Dokumentation der exakten anatomischen Grenzen der Inspektion. Es muss klar hervorgehen, dass lediglich die Harnröhre und nicht die Harnblase gespiegelt wurde. Falls Komplikationen oder anatomische Besonderheiten vorlagen, sollten diese detailliert beschrieben werden, um eine spätere Faktorerhöhung zu rechtfertigen.
Dokumentationsbeispiel: Diagnostische Urethroskopie mit flexiblem Urethroskop (Charr. 12) nach Einbringen von Gleitmittel-Lokalanästhetikum (Instillagel). Inspektion der gesamten Harnröhre bis zum Sphinkterbereich. Schleimhaut unauffällig, kein Anhalt für Strikturen oder entzündliche Veränderungen. Untersuchung gut toleriert.
GOÄ 1712: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 1712 gut begründbar, wenn erschwerende Faktoren vorlagen. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte anatomische Engpässe, starke Vernarbungen nach Voroperationen oder eine extreme Unruhe des Patienten. Auch eine starke Blutung, die die Sicht behindert und wiederholtes Spülen erfordert, rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1712 wird selten isoliert erbracht. Häufig lässt sie sich mit der GOÄ-Ziffer 488 für die Instillationsanästhesie der Harnröhre kombinieren. Auch die Kombination mit einer symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) oder einer eingehenden Beratung (GOÄ 3) am selben Tag ist unter Beachtung der zeitlichen Vorgaben und der Ausschlusskriterien möglich.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit der GOÄ 488 darauf, dass die Lokalanästhesie als eigenständige Leistung dokumentiert wird. Die Verbrauchsmaterialien (z. B. das Anästhesie-Gel) können in der Regel als Sachkosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Ziffer 1712 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 1712 (Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie), heute 15,96 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ strukturell neu gefasst:
- Bei Männlich / 2: 10100 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, flexibel (98,07 €)
- Bei Männlich / 3: 10101 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, flexibel (91,13 €)
- Bei Männlich / 13: 10102 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystokopie) beim Mann bzw. Jungen ab dem 13… (84,21 €)
- Bei Männlich / 2: 10103 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, starr (98,07 €)
- Bei Männlich / 3: 10104 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, starr (91,13 €)
- Bei Männlich / 13: 10105 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mann bzw. Jungen ab dem 1… (84,21 €)
- Bei Weiblich / 2: 10106 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mädchen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, flexibel (95,00 €)
- Bei Weiblich / 3: 10107 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mädchen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, flexibel (86,06 €)
- Bei Weiblich / 13: 10108 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) bei der Frau bzw. beim Mädchen ab dem 13. Lebensjahr, flexibel (77,12 €)
- Bei Weiblich / 2: 10109 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mädchen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, starr (95,00 €)
- Bei Weiblich / 3: 10110 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mädchen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, starr (86,06 €)
- Bei Weiblich / 13: 10111 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) bei der Frau bzw. beim Mädchen ab dem 13. Lebensjahr, starr (77,12 €)
Die Spanne der primären Festpreise reicht von 77,12 € bis 98,07 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1712
Was hat nicht gestimmt?