GOÄ 1787: Kombinierte Zystourethroskopie korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 1787
Kombinierte Zystourethroskopie
Punktzahl 252  
Einfachsatz 14,69 € 1,0x
Regelhöchstsatz 33,79 € 2,3x
Höchstsatz 51,41 € 3,5x

Die kombinierte Zystourethroskopie nach GOÄ 1787 wirft oft Fragen zur Steigerung und Instrumentenwahl auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie fehlerfrei abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1787

Kombinierte Zystourethroskopie

Die Ziffer 1787 GOÄ beschreibt eine urologische Kernleistung, die sowohl diagnostischen als auch therapeutischen Zwecken dienen kann. Die Leistung umfasst die kombinierte Beurteilung der Harnröhre (Urethra) und der Harnblase (Vesica urinaria) in einer Sitzung. Der behandelnde Arzt führt das Endoskop unter Sicht durch den gesamten Harnkanal ein, um pathologische Veränderungen der Schleimhaut, Engstellen oder Fremdkörper zu identifizieren.

Im Gegensatz zur einfachen Zystoskopie ist die Inspektion des gesamten urethralen Weges obligater Bestandteil dieser Ziffer. Die Passage der prostatischen Harnröhre beim Mann sowie die Beurteilung des Blasenhalses sind in der Leistung vollständig enthalten. Vorbereitende Maßnahmen wie die Desinfektion und das Einbringen eines Gleitmittels sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 1787 in der Praxis: Indikationen und geschlechtsspezifische Unterschiede

Die Indikation zur kombinierten Zystourethroskopie ist breit gefächert und reicht von der Abklärung einer Hämaturie bis hin zum Ausschluss von Harnröhrenstrikturen. Besonders beim männlichen Patienten ist die kombinierte Untersuchung der klinische Standard. Aufgrund der anatomischen Länge der männlichen Harnröhre ist eine isolierte Spiegelung der Blase ohne Beurteilung des urethralen Weges kaum praktikabel.

Bei weiblichen Patientinnen hingegen wird standardmäßig meist nur eine reine Zystoskopie nach den Ziffern 1785 oder 1786 durchgeführt. Eine Abrechnung der GOÄ 1787 bei Frauen erfordert daher eine präzise medizinische Begründung, die die Notwendigkeit der zusätzlichen Harnröhrenspiegelung darlegt. Dies ist beispielsweise bei Verdacht auf ein Urethradivertikel oder eine Harnröhrenstenose der Fall.

Tipp: Achten Sie bei der Abrechnung der GOÄ 1787 bei weiblichen Patienten auf eine detaillierte Dokumentation der urethralen Symptomatik, um Rückfragen von Kostenträgern direkt zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Praxis ist die Wahl des Instrumentariums. Die Untersuchung kann sowohl mit starren als auch mit flexiblen Endoskopen durchgeführt werden. Obwohl flexible Instrumente für den Patienten deutlich schonender sind, unterscheidet die GOÄ in der Leistungsbeschreibung nicht zwischen diesen Methoden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1787

Fallbeispiel 1: Abklärung einer schmerzlosen Makrohämaturie

Ein 65-jähriger männlicher Patient stellt sich mit einer schmerzlosen Makrohämaturie in der urologischen Praxis vor. Es erfolgt eine kombinierte Zystourethroskopie mit einem flexiblen Instrument zur Tumorsuche. Da ein flexibles Endoskop verwendet wurde, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 1787 mit dem erhöhten Steigerungssatz von 3,5, begründet durch den Einsatz des flexiblen Instrumentariums und die schwierigen anatomischen Verhältnisse bei bekannter Prostatahyperplasie.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Harnröhrenstriktur bei einer Patientin

Eine 45-jährige Patientin klagt über rezidivierende Harnwegsinfekte und einen abgeschwächten Harnstrahl. Zum Ausschluss einer Harnröhrenstriktur wird eine kombinierte Zystourethroskopie durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 1787 zum Regelsatz (2,3-fach), da die gezielte Beurteilung der weiblichen Urethra medizinisch indiziert und dokumentiert war.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach transurethraler Resektion

Ein 70-jähriger Patient stellt sich zur regelmäßigen Tumornachsorge nach transurethraler Resektion eines Blasenkarzinoms vor. Die Untersuchung erfolgt komplikationslos mit einem starren Instrument. Abgerechnet wird die GOÄ 1787 mit dem Regelsatz von 2,3, da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1787: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) ist die unzulässige analoge Abrechnung der Verwendung flexibler Instrumente. Einige Praxen versuchen, den Mehraufwand über Analogziffern wie die GOÄ 682 analog geltend zu machen. Dies ist laut Beschluss der Bundesärztekammer explizit unzulässig, da der Mehraufwand ausschließlich über den Steigerungssatz abgebildet werden darf.

Zudem ist die Beurteilung der Sphinkterreaktion (Schließmuskelfunktion) ein integraler Bestandteil der Urethroskopie. Eine zusätzliche Abrechnung der GOÄ 1791 neben der GOÄ 1787 wird von Prüfstellen regelmäßig gestrichen, da es sich um eine unselbstständige Teilleistung handelt. Nur wenn die Sphinktermessung als eigenständige urodynamische Untersuchung stattfindet, ist sie separat berechnungsfähig.

Achtung: Die Ziffern 1785 (Zystoskopie) und 1786 (Zystoskopie beim Mann) dürfen niemals nebeneinander mit der GOÄ 1787 abgerechnet werden, da die kombinierte Leistung die Einzeluntersuchungen vollständig einschließt.

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Dokumentation der GOÄ 1787: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Nachfragen der Beihilfestellen. Im Krankenblatt müssen neben der Indikation auch die anatomischen Verhältnisse detailliert beschrieben werden. Dazu gehören Angaben zur Schleimhaut der Harnröhre, der Prostatapassage beim Mann, den Ostien und der Blasenwand.

Besonders wichtig ist die Dokumentation des verwendeten Instrumententyps. Wird ein flexibles Endoskop genutzt, muss dies explizit vermerkt werden, um die spätere Schwellenwertüberschreitung rechtssicher zu begründen. Auch die Patienteneinwilligung und die lokale Anästhesie sollten dokumentiert sein.

Dokumentation: Kombinierte Zystourethroskopie mit flexiblem Instrument. Lokalanästhesie mit Instillationsgel. Urethra unauffällig, Prostataloge altersentsprechend leicht obstruktiv. Blasenkapazität ca. 350 ml. Schleimhaut ohne Anhalt für Malignität. Ostien beidseits frei urinierend. Sphinkter intakt.

GOÄ 1787: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 (33,79 €) kann bei erhöhtem Aufwand bis zum Höchstsatz von 3,5 (51,41 €) gesteigert werden. Ein klassischer Begründungsschwerpunkt ist die Verwendung eines flexiblen Instruments, welche laut Bundesärztekammer explizit über den Steigerungssatz abgebildet werden soll. Weitere valide Begründungen sind ausgeprägte Harnröhrenstrikturen, eine massive Prostatahyperplasie mit erschwerter Passage oder eine starke Blutung, die eine kontinuierliche Spülung erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die kombinierte Zystourethroskopie im Rahmen einer umfassenden urologischen Diagnostik erbracht. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit sonografischen Leistungen wie der transrektalen Sonographie (GOÄ 420) oder der Nierensonographie (GOÄ 410). Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit operativen Eingriffen an der Harnblase oder Harnröhre aus demselben Sitzungsgebiet, sofern diese die Endoskopie als Zugangsweg nutzen. Auch die Ziffernkombinationen mit den Ausschlüssen laut GOÄ-Vorgabe (z. B. 1700-1702) müssen strikt beachtet werden.

Ziffer 1787 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1787 (Kombinierte Zystourethroskopie, heute 33,79 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Junge bis vollendet 2. Lebensjahr / Flexibel: 10100 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, flexibel (98,07 €)
  • Bei Junge bis vollendet 2. Lebensjahr / Starr: 10103 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, starr (98,07 €)
  • Bei Junge ab 3 bis vollendet 12 Jahre / Flexibel: 10101 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, flexibel (91,13 €)
  • Bei Junge ab 3 bis vollendet 12 Jahre / Starr: 10104 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Jungen ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, starr (91,13 €)
  • Bei Mann bzw. Junge ab 13 Jahren / Flexibel: 10102 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystokopie) beim Mann bzw. Jungen ab dem 13… (84,21 €)
  • Bei Mann bzw. Junge ab 13 Jahren / Starr: 10105 Diagnostische Endoskopie des unteren Harntraktes (Urethrozystoskopie) beim Mann bzw. Jungen ab dem 1… (84,21 €)
  • Bei Weibliche Patientin: 4700 Diagnostische Urethrozystoskopie bei der Frau, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie -Harnblasensondierung -Harnblasenspülung (47,42 €)

Die Spanne der primären Festpreise reicht von 47,42 € bis 98,07 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1787

Nein, eine analoge Abrechnung der flexiblen Zystourethroskopie ist laut Bundesärztekammer nicht zulässig. Der erhöhte Sach- und Zeitaufwand muss stattdessen über einen höheren Steigerungssatz gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ geltend gemacht werden.
Nein, die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1787 und GOÄ 1785 ist ausgeschlossen. Da die kombinierte Zystourethroskopie die Spiegelung der Blase bereits vollständig beinhaltet, ist die alleinige Zystoskopie als unselbstständiger Teil anzusehen.
Nein, die Überprüfung der Schließmuskelfunktion ist ein integraler Bestandteil der Urethroskopie. Eine gesonderte Berechnung der GOÄ 1791 neben der GOÄ 1787 ist daher ausgeschlossen.
Bei weiblichen Patientinnen ist die GOÄ 1787 berechnungsfähig, wenn eine medizinische Notwendigkeit zur gezielten Beurteilung der Harnröhre vorliegt. Dies ist beispielsweise bei Verdacht auf eine Urethrastenose, Divertikel oder urethrale Tumoren der Fall und muss in der Rechnung begründet werden.
Neben der Verwendung eines flexiblen Instruments rechtfertigen anatomische Erschwernisse wie ausgeprägte Harnröhrenstrikturen oder eine massive Prostatahyperplasie eine Steigerung. Auch starke Blutungen, die eine kontinuierliche Spülung erfordern, oder eine mangelnde Compliance des Patienten sind anerkannte Begründungen.
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