GOÄ 1791: Tonographie & Schließmuskeltest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1791
Tonographische Untersuchung der Harnblase und/oder Funktionsprüfung des Schließmuskels einschließlich Katheterisierung
Punktzahl 148  
Einfachsatz 8,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,85 € 2,3x
Höchstsatz 30,21 € 3,5x

Erfahren Sie alles zur Abrechnung der GOÄ 1791: Indikationen, typische Fallbeispiele, Ausschlüsse und die analoge Anwendung bei der Analtonometrie.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1791

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 1791 wie folgt:

Tonographische Untersuchung der Harnblase und/oder Funktionsprüfung des Schließmuskels einschließlich Katheterisierung

Diese Ziffer bildet eine klassische, heute jedoch seltener angewandte Methode der Harnblasendruckmessung ab. Sie umfasst die Messung des Harnblaseninnendrucks in Abhängigkeit von der Blasenfüllung, meist durchgeführt mittels einer einfachen Steigrohrmethode. Die für die Untersuchung zwingend erforderliche Katheterisierung ist bereits vollständig in der Leistung enthalten und darf nicht separat berechnet werden.

GOÄ 1791 in der Praxis: Diagnostik von Blasenentleerungsstörungen

In der modernen urologischen Praxis hat die klassische Zystotonometrie an Bedeutung verloren. Sie wurde weitgehend durch differenziertere, computergestützte urodynamische Verfahren ersetzt. Dennoch behält die GOÄ 1791 ihre Berechtigung bei der schnellen, orientierenden Diagnostik im niedergelassenen Bereich.

Ein wichtiges Einsatzgebiet ist die isolierte Funktionsprüfung des Schließmuskels ohne gleichzeitige Druckmessung der Blase. Da die Leistungslegende die Formulierung „und/oder“ enthält, kann die Ziffer auch dann in voller Höhe abgerechnet werden, wenn nur eine der beiden Teilkomponenten erbracht wird. Dies ist besonders bei der Abklärung einer beginnenden Belastungsinkontinenz relevant.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1791

Fallbeispiel 1: Isolierte Schließmuskelprüfung bei Belastungsinkontinenz

Eine Patientin stellt sich mit Symptomen einer Belastungsinkontinenz vor. Zur Abklärung der Sphinkterfunktion führt der Urologe eine gezielte Funktionsprüfung des Schließmuskels durch. Eine vollständige urodynamische Messung ist nicht erforderlich. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1791 zum Regelsatz (19,85 €).

Fallbeispiel 2: Analtonometrie als analoge Leistung

Bei einem Patienten mit Stuhlinkontinenz wird eine manometrische Untersuchung des analen Schließmuskels durchgeführt. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für die Analtonometrie bereithält, erfolgt die Abrechnung analog. Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer wird hierfür die GOÄ-Ziffer 1791 analog (A 704) herangezogen.

Fallbeispiel 3: Einfache Zystotonometrie bei V.a. neurogene Blasenstörung

Bei einem bettlägerigen Patienten im Pflegeheim besteht der Verdacht auf eine neurogene Blasenentleerungsstörung. Mangels mobiler High-Tech-Urodynamik führt der Arzt eine einfache tonographische Untersuchung mittels Steigrohr durch. Die notwendige Einmalkatheterisierung ist Teil der Leistung. Berechnet wird die GOÄ-Ziffer 1791.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1791: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1791 betrifft die zusätzliche Berechnung der Katheterisierung. Da die Leistungslegende die Katheterisierung explizit einschließt, ist eine Nebeneinanderberechnung der Ziffern GOÄ 1728 bis 1733 am selben Tag strengstens ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen konsequent.

Achtung: Wird die tonographische Untersuchung nicht über einen Katheter, sondern mittels einer direkten Harnblasenpunktion durchgeführt, darf die GOÄ 1791 nicht unverändert berechnet werden. In diesem Fall ist die Punktion nach GOÄ 318 anzusetzen, während sich das Honorar der GOÄ 1791 um den kalkulatorischen Anteil der Katheterisierung reduzieren muss.

Ein weiterer Fehler ist die Abrechnung der GOÄ 1791 für die bloße Beobachtung der Sphinkterreaktion während einer Urethroskopie. Die visuelle Beurteilung des Schließmuskels bei der Spiegelung ist ein unselbstständiger Bestandteil der Urethroskopie (GOÄ 1787) und darf nicht separat in Rechnung gestellt werden.

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Dokumentation der GOÄ 1791: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarverlusten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, der Ablauf der Katheterisierung sowie die konkret gemessenen Druckwerte oder die Ergebnisse der Schließmuskelprüfung detailliert festgehalten werden.

Dokumentation: Indikation: V.a. Sphinkterinsuffizienz bei Belastungsinkontinenz Grad I. Einmalkatheterisierung unter sterilen Bedingungen. Tonographische Messung der Harnblase: Erstes Füllungsgefühl bei 150 ml, maximales Kapazitätsgefühl bei 380 ml. Schließmuskeltonus bei Provokation (Husten) suffizient dargestellt.

Tipp: Dokumentieren Sie bei analogen Anwendungen (wie der Analtonometrie) immer explizit den Zusatz „analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ“ auf der Liquidation, um Rückfragen der Erstattungsstellen zu vermeiden.

GOÄ 1791: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 1791 gut begründbar, wenn erschwerende Faktoren vorliegen. Typische Steigerungsgründe sind ausgeprägte Harnröhrenstrikturen, eine hochgradige Prostatahyperplasie beim Mann oder extreme Unruhe des Patienten, die die Katheterisierung erheblich erschweren und zeitlich verzögern. Auch anatomische Besonderheiten nach urologischen Voroperationen rechtfertigen einen erhöhten Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1791 lässt sich gut mit urologischen Basisleistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder einer Beratung nach GOÄ 1 oder 3. Auch die Kombination mit einer anschließenden Ultraschalluntersuchung der Harnblase (GOÄ 410) ist im klinischen Alltag üblich und zulässig.

Ziffer 1791 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 1791 (Tonographische Untersuchung der Harnblase und/oder Funktionsprüfung des Schließmuskels einschließlich Katheterisierung, heute 19,85 € beim 2,3-fachen Satz) löst sich in der neuen GOÄ in mehrere Leistungen auf — die Abrechnung hängt vom konkreten Eingriff und den Patientenmerkmalen ab:

  • Bei Manometrische Untersuchung der Harnblase: 5100 Harnblasendruckmessung (Urodynamik) unter fortlaufender Registrierung, ggf. einschließlich - physikalischer Provokatiostests -Beckenboden-EMG (98,87 €)
  • Bei Messung des Harnröhrenverschlussdrucks: 5102 Messung des Harnröhrenverschlussdrucks mit Einlage und Entnahme eines oder mehrerer Messkatheter, unter fortlaufender Registrierung, ggf. einschließlich - physikalischer Provokationstests -Beckenboden-EMG, je Sitzung (81,07 €)

Die Spanne der primären Festpreise reicht von 81,07 € bis 98,87 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs und der Patientenmerkmale entscheidet über die zutreffende Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1791

Die GOÄ-Ziffer 1791 wird für die tonographische Untersuchung der Harnblase oder die Funktionsprüfung des Schließmuskels berechnet. Sie kommt meist dann zum Einsatz, wenn eine einfache Druckmessung oder eine isolierte Schließmuskelprüfung durchgeführt wird. Die notwendige Katheterisierung ist in der Leistung bereits enthalten.
Nein, die Katheterisierung darf nicht separat neben der GOÄ 1791 abgerechnet werden. Da der Leistungstext die Formulierung „einschließlich Katheterisierung“ enthält, sind die Ziffern GOÄ 1728 bis 1733 am selben Tag ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Patienten.
Eine Analtonometrie wird analog mit der GOÄ-Ziffer 1791 (bzw. A 704) abgerechnet. Dies entspricht den offiziellen Empfehlungen der Bundesärztekammer zur analogen Bewertung. Die Abrechnung erfolgt mit der gleichen Punktzahl von 148 Punkten.
Nein, die Beurteilung der Sphinkterreaktion im Rahmen einer Urethroskopie ist nicht separat über die GOÄ 1791 berechenbar. Diese Maßnahme gilt als unselbstständiger Bestandteil der Spiegelung (GOÄ 1787). Eine zusätzliche Abrechnung wird von Prüfstellen regelmäßig beanstandet.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz kann durch anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Harnröhrenstrikturen begründet werden. Auch ein extrem unruhiger Patient oder ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei der Katheterisierung rechtfertigen eine Erhöhung. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen in der Rechnung dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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